Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten
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- Adam Kerner
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1 Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in NRW Pacht- und Beteiligungsmodelle bei der Planung und Umsetzung von Windenergie-/ Repowering-Projekten Dr. Alexander Dlouhy Witten 21. November
2 Private & Confidential Inhalt 1. Repowering im EEG 3 2. Vorüberlegungen 5 3. Beteiligungen und Beteiligungsmodelle 6 4. Pachtverträge 7 5. Osborne Clarke stellt sich vor 9 2
3 Repowering im EEG 30 EEG Windenergie Repowering (1) Für Strom aus Windenergieanlagen, die in ihrem Landkreis oder einem an diesen angrenzenden Landkreis eine oder mehrere bestehende Anlagen endgültig ersetzen (Repowering-Anlagen), erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde, wenn 1. die ersetzten Anlagen vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb genommen worden sind, 2. für die ersetzten Anlagen dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch nach den Vergütungsbestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der für die jeweilige Anlage maßgeblichen Fassung besteht, 3. die installierte Leistung der Repowering-Anlage mindestens das Zweifache der ersetzten Anlagen beträgt und 4. die Anzahl der Repowering-Anlagen die Anzahl der ersetzten Anlagen nicht übersteigt. Im Übrigen gilt 29 entsprechend. (2) Eine Anlage wird ersetzt, wenn sie höchstens ein Jahr vor und spätestens ein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme der Repowering-Anlage vollständig abgebaut und vor Inbetriebnahme der Repowering-Anlage außer Betrieb genommen wurde. Der Vergütungsanspruch für die ersetzten Anlagen entfällt endgültig. 3
4 Beispiel: Windpark vor und nach dem Repowering C. Brietzke, Vortrag zu: Rechtliche Rahmenbedingungen der Windenergienutzung und des Repowering, Güstrow, 13. April
5 Vorüberlegungen Genehmigungsrecht Bei Repowering handelt es aus Genehmigungsperspektive um ein "Neuprojekt" Netzanschluss Netzausbau erforderlich? Nutzung gleicher Kabeltrasse möglich? 5
6 Beteiligungen und Beteiligungsmodelle Personenidentität der Bestandsinvestoren mit den Investoren für das "Neuprojekt"? Einbindung der Altinvestoren und von Neuinvestoren (z.b. Bürgerbeteiligung) im Neuprojekt? Beteiligung der Kommune / Bürger Eigenkapital Fremdkapital 6
7 Pachtverträge (1) Repowering auf Bestandsflächen Bestandsflächen ausreichend (z.b. Abstand zu Nachbargrundstücken)? In der Regel Laufzeit von 20 Jahren mit Verlängerungsoption Neuabschluss der Pachtverträge Vermeiden des Sonderkündigungsrechts ( 594b BGB) Ggf. wirtschaftlicher Ausgleich bei bisheriger "ungleicher" Behandlung der Verpächter 7
8 Pachtverträge (2) Repowering auf Neuflächen Umgang mit den "Altflächen" Beendigung der Bestandsverträge möglich? Kosten der Beendigung? Umgang mit den "Neuflächen" Repowering führt zu einem kompletten "Neuprojekt" Abschluss neuer Pachtverträge Konkurrenz um die Fläche Beteiligung der Verpächter der "Altflächen" am "Neuprojekt"? 8
9 Osborne Clarke stellt sich vor 9
10 Unser Energy & Utilities Sektor Wir alle benötigen Energie. Wir alle sind von Umweltproblemen betroffen. Dabei ändert sich das regulatorische Umfeld für den Sektor ständig. Um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, müssen Sie in der Lage sein, schnell auf neue Anforderungen zu reagieren sowohl lokal als auch überregional, in liberalisierten und regulierten Märkten. Gerade für diese Aufgaben stellen wir spezielle Teams bereit, die diesen Wandel antizipieren. Damit Ihr Unternehmen auf die Zukunft vorbereitet ist. Sonne. Wind. Mehr. Klingt nach Urlaub, ist es aber nicht! Wir kennen die Branche, wir kennen die wichtigen Akteure, und wir kennen Ihr Geschäft. Projektentwicklungs- und Projektfinanzierungsverträge sind uns ebenso vertraut, wie die spezifischen Fragen des EEG und KWKG. Wir sind seit Jahren für Projektentwickler, Errichter und Betreiber von Anlagen und für Investoren auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien tätig. Kompetenz und Erfahrung. Und ein starkes Team. Unser Sektorteam hat an einer Reihe von Großprojekten mitgewirkt. Ob Sie Solarmodule vermarkten, in Windenergie investieren, Netze oder Speicher betreiben oder Energielieferverträge verhandeln wollen wir sind für Sie vor Ort und wissen, was zu tun ist. Wir bündeln Expertise bei regulatorischen Fragen mit Kompetenzen im Steuer- und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Baurecht. Den Schutz Ihres Know-How behalten wir ebenso im Blick, wie das Kartellrecht. Die Beratung und Prozessführung zu Fragen der Energieerzeugung und -vermarktung sowie zu Kraftwerksund Kooperationskonzepten gehört ebenso zu unserer langjährigen Expertise wie das Projektgeschäft. Wir haben das, was Sie zu Recht erwarten: Erfahrung in dem, was wir für Sie tun. 10
11 Unsere Expertise im Bereich Windenergie Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien unterliegen ständigen Veränderungen. Für die erfolgreiche Projektrealisierung brauchen Sie einen starken Partner. Unser hoch spezialisiertes Team für Energy & Utilities steht unseren Mandanten in allen Phasen der Projektrealisierung beratend zur Seite. So ist Ihr Geschäft im Inland wie im Ausland dem Wettbewerb stets ein paar gute Ideen voraus. Wir beraten Projektentwickler, Investoren, Betreiber und Banken von der Projektentwicklung über die Strukturierung bei Veräußerung und Erwerb bis zur Auszahlungsreife. Begleitung bei Projektplanung und -entwicklung Durchführung und Organisation der Legal Due Diligence Gestaltung und Verhandlung der Projektkaufverträge Begleitung der Transaktionen bei Veräußerung oder Erwerb Beratung im Rahmen der Projektfinanzierung Fondsstrukturierungen Optimierung von Vermarktung und Betriebsführung 11
12 Ausgewählte Referenzmandate: Windenergie Deutschland Deutsche Großbank Projekt Hurrikan Projekt Apollo Projekt Apfelbaum II Beratung bei Finanzierung eines Windparks in Rheinland-Pfalz (14 MW) Beratung Ampere Equity Fund B.V. beim Erwerb des Windparkportfolios "Hurrikan" (40 MW) Beratung Ampere Equity Fund B.V. beim Erwerb der Windparks Büren, Mastershausen, Mastershausen II und Springe-Bennigsen (60 MW) Beratung Ampere Equity Fund B.V. beim beabsichtigten Erwerb der Windparks Diemelsee I, Diemelsee II und Wanlo (23 MW) Deutscher Investor Deutscher Investor Niederländischer Fonds Niederländische Bank Beratung bei Klageverfahren: Abwehr von Nachbarklagen sowie Klage gegen Nebenbestimmungen der BImschG-Genehmigung Erstellung div. rechtl. Stellungnahmen zu öffentl.-rechtl. Fragen bei Betrieb von Windparks (Artenschutzrecht; Nebenbestimmungen, etc.) Beratung im Rahmen eines Klageverfahrens gegen einen WEA-Hersteller Beratung zu geplanter Versetzung eines Windparks sowie zu Erfolgsaussichten von Nachbarschaftsklagen 12
13 Osborne Clarke Deutschland Standorte Berlin, Hamburg, Köln, München Mitarbeiter 215 Mitarbeiter insgesamt Osborne Clarke Hamburg Osborne Clarke Berlin Osborne Clarke Köln Osborne Clarke München davon 117 Rechtsanwälte und Steuerberater davon 37 Partner Praxisgruppen Capital Markets / Banking Commercial / Competition Corporate Employment IP Branchenfokus Digital Business Energy & Utilities Financial Services Life Sciences & Healthcare IT Property Public Procurement / Public Commercial Tax Real Estate & Infrastructure Retail Transport & Automotive 13
14 Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung Dr. Alexander Dlouhy, LL.M. (McGeorge, USA) Partner, Rechtsanwalt Sektorhead Energy & Utilities
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