Geprüfte/-r Logistikmeister/-in

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geprüfte/-r Logistikmeister/-in"

Transkript

1 Berufsbegleitend zum Fortbildungsabschluss DEKRA Akademie GmbH Hamburger Straße 17 Haus A Dresden dresden.akademie@dekra.com DEKRA Akademie GmbH Dresden Frau Sabine Hartung

2 Sehr geehrte Damen und Herren, die DEKRA Akademie GmbH eines der bundesweit größten Bildungsunternehmen ist durch die Einbindung in die DEKRA Unternehmensgruppe Ihr stabiler und zuverlässiger Partner im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. In bundesweit über 120 Aus- und Weiterbildungszentren bereiten sich pro Jahr über Teilnehmer auf neue bzw. veränderte berufliche Aufgaben vor. Von Rügen bis Freilassing offerieren wir Ihnen ein umfassendes, aktuelles und flexibles Dienstleistungsangebot in vertrauter Nähe und mit permanenter Präsenz. Ständiger Kontakt zu den Verantwortlichen in Unternehmen, Verbänden und Behörden schafft die Basis für eine praxisnahe Ausbildung. Die Abschlüsse und Zertifikate der DEKRA Akademie besitzen in der Wirtschaft hohe Anerkennung. Die angebotenen Qualifizierungen reichen vom Tagesseminar bis zur mehrjährigen Umschulung und orientieren sich stets an den aktuellen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft. Unser Portfolio umfasst sowohl Standardseminare und berufsqualifizierende Abschlüsse als auch individuelle Fortbildungen und unternehmensspezifische Aus- und Weiterbildungskonzepte. Ein flächendeckendes Partner-Netzwerk hilft uns bei der Entwicklung und Umsetzung aller kundenrelevanten Prozesse. Durch unsere ausgesuchten Qualifizierungsangebote machen wir unsere Kunden fit für die Wirtschaft. Ein engagiertes Team steht für Sie bereit. Inhalt Einführung 3 Inhalte der Fortbildung 4-10 Zulassungsvoraussetzungen 11 Fördermöglichkeiten Ablauf der Fortbildung 16 Fortbildungsdaten 17 Kosten 18 Ansprechpartner 19 Seite 2 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

3 Einführung Logistikmeister sorgen in Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige für einen zielorientierten Warenumschlag. Dazu entwickeln Logistikmeister Konzepte für den sachgemäßen, termingerechten und wirtschaftlichen Transport und Versand von Gütern. Sie organisieren und koordinieren außerdem den Materialfluss vom Warenein- bis zum Warenausgang: Logistikmeister überwachen die Warenannahme, steuern die Einlagerung und bereiten die Kommissionierung laut Kundenauftrag vor. Bei Lagerung und Transport berücksichtigen sie die jeweiligen Wareneigenschaften. Beispielsweise sorgen sie dafür, dass leicht verderbliche Waren in Kühlhäusern gelagert bzw. in Kühlwagen transportiert werden und dass beim Umgang mit Gefahrgut alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten sowie die Frachtbzw. die Transportfahrzeuge entsprechend gekennzeichnet werden. Kommt es zu Beanstandungen, nehmen sie Reklamationen entgegen, prüfen deren Berechtigung und veranlassen entsprechende Kompensationsmaßnahmen bzw. schlagen diese vor. Darüber hinaus sorgen Logistikmeister für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz von Transport-, Lager- und Ladehilfsmitteln, etwa Staplern, Regalsystemen, Paletten oder Verpackungseinrichtungen und planen den Personalbedarf und -einsatz. In der Regel sind die Meister auch für die Verteilung der Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte zuständig: Sie erstellen Arbeitsanweisungen, leiten die Mitarbeiter an und koordinieren die Arbeiten. Die betriebliche Ausbildung von Nachwuchskräften kann ebenfalls zu ihren Aufgaben gehören. Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit haben wir in dieser Broschüre auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen als auch auf Männer. Seite 3 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

4 Inhalte der Fortbildung Die Prüfung Grundlegende Qualifikation Handlungsspezifische Qualifikation Ausbildung der Ausbilder umfasst drei Teile Dieser Prüfungsteil hat folgende Qualifikationsschwerpunkte: 1. Rechtsbewusstes Handeln 2. Betriebswirtschaftliches Handeln 3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 4. Zusammenarbeit im Betrieb 5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation Nutzen der Möglichkeiten der Organisationsentwicklung Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung Durchführen von Kostenrechnungen sowie Anwenden von Kalkulationsverfahren Seite 4 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

5 Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten Anwenden von Präsentationstechniken Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen Anwenden von Projektmanagementmethoden Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und persönlicher und sozialer Gegebenheiten Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen, Mensch und Umwelt Berechnen technischer Größen unter Berücksichtigung von Normen, Sicherheitsvorschriften und Umweltvorschriften für Lagerung, Umschlag und Transport Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Seite 5 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

6 Dieser Prüfungsteil hat folgende Qualifikationsschwerpunkte: 1. Logistikprozesse 2. Betriebliche Organisation und Kostenwesen 3. Führung und Personal Gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte: 1.1 Logistikkonzepte 1.2 Leistungserstellung 1.3 Prozesssteuerung und optimierung Darstellen des Einflusses logistischer Abläufe auf die Wertschöpfungskette Mitwirken bei der Entwicklung von logistischen Gesamtprozessen unter Einbeziehung von Teilprozessen sowie Erkennen von Zielkonflikten Berücksichtigen von Unternehmenszielen, Marktbedingungen und Kundenbedürfnissen Erarbeiten, Analysieren und Präsentieren von Ablaufkonzepten und des Informationsflusses für den eigenen Verantwortungsbereich Mitwirken bei Kapazitätsplanungen Mitwirken bei der Erarbeitung von Leistungsvorgaben für Geräte, Anlagen und Dienstleistungen und bei deren Auswahl Organisieren des Wareneingangs und Veranlassen der Reklamationsbearbeitung Steuern und Überwachen der Einlagerung und der Warenpflege Organisieren der Kommissionierung und auftragsbezogener Leistungen Auswählen der Versandart und Festlegen der Verpackung Organisieren des innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Transports einschließlich der Dokumente Organisieren des Güterumschlags Berücksichtigen der rechtlichen Rahmenbedingungen Umsetzen von geplanten logistischen Prozessen Ermitteln und Überwachen von Prozessdaten und Ableiten von Maßnahmen Sicherstellen der Verfügbarkeit von Anlagen, Betriebs- und Hilfsmitteln Seite 6 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

7 Erhalten der Betriebsbereitschaft von Anlagen und Geräten und Überwachen von Wartungs- und Prüfintervallen Sicherstellen von Kommunikations- und Abstimmungsprozessen Nutzen von Informations- und Kommunikationssystemen Gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte: 2.1 Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling 2.2 Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz 2.3 Qualitätsmanagement Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der arbeitsbereichsbezogenen Kosten Überwachen und Einhalten zugeteilter Budgets Beeinflussen der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung der Prozessoptimierung Hinwirken auf kostenbewusstes Handeln der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Mitarbeit bei der Erarbeitung relevanter Kennzahlen für das Logistikcontrolling und deren Nutzung zur Bewertung und Optimierung logistischer Prozesse unter Einbeziehung der Kostenund Leistungsrechnung Vorbereiten arbeitsbereichsbezogener kostenrelevanter Entscheidungen Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb Fördern des Bewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit sowie im Arbeits-, Umweltund Gesundheitsschutz Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Stoffen Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Seite 7 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

8 Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen Gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte: 3.1 Personalführung 3.2 Personalentwicklung Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und fachlichen Eignung sowie der betrieblichen Anforderungen Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen Berücksichtigen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal und Fremdfirmen Festlegen von Personalentwicklungszielen Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden Ermitteln des Personalentwicklungsbedarfs und Veranlassen von Umsetzungsmaßnahmen Überprüfen und Bewerten der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung Seite 8 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

9 Dieser Prüfungsteil hat folgende Qualifikationsschwerpunkte: 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 3. Ausbildung durchführen 4. Ausbildung abschließen Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen Strukturierung des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen Betriebseignung für die Ausbildung im angestrebten Ausbildungsberuf prüfen, sowie ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, insbesondere Ausbildung im Verbund, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung, vermittelt werden können Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktion und Qualifikation abzustimmen Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypische Arbeits- und Geschäftsprozesse orientiert Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufschule, abzustimmen Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anzuwenden Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können Lernförderliche Bedingungen und eine motivierte Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen Probezeit organisieren, gestalten und bewerten Seite 9 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

10 Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten Ausbildungsmethoden zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch Ausbildungsmedien einsetzen Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, z.b. in Form von Zusatzqualifikationen, machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf Ziehen Interkulturelle Kompetenzen fördern Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichem Abschluss führen Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen Mitwirken Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten Seite 10 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

11 Zulassungsvoraussetzungen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss vom 25. Januar (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils Grundlegende Qualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach 1 Absatz 3 aufweisen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Seite 11 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

12 Fördermöglichkeiten (Auszug aus der Internetseite der Bundesministeriums für Bildung und Forschung: unter. Das Meister-BAföG existiert seit Bereits mit einem 1. AFBG-Änderungsgesetz wurden die Leistungen des Gesetzes deutlich verbessert. Diesen Weg haben Bund und Länder mit dem 2. AFBGÄnderungsgesetz, das am in Kraft getreten ist, fortgesetzt. Gefördert wird nunmehr eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht mehr förderschädlich. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt. Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monaten als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase). Der Erhöhungsbetrag für Kinder beim Unterhaltsbeitrag wurde auf 210 pro Kind erhöht und wird nunmehr zu 50 Prozent bezuschusst. Der Erhöhungsbetrag wird einkommen- und vermögensabhängig gewährt. Alleinerziehende erhalten pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 monatlich pro Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Bei der Betreuung behinderter Kinder ist die Altersgrenze für den Bezug des Kinderbetreuungszuschlags abgeschafft worden. Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert. Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder eines Auszubildenden 33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt. Maßnahmen wie Klausurenkurse oder mündliche Prüfungssimulationen, die für das Bestehen der Prüfung hilfreich sind, werden in einem gewissen Umfang mit gefördert. Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert. Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wurden die Anforderungen an die Eignung der Träger erhöht, indem auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt wird. Seite 12 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

13 Darüber hinaus gelten mit dem am in Kraft getretenen 23. Änderungsgesetz zum BAföG bei Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Die Bedarfssätze und Freibeträge sind wie im BAföG auch im Meister-BAföG um 2 Prozent und die Freibeträge um 3 Prozent angestiegen. Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, werden Ihnen für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem beginnen, auf Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Dem Antrag ist das Prüfungszeugnis oder eine beglaubigte Kopie desselben beizufügen. Darüber hinaus gelten vor allem für zukünftige Existenzgründer besonders günstige Rückzahlkonditionen. Sie müssen das Ihnen zustehende Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen, sondern können sich auf den nicht zurück zu zahlenden Zuschuss beschränken. Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer des Lehrgangs. Teilzeitmaßnahmen dürfen höchstens 48 Monate, Vollzeitmaßnahmen höchstens 24 Monate dauern. 1. Lassen Sie sich von der zuständigen Behörde einen Förderantrag aushändigen oder laden Sie die Formulare aus dem Internet herunter. 2. Lassen Sie sich das Formblatt B aus dem Meister-BAföG Förderantrag von Ihrem Bildungsträger und die Anlage zum Formblatt B aus dem Meister-BAföG Förderantrag von der für die Prüfung zuständigen Stelle ausfüllen. 3. Schicken Sie Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare zusammen mit den beiden Formblättern (Formblatt B und Anlage zum Formblatt B) aus dem Meister-BAföG Förderantrag an die zuständige Behörde. Seite 13 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

14 Das Programm wurde 1991 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Es wird angestrebt, begabte junge Fachkräfte aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen bei ihrer Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. In seinem Auftrag führt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung das Programm durch gemeinsam mit Kammern und zuständigen Stellen in ganz Deutschland. Bei diesen zuständigen Stellen können Sie ein Stipendium zur Finanzierung eines Kurses Ihrer Wahl beantragen. Sie erhalten als Zuschuss bis zu 5.100,-, wobei Ihr Eigenanteil bei 180,- pro Jahr oder Maßnahme liegt. Den Zuschuss müssen sie nicht zurückzahlen. Sie können als Stipendiat in das Programm Weiterbildungsstipendium aufgenommen werden, wenn Sie eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) und diese besonderen Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen nachweisen, dass Sie zu den besonders erfolgreichen Fachkräften zählen. Diesen Nachweis erbringen Sie: durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als gut (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser). Dies entspricht einem Mindestergebnis von 87 Punkten oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule. Dabei ist zu beachten, dass jedes Jahr nur eine bestimmte Anzahl von Neustipendiaten zum Zuge kommen kann. Es gilt bei der Auswahl das Bestenprinzip. Ja, Sie müssen jünger als 25 Jahre sein. Folgende Ausnahmeregelung: Auf das Aufnahmealter können maximal 3 Jahre angerechnet werden, z.b. Bundeswehr oder Elternzeit. Grundsätzlich werden folgende Lehrgänge gefördert: Fachbezogener Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe. Zum Beispiel: Weiterbildung zum Meister, Betriebswirt, Fachkaufmann, Fachwirt, Bilanzbuchhalter usw. Fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel: EDV-Kurse (MS-Word 2007, Internet für Anwender, MS-Excel 2010 u. v. m.), persönlichkeitsbildende Kurse (Konfliktkompetenz,Rhetorik, die Kunst der freien Rede u. v. Mm.) Berufsbegleitendes Studium Seite 14 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

15 für allgemeinbildende Abschlüsse wie Schulabschlüsse für weltanschaulich orientierte Kurse für eine Berufsausbildung oder eine Zweitausbildung wenn Sie bereits über einen akademischen Abschluss verfügen für Bildungsmaßnahmen, die zur betrieblichen Weiterbildung zählen für Prüfungsgebühren wenn Sie das 28. Lebensjahr vollendet haben Weitere Informationen finden Sie unter: Vertiefende Informationen hält das Bundesministerium für Bildung in einer Broschüre zum Download bereit. Seite 15 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

16 Ablauf der Fortbildung Unser berufsbegleitendes Konzept verbindet die Vorzüge des klassischen Präsenzunterrichts mit flexiblen Möglichkeiten des E-Learnings. So wird der erfolgreiche Abschluss der IHK-Prüfung für jeden möglich, der berufsbegleitend von zu Hause/vom Arbeitsplatz aus nach eigenem Lerntempo und Wissensstand lernen will, ohne auf die Lerndynamik im Klassenverbund und die Überprüfung des eigenen Lernfortschrittes verzichten zu müssen. Jede 2. Woche findet immer freitags von 17:30 Uhr 21:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr 16:15 Uhr ein Präsenzunterricht in den Räumen der DEKRA Akademie statt. Dort wird prüfungsrelevantes Wissen vermittelt, Fragen geklärt und spezifische Themen gemeinsam erarbeitet. Ebenso werden im Präsenzunterricht die Lernzielkontrollen (Prüfungen) abgehalten. Sowohl die Vorbereitung auf die Grundlegenden Qualifikationen wie auch Handlungsspezifischen Qualifikationen endet mit einer Vollzeit-Woche die als Prüfungsvorbereitung dient. Wöchentlich ist eine Lernzeit von 6 Zeitstunden vorgesehen. In dieser Zeit bearbeiten die Teilnehmer den ihnen übermittelten Lernauftrag selbständig mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Lernmaterialien. Diesen Lernauftrag erhalten die Teilnehmer über unser Lernmanagementsystem. In diesem System befinden sich u.a. das Kommunikationstool zur Kontaktaufnahme mit dem Dozenten und Mitlernenden, sowie Aufzeichnungen der abgehaltenden Online-Konferenzen. Ebenso sind begleitende Lernmaterialien (z.b. Auch Contents) hinterlegt. Jede 2. Woche findet immer donnerstags Abend eine 1,5 stündige Online- Konferenz statt. In dieser werden die Lernaufträge besprochen, Fragen geklärt und weiterer fachlicher Input gegeben. Die Konferenzen werden aufgezeichnet und stehen den Teilnehmern als Link in unserem Lernmanagementsystem zur Nachschau zur Verfügung. Seite 16 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

17 Fortbildungsdaten: Grundlegende Qualifikation: bis Ausbildereignungsverordnung: bis Handlungsspezifische Qualifikation: bis Starttermin GQ bundesweit Endtermin 10. November 2017 Prüfung AEVO II* 06./07. Dezember 2016 Prüfung GQ IHK 03./04. November 2016 Prüfung HQ IHK 20./21. November 2017 Ferien: Sommer Veranstaltungsfreie Zeit bzw. Vorbereitung AEVO II Weihnachten Ostern Sommer Seite 17 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

18 Kosten Ausbildereignung AdA Grundlegende Qualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen Gesamt: 350,00 EUR 1.886,00 EUR 2.964,00 EUR 5.200,00 EUR Im Preis sind die Kosten für die Lernmaterialien, sowie die Prüfungsgebühren nicht enthalten. Der Lehrgang ist von der Umsatzsteuer befreit. AEVO: Grundlegende Qualifikationen: Handlungsspezifische Qualifikation: zur Zeit 130,00 EUR* zur Zeit 180,00 EUR* zur Zeit 260,00 EUR* * direkt bei der IHK zu entrichten Nutzen Sie die genannten Fördermöglichkeiten oder unsere Möglichkeit der Ratenzahlung. Sprechen Sie uns einfach an! Haben Sie Fragen? Gern beraten wir Sie. Ihre zentrale Ansprechpartnerin: Frau Sabine Hartung 0351/ sabine.hartung@dekra.com Seite 18 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Geprüfte Logistikmeister Verordnung über die Prüfung

Geprüfte Logistikmeister Verordnung über die Prüfung Geprüfte Logistikmeister Verordnung über die Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Vom 25. Januar 2010 Auf Grund des 53 Absatz

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin 26 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 29. Januar 2010 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Vom 25. Januar 2010 Auf Grund des 53 Absatz 1 in

Mehr

Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" Lehr- und Stoffverteilungsplan. Kirchfeldstraße 60 40217 Düsseldorf Telefon: 0211 3892-523 Telefax: 0211 3892-555

Lehrgang Ausbildung der Ausbilder Lehr- und Stoffverteilungsplan. Kirchfeldstraße 60 40217 Düsseldorf Telefon: 0211 3892-523 Telefax: 0211 3892-555 Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" Kirchfeldstraße 60 40217 Düsseldorf Telefon: 0211 3892-523 Telefax: 0211 3892-555 01/2010 Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" Vorbemerkungen 1. Zielsetzung des Lehrgangs

Mehr

Ausbildung der Ausbilder (IHK)

Ausbildung der Ausbilder (IHK) Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Berufsbegleitende Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder (IHK) Fernlehrgang mit Präsenzunterricht 19. September 2015 bis 24. Oktober 2015 Ihre Ansprechpartnerin

Mehr

Weiterbildung zum Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit Inkl. AEVO ( IHK )

Weiterbildung zum Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit Inkl. AEVO ( IHK ) Weiterbildung zum Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit Inkl. AEVO ( IHK ) 820 Unterrichtseinheiten (ca. 17 Monate) Theorie (Dieser Lehrgang kann durch Meister-BAföG gefördert werden) Kursstart:

Mehr

Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Chemie Strukturierung der schriftlichen Prüfung*

Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Chemie Strukturierung der schriftlichen Prüfung* Rechtsbewusstes Handeln A 1.1 A 1.2 A 1.3 A 1.4 Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen

Mehr

Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (24 UE)

Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (24 UE) Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (24 UE) 1.1 Die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen können - die Ziele und Aufgaben der Berufsausbildung,

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr und Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr und Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr und Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr Vom 9. Februar 2012 Auf Grund des 53 Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 2 des

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

Geprüfte Meister für Kraftverkehr Verordnung über die Prüfung

Geprüfte Meister für Kraftverkehr Verordnung über die Prüfung Geprüfte Meister für Kraftverkehr Verordnung über die Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr/Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr Vom

Mehr

Gepr. Logistikmeister/-in inkl. REFA Grundschein, Erwerb der Ausbildereignung und Lehrmittel

Gepr. Logistikmeister/-in inkl. REFA Grundschein, Erwerb der Ausbildereignung und Lehrmittel Das Know- how. REFA-Hessen e.v. Gepr. Logistikmeister/-in inkl. REFA Grundschein, Erwerb der Ausbildereignung und Lehrmittel Ihre Qualifizierung bei REFA Hessen e.v. Stand: 09.02.2016 Gepr. Logistikmeister/-in

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss GeprüfterMeisterfürKraftverkehrundGeprüfte Meisterin für Kraftverkehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss GeprüfterMeisterfürKraftverkehrundGeprüfte Meisterin für Kraftverkehr 286 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss GeprüfterMeisterfürKraftverkehrundGeprüfte Meisterin

Mehr

Geprüfte Industriemeister

Geprüfte Industriemeister Rechtsbewusstes Handeln 1.1 Individuelles Arbeitsrecht 30 1.2 Betriebsverfassungsrecht 30 1.3 Sozialversicherungsrecht 10 1.4 Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit 10 1.5 Umweltrecht 10 1.6 Produkthaftung/Datenschutz

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.

Mehr

Ausbilder-Eignungsverordnung

Ausbilder-Eignungsverordnung Ausbilder-Eignungsverordnung AusbEignV 2009 Ausfertigungsdatum: 21.01.2009 Vollzitat: "Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)" Fußnote (+++ Textnachweis ab: 1.8.2009 +++) Eingangsformel

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über die Berufsausbildung zur vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zur vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 1 vom 11.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011 über die Berufsausbildung zur vom 06. April 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 11. April 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen

Mehr

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005)

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen /zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Aufstiegsfortbildung. Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in. Informationen für Kundinnen und Kunden. (im Distance-Learning-Konzept)

Aufstiegsfortbildung. Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in. Informationen für Kundinnen und Kunden. (im Distance-Learning-Konzept) Aufstiegsfortbildung Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in (im Distance-Learning-Konzept) Informationen für Kundinnen und Kunden Aufstiegsfortbildung bei der Deutschen Angestellten-Akademie Der/die Technische/-r

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KundenbTischlPrV Geltung ab 14.07.2004 Eingangsformel

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit.

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit TourKfmAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

Gepr. Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik IHK Gepr. Fachwirt für Güterverkehr und Logistik IHK (bisher: Verkehrsfachwirt/in IHK)

Gepr. Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik IHK Gepr. Fachwirt für Güterverkehr und Logistik IHK (bisher: Verkehrsfachwirt/in IHK) Gepr. Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik IHK Gepr. Fachwirt für Güterverkehr und Logistik IHK (bisher: Verkehrsfachwirt/in IHK) Ihr Lehrgang Sie verfügen bereits über praktische Erfahrung im Speditions-

Mehr

Starten Sie jetzt erfolgreich durch mit Ihrem Spezialisten für Meisterberufe (IHK)

Starten Sie jetzt erfolgreich durch mit Ihrem Spezialisten für Meisterberufe (IHK) Starten Sie jetzt erfolgreich durch mit Ihrem Spezialisten für Meisterberufe (IHK) Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen Benjamin Franklin Das Wichtigste zum Meister (IHK) kurz

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 6 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober 2001 Bestell-Nr. 61.02.571 Verordnung über

Mehr

Weiterbildung Geprüfte/r Industriemeister/in der Fachrichtung Pharmazie

Weiterbildung Geprüfte/r Industriemeister/in der Fachrichtung Pharmazie Ihr Partner für erfolgreiche berufliche Weiterbildung Weiterbildung Geprüfte/r Industriemeister/in der Fachrichtung Pharmazie Weiterbildungsziel: Industriemeister/innen der Fachrichtung Pharmazie übernehmen

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Ausbildung der Ausbilder (IHK)

Ausbildung der Ausbilder (IHK) Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Berufsbegleitende Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder (IHK) 7. März bis 18. April 2015 (4 Samstage) 30. März bis 2. April 2015 (Blocktage) Ihre Ansprechpartnerin

Mehr

Neues Qualifizierungssystem für betriebliches Bildungspersonal (08/09 2009)

Neues Qualifizierungssystem für betriebliches Bildungspersonal (08/09 2009) Aus- und Weiterbilden als Beruf Neues Qualifizierungssystem für betriebliches Bildungspersonal (08/09 2009) Agenda Neue bundeseinheitliche Weiterbildungswege für das betriebliche Personal der Aus- und

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk FertigPlTischlPrV Ausfertigungsdatum: 06.07.2004 Vollzitat: "Verordnung

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) "Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn-

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23.

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom

Mehr

Aufstiegsfortbildung Der Wirtschaftsfachwirt/ die Wirtschaftsfachwirtin. Informationen für Kundinnen und Kunden

Aufstiegsfortbildung Der Wirtschaftsfachwirt/ die Wirtschaftsfachwirtin. Informationen für Kundinnen und Kunden Aufstiegsfortbildung Der Wirtschaftsfachwirt/ die Wirtschaftsfachwirtin Informationen für Kundinnen und Kunden Aufstiegsfortbildung bei der Deutschen Angestellten-Akademie Der/die Wirtschaftsfachwirt/-in

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 10. November 2011 und der Vollversammlung vom 28. Januar 2012 erlässt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Fachwirt im Gesundheitsund Sozialwesen (IHK) Rheine KARRIERESCHRITT JETZT! Schon ab: 36,31. monatlich* Management-Qualifikation auf Bachelor-Niveau

Fachwirt im Gesundheitsund Sozialwesen (IHK) Rheine KARRIERESCHRITT JETZT! Schon ab: 36,31. monatlich* Management-Qualifikation auf Bachelor-Niveau KARRIERESCHRITT JETZT! Schon ab: 36,31 monatlich* Laufzeit 36 Monate, u.v. bei Bezug aller möglichen Zuschüsse vgl. Seite 9 Fachwirt im Gesundheitsund Sozialwesen (IHK) ManagementQualifikation auf BachelorNiveau

Mehr

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN MERKBLATT gültig ab 01.01.2015 Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN Der Abschluss dieser Fortbildungsprüfung ist der Qualifikationsnachweis für die mittlere Führungsebene

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Büroassistent/in Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Regelung außer Kraft getreten ist Büroassistent/in ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung durch Handwerkskammern

Mehr

Durchführungshinweise. für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater)

Durchführungshinweise. für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung -Zuständige Stelle nach 73 BBiG Durchführungshinweise berufliche Bildung Anlage 7 Durchführungshinweise für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater)

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik FachkEinkPrV Ausfertigungsdatum: 31.10.2001 Vollzitat: "Verordnung

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit SchSiMeistPrV Ausfertigungsdatum: 26.03.2003 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin

der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses 23. Mai 2012 als zuständige

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

neues Meister-BAföG ab 01.07.2009 Norddeutsches Optik Colleg Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

neues Meister-BAföG ab 01.07.2009 Norddeutsches Optik Colleg Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung neues Meister-BAföG ab 01.07.2009 Norddeutsches Optik Colleg Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Inhaltsverzeichnis 1. Förderungsbereiche..........................................................

Mehr

Betriebswirtschaftlich und rechtlich weiterbilden, in Sachen Praxisführung auf der sicheren Seite sein

Betriebswirtschaftlich und rechtlich weiterbilden, in Sachen Praxisführung auf der sicheren Seite sein INTERVIEW Betriebswirtschaftlich und rechtlich weiterbilden, in Sachen Praxisführung auf der sicheren Seite sein Holzgerlingen, 14.12.2012. Sehr gutes fachliches Know-how ist ein wichtiger Faktor, um eine

Mehr

Personalfachkaufmann/-frau (IHK)

Personalfachkaufmann/-frau (IHK) Berufsbegleitende Fortbildung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau (IHK) 08. Oktober 2016 20. April 2018 Ihr Ansprechpartner Ines Jeske Tel.: 0951/93224-29 E-Mail: jeske.ines@ba.bfz.de Ute Endres Tel.: 0951/93224-36

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Anlage 3 zu TOP 5 Sitzung BBA / 19.03.2015 Beschlussvorlage Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Besondere Rechtsvorschriften

Mehr

Betriebswirtschaft. www.ihk-biz.de ª Lehrgänge ª Betriebswirtschaft

Betriebswirtschaft. www.ihk-biz.de ª Lehrgänge ª Betriebswirtschaft Betriebswirtschaft www.ihk-biz.de ª Lehrgänge ª Betriebswirtschaft ZIELGRUPPE Angesprochen sind kaufmännische Fach- und Führungskräfte, die bereits eine Weiterbildung zum Fachwirt, Fachkaufmann oder eine

Mehr

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001)

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Schriftliche Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen Die

Mehr

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben? FAQs zum EBC*L - Allgemein 1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 2) Wer gehört zur Zielgruppe des EBC*L? 3) Welchen Nutzen haben EBC*L AbsolventInnen? 4) Von wem wurde

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz

Mehr

UMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule

UMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag für betriebliche* außerbetriebliche* Umschulung zwischen dem Umschulungsbetrieb /-träger *Zutreffendes bitte ankreuzen Firmenident-Nr. Tel.-Nr.

Mehr

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK)

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK) Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 14. Oktober 2013 und der Vollversammlung

Mehr

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten

Mehr

Ausbildungsleiter/in. Lehrbrief. Ausbildungsleiter/in. BSA-Akademie v6.0

Ausbildungsleiter/in. Lehrbrief. Ausbildungsleiter/in. BSA-Akademie v6.0 Lehrbrief Ausbildungsleiter/in BSA-Akademie v6.0 Inhaltsverzeichnis 1 AUSBILDUNGSVORAUSSETZUNGEN PRÜFEN UND AUSBILDUNG PLANEN... 9 1.1 Gründe für eine duale Ausbildung... 10 1.2 Einflussgrößen auf das

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin Vom 28. Februar 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 396 vom 6. März 1997), geändert durch die Verordnung vom z. Juli 2002 (abgedruckt

Mehr

Berufsinformationen einfach finden. Fachkaufmann/-frau - Verwaltung von Wohnungseigentum

Berufsinformationen einfach finden. Fachkaufmann/-frau - Verwaltung von Wohnungseigentum Fachkaufmann/-frau - Verwaltung von Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Weiterbildung eingestellt wurde Fachkaufmann/-frau für Verwaltung von ist eine berufliche Weiterbildung,

Mehr

RICHTLINIEN FÜR DIE TRÄGERGESTÜTZTE UMSCHULUNG IN ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUFEN

RICHTLINIEN FÜR DIE TRÄGERGESTÜTZTE UMSCHULUNG IN ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUFEN RICHTLINIEN FÜR DIE TRÄGERGESTÜTZTE UMSCHULUNG IN ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUFEN 1. PRÄAMBEL 2. EIGNUNGSVORAUSSETZUNGEN 2.1 EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 2.2 ZULÄSSIGE ANZAHL DER UMSCHÜLER/-INNEN 2.3 EIGNUNG

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Fachlagerist/Fachlageristin

Fachlagerist/Fachlageristin Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Agenda Gute Arbeit Gute Ausbildung.

Agenda Gute Arbeit Gute Ausbildung. Agenda Gute Arbeit Gute Ausbildung. Was sagen die Auszubildenden? Auszug aus dem Ausbildungsreport 2013 Gesetzliche Grundlagen und Normen Vom Berufsbildungsgesetz bis zum Ausbildungsplan Aktivitäten von

Mehr

Starten Sie jetzt erfolgreich an verschiedenen Kursorten in NRW durch mit Ihrem Spezialisten für:

Starten Sie jetzt erfolgreich an verschiedenen Kursorten in NRW durch mit Ihrem Spezialisten für: Starten Sie jetzt erfolgreich an verschiedenen Kursorten in NRW durch mit Ihrem Spezialisten für: Geprüfter Industriemeister Metall (IHK) Geprüfter Industriemeister Chemie (IHK) Geprüfter Industriemeister

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Anlage 1 zu 5 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen - Sachliche Gliederung - 1 Der Ausbildungsbetrieb ( 4 1) 1.1 Stellung, Rechtsform

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

Servicefahrer Servicefahrerin Ausbildungsrahmenplan

Servicefahrer Servicefahrerin Ausbildungsrahmenplan Servicefahrer Servicefahrerin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse 1 Der Ausbildungsbetrieb ( 4 Nr. 1) 1.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 4 Nr. 1.1) 1.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

Mehr

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein. 5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22

Mehr

Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik. Wirtschaftsinformatik. Bachelor of Science

Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik. Wirtschaftsinformatik. Bachelor of Science Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsinformatik Bachelor of Science Arbeitgeberin Stadt Köln Köln ist mehr als eine Stadt: Köln ist ein Lebensgefühl! Eine pulsierende, lebendige Stadt mit

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/ Geprüfte Logistikmeisterin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/ Geprüfte Logistikmeisterin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/ Geprüfte Logistikmeisterin LogMstrV Ausfertigungsdatum: 25.01.2010 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Ausbildung der Ausbilder ADA Online

Ausbildung der Ausbilder ADA Online Ausbildung der Ausbilder ADA Online Ausbildung der Ausbilder ADA Online Sie sind in Ihrem Unternehmen für die Ausbildung verantwortlich? Sie leiten und prägen die nächsten Generationen der Fach- und Führungskräfte?

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe

Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juni 2006 erlässt die Industrie- und Handelskammer Aachen als zuständige Stelle

Mehr

Fit für Morgen Küchenmeister/Küchenmeisterin

Fit für Morgen Küchenmeister/Küchenmeisterin DEHOGA-Dienstleistung Fit für Morgen Küchenmeister/Küchenmeisterin Stand 22.10.2013 Ihre Ansprechspartnerin Stefanie Weber > sweber@dehogabw.de Telefon: 07331 932500 DEHOGA Akademie Hausener Straße 19

Mehr

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:

Mehr