Neuordnung Technische/r Konfektionär/in Stand: März 2010

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1 Neuordnung Technische/r Konfektionär/in Stand: März 2010 DIHK 03/2010 1

2 Ordnungsbedarf Neuordnung des Berufs Segelmacher/-in (Hw) aus 1963 führt zu einer Anfrage beim Fachverband für Technische Konfektionäre (Industrieverband Technische Textilien- Rollladen-Sonnenschutz e.v. ehemals Bundesverband Konfektion Technischer Textilien e.v.) Ergebnis: Verordnung aus 1997 sollte moderat überarbeitet werden Diskussion um Zusammenführung der beiden Berufe Ergebnis: Getrennte Verordnungen mit Segelmacher auf Rechtsgrundlage HwO und Technischem Konfektionär auf Rechtsgrundlage BBiG * DIHK 03/2010 2

3 Ziel: eine gemeinsame Berufsgruppe Berufsausbildung Konfektion technischer Textilien 36 Technische/r Konfektionär/in Segelmacher/-in 24 DIHK 03/2010 3

4 Ausbildungsdauer und Struktur Ausbildungsdauer Ausbildungsdauer mit 3 Jahren hinreichend Anrechnungsmodell nicht möglich, kein Bedarf für einen zweijährigen Ausbildungsberuf Binnendifferenzierung Keine Binnendifferenzierung erforderlich, Betriebe müssen alle Fügeverfahren (Nähen, Schweißen, Kleben) vermitteln DIHK 03/2010 4

5 Arbeitsgebiet Technische Konfektionäre arbeiten in Werkstätten oder Werkhallen von Unternehmen, die technische Konfektionsware für z. B. Sonnenschutz, Umweltschutz, Bautechnik, Transport- und Schutztechnik herstellen. DIHK 03/2010 5

6 Berufliche Fähigkeiten (I) Technische Konfektionäre stellen technische Konfektionsware z. B. für Sonnenschutz, Umweltschutz, Bautechnik, Transport- und Schutztechnik her, wählen textile Werk- und Hilfsstoffe, Folien, Verbundstoffe und Zubehör nach Einsatzgebieten und Wirtschaftlichkeit aus und verwenden diese, planen Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe, fertigen technische Unterlagen an und wenden diese an, richten Maschinen und Anlagen vor, bedienen und überwachen Maschinen und Anlagen, DIHK 03/2010 6

7 Berufliche Fähigkeiten (II) Technische Konfektionäre schneiden Werk- und Hilfsstoffe zu, stellen Verbindungen durch Nähen, Schweißen und Kleben her, bringen Zubehör an, reparieren technische Konfektionsware und Zubehör, setzen Kundenanforderungen um, beurteilen Qualität und ergreifen qualitätssichernde Maßnahmen, beachten Grundsätze der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes DIHK 03/2010 7

8 Ausbildungsberufsbild (I) Technische/r Konfektionär/-in Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen sowie Zubehör Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen Ausführen von Näharbeiten Ausführen von Schweißarbeiten Ausführen von Klebearbeiten Fertigstellen und Instandsetzen von technischer Konfektionsware DIHK 03/2010 8

9 Ausbildungsberufsbild (II) Technische/r Konfektionär/-in Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz Betriebliche und technische Kommunikation und Organisation Kundenorientierung Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen DIHK 03/2010 9

10 Eckwerte der Prüfung 3-jährige Ausbildungsberufe konventionelle Abschlussprüfung Zwischenprüfung zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres Ein Prüfungsbereich in der Zwischenprüfung: Fügetechnik Drei Prüfungsbereiche in der Abschlussprüfung: Konfektion technischer Textilien, Planung und Fertigung, Wirtschafts- und Sozialkunde Aufgabenerstellung im Leit-IHK-System durch IHK Köln (Ansprechpartner: Dietmar Pohl ) DIHK 03/

11 Übersicht Technische/r Konfektionär: Prüfung (I) Zwischenprüfung erstreckt sich auf das erste Ausbildungsjahr und das dritte Ausbildungshalbjahr 1. Prüfungsbereich Fügetechnik Eine Arbeitsprobe (6h) einschließlich situativem Fachgespräch (höchstens 10 min) und schriftlichen Aufgaben (120 min) 6 Stunden Abschlussprüfung 2. Prüfungsbereich Konfektion technischer Textilien 3. Prüfungsbereich Planung und Fertigung 4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Zwei Prüfungsstücke einschließlich auftragsbezogenem Fachgespräch (höchstens 20 min) Schriftliche Aufgaben Schriftliche Aufgaben 8 Stunden 180 Minuten 60 Minuten DIHK 03/

12 Gewichtung Technische/r Konfektionär: Prüfung (II) Zwischenprüfung erstreckt sich auf das erste Ausbildungsjahr und das dritte Ausbildungshalbjahr 1. Prüfungsbereich Fügetechnik Eine Arbeitsprobe (6h) einschließlich situativem Fachgespräch (höchstens 10 min) und schriftlichen Aufgaben (120 min) 6 Stunden Abschlussprüfung 2. Prüfungsbereich Konfektion technischer Textilien 3. Prüfungsbereich Planung und Fertigung 4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Zwei Prüfungsstücke mit auftragsbezogenem Fachgespräch (20 min) Schriftliche Aufgaben Schriftliche Aufgaben 100% 8 Stunden 180 Minuten 60 Minuten 60% 30% 10% DIHK 03/

13 Technische/r Konfektionär: Prüfung (III) Bestehensregelung Zwischenprüfung 1. Prüfungsbereich erstreckt sich auf das erste Ausbildungsjahr und das dritte Ausbildungshalbjahr Fügetechnik Abschlussprüfung 2. Prüfungsbereich Konfektion technischer Textilien 3. Prüfungsbereich Planung und Fertigung 4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 100% 60% 30% 10% Abschlussprüfung 100% Gesamtergebnis mindestens ausreichend mindestens zwei Prüfungsbereiche ausreichend kein Prüfungsbereich ungenügend DIHK 03/

14 Kontakt Ansprechpartner: IHK Köln Dietmar Pohl Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Unter Sachsenhausen Köln Tel.: Fax: DIHK 03/

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! DIHK 03/

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