Übersicht: Förderprogramme Sanierung allg.
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- Lilli Armbruster
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1 Übersicht: Förderprogramme Sanierung allg. Stand Programm Förderung Antragsstelle Energieeffizient Sanieren (430) (Programm-Nr.430) Nur für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften Nur für Wohngebäude, die vor fertig gestellt wurden. Grundlage EnEV 2014 Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus KFW Effizienzhaus 115 von 15%, max je Wohneinheit KFW Effizienzhaus 100 von 17,5 %, max je Wohneinheit KFW Effizienzhaus 85 von 20%, max je Wohneinheit KFW Effizienzhaus 70 von 25%, max je Wohneinheit Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich vorgeschrieben bei diesen Förderstufen: KFW Effizienzhaus 55 von 30%, max je Wohneinheit, KFW Effizienzhaus Denkmal von 15%, max je Wohneinheit, Förderung von Einzelmaßnahmen bzw. kombinationen - Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken - Erneuerung der Fenster und Außentüren - Erneuerung/Einbau eine Lüftungsanlage - Erneuerung der Heizungsanlage (Brennwerttechnik, Nahund Fernwärme) einschließlich Umwälzpumpe EEK A; hocheffiziente Zirkulationspumpe; Hydraulischer Abgleich für Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max /Wohneinheit beträge unter 300 werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). ab April 2016 Förderung Einzelmaßnahmen: Heizungs- und /oder Lüftungspaket Heizungspaket: der auszutauschende Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach 10 EnEV; Eine Optimierung des gesamten Heizsystems ist verpflichtend. Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle. von 15% der förderfähigen Investitionskosten, max /Wohneinheit Beteiligung eines Sachverständigen bei der Antragstellung und später beim Nachweis der Verwendung verbindlich vorgeschrieben. Als Sachverständigen sind nur die aus der Liste des Bundes zugelassen. Die Maßnahmen müssen durch ein Baufachunternehmen durchgeführt werden.eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen ist teilweise möglich und im Einzelfall zu prüfen. Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen. Beantragung des es: direkt bei der KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel Infocenter Online Anträge Expertenliste - Sachverständige Seite 1 von 6
2 Energieeffizient Sanieren (431) Baubegleitung Fortsetzung Programm Nr. 431 Energieeffizient Sanieren Kredit (151, 152) (Programm -Nr. 431) Qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, max Die Nutzung eines der KfW-Förderprogramme (Pr-Nr. 151/152/430) ist Voraussetzung. Die Förderung ist mit speziellen Leistungen des Sachverständigen verbunden. Es sind nur die Sachverständigen aus der Liste für Baubegleitung zugelassen. Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Vorhabens direkt bei der KfW. zinsverbilligte Darlehen (Programm-Nr.151, 152) Zinsen (ständig wechselnd)* Sondertilgung ab Euro jederzeit möglich. Nur für Wohngebäude, die vor fertig gestellt wurden. Grundlage EnEV 2014 Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Programm -Nr. 151) max je Wohneinheit KFW Effizienzhaus 115 Tilgungszuschuss von 12,5% des Zusagebetrages KFW Effizienzhaus 100 Tilgungszuschuss von 15,0% des Zusagebetrages KFW Effizienzhaus 85 Tilgungszuschuss von 17,5% des Zusagebetrages KFW Effizienzhaus 70 Tilgungszuschuss von 22,5% des Zusagebetrages Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich vorgeschrieben bei diesen Förderstufen: KFW Effizienzhaus 55 Tilgungszuschuss von 27,5% des Zusagebetrages KFW Effizienzhaus Denkmal Tilgungszuschuss von 12,5% des Zusagebetrages Förderung von Einzelmaßnahmen bzw. Kombinationen (Programm Nr.152) max je Wohneinheit Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung/Einbau eine Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage (Brennwerttechnik, Nah- und Fernwärme), einschließlich Umwälzpumpe EEK A; hocheffiziente Zirkulationspumpe; hydraulischer Abgleich; Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (Hydraulischer Abgleich) Tilgungzuschuss 7,5% des Zusagebetrages, max Euro Förderung Einzelmaßnahmen ab April 2016 Heizungs- und /oder Lüftungspaket Heizungspaket: der auszutauschende Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach 10 EnEV; Eine Optimierung des gesamten Heizsystems ist verpflichtend. Beantragung des es direkt bei KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel Infocenter Online Anträge Beantragung des Kredits bei Sparkassen und Banken KfW Infocenter Expertenliste - Sachverständige Seite 2 von 6
3 Fortsetzung Energieeffizient Sanieren Kredit (151, 152) Altersgerecht Umbauen (455) Altersgerecht Umbauen Kredit (159) Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle von 12,5% der förderfähigen Investitionskosten, max /Wohneinheit Beteiligung eines Sachverständigen bei der Antragstellung und später beim Nachweis der Verwendung verbindlich vorgeschrieben. Es sind nur die Sachverständigen aus der Liste für Baubegleitung zugelassen. Die Maßnahmen müssen durch ein Baufachunternehmen durchgeführt werden. Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen ist teilweise möglich und im Einzelfall zu prüfen. Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen. (Programm-Nr.455) Nur für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften barrierereduzierende Maßnahmen: eingeteilt in Förderbereiche Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen Eingangsbereich und Wohnungszugang Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveaunterschieden Anpassung der Raumgeometrie Maßnahmen an Sanitärräumen Sicherheit, Orientierung und Kommunikation Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max Euro pro Wohneinheit Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten; max Euro pro Wohneinheit Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz max Euro pro Wohneinheit Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen. zinsverbilligte Darlehen (Programm-Nr.159) barrierereduzierende Maßnahmen: eingeteilt in Förderbereiche Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen Eingangsbereich und Wohnungszugang Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveaunterschieden Anpassung der Raumgeometrie Maßnahmen an Sanitärräumen Sicherheit, Orientierung und Kommunikation Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen Investitionskosten max Euro pro Wohneinheit Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich vorgeschrieben nur bei Altersgerechtes Haus verbesserte Förderung zum Thema "Einbruchschutz" ab Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen Beantragung des es: direkt bei der KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel Infocenter Online Anträge Beantragung des Kredits bei Sparkassen & Banken Tel.:01801/ Seite 3 von 6
4 Land NRW NRW.Bank Gebäudesanierung Kredit Land NRW NRW.Bank, Förderung selbstgenutzen Wohnraums Programmbereiche: Denkmalgerechte Erneuerung Kredit Land NRW NRW.Bank, Förderung selbstgenutzen Wohnraums Programmbereiche: -Reduzierung von Barrieren Kredit progres.nrw Programmbereich Markteinführung, NRW Wirtschaftsministerium Laufzeit bis Zinsverbilligte Darlehen Private Hauseigentümer von selbst genutzten Ein-Familien-Häusern (max. Zwei-Familien-Häusern) Verbesserung der Energieeffizienz, Umweltschutz sowie barrierefreien Umbau Verbesserung der Energieeffizienz z.b. Fenster, Wärmedämmung Heizungsanlagenerneuerung Ressourcenverbrauch verringern z.b. Sanitärinstallation, Wasserversorgung Barrierereduzierung z.b. Aufzug nachrüsten, Wohnungszuschnitt ändern Baumängelbehebung z.b. Schadstoffsanierung Hochwasserschutz Antrag: vor Beginn des Vorhabens Zinssatz: tagesaktuell Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten Kreditbetrag: min und max Investitionsort muss in NRW liegen Zinsverbilligtes Darlehen Denkmalgerechte Erneuerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen Denkmalgerechte Modernisierung und energetische Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten. max /selbst genutzter Wohnung (max. 50 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten) Darlehen unter werden nicht bewilligt. Zinsverbilligtes Darlehen Für den Abbau von Barrieren max. 6 Vollgeschosse in Innenstädten und in Innenstadtrandlagen alle anderen Bereiche 4 Vollgeschosse Bauliche Maßnahmen innerhalb der Wohnung max /selbst genutzter Wohnung (max. 50 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten) Darlehen unter werden nicht bewilligt. Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Förderhöhen: für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser:, für zentrale Lüftungsanlagen max pro Haus, für dezentrale max. 200 pro Gerät max pro Haus bzw. pro Wohnung Die Kumulation von Zuschüssen ist mit anderen staatlichen Subventionen nicht zulässig, wenn sie aus Programmen des Landes Nordrhein- Westfalen stammen. Die Summe aller staatlichen Subventionen für das jeweilige Vorhaben dürfen bei Privatpersonen 100% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und bei sonstigen Antragstellern 30% nicht übersteigen. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme Antragstellung nur vom 4. Feb. bis 1. Dez. des jeweiligen Jahres Banken und Sparkassen Infos unter: -Förderlotse -Förderthema Umwelt + Energie -Wohnraummodernisierung/- ausbau -NRW.Bank. Gebäudesanierung Ansprechpartner Beratungscenter Rheinland Telefon: Beratungscenter Westfalen Telefon: Fax:: info@nrwbank.de Stadt- oder Kreisverwaltung Infos unter: - Förderlotse -Förderthema Wohnen - Wohnraummodernisierung/- ausbau Bewilligungsbehörden -> Wohnraumförderung Stadt- oder Kreisverwaltung Infos unter: - Förderlotse -Förderthema Wohnen - Wohnraummodernisierung/- ausbau Bewilligungsbehörden -> Wohnraumförderung Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Dortmund Anträge unter: Tel: nrwdirekt@nrw.de Seite 4 von 6
5 Förderung der Heizungsumstellung Förderung der Hydraulischer Abgleich Elektrische Wärmespeicheranlagen Für Stromkunden der, die durch die Umstellung auch Gasbzw. Fernwärmekunden der werden (oder schon sind). Förderfähig ist die erstmalige Umstellung einer bestehenden Heizungsanlage von anderen Brennstoffen auf. Erdgas Brennwert-Heizkessel Erdgas unter Einsatz von Mikro-KWK-Anlagen Wärme-Contracting (Brennwertkessel, Mikro-KWK-Anlage) Fernwärme bei Umstellung auf: - Erdgas Brennwert-Heizkessel 800 Euro Mikro-KWK-Anlagen 800 Euro - Wärme-Contracting Euro - Fernwärme max Euro (Übernahme von bis zu 75% der Kosten für die Demontage der bestehenden Heizungsanlage) - Ergänzende Solaranlage zusätzlich: 200 Euro Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsstellung über die Installation der Heizungsanlage. Gefördert werden die Bestandsaufnahme und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Heizungsanlagen die vor 2010 in Betrieb genommen wurden. Kessel- bzw. thermische Anschlussleistung < 250 kw Nur für Strom- und Gas- bzw. Fernwärmekunden der 60% der brutto Kosten, max Bestandsaufnahme, Berechnung Euro pauschal für den Bereich Durchführung innerhalb von drei Monaten nach Durchführung des hydraulischen Abgleichs persönlich bei der. Kunden mit Stromliefervertrag für elektrische Wärmespeicheranlagen (Nachtspeicherheizung) Vor-Ort-Beratung und Überprüfung der Wärmespeicher- Anlage, Austausch von Steuerungen, Regelungen, Raumthermostaten, Ventilatoren bis hin zu kompletten Wärmespeicheröfen 50% der Kosten der Beratungsleistungen und der messtechnischen Prüfung, maximal % der Kosten für die messtechnische Prüfung von hauszentralen Steuergeräten in Mehrfamilienhäusern, maximal % der Kosten des Austausches der Steuerung(en)/Regelungen, maximal % der Kosten des Austausches von Raumthermostaten und Ventilatoren, maximal % der Kosten des Austausches von vorhandenen - mindestens 15 Jahre alten gegen neue, energieeffizientere Wärmespeicheröfen innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsstellung persönlich bei der. Anträge persönlich bei der Energieberatung der Lombardenstr , Aachen Tel. 0241/ Anträge bei der Energieberatung der Lombardenstr , Aachen Tel. 0241/ Anträge bei der Energieberatung der Lombardenstr , Aachen Tel. 0241/ Seite 5 von 6
6 energie & wasser vor ort GmbH (enwor) Energie- und Wasser-Versorgung GmbH (EWV) Gilt nur für Gebäude im Stadtgebiet Herzogenrath und für Kunden der enwor Euro bei Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas oder Euro bei gleichzeitiger Umstellung mit Warmwasserbereitung auf Erdgas und Euro für den Ausbau und die Entsorgung eines Öl- oder Flüssiggastanks; Entsorgung Nachtspeicherheizung - max. bis zu Euro Antragstellung bis ein Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage. Gilt für das Versorgungsgebiet der EWV Euro je Anlage bei Umstellung der Heizanlage von anderen Brennstoffen auf regioerdgas Euro Entsorgung des Öl- bzw. Flüssiggastanks Euro Erneuerung der Erdgasheizung auf effiziente Brennwerttechnik Euro je Anlage beim Einbau einer Wärmepumpe Antragstellung bis 3 Monat nach Inbetriebnahme der Heizungsumstellung Ansprechpartner: Irene Brück Tel.: Ansprechpartner: Heike Asten Tel.: 02402/ Melanie Hündgen Tel. : 02402/ Stadt Herzogenrath zur Zeit ausgesetzt Die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage zur Gartenbewässerung und mit mindestens einem Anschluss an ein WC. 250,00 Euro pro Anlage Antragstellung bis ein Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage. Es gilt das Datum der Schlussrechnung. * aktuelle Zinskonditionen: siehe KfW Förderbank Stadt Herzogenrath Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt Ansprechpartner: Herr Marian Zempel Tel.: 02406/83327 Seite 6 von 6
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