Betreuungsumfang

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betreuungsumfang"

Transkript

1 Klaus Menne Betreuungsumfang Teil 1 Eine vernachlässigte Qualitätsdimension der Krippenerziehung INHALT Einleitung Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und Tagespflege Der Betreuungsumfang in der Zeitreihe Der Betreuungsumfang bei unter Dreijährigen und Drei- bis unter Sechsjährigen im Vergleich Vereinbarte und tatsächliche Betreuungszeit Empfehlungen zum Betreuungsumfang und vereinbarter Umfang Die Ergebnisse der internationalen Forschung zur frühen außerfamiliären Betreuung Betreuungswunsch und Betreuungswirklichkeit & Einleitung Tab. 1 Unter 3-Jährige 2014 in Kindertagesbetreuung Stat. Bundesamt 2014a: Tab. 21.1, 31, eigene Berechnungen Der Autor, Klaus Menne, ist Dipl.-Soz. und war langjähriger Geschäftsführer der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.v. Ein zentrales Projekt der Familienpolitik war im letzten Jahrzehnt der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hat die Förderung von Kleinkindern in Krippen (Tageseinrichtungen) und Kindertagespflege zunächst an materielle Voraussetzungen, wie tatsächliche oder geplante Erwerbstätigkeit des bzw. der Erziehungsberechtigten, gebunden ( 24 Abs. 3 SGB VIII a.f.). Mit dem Kinderförderungsgesetz von 2008 wurde für ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, mit Wirkung zum ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege eingeführt ( 24 Abs. 2 SGB VIII). Dabei richtet sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem individuellen Bedarf (Abs. 1 Satz 3). (Für unter Einjährige ist die Betreuung heute als Angebot unter der materiellen Voraussetzung der Erwerbstätigkeit der/des Erziehungsberechtigten, der Ausbildung bzw. einer Leistung zur Eingliederung in Arbeit ausgestaltet.) Bis zum Stichtag sollten Betreuungsplätze geschaffen werden. Tatsächlich befand sich am fast jedes dritte Kind unter drei Jahren (genau ) in Kindertagesbetreuung (Stat. Bundesamt 2014a). Die große Mehrzahl der Kinder, , nahm eine Kindertageseinrichtung in Anspruch; knapp Kinder dieser Altersgruppe befanden sich in Kindestagespflege. Dabei war der Anteil der Kinder in Tagespflege bei den unter Einjährigen mit 30 % am größten. Bei den Ein- bis Zweijährigen waren es 20 % und bei den Zwei- bis Dreijährigen noch 11 %. Eine geringe Zahl von Kindern nahm beide Leistungen in Anspruch. 1 Politisch stand in diesen Jahren der quantitative Ausbau im Vordergrund. Soweit Qualität der Kindertagesbetreuung eingefordert wurde, wurde insbesondere der Betreuungsschlüssel, also das Verhältnis zwischen betreuten Kindern und betreuenden Personen, thematisiert. Der zeitliche Umfang, in dem kleine Kinder institutionell betreut und gefördert werden sollten, ist dagegen nicht diskutiert worden. 2 Ihm gilt das Interesse dieses Beitrages. & Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und Tagespflege Die pädagogische und entwicklungspsychologische Literatur zur Entwicklungssituation von Säuglingen und Kleinkindern weist übereinstimmend darauf hin, dass diese von der beständigen liebevollen Fürsorge durch erwachsene Bezugspersonen abhängig sind (Becker-Stoll u.a., 2009, S. 69). Die Familie ist in den ersten Lebensjahren der wichtigste Bildungsort für die Kinder. Sie legt entscheidende und überdauernde Grundlagen für ihre Entwicklung (a.a.o., S. 166). Ebenso ist eine emotional vertrauensvolle Beziehung zwischen dem Kind und seiner Bezugserzieherin... Voraussetzung für das Wohlbefinden, die gesunde Entwicklung und damit auch für die Bildungsprozesse von jungen Kindern (a.a.o., S. 164). Deshalb soll die Eingewöhnungsphase in der Krippe für das Kind behutsam gestaltet und ihr Ende idealerweise durch Erzieher/innen und Eltern gemeinsam festgelegt werden. Danach ist es angezeigt, dass Eltern und Erzieher/innen seine optimale Aufenthaltsdauer in der öffentlichen Betreuung bestimmen (Ahnert, 2010, S. 267). So sieht es auch der Gesetzgeber, der den rechtlichen Anspruch des Kindes auf Förderung an seinem individuellen Bedarf festmacht. Die Bundesstatistik gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang Betreuung für Säuglinge und Kleinkinder in Anspruch genommen wird. Dabei erfasst sie die vereinbarte Betreuungszeit, also die Zeit, die Eltern und andere Erziehungsberechtigte für die Betreuung ihres Kindes nutzen können, jedoch nicht zwingend nutzen müssen. Im März 2014 war bei den Zwei- bis Dreijährigen in Tageseinrichtungen für 16 % eine Betreuung von bis zu 25 Stunden vereinbart, für 31 % eine Betreuungszeit von mehr als 25 bis zu 35 Stunden. Doch für mehr als die Hälfte (53 %) betrug die Betreuungszeit mehr als 35 Stunden in der Woche. Für mehr als ein Drittel (36 %) war eine wöchentliche Betreuung von 45 Stunden und mehr vereinbart. Ähnliche Werte, jedoch mit einer deutlichen Verschiebung zu längeren Zeiten, ergaben sich für die Ein- bis Zweijährigen in Tageseinrichtungen: 14 % nahmen sie bis zu 25 Stunden in der Woche in Anspruch, für jedes vierte Kind (25 %) waren mehr als 25 bis zu 35 Stunden vereinbart. Aber für 61 % der Ein- bis unter Zweijährigen 1 Daher sind die absoluten Werte für die Kindertagespflege im Weiteren leicht erhöht. 2 Auch die aktuelle Stellungnahme Deutschland braucht ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung von Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutschem Caritasverband (DCV) und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ZKJ 2014, 475 geht auf den Betreuungsumfang nicht ein (AWO; DCV; GEW 2014). 256 ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

2 Aufsätze Beiträge Berichte betrug die Betreuungszeit mehr als 35 Stunden in der Woche; für 41 % waren es sogar 45 Stunden und mehr. Tab. 2 Unter 3-Jährige in Tageseinrichtungen 2014 Auch bei den unter Einjährigen, die vom Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung bzw. -tagespflege nicht umfasst sind, überwiegen die langen Betreuungszeiten: Für 57 % wurden mehr als 35 Stunden Betreuung vereinbart und für 38 % 45 Stunden und mehr. Damit ergeben sich für alle unter Dreijährigen durchschnittliche tägliche Betreuungszeiten von 7,6 bis 7,9 Stunden. Ihre Erziehung, Bildung und Betreuung ( 22 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII) außerhalb des Elternhauses durch professionalisiertes Personal reicht so an die täglichen Arbeitszeiten von Erwachsenen heran. Für Kinder, die durch Tagespflegepersonen betreut werden, können möglicherweise individuellere zeitliche Arrangements vereinbart werden als dies bei den Tageseinrichtungen der Fall ist. Jedenfalls unterscheidet sich die Inanspruchnahme deutlich, wobei sie zwischen den drei Altersjahren nur unwesentlich differiert. Für 40 bis 44 % der Kinder eines Jahrgangs wurde eine wöchentliche Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden vereinbart und für jeweils ca. 25 % eine Betreuung zwischen mehr als 25 und bis zu 35 Stunden. Nur ein Drittel (32 bzw. 33 %) wurde mehr als 35 Stunden in der Woche betreut und nur für 18 % wurden 45 Stunden Betreuung und mehr vereinbart. Dennoch beträgt auch hier die durchschnittliche tägliche Betreuungszeit noch sieben Stunden. Im statistischen Durchschnitt werden die unter dreijährigen Kinder von ihren Eltern praktisch ganztägig in eine außerfamiliäre Fremdbetreuung gegeben. Stat. Bundesamt 2014a: Tab. 21.1, eigene Berechnungen Tab. 3 Unter 3-Jährige in Tagespflege 2014 Stefan Sell hat diese Daten denn auch kommentiert: Das sind nun wirklich richtig heftige Betreuungszeiten für Kinder unter drei Jahren.... Konsequent zu Ende gedacht sind solche Werte und Zeiten skandalös problematisch (Sell, 2014). & Der Betreuungsumfang in der Zeitreihe Das Statistische Bundesamt begleitet den Ausbau der Kindertagesbetreuung seit 2006 durch differenziertere Erhebungen. Danach entfielen bei der institutionellen Betreuung im ersten Jahr dieser Erhebung 46 % der Vereinbarungen auf solche mit mehr als 35 Stunden wöchentlicher Betreuung. Dieser Anteil steigerte sich von Jahr zu Jahr auf nun 56 % im Jahr Ein immer größerer Anteil der Eltern ist danach bereit, seine Kleinkinder ganztägig zur Betreuung abzugeben. 3 In der Kindertagespflege betrug der Anteil der Kleinkinder mit mehr als zehn Stunden täglicher Betreuung etwa zwischen 2 und 3 %. Der Anteil von Kindern mit mehr als sieben Stunden täglicher Betreuung betrug bis 2011 Stat. Bundesamt 2014a: Tab. 21.1, eigene Berechnungen ca. 40 %. Ab 2012 liegt er bei 32 %. Dieser Bruch geht auf die geänderte Erhebungsmethode zurück. Bis 2011 wurde der Betreuungsumfang pro Tag erfasst. Ab 2012 wird der Betreuungsumfang pro Woche erhoben. Da die Kinder in der Tagespflege häufig nicht an allen fünf Werktagen betreut werden, geht der Anteil der zeitlich länger Betreuten zurück, 3 Die oben dargestellte Differenzierung längerer Betreuungszeiten wird erst seit 2012 erfasst. Vorher wurden vereinbarte Betreuungszeiten von mehr als 35 Stunden nur nach mehr als sieben bis zu zehn Stunden täglich und mehr als zehn Stunden täglich unterschieden. Überlange Betreuungszeiten von mehr als 50 Stunden in der Woche wurden bis 2011 nur für knapp 3 % der Kinder vereinbart ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 257

3 wenn nicht mehr eine Betreuung von mehr als sieben Stunden pro Tag erfragt wird, sondern mehr als 35 Stunden pro Woche. & Der Betreuungsumfang bei unter Dreijährigen und Drei- bis unter Sechsjährigen im Vergleich Der zeitliche Umfang der Betreuung für unter Dreijährige überrascht. Galt doch bis vor Kurzem in Westdeutschland noch ein Familienbild als vorherrschend, bei dem Säuglinge und Kleinkinder am besten durch die eigene Mutter zu Hause zu betreuen seien. Sollte sich dieses Bild nun so drastisch geändert haben? Wenn das so wäre, sollte sich ein etwa gleiches Inanspruchnahmeverhalten auch bei den drei bis sechsjährigen Kindern in Tageseinrichtungen zeigen. Das aber ist nicht der Fall. Zwar ist der Anteil derjenigen, für die eine Betreuung von bis zu 25 Stunden vereinbart worden ist, bei beiden Gruppen mit ca. 15 % fast gleich. Doch schon bei einem Betreuungsumfang von mehr als 25 bis zu 35 Stunden zeigen sich Unterschiede: Während bei den unter Dreijährigen diese Betreuungszeit für knapp 30 % vereinbart wird, sind es bei den älteren Kindern knapp 40 %. Das entspricht den Erwartungen: Ältere Kinder können länger außerhalb des Elternhauses betreut werden. Bei den längsten Betreuungszeiten ( mehr als 35 Stunden und 45 Stunden und mehr ) kehrt sich dieses Verhältnis jedoch um. Bei 56 % der unter Dreijährigen werden mehr als 35 Stunden pro Woche vereinbart. Bei den Drei- bis Sechsjährigen sind es dagegen nur 46 %. Auch die längste statistisch erfasste Betreuungszeit von 45 Stunden und mehr in der Woche wird für unter Dreijährige mit 38 % stärker genutzt als für die älteren Kinder, bei denen dieser Anteil ca. 31 % beträgt. Diese Daten könnten zu der Hypothese führen, dass Kinder heute dann eine zeitlich kürzere Betreuung in Kindertageseinrichtungen erfahren und sich wieder mehr zu Hause aufhalten, wenn sie bereits eine grundlegende Enkulturation erfahren haben und z.b. der Sprache mächtig sind. (Väter haben sich in früheren Zeiten oft erst dann mit ihren Kindern befasst, wenn sie mit ihnen sprechen konnten.) Der Prozess der grundlegenden Menschwerdung, die Zeit der intensiven emotionalen Betreuung sowie der körperlichen Pflege und Erziehung eines kleinen Kindes, die Arbeit im strengsten Sinne ist, würde dann aus der Familie outgesourct. & Vereinbarte und tatsächliche Betreuungszeit Doch regen möglicherweise Daten zur Hypothesenbildung an, die die Wirklichkeit gar nicht abbilden. Denn statistisch erhoben werden vereinbarte Betreuungszeiten, nicht die Tab. 4 Kinder in Tageseinrichtungen 2014 Unter 3-Jährige in den Tageseinrichtungen bzw. der Tagespflege tatsächlich verbrachten Stunden. Die Zahlen könnten also überhöht sein, weil Eltern lediglich die Option auf eine längere Betreuung haben möchten, ohne sie jedoch i.d.r. auch zu nutzen. 3 bis 6-Jährige absolut Prozent absolut Prozent Insgesamt bis zu 25 Std ,7% ,4% Mehr als 25 bis zu 35 Std ,5% ,7% Mehr als 35 Std ,8% ,9% Davon 36 bis unter 40 Std ,8% ,8% 40 bis unter 45 Std ,8% ,5% 45 Std. und mehr ,2% ,6% Durchgehende Betreuungszeit von mehr als sieben Stunden pro Tag ,8% ,6% Stat. Bundesamt 2014a: Tab. 21.1, eigene Berechnungen Ein Blick in die Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit (NUBBEK) kann hier Aufklärung schaffen. Diese im Jahr 2010 durchgeführte repräsentativ angelegte Studie hat in einem Modul die Betreuungsgeschichte und aktuelle Betreuungssituation der Kinder untersucht. Die Eltern wurden in diesem Zusammenhang gebeten, den wöchentlichen Betreuungsumfang ihres Kindes in einer typischen Woche zu beschreiben (einschließlich familiärer nicht elterlicher Betreuung). Nach dieser Erhebung betrug die durchschnittliche wöchentliche institutionelle Betreuung in Tageseinrichtungen 32 Stunden (Tietze u.a., 2013, S. 41). Nach den Erhebungen der Bundesstatistik waren im selben Jahr von den unter Dreijährigen in Tageseinrichtungen 52 % mehr als 35 Stunden betreut worden. Das entspricht einer vereinbarten Betreuungszeit von wöchentlich (knapp) 36 Stunden. 4 Der tatsächliche Betreuungsumfang liegt damit etwa 10 % unter den vereinbarten Zeiten. Damit ermäßigt sich die in Tab. 2 für Zweijährige ausgewiesene durchschnittlich vereinbarte Betreuungszeit von knapp acht Stunden täglich auf tatsächlich in Anspruch genommenen (gut) sieben Stunden. 4 Die durchschnittlich wöchentlich vereinbarte Betreuungszeit wird in der Bundesstatistik erst ab dem Jahr 2012 ausgewiesen. Bis dahin hatte sich der Anteil der Kinder, die mehr als 35 Stunden betreut wurden, auf 54 % erhöht, bei einer durchschnittliche Betreuungszeit von 36,5 Stunden in der Woche für Zwei- bis Dreijährige wird die durchschnittlich vereinbarte Betreuungszeit mithin bei (knapp) 36 Stunden gelegen haben. 258 ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

4 Aufsätze Beiträge Berichte & Empfehlungen zum Betreuungsumfang und vereinbarter Umfang Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist durch zahlreiche fachliche Empfehlungen begleitet worden (vgl. Netzwerk Kinderbetreuung der Europäischen Kommission, 1996; Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin [DGSPJ], 2008, 2012; Deutsche Liga für das Kind [o.j.]; Gesellschaft für Seelische Gesundheit in der Frühen Kindheit [GAIMH], 2008). Diese beziehen sich i.d.r. auf die Gruppengröße, den Betreuungsschlüssel (Erzieherin-Kind-Relation) und die Qualifikation des Personals. Der zeitliche Umfang der Betreuung der Kinder selbst ist nicht Gegenstand konkretisierender Empfehlungen. Die Deutsche Liga für das Kind belässt es bei der Feststellung zu lange Trennungen der Kinder... erschüttern das Kind in seinem Vertrauen in die Verlässlichkeit seiner wichtigsten Bezugspersonen (o.j.). Die DGSPJ empfiehlt, die Gesamtdauer von Tagesbetreuung in den ersten drei Lebensjahren generell so kurz wie möglich zu halten (S. 3). Die GAIMH hebt auf die individuelle Situation des Kindes ab: Ausschlaggebend für den Umfang der Betreuungsfrequenz sind die spezifischen Bedürfnisse des Kindes und Gegebenheiten von Krippe und Familie (2008, S. 21). Exkurs: Qualitätsmerkmal Betreuungsschlüssel Die Empfehlungen zum Verhältnis von Erzieher/innen und betreuten Kindern in Tageseinrichtungen sehen z.b. ein Verhältnis von höchstens 1:3 für Kleinkinder im 2. Lebensjahr und einem Verhältnis von höchstens 1:4 für Kleinkinder im 3. Lebensjahr vor (DGSPJ, 2012, S. 7). Das Statistische Bundesamt hat für die Jahre 2012 und 2013 für alle unter Dreijährigen den durchschnittlichen Betreuungsschlüssel berechnet. Danach kamen 2012 auf eine Erzieherin 4,8 Kinder, 2013 waren es 4,6 Kinder. Die Werte sind auch jeweils für die Länder ausgewiesen (Stat. Bundesamt, 2014b, S. 8). Für diese Berechnung ist bei den Kindern ein Vollzeit-Betreuungsäquivalent und bei den Erzieher/ innen ein Vollzeit-Beschäftigungsäquivalent gebildet worden. Dies ist erforderlich, um die vielfältigen Einzelangaben zueinander in Beziehung setzen zu können. Doch liegt beiden Größen eine unterschiedliche Definition von Vollzeit zugrunde: Während die Vollzeitbetreuung 40 Stunden in der Woche umfasst, wird bei der Vollzeitbeschäftigung von einer regulären Wochenarbeitszeit von 39 Wochenstunden ausgegangen (a.a.o., S. 5). Damit wird rechnerisch systematisch weniger Personal erforderlich, um einen gewünschten Betreuungsschlüssel zu erreichen. Die Abweichung liegt bei 1/40, also 2,5 %. Gravierender freilich ist, dass Empfehlungen zum Betreuungsschlüssel in der Gruppe anwesende Erwachsene meinen, also tatsächlich den Kindern zur Verfügung stehende Personen. Statistisch werden jedoch Brutto-Arbeitszeiten erfasst. Von ihnen sind Krankheitszeiten, Fortbildungen sowie Zeiten, die der Vorbereitung, Beobachtung und Dokumentation sowie der Reflexion der Praxis dienen, abzuziehen. Erzieher/innen können praktisch nur in etwa zwei Dritteln ihrer Arbeitszeit für die betreuten Kinder zur Verfügung stehen (Becker-Stoll u.a., 2009, S. 154; vgl. auch Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 78). Konkreter wird das Handbuch für Kinder in den ersten drei Jahren: Da das Kind im ersten Lebensjahr Bindungsbeziehungen aufbaut, sollte die außerfamiliäre Betreuung pro Tag nicht mehr als vier bis fünf Stunden betragen (Becker-Stoll u.a., 2009, S. 51; dies. u.a., 2010, S. 19). Das wären im Maximum 25 Stunden in der Woche. Tatsächlich werden jedoch für vier von fünf (81 %) aller bereits im ersten Lebensjahr institutionell fremdbetreuten Kleinkinder mehr als 25 Betreuungsstunden vereinbart, für 38 % sogar 45 Stunden und mehr. Für Kinder im zweiten Lebensjahr empfiehlt die Leiterin des Staatsinstituts für Frühpädagogik, München, Fabienne Becker-Stoll, eine Betreuung von idealerweise nicht mehr als fünf Stunden täglich (Becker-Stoll, 2014). Buchebner-Ferstl u.a. sehen für unter dreijährige Kinder eine maximale Verweildauer von 20 bis 30 Wochenstunden in einer Kindertageseinrichtung als akzeptabel an (2009, S. 54). Die Ergebnisse der internationalen Forschung zusammenfassend markieren Linkert u.a. eine Grenze bei 30 Stunden in der Woche (2013, S. 9). Tatsächlich waren jedoch im Jahr 2014 für 85 % der Ein- bis Zweijährigen mehr als 25 Stunden Betreuung vereinbart worden und für 40 % von ihnen 45 Stunden und mehr. (Viernickel sieht dagegen erst mehr als 45 Stunden in der Woche als eine lange Betreuungsdauer an [2012, S. 20]). 5 Doch dieser Wert ist willkürlich und empirisch nicht begründet. 6 Wenn man davon ausgeht, dass die Säuglinge und Kleinstkinder, die 2014 im ersten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege betreut worden sind, das sind 3 % des Jahrgangs, in besonders schwierigen familiären Verhältnissen lebten, die keine andere Handlungsalternative zuließen, können sie bei der Frage nach einem angemessenen bzw. vertretbaren Betreuungsumfang außer Betracht bleiben. Für die knapp Ein- bis Zweijährigen und die Zwei- bis Dreijährigen, die sich 2013 in einer Tageseinrichtung bzw. Tagespflege befanden, wird man dagegen diskutieren müssen, mit welchem zeitlichen Umfang die Förderung ihrer Bildung und Erziehung regelhaft erfolgen sollte. Auch wenn man Becker-Stoll nicht folgt und eine außerhäusige Betreuung für mehr als 25 Stunden in der Woche für vertretbar hält, geben die Daten der Bundesstatistik doch Anlass zur Diskussion. Obwohl aus pädagogischer Sicht die Betreuungszeit nicht über 30 Stunden liegen sollte, sind für Kinder mehr als 35 Stunden wöchentlicher Betreuung in Tageseinrichtungen bzw. Tagespflege vereinbart worden. Von einer 45 Stunden und mehr umfassenden Betreuung in der Woche sind eine Viertelmillion Kleinkinder ( ) betroffen. 7 Auch wenn die 45 Stunden überschreitenden Vereinbarungen nicht immer tatsächlich genutzt werden, so muss doch unter Berücksichtigung, dass nur für 3 % der Kinder ein Betreuungsumfang von mehr als 50 Stunden vereinbart worden ist und die tatsächliche Inanspruchnahme etwa 10 % unter der vereinbarten Zeit liegt davon ausgegangen werden, dass die Betreuung dieser Viertelmillion Kleinkinder im Durchschnitt zwar nicht mehr als 45 Stunden, aber dennoch tatsächlich ca. 45 Stunden beträgt, sich also an der Grenze dessen bewegt, was (auch von den in dieser Hinsicht tolerantesten Autoren) für ein Kleinkind noch als zumutbar angesehen wird. & Die Ergebnisse der internationalen Forschung zur frühen außerfamiliären Betreuung Obwohl in Deutschland nun seit einem Jahrzehnt der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige intensiv betrieben wird, gibt es keine wissenschaftlichen Längsschnittuntersuchungen, die (in Zukunft) Auskunft da- 5 Auf Viernickel stützt sich die Kommentierung von Meysen und Beckmann zum Rechtsanspruch U3 (2013, Rdnr. 202, 208): So dürfte... eine Betreuung von neun Stunden täglich und 45 Stunden wöchentlich... schon (sic! K.M.) die absolute Obergrenze darstellen (Rdnr. 211). 6 Viernickel gibt in dem herangezogenen Aufsatz einen kursorischen Überblick über Krippendiskurse. Sie bezieht sich zum zeitlichen Umfang der Betreuung und damit verknüpften Folgen nur auf die Arbeit von Belsky u.a. (2007), die jedoch die Grenze von 45 Stunden pro Woche nicht formuliert haben. 7 Die Bertelsmann-Stiftung hat die Daten der Bundesstatistik zum Betreuungsumfang für die einzelnen Länder aufgeschlüsselt (2014a). Die Werte für 45 und mehr Stunden wöchentlicher Betreuung spreizen sich zwischen den Ländern von 2,2 (Bremen) bis 71 % (Mecklenburg-Vorpommern) auf (Tab. 2) ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 259

5 rüber geben könnten, wie Kinder den Übergang in die Tageseinrichtung und die dort erfahrene Förderung und Erziehung verarbeiten (Bensel, 2010, S. 17). Die Diskussion zu den Folgen früher institutioneller Kinderbetreuung ist auf ausländische Untersuchungen, wie die in etlichen Einzelpublikationen veröffentlichte Studie des National Institute of Child Health und Human Development (NICHD), die Wiener (Datler u.a., 2012) oder die Schweizer Krippenstudie (Schlanser, 2011), angewiesen. Auf diese Untersuchungen wird z.t. warnend Bezug genommen (für andere: Böhm, 2012). Die aufgrund der Vielzahl der Publikationen z.t. unübersichtliche Forschungslage ist von einer Forschungsgruppe der Universität Würzburg zusammenfassend dargestellt worden. Eine erste Übersichtsarbeit nimmt die Effekte auf die kognitive und sprachliche Entwicklung der Kinder in den Blick (Bäuerlein u.a., 2013). Dabei konnte gezeigt werden, dass eine hohe Prozessqualität die jedoch in deutschen Tageseinrichtungen bisher nur von weniger als 10 % erreicht worden ist (Tietze u.a. 2013, S. 44) bei der Betreuung der Kinder in allen Studien mit einer günstigen kognitiven und sprachlichen Entwicklung der Kinder in Zusammenhang steht (Bäuerlein u.a., 2013, S 6). Negative Effekte von Krippen fanden sich in der NICHD-Studie bei einem sehr frühen Beginn der institutionellen Betreuung, also während der ersten 1,5 Lebensjahre (a.a.o., S. 4). Ein höherer zeitlicher Umfang an außerfamilialer Betreuung in den ersten drei Lebensjahren wirkte sich bei Kindern aus ärmeren Verhältnissen positiv aus, während er sich bei Kindern aus besser situierten Familien negativ auswirkte (a.a.o., S. 4). Doch sind die Einflüsse der häuslichen Umgebung, des familiären Einkommens und des Erziehungsverhaltens der Eltern größer als die der außerfamiliären Betreuung (a.a.o., S. 6). Die zweite Übersichtsarbeit ist den Auswirkungen der Betreuung in außerfamiliären Tageseinrichtungen auf die Bindungssicherheit und die sozial-emotionale Entwicklung der Kinder gewidmet (Linkert u.a., 2013). Als positive Folge wird festgehalten, dass Kinder, die bereits vor dem Alter von drei Jahren eine Tageseinrichtung besuchten, mit zehn Jahren mehr prosoziales Verhalten zeigten. Kinder, die mehr Zeit pro Woche in einer Tageseinrichtung verbrachten, waren selbstsicherer und kontaktfähiger (a.a.o., S. 9). Doch die institutionelle Betreuung kann auch negative Auswirkungen auf das Interaktionsverhalten der Kinder haben. Dies trifft insbesondere für Kinder, die bereits während ihres ersten Lebensjahres... betreut wurden zu (a.a.o., S. 8). Wenn die Betreuungsqualität der Tageseinrichtungen schlecht und die Kinder einen größeren Anteil der Zeit in großen Gruppen verbrachten, traten verstärkt externalisierende Verhaltensweisen auf (ebd.). Dem nun zu führenden Qualitätsdiskurs zur frühen Betreuung in Kindertageseinrichtungen (vgl. Rauschenbach, 2014) kommt daher für die Lebensperspektive der Kinder größte Bedeutung zu. Zu dem hier erörterten Aspekt des Betreuungsumfangs halten die Autoren fest: Eine längere Betreuungsdauer im Kleinkindalter geht auch nach Kontrolle zahlreicher Einflussfaktoren wie Geschlecht oder Schichtzugehörigkeit mit mehr Risikoverhalten und Impulsivität im Alter von 15 Jahren einher (Linkert u.a., 2013, S. 8; so auch Belsky, 2010, S. 80, 82). Dabei erhöht sich dieser Effekt, wenn empirisch nachgewiesene ungünstige Faktoren zusammen auftreten: Betreuung in Tageseinrichtungen schon im Alter von unter zwölf Monaten Extensiver Umfang der Betreuung von mehr als 30 Stunden in der Woche Niedrige Betreuungsqualität und mehrere Betreuungsverhältnisse (Linkert u.a., 2013, S. 9). Insgesamt betrachtet profitieren Kinder aus wohlhabenderen Familien eher von Halbtagsbetreuung (15 30 h/woche). Kinder aus sozial benachteiligten Familien profitieren dagegen eher von einer Ganztagsbetreuung (> 30h/Woche) (a.a.o., S. 10). 8 & Betreuungswunsch und Betreuungswirklichkeit (mehr als 35 Stunden) Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige wird durch die regelmäßigen Zwischenberichte zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes begleitet. Der dritte Zwischenbericht hat dabei auch den Betreuungsbedarf erhoben wie er von den Eltern der zu betreuenden Kleinkinder gesehen wird. Danach wünschen sich die Eltern von 39 % der unter Dreijährigen eine institutionelle Betreuung ihres Kindes (BMFSFJ, 2012a, S. 18). Dieser Wert erreichte die öffentliche Diskussion. Erhoben wurde aber auch, wie hoch der zeitliche Betreuungsbedarf aus Sicht der Eltern ist. Dabei zeigte sich, dass nur ein kleiner Teil der Eltern sich einen Ganztagsplatz für ihr Kind wünscht (ebd.). Die Präferenz von Kinderbetreuung mit einem Umfang von mindestens 35 Wochenstunden (ist) deutlich geringer als die tatsächliche Inanspruchnahme (a.a.o., S. 20). Während 2010 für jedes zweite Kind und 2011 für 51 % eine Betreuungszeit von mehr als 35 Stunden vereinbart ist, wurde von den Eltern eine solche ganztägige Betreuung nur für jedes zehnte Kind (11 %) gewünscht. Selbst in den neuen Bundesländern, wo knapp Dreiviertel der Kinder ganztags betreut werden (2010: 72 % und 2011: 74 %) wird dies nur für jedes vierte Kind von den Eltern gewünscht. Demgegenüber wünschen sich die Eltern dort für Dreiviertel der Kinder eine Betreuungszeit von unter 35 Stunden (ebd.). Der Ausbau der Kindertageseinrichtungen ist damit am tatsächlichen zeitlichen Betreuungsbedarf der Kinder und ihrer Familien vorbei erfolgt. 9 Eltern geben nicht wie es oben schien ihre Kleinkinder aus eigenem Wunsch länger in eine außerfamiliäre institutionelle Tagesbetreuung ab als ihre schon älteren Kinder, die den klassischen Kindergarten besuchen. Vielmehr stimmen die Auffassungen von Kleinkindpädagogen und Entwicklungspsychologen, die sich dafür aussprechen, dass die Kinder max. 25 Stunden (Becker-Stoll 2014) bzw. bis 30 Stunden (Buchebner-Fertl u.a., 2009; Linkert u.a., 2013) betreut werden sollten und die Einschätzungen der Eltern zu ihren Kindern überein. Doch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe 8 Auch die Schweizer Studie belegt: Die Pluspunkte der Krippen für die Bildungs- und Entwicklungsförderung sowie Sozialisierung der Kinder kommen verzerrt vor allem denjenigen zugute, die es am wenigsten brauchen (Schlanser, 2011, S. 143). 9 Schon der Zweite Zwischenbericht hatte zur bedarfsgerechte(n) Planung und Steuerung des Ausbaus von Betreuungsplätzen festgestellt: Angesichts des Wunsches vieler Eltern nach einem geringeren Betreuungsumfang muss nicht für jedes Kind ein Halbtags- oder gar ein Ganztagsangebot an fünf Tagen in der Woche zur Verfügung gestellt werden. So eröffnet es Potenziale im Ausbau, wenn mit dem zeitlichen Umfang eines Ganztagsplatzes die Betreuungsbedarfe von mehr als einem Kind abgedeckt werden können. Diese Lösung setzt flexible Angebote voraus (BMFSFJ, 2011, S. 22). 260 ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

6 Aufsätze Beiträge Berichte haben die ganz überwiegende Zahl der neu eingerichteten Plätze als Ganztagsplätze gestaltet (Broßat-Warschun, 2013, S. 115). Die unter dem Titel Der U 3 Ausbau im Endspurt veröffentlichte Analyse von Betreuungsbedarfen und Betreuungswünschen bestätigt diese Diskrepanz und stellt fest: Der Aufbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für unter dreijährige Kinder ist... nicht nur eine Frage des Ausbaues von Plätzen, sondern auch der Gestaltung des Angebotes im Hinblick auf die Betreuungsumfänge und -zeiten (Kaufhold, in Forschungsverbund DJI/TU Dortmund [Hrsg.], 2014, S. 73). Doch wird es nicht ausreichen, nur die noch fehlenden Plätze im Bereich niedriger Stundenumfänge zu gestalten (a.a.o., S. 74). Dazu ist die festgestellte Diskrepanz zu groß. Der Beitrag wird in Heft 8 fortgesetzt. Die zitierte Literatur wird dort aufgeführt ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 261

7 Klaus Menne Betreuungsumfang Teil 2 Eine vernachlässigte Qualitätsdimension der Krippenerziehung INHALT Fortsetzung von Teil 1, ZKJ 2015, S. 256 ff. ff. Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Fçrderung Fazit Zur rechtlichen Systematik Fçrderung der Persçnlichkeitsentwicklung von Kleinkindern Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit Individueller Bedarf Bedarfskriterien & Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung Der Rechtsanspruch auf die individuelle Förderung seiner Entwicklung ist dem ein- bzw. zweijährigen Kind selbst zuerkannt ( 24 Abs. 2 SGB VIII). Es kann diesen Anspruch jedoch (noch) nicht selbst wahrnehmen. Daher sind alle seine Förderung betreffenden Entscheidungen von den Eltern des Kindes, respektive den Personensorgeberechtigten, zu treffen. Doch muss ein ein- oder zweijähriges Kind es deshalb hinnehmen, in einem Umfang von mehr als 45 Stunden in der Woche durch eine außerfamiliale Einrichtung (oder in Tagespflege) gefördert zu werden? Nach der Begründung zum Kinderförderungsgesetz (KiföG) soll jedes Kind eine Chance auf optimale Förderung seiner individuellen und sozialen Entwicklung erhalten (a.a.o., S. 1, 15). Dabei ist die Zielrichtung der Förderung gesetzlich definiert: Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes ( 22 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII). Die Förderung ist also ganzheitlich angelegt. Im Einzelnen soll das Angebot sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren ( 22a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII). Der zeitliche Umfang der täglichen Förderung ist gesetzlich weder durch Mindest- noch durch Höchstzeiten festgelegt. Er richtet sich nach dem individuellen Bedarf ( 24 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII). Der Autor, Klaus Menne, ist Dipl.-Soz. und war langjähriger Geschäftsführer der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.v. Auch Kriterien zum zeitlichen Umfang der Förderung sind gesetzlich nicht vorgegeben (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 129). Die Kommentarliteratur tut sich denn auch mit der für die Praxis notwendigen Quantifizierung schwer. Grube stellt lakonisch fest: Eine Ganztagsbetreuung ist sicherlich nicht Gegenstand des Anspruchs, denn dann hätte es der Regelung in Satz 3 (Förderung nach dem individuellen Bedarf, K.M.) nicht bedurft (Grube, in: Hauck/Noftz [Hrsg.], Rdnr. 19). Kaiser hält ebenso zutreffend fest: Der Umfang des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung... ist stets für den Einzelfall unter Berücksichtigung der festgestellten individuellen kind- und elternbezogenen Bedarfe sowie unter Beachtung des Kindeswohls festzulegen (Kaiser, in: Kunkel [Hrsg.], Rdnr. 16). Lakies macht klar, dass Vorstellungen der Praxis, einen unabweisbaren Mindestbedarf festzulegen, keine Stütze im Gesetz finden (Lakies, in: Münder u.a. [Hrsg.], 2013, 24 Rdnr. 38). Alle Kommentatoren stimmen im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu 24 Abs. 1 Satz 2 a.f. (BVerwG, 2000) darin überein, dass der Bedarf im Rechtssinne nicht aus der faktischen Nachfrage, sondern normativ unter Berücksichtigung der Planungsverantwortung des zuständigen Jugendhilfeträgers zu bestimmen ist (BVerwG 2000, S. 324). Den individuellen Bedarf konkretisierend bezieht sich Lakies auf die Berufstätigkeit der Eltern: Eine Förderung ist zu gewährleisten, sofern und soweit sie nach dem individuellen Bedarf... erforderlich ist. Bei einer Vollzeittätigkeit von 8 Stunden... wäre dies eine tägliche Betreuungszeit von 9 bis 10 Stunden (bei längeren Anfahrtszeiten noch länger) (Lakies, in: Münder u.a. [Hrsg.], Rdnr. 45). Damit ist der individuelle Bedarf des Kleinkindes auf eine ganzheitliche frühkindliche Förderung umgedeutet in die Kompensation der erwerbsbedingten Abwesenheit des oder der Elternteile des Kindes. Meysen und Beckmann (2013) setzen sich differenzierter mit dem Spannungsfeld aus Regelangebot einerseits und individuellem Rechtsanspruch andererseits unter Berücksichtigung objektiver Bedarfskriterien auseinander. Sie leiten den zeitlichen Umfang der Förderung in Abgrenzung zum Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung von Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben aus den Förderungsbedingungen ab: Kleinkinder könnten nach pädagogischer Auffassung bei einer Halbtagsbetreuung gut vom Zusammenleben in einer Gruppe oder in einer Tagespflege profitieren (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 110, 132). Die Autoren folgern daher trotz der oben zitierten Feststellung von Lakies einen Grundanspruch U3 von mindestens vier Stunden täglich, also 20 Stunden in der Woche (Rdnr. 133). Von ihm soll durch bloße elterliche Entscheidung nach unten (Rdnr. 133) sowie nach Maßgabe objektivierbarer Bedarfskriterien nach oben (Rdnr. 138 ff.) abgewichen werden können. Dabei werden vor dem Hintergrund des zum Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) formulierten Ziels, Deutschland als Wirtschaftsstandort in einer globalen Wirtschaftsordnung attraktiv zu machen (Deutscher Bundestag, 2004, S. 23) 1, neben den nach altem Recht definierten Kriterien berufsbedingte Abwesenheiten: Arbeitssuche, Bildungsmaßnahmen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nun auch Integrationskurse, Sprachkurse, Pflege von Angehörigen, Krankheit des Elternteils, Betreuung weiterer Kinder und bürgerschaftliches Engagement als Kriterien eines elternbezogenen Bedarfs benannt (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr ). Für einen kindbezogenen Bedarf beziehen die Autoren sich auf das für die Zeit vom bis gesetzlich definierte Kriterium, dass die Leistung für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes geboten sein muss ( 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII). Was der Fall sein kann, wenn ein Kind in einer besonders belasteten Familie lebt (Rdnr. 192). Sie fassen zusammen: Ein kindbezogener (Hervorhebung K.M.) individueller Bedarf ist somit... anzuerkennen, wenn Eltern (Hervorhebung K.M.) über das Regelangebot hinaus... Förderung durch qualifizierte Fachkräfte benötigen (Rdnr. 193). Damit wird der Rechtsanspruch des Kindes auf seine frühkindliche Förderung vollständig an elternbezogene Kriterien gebunden. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, stellen die Autoren ausdrücklich klar: Wenn die individuelle und soziale Entwicklung des Kindes durch die Förderung gestärkt werden kann, sei die Förderung nicht geboten (Rdnr. 192). 2 Demgegenüber hatte die 1 Die Begründung zum Kinderförderungsgesetz (KiföG) hat dieses Argument in abgeschwächter Form wiederholt (Deutscher Bundestag, 2008, S. 11 f.). 2 Meysen und Beckmann lesen damit 24 SGB VIII so, also bestünde seine alte Fassung fort. Doch die Gesetzesbegründung zum KiföG hält explizit fest, dass die Kriterien zur Vergabe von Plätzen für Ein- und Zweijährige in der Übergangsphase bis 2013 für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gelten (Hervorhebung K.M.; Deutscher Bundestag, 2008, S. 15). Die Auslegung des Rechtsanspruchs für ein- und zweijährige Kinder muss daher an der neuen Rechtslage anknüpfen. 296 ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

8 Aufsätze Beiträge Berichte Gesetzesbegründung zum Tagesbetreuungsausbaugesetz die Verpflichtung festgehalten, alle Kinder individuell bestmöglich zu fördern (Deutscher Bundestag, 2004, S. 32). Für einen Rechtsanspruch, der nach der Gesetzesbegründung jedem Kind die realistische Chance auf eine optimale Förderung seiner individuellen und sozialen Entwicklung einräumen soll (Deutscher Bundestag, 2008, S. 1), ist das ein denkwürdiges Auslegungsergebnis und muss Anlass sein, sich noch einmal der Systematik dieses Rechtsanspruchs zu vergewissern. Zur rechtlichen Systematik Die Beurteilung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung muss vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Vorgaben einerseits und der Geschichte der Einführung dieses Leistungsanspruches andererseits erfolgen. Die Erziehung und Pflege ihrer Kinder ist eine nach Art. 6 Abs. 2 GG zuvörderst den Eltern obliegende Pflicht. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht frühzeitig festgestellt, dass dieses Elternrecht treffender als Elternverantwortung zu bezeichnen ist (BVerfG, 1968, S. 143). Denn das Elternrecht beinhaltet keine Freiheit im Sinne einer Selbstbestimmung der Eltern. Vielmehr muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein. Elternrecht ist ein fiduziarisches Recht, ein dienendes Grundrecht (BVerfG, 1982, S. 376 f.). Wenn Eltern daher im Kontext der Erziehung in Tageseinrichtungen Entscheidungen zu treffen haben, müssen sie diese am Wohl dieses einen, nämlich ihres Kindes ausrichten. Ein rechtliches Erfordernis, das für die meisten Eltern eine praktische Selbstverständlichkeit darstellt. Die Erziehung ihres Kindes ist das erste Recht (und zugleich die Pflicht) der Eltern. Durch die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung (oder Kindertagespflege) wird dieser Erziehungsauftrag nicht an staatliche oder staatliche geförderte Einrichtungen abgegeben: Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben keinen Erziehungsauftrag (Happe; Saurbier, in: Jans u.a. [Hrsg.], 1963/2013, 22 Rdnr. 14; Struck, in: Wiesner [Hrsg.], 2011, 22 Rdnr. 14, 24 Rdnr. 27; Grube, in: Hauck/Noftz [Hrsg.], 2011, 22 Rdnr. 31). Sie unterstützen die elterliche Erziehung (Happe; Saurbier, in: Jans u.a. [Hrsg.], 1963/ 2013, 22 Rdnr. 20; Grube, in: Hauck/Noftz [Hrsg.], 2011, 22 Rdnr. 31, 56; Kaiser, in: Kunkel (Hrsg.), 2014, 22 Rdnr. 2, 9; Mrozynski, 2009, 22 Rdnr. 10). Damit ist der Rahmen für eine mögliche Inanspruchnahme der Leistung frühkindlicher Förderung gesetzt: Erwachsene, die ein Kind aufziehen wollen, müssen ihr persönliches Leben so einrichten, dass sie selbst angemessen viel Zeit mit ihrem Kind verbringen und ihrer Aufgabe, es zu erziehen, nachkommen können. Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Kleinkindern Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung durch das Kinderförderungsgesetz (KiFög) zum ist die rechtliche Struktur der Leistung von einer objektiv-rechtlichen Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, in den subjektiv-rechtlichen Anspruch des Kindes selbst auf Förderung seiner Persönlichkeitsentwicklung transformiert worden. Während für die Ausbauphase vom bis zum gesetzlich definierte Kriterien für eine Platzvergabe galten, besteht seit dem ein Rechtsanspruch auf eine individualisierte Leistung. Dieser wird vom Gesetzgeber ganzheitlich verstanden und umfasst die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes ( 22 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII). Intendiert ist eine grundlegende Förderung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung des jeweiligen Kindes (Kaiser, in: Kunkel [Hrsg.], 2014, 22 Rdnr. 2; Happe/Saurbier, in: Jans u.a. [Hrsg.], 1963/ 2013, 22 Rdnr. 19; Grube, in: Hauck/Noftz [Hrsg.], 2011, 22 Rdnr. 58). Dabei ist auf jeder Stufe der Entwicklung das Wohl des Kindes zu wahren (Happe/Saurbier, in: Jans u.a. [Hrsg.], 1963/2013, 22 Rdnr. 14). Der Gesetzgeber hat die Bedeutung dieser frühkindlichen Förderung dadurch unterstrichen, dass er sie zum einen (durch das Ki- Fög) in die Bezeichnung von 24 SGB VIII aufgenommen hat und zum anderen (bereits durch das TAG) die Trias Erziehung, Bildung und Betreuung zugunsten des Erziehungs- und zulasten des Betreuungsauftrags umgestellt hat (Struck, in: Wiesner (Hrsg.), 2011, 22 Rdnr. 17). Anknüpfend an 1 Abs. 1 SGB VIII wird die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit als erster Grundsatz der Förderung benannt ( 22 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII). Damit wird der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts entsprochen, dass der Schwerpunkt des Kindergartenwesens... die Förderung sozialer Verhaltensweisen und damit präventiver Konfliktvermeidung ist (BVerfG, 1998a, S. 342). Der Bildungsauftrag steht demgegenüber zurück (ebd.) Bis zum Eintritt in die Schule hat die Förderung der Entwicklung des Kindes und seine Erziehung Vorrang vor den in der Schule institutionalisierten gesellschaftlichen Anforderungen (Kaiser, in: Kunkel [Hrsg.], 2014, 22 Rdnr. 2). Die Leistung der frühkindlichen Förderung ist daher konsequent vom einzelnen Kind her zu denken. Eben deshalb richtet sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem individuellen Bedarf ( 24 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII). Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit Neben der optimalen Förderung eines jeden Kindes war die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf zentrales Motiv beim Ausbau der Tageseinrichtungen für unter Dreijährige (Deutscher Bundestag, 2008, S. 1, 12). Deshalb war die Platzvergabe während der Ausbauphase an die Kriterien Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Arbeitssuche der Eltern gebunden. Lakies formuliert es erfrischend deutlich: Der Ausbau der Kindertagesbetreuung auch für jüngere Kinder... ist nicht kinder- und jugendhilfepolitisch, sondern demografisch und ökonomisch motiviert (Lakies, in: Münder u.a. [Hrsg.], 2013, Vor Rdnr. 16). In der Tat konnte nur dieses Argument die notwendigen finanziellen Mittel aktivieren. Aber die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, die Beckmann und Meysen ausdrücklich zum Ausgangspunkt ihrer Kommentierung nehmen (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 29, 30), hat dennoch keinen Eingang in das Kinder- und Jugendhilferecht gefunden: Die Optimierung der Kapitalrendite zählt auch weiterhin nicht zu den in 2 SGB VIII normierten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Daher ist der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung allein nach der Logik des Kinder- und Jugendhilferechts auszulegen. Der Gesetzgeber hat in den Grundsätzen der Förderung ( 22 SGB VIII) eine klare Rangfolge festgelegt: Im Vordergrund steht (entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1998) die Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ( 22 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII). Als zweiter Grundsatz ist die Unterstützung der Erziehung und Bildung in der Familie genannt ( 22 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). Damit wird treffend der ergänzende Charakter des Leistungsangebots formuliert: Die elterliche Verantwortung für die Erziehung des Kindes hat auch dann weiterhin Vorrang, wenn das Kind sich in einer Kindestageseinrichtung oder in Kindertagespflege befindet. Erst an dritter Stelle wird im Gesetz der Auftrag genannt, den Eltern dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können ( 22 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII). Aus dieser Formulierung folgt zum einen, dass die Ermöglichung der Erwerbstätigkeit der Eltern nicht vorrangig anzustreben ist (Mrozynski, 22 Rdnr. 10; Grube, in: Hauck/Noftz [Hrsg.], 2011, 22 Rdnr. 61). Gleichstellungspolitische oder privatwirtschaftliche Interessen haben nur eine nachrangige Bedeutung (Wiesner, 22a ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 297

9 Rdnr. 16). 3 Zum anderen folgt aus der genauen Formulierung, dass Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege dabei helfen sollen, Familie und Erwerbstätigkeit besser zu vereinbaren. Sie sollen einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten ( Eltern zeitweilig entlasten, Grube, in: Hauck/Noftz [Hrsg.], 2011, 22 Rdnr. 62; Happe/Saurbier, in: Jans u.a. (Hrsg.), 1963/ 2013, 22 Rdnr. 21). Es ist nicht ihr Auftrag, alle möglichen Diskrepanzen zwischen beiden Lebensfeldern vollständig auszugleichen: Der Staat muss den Eltern nicht alle Belastungen und Einschränkungen abnehmen, die für sie mit der Pflege und Erziehung von Kindern... verbunden sind (BVerfG, 1993, S. 259). Individueller Bedarf Der individuelle Bedarf an einer Leistung ist der Bedarf des Anspruchsberechtigten. Im Falle der frühkindlichen Förderung ist es der Bedarf des jeweiligen anspruchsberechtigten Kindes. Sein Bedarf richtet sich auf die ganzheitliche Förderung seiner Persönlichkeitsentwicklung. Dabei handelt es sich um einen Normalanspruch auf Förderung von Entwicklung und Erziehung, den jedes Kind hat (Grube, in: Hauck/Noftz [Hrsg.], 2011, 22 Rdnr. 58). Dieser Bedarf konkretisiert sich bezogen auf die physiologischen Grundbedürfnisse des Kindes, seine Bindungsentwicklung und sein Explorationsverhalten, seine sensorische Stimulation und die Unterstützung seiner Selbstwirksamkeit (Brisch, 2009, vgl. auch Ahnert, 2010). Er schließt auch die Förderung der sexuellen Entwicklung des Kindes (Philipps, 2014, S. 129 ff.) und die Bewältigung seiner intensiven Gefühle ein (bke, 2008, S. 51). Dabei sind immer die individuellen Unterschiede der einzelnen Kinder, die sich sowohl nach Temperament und Begabung als auch nach der Schnelligkeit ihrer Entwicklung unterscheiden, zu berücksichtigen. Die Förderung hat sich daher bei jedem einzelnen Kind an dessen Alter und Entwicklungsstand... zu orientieren (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 48). Die Leistung soll darüber hinaus die Erziehung und Bildung in der Familie ergänzen ( 22 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). Sie soll also zusätzlich zur normalen Förderung eines Kleinkindes auch Unterstützung in Bereichen leisten, die die Familie des Kindes nicht zu leisten vermag. Die Gesetzgeber hat deshalb hervorgehoben, dass Tageseinrichtungen und Kindertagespflege insoweit auch den Auftrag haben, für Kinder möglichst früh günstige Sozialisationsbedingungen herzustellen und benennt ausdrücklich Kinder aus benachteiligten Familien und Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund (Deutscher Bundestag, 2004, S. 24; vgl. auch Grube, in: Hauck/ Noftz (Hrsg.), 2011, 22 Rdnr. 22). Auch Benachteiligungen, die sich aus unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und Mädchen ergeben, sollen ausgeglichen werden (Deutscher Bundestag, 2004, S. 29; Deutscher Bundestag, 2008, S. 12). Schließlich soll die außerfamiliale Förderung der Kleinkinder den Eltern helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können ( 22 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). Die durch elterliche Abwesenheit bedingte Betreuung des Kindes durch Dritte ist bei frühkindlicher Förderung jedoch nicht mehr zentrales Bedarfskriterium wie bei der Vergabe von Betreuungsplätzen, sondern nur mehr das letzte von drei gesetzlich definierten Zielen frühkindlicher Förderung. Hier wie im Zusammenleben mit Kindern überhaupt müssen die Interessen des Kindes und die Interessen des bzw. der Elternteils/Elternteile nicht deckungsgleich sein. Es ist dann Aufgabe der Eltern, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen zu schaffen. Dabei sind Eltern nicht einseitig Partei, die für ihre eigenen Interessen eintreten kann, sondern zugleich Sachwalter der Interessen des Kindes, die sie gegen ihre eigenen Interessen abwägen müssen (fiduziarisches Elternrecht). Eltern können deshalb ihre eigenen Interessen nur in dem Maße verwirklichen, wie sie mit dem Wohl ihres Kindes zum jeweiligen Stand seiner Entwicklung vereinbar sind. Die Einzelinteressen der Eltern können nicht im Sinne einer Selbstbestimmung (BVerfG, 1982, S. 376) verwirklicht werden, 4 sondern haben im Kontext der staatlichen Förderung der Entwicklung von Kleinkindern nur nachrangige Bedeutung (Struck, in: Wiesner [Hrsg.], 2011, 22a Rdnr. 16). Gleiches gilt selbstredend auch für andere allgemeine Interessen (ebd.). Bei der Konkretisierung des Betreuungsumfangs ist mithin wie bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffend das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen (Art. 3 Abs. 1 UN-KRK). Sein Wohlergehen ist in den Mittelpunkt aller Überlegungen zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung zu stellen (Gathen/Lohn, 2014, S. 518). Bedarfskriterien Für die Phase des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige hatte der Gesetzgeber der Praxis Bedarfskriterien an die Hand gegeben, nach denen Plätze in Tageseinrichtungen vorrangig vergeben werden sollten. Seit dem haben ein- und zweijährige Kleinkinder jedoch einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Geeignete Bedarfskriterien für diese Leistung müssen daher durch Auslegung neu entwickelt werden (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 143, 151). Bedarf im Rechtssinne ist ein normativer Begriff (BVerwG, 2000, S. 324). Ein Rechtsanspruch besteht nicht bei jedem persönlichen Wunsch der Erziehungsberechtigten (Kaiser, in: Kunkel [Hrsg.], 2014, 24 Rdnr. 16). Die bloße empirische Nachfrage, dass ein Kind betreut werden soll, ist deshalb noch nicht mit einem Bedarf an frühkindlicher Förderung gleichzusetzen (so auch Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 140; Lakies, in: Münder u.a. [Hrsg.], 2013, 24 Rdnr. 40). Vielmehr müssen diese von Eltern geäußerten Bedürfnisse unter Berücksichtigung der Planungsverantwortung des zuständigen Jugendhilfeträgers im Prozess der Jugendhilfeplanung in einen gesellschaftlich anerkannten Bedarf transformiert werden (BVerwG, 2000, S. 324). Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung selbst keine inhaltlichen Anhaltspunkte zu geeigneten Bedarfskriterien gegeben (BVerwG, 2000, S. 325). Die Jugendämter sind daher gehalten, für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einen Bedarfskriterienkatalog zu erstellen (Lakies, in: Münder u.a. [Hrsg.], 2013, 24 Rdnr. 46). Dabei richtet sich die Konkretisierung des Bedarfs wie bei anderen Jugendhilfeleistungen auch nach den gesetzlich normierten Aufgabenprofilen und den Tatbestandsvoraussetzungen in den Leistungsnormen (Wiesner, in Wiesner [Hrsg.], 2011, 80 Rdnr. 22a); man kann auch sagen nach der Eignung der Leistung zur Bewältigung der jeweiligen Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien: Zur möglichen Konkretisierung der Bedarfe seien hier bezogen auf die in der Gesetzbegründung genannten Ziele empirisch begründete Hinweise gegeben: Förderung der Persönlichkeitsentwicklung Ein sicheres Bindungsverhalten des Kindes gilt gleichermaßen als Voraussetzung für spätere Bildungsprozesse wie für gelingendes Sozialverhalten. Kinder mit unsicherem oder desorganisiertem Bindungsverhalten können im Rahmen der frühkindlichen Förderung Kontakt zu einer zweiten Bezugsperson erhalten, die es ihnen ermöglicht, 3 Anders dagegen Lakies, der wie Meysen und Beckmann die Interessen der Wirtschaft zum Ausgangspunkt seiner Kommentierung nimmt: Es stellt eine Vergeudung von Ressourcen dar, wenn gut ausgebildete Frauen jahrelang zum Zwecke der Kinderbetreuung nicht am Erwerbsleben teilnehmen können (Lakies, in: Münder u.a. [Hrsg.], 2013, Vor Rdnr. 15). Er legt damit die Verachtung offen, die dem Aufziehen von Kindern heute gesellschaftlich widerfährt. Solche Vorurteile haben, auch wenn sie von relevanten Gruppen geteilt werden, in einer rechtlichen Kommentierung allerdings nichts zu suchen. (Der Soziologe Karl Otto Hondrich hat übrigens die logische Konsequenz dieser Einstellung formuliert [Hondrich, 2007, S. 37 f.]: Warum soll eine Gesellschaft ihren Nachwuchs noch selbst produzieren, wenn sie doch vollausgebildete junge Erwachsene aus anderen Gesellschaften importieren kann?). 4 Meysen und Beckmann halten dagegen auch Selbstverwirklichungsinteressen des Erziehungsberechtigten für anspruchsbegründend (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 183). 298 ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

10 Aufsätze Beiträge Berichte Vertrauen in ihre soziale Umwelt zu entwickeln (vgl. Stamm, 2013, S. 20 f.; Pierrehumbert u.a., 1996). Positive Veränderungen konnten insbesondere nachgewiesen werden, wenn die Förderung im familienähnlichen Setting der Kindertagespflege erfolgte (Pierrehumbert u.a., 1996, S. 207, 210 f.). Förderung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien Kindern aus sozial benachteiligten Familien fehlt oft die anregende Umgebung von Mittelschichtfamilien, die sich noch immer in unterschiedlichem Schulerfolg niederschlägt. Diese Kinder können in ihrer kognitiven Entwicklung (in Vorformen des Lesens und des Rechnens) von frühkindlicher Förderung deutlich profitieren (Loeb u.a., 2005). Dabei hat sich für sie eine ganztägige Förderung als vorteilhaft erwiesen (a.a.o., S. 16). 5 Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund Sprachförderprogramme waren bisher kaum effektiv. Mehrsprachig aufwachsende Kinder können jedoch von einem sprachbasierten Interaktionstraining (Heidelberger Trainingsprogramm) profitieren, das in den Alltag der Kindertageseinrichtungen integriert ist (Buschmann/Jooss, 2011). Elterliche Bedarfe, ihr Kind für die Zeit ihrer Erwerbstätigkeit abzugeben, sind nicht eigentlich ein Bedarf an Förderung des Kindes, sondern an seiner Betreuung. Die von Meysen und Beckmann erörterten Kriterien für einen individuellen elterlichen Bedarf geben dazu geeignete Hinweise. Sie sind jedoch für jedes einzelne Kind in Bezug auf dessen Situation und seinen Entwicklungsstand abzuwägen. Man kann auch sagen, der elterliche Bedarf an Betreuung ihres Kindes, darf den Bedarf des Kindes selbst an frühkindlicher Förderung nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Interessen und Bedürfnisse der Kinder nicht den Anforderungen der Arbeitswelt geopfert werden (Struck, in: Wiesner, 22 Rdnr. 15). & Fazit Ausgangspunkt war die hohe Zahl von unter Dreijährigen, für die die Bundesstatistik überraschend hohe vereinbarte Betreuungszeiten ausgewiesen hat: Danach wurde gut jedes zweite Kind (55,8 %) mehr als 35 und 38 % der Kinder mehr als 45 Stunden in der Woche in einer Kindertageseinrichtung betreut. Doch dieser Betreuungsumfang geht nicht auf eine entsprechende Nachfrage der Eltern zurück. Diese wünschten sich vielmehr zu zwei Dritteln (64 %) eine Betreuung im Umfang von bis zu 25 Stunden. Ein weiteres Viertel wünschte eine Betreuung im Umfang zwischen 25 und 35 Stunden. Lediglich für jedes zehnte unter drei Jahren altes Kind (genau 11 %) wurde von den Eltern eine darüber hinausgehende Betreuungszeit nachgefragt (BMFSFJ [Hrsg.], 2012, S. 20). Dieser Bedarfsstruktur ist der Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland nicht gerecht geworden, obwohl eine flexible zeitliche Gestaltung des Angebots bereits 2004 in der Begründung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (Deutscher Bundestag, 2004, S. 23) gefordert worden war. Der Erste Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes für das Jahr 2009 hat festgehalten: Ein Ausbau dieser flexiblen Betreuungsangebote würde dazu beitragen, die Passgenauigkeit zwischen Angebot der Kindertagespflege und Nachfrage bei den Eltern zu erhöhen (BMFSFJ [Hrsg.], 2010, S. 39). Der Zweite Zwischenbericht für das Jahr 2010 hat den Gesichtspunkt zeitlicher Flexibilität als ein aus der Sicht der Eltern zentrales Qualitätsmerkmal auch für die institutionellen Tageseinrichtungen festgehalten: Eine zentrale Herausforderung liegt in der Schaffung flexibler Betreuungsangebote, die den Bedürfnissen des Kindes entsprechen und sich an den Wünschen der Eltern ausrichten (BMFSFJ [Hrsg.], 2011, S. 30). Diese Vorstellungen der großen Mehrheit der Eltern, welcher Zeitumfang an Fremdbetreuung für ihr Kind vertretbar ist, werden von Frühpädagogik und Entwicklungspsychologie gestützt. Danach sollte die Tagesbetreuung für unter dreijährige Kinder 30 Wochenstunden nicht überschreiten (Buchebner-Ferstl u.a., 2009, S. 54). Von einer ganztägigen Betreuung von Kleinkindern in der Bindungsphase wird abgeraten (Haug-Schnabel u.a., 1997, S. 110; Buchebner-Ferstl u.a., 2009, S. 54). 6 Selbst bei einem Schulkind sei eine Ganztagsbetreuung nur bei bester Qualität der außerfamiliären Betreuung vertretbar (Becker-Stoll. 2010, S. 80). Die internationale Forschung zur institutionellen Kindertagesbetreuung hat wie Linkert u.a. (2013) zusammengefasst haben gezeigt, dass über 30 Stunden in der Woche hinausgehende Betreuungszeiten bei unter Dreijährigen die Wahrscheinlichkeit für ein erhöhtes Risikoverhalten und Impulsivität im Alter von 15 Jahren erhöhen. In der juristischen Kommentarliteratur ist dagegen die These vertreten worden, erst eine außerfamiliäre Betreuung von mehr als 45 Stunden in der Woche wirke sich im späteren Leben der Kinder möglicherweise negativ auf das sozio-emotionale Verhalten aus (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 202, 208). Doch für diese zeitliche Grenze finden sich in der in Anspruch genommenen Fachliteratur der Fußnoten und 245 wie bereits zu sehen war keine Belege. Sie ist willkürlich gewählt. Schließlich war zu konstatieren, dass Teile der juristischen Kommentarliteratur den Rechtsanspruch des Kindes auf individuelle Förderung seiner Entwicklung als Funktion erwerbsbedingter Abwesenheit seiner Eltern auffassen Bei einer Vollzeittätigkeit (von 8 Stunden)... wäre dies... eine tägliche Betreuungszeit von 9 bis 10 Stunden (bei längeren Anfahrtszeiten noch länger) (Lakies, in: Münder u.a. [Hrsg.], 24 Rdnr. 45) bzw. allein elternbezogene Kriterien zur Konkretisierung des individuellen Bedarfs gelten lassen (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr ). 8 Damit wird die nicht vermeidbare Spannung zwischen kindlichen und elterlichen Interessen eskamotiert, nämlich nur scheinbar zum Verschwinden gebracht. Doch der gesetzliche Auftrag ist klar formuliert: Das Angebot soll sich... an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren ( 22a SGB VIII). Das Elternrecht ist keine Freiheit zur Selbstbestimmung der Eltern (BVerfG, 1982, S. 376). An diese Feststellung des Bundesverfassungsgerichts anschließend hat das Bundesverwaltungsgericht konkretisiert, dass der Einsatz von Jugendhilfemitteln nicht primär dem Interesse der Eltern und deren Freiheitsentfaltung zu dienen hat, sondern dem Wohl des Kindes (BVerwG, 1996, S. 281). Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat daher den Auftrag, auf ei- 5 Tatsächlich aber werden Angebote der frühkindlichen Förderung verstärkt von Familien in Anspruch genommen, deren Kinder jedenfalls der kognitiven Förderung kaum bedürften (Tietze u.a., 2013, S. 66; Schlanser, 2011, S. 141). Es wäre daher Aufgabe des Jugendamtes, das Angebot sozial benachteiligten Familien in geeigneter Form bekannt zu machen. 6 Die Auffassung, dass frühkindliche Bildungsinvestitionen im Hinblick auf die wirtschaftliche Rendite umso wirksamer seien, je früher sie investiert werden (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 56), wird durch eine dazu durchgeführte Metaanalyse des Ökonomen und Direktors des National Institute for Early Education Research (NIEER), New Jersey, W. Steven Barnett, nicht bestätigt. Zwar sind frühe erzieherische Interventionen generell geeignet, die Entwicklung benachteiligter Kinder und ihren Erfolg als Erwachsene sowohl in entwickelten Ökonomien als auch in Entwicklungsländern zu verbessern, doch eine möglichst früh einsetzende Förderung erhöht deren Effektivität nicht: Erzieherische Interventionen, die vor dem Alter von drei Jahren einsetzen, tragen nicht signifikant zum Erfolg der Maßnahmen bei (2011, S. 4). 7 Die NICHD-Studie Findings for Children up to Age 4,5 Years benennt am angegebenen Ort (S. 1) nur allgemein erhöhte Verhaltensprobleme bei längerer nicht-mütterlicher Betreuung. Auf S. 17 konkretisiert sie dies in der von Linkert u.a. (2013) referierten Weise: Eine Betreuung von 30 oder mehr Stunden in der Woche (Hervorhebung K.M.) erhöht die Wahrscheinlichkeit eines später auftretenden problematischen Sozialverhaltens. Auch Bloßfeld u.a. geben am zitierten Ort keinen Beleg für eine Grenze von 45 Stunden (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. [Hrsg.], 2012, S. 22). 8 Diese Auslegung des Bedarfs an Betreuung von unter Dreijährigen ist inzwischen im Bericht des Deutschen Jugendinstituts/der Universität Dortmund Der U3-Ausbau im Endspurt übernommen worden (Forschungsverbund DJI/TU Dortmund [Hrsg.], 2014, S. 66 ff ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 299

11 nen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen des Kindes und der Eltern zu achten (ebd.). Die große Mehrheit der Eltern in Deutschland wünscht sich für ihre Kinder Förderung und Betreuung in einem zeitlichen Rahmen, der dem Alter des Kindes entspricht und für den keine negativen Langzeitfolgen bekannt sind. Diesem, an den Entwicklungsbedingungen der Kinder orientierten Bedarf müssen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Kindertageseinrichtungen vorhaltenden Träger der freien Jugendhilfe durch zeitlich flexiblere (halbtags oder dreivierteltags) Angebote entsprechen (Haug-Schnabel u.a., 2008). Doch für jedes zehnte Kind, das mehr als 35 Stunden in der Woche 9 betreut werden soll, bleibt ein Ausgleich zwischen den Interessen des Kindes und der Eltern erst noch herzustellen. Hier sind die Jugendämter gefordert, den Eltern bzw. Elternteilen des Kindes zu ermöglichen, sich mit den konfligierenden Interessenlagen: dem Interesse des Kindes an einer zeitlich begrenzten institutionellen Förderung, dem Interesse der Eltern an Gelderwerb, Selbstverwirklichung und beruflicher Karriere und dem Interesse der Wirtschaft an Nutzung der elterlichen Arbeitskraft, auseinanderzusetzen und ihre Entscheidung als Sachwalter der Interessen des Kindes an seinem Wohl orientiert zu treffen. Bereits heute besteht für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (oder die von ihnen beauftragten Stellen) die Pflicht, Eltern(-teile), die frühkindliche Förderung für ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, über das örtliche Angebot und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten ( 24 Abs. 4 SGB VIII). Im Interesse des Kindeswohls kann es dabei erforderlich sein, auch die Buchungszeiten sowie Bring- und Abholzeiten einzubeziehen (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 234). Eine gezielte und einfühlsame Beratung kann dazu beitragen, auftretende Konflikte zwischen Berufs- und Familienzeit zu regeln (ebd.). Diese Beratung wird auch die Thematisierung überlanger Betreuungszeiten umfassen müssen. 10 Exkurs: Externalisierendes Verhalten Als mögliche Langzeitfolge zeitlich intensiver institutioneller frühkindlicher Förderung werden in der internationalen Forschung externalisierende Störungen berichtet (Linkert, 2013, S. 8). Wobei externalisierende Verhaltensweisen dann signifikant in späterem Alter anhielten, wenn das Kind institutionell fremdbetreut worden ist. Bei anderen Formen nicht verwandter Betreuung verlor sich auffälliges Verhalten wieder (Belsky u.a., 2007, S. 697). Auch die NUBBEK-Studie hält für Deutschland den Zusammenhang von höherem außerfamilialen Betreuungsumfang und ungünstigerem Sozialverhalten und höherem Problemverhalten fest (Tietze u.a., 2013, S. 147). Bevor man dieses statistisch erhöht auftretende, also nicht notwendig jedes Kind, das eine Tageseinrichtung mit hoher Frequenz besucht, später betreffende Sozialverhalten als im Gesamtkontext zu vernachlässigen beiseiteschiebt, 11 sollte man sich vor Augen führen, was dieser Begriff umfasst (vgl. Steinhausen, 2010, S. 317 ff.). Als externalisierende Störungen werden in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verstanden: eine erhöhte Implusivität und Hyperaktivität, Aggression und Gewalt bis hin zu dissozialem, d.h. delinquentem Verhalten. Ihm liegt eine mangelnde Impulskontrolle zugrunde, die in den ersten Lebensjahren im Umgang des Kleinkindes mit seiner/n Bezugsperson/en erlernt werden muss. Der Erwerb von Strategien zur Emotionsregulation ist für jedes Kind eine wichtige Entwicklungsaufgabe. Ihr Scheitern begleitet eine Vielzahl von psychischen Störungen (siehe dazu in systematischer Einstellung: In-Albon [Hrsg.], 2013). 12 Bei einer Sozialleistung, die auf die frühe Förderung eines Kindes in seiner sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung ( 22 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII) gerichtet ist, muss das Kind als Inhaber des Rechtsanspruchs auf diese Leistung darauf vertrauen können, dass es tatsächlich eine zielführende, nämlich seine sozialen Verhaltensweisen stärkende und einer präventiven Konfliktvermeidung dienende (BVerfG, 1998a, S. 342) Förderung erfährt. Ein späteres impulsives oder aggressives Verhalten als Jugendliche/r beeinträchtigt jedoch sowohl seine/ihre eigenverantwortliche Lebensführung wie seine/ihre Integration in die soziale Gemeinschaft ( 1 Abs. 1 SGB VIII). Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist daher verpflichtet, die Leistung frühkindlicher Förderung so zu gestalten, dass sie das spätere Leben des Kindes (und der Gesellschaft) nicht erschwert. Dabei wird in einer Beratung auch zu berücksichtigen sein, dass externalisierendes Verhalten von Kindern ebenso aufgrund familiärer Bedingungen auftreten kann: So war nach einer Untersuchung von Johnson u.a. (2013, S. 63) der Grad an externalisierendem Verhalten der Kinder dann am größten, wenn Väter 55 Stunden und mehr in der Woche arbeiteten. Beteiligten sich Väter jedoch aktiv und regelmäßig an Pflege und Erziehung ihres Kindes, so traten bei Jungen weniger Verhaltensprobleme und bei Mädchen weniger psychologische Probleme auf (a.a.o., S. 59). Schließlich verlangt auch das ökonomische Eigeninteresse des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ihm an dieser Stelle eine hohe Achtsamkeit ab. Denn immerhin finanziert er einen Ganztagsplatz in der frühen Kindertagesbetreuung nach den Preisen von 2002 monatlich mit 650, E (Bertelsmann Stiftung, 2008, S. 93; Schilling, 2004). Berücksichtigt man die seitdem eingetretene Entwicklung des Verbraucherpreisindexes von 2002 bis 2013, der eine Erhöhung um 19 % ausweist (Stat. Bundesamt 2014c, Tab. JD_Veränderung), so muss heute von jährlichen Kosten von ca , E pro Jahr und Platz ausgegangen werden nicht berücksichtigt die Kostenerhöhungen, die aus einer zwischenzeitlichen Verbesserung der Erzieher- Kind-Relation resultieren. Diese doch erhebliche Ausgabe ist aber dann nicht zu rechtfertigen, wenn sie mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, im Jugendalter des Leistungsempfängers weitere Unterstützungen (zur Verbesserung seines Sozialverhaltens) erforderlich macht, die die nicht intendierten Folgen der ursprünglichen Sozialleistung beheben müssen. Dabei sollte sichergestellt sein, dass eine Beratung zum Umfang der Betreuungszeit sowohl von Belegungsinteressen des Trägers der Tagesbetreuungseinrichtung als auch von Finanzierungsinteressen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe frei ist und sich allein am Wohl des betroffenen Kindes orientiert (Art. 3 UN-KRK). 9 Hier wird im Weiteren nicht an die 30-Stunden- Grenze angeknüpft, weil die Jugendhilfestatistik des Bundes mehr als 35 Stunden abgrenzt. Ggf. müsste dort eine Änderung erfolgen. 10 Eine solche Beratung hat ähnlich wie Schwangerschaftskonfliktberatung Anteil am Schutz des Lebens, der ja den rechtlichen Rahmen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung darstellt (Meysen/Beckmann, 2013, Rdnr. 3; Lakies, in: Münder u.a. [Hrsg.], 2013, Vor Rdnr. 24). 11 Viernickel, auf die Meysen und Beckmann sich stützen (2013, Rdnr. 202), verweist beruhigend darauf, dass die beschriebenen Probleme sich durchgängig im nicht klinischen Bereich befanden (Viernickel, 2012, S. 20). Eben deshalb sind sie aber zu beachten: Denn gerade auffälliges soziales Verhalten, das noch nicht pathologisiert werden kann, ist das genuine Feld der Kinder- und Jugendhilfe. 12 Komplementär zu den Langzeitstudien zur Kindertagesbetreuung halten Grassl u.a. als rückblickende Erfahrung der kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis fest, dass externalisierendem Verhalten oftmals massive soziale Belastungen des Kindes zugrunde liegen, die sie bei ihrer Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen überforderten, Grassl u.a., 2013, S. 452). 300 ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

12 Aufsätze Beiträge Berichte Der Rechtsanspruch auf Förderung der frühkindlichen Entwicklung ist auch deshalb nicht den Eltern, sondern dem Kind selbst zugesprochen worden, weil Eltern heute manche Erziehungsaufgabe nicht mehr erfüllen können (Struck, in: Wiesner [Hrsg.], 2011, 24 Rdnr. 27). Eltern stoßen bei der Umsetzung ihres Erziehungsauftrages zunehmend an Grenzen und bedürfen deshalb der Unterstützung durch den Staat (Kaiser, in: Kunkel [Hrsg.], 2014, 22 Rdnr. 9). Nicht selten fehlt es ihnen auch an Kompetenz zur Erziehung ihrer Kinder (Happe/Saurbier in Jans u.a. [Hrsg.], 1963/2013, 22 Rdnr. 20). Es ist dann Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, den Anspruch des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung ggf. auch gegenüber seinen Eltern und gegenüber anderen Akteuren 13 zu artikulieren. Es ist an der Zeit, dass die Logik der frühkindlichen seelischen und sozialen Entwicklung als Wirklichkeit eigenen Rechts anerkannt wird. 14 Literatur Ahnert, Lieselotte (2010): Wieviel Mutter braucht das Kind? Bindung Bildung Betreuung: öffentlich und privat. Heidelberg. Arbeiterwohlfahrt Bundesverband; Deutscher Caritasverband; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (2014): Deutschland braucht ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung. In: ZKJ 12/2014, S Bartnett, W. Steven (2011): Effectiveness of Early Educational Intervention. In. Science, Vol. 333, No. 6045, S Bäuerlein, Kerstin; Linkert, Christine; Stumpf, Eva; Schneider, Wolfgang (2013): Kurz- und langfristige Effekte außerfamilialer Kleinkindbetreuung auf die kognitive und sprachliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Betreuungsqualität. In: Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, 45. Jg., S Becker-Stoll, Fabienne (2010): Kindeswohl und Fremdbetreuung. In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 57. Jg., Heft 2/2010, S Becker-Stoll, Fabienne (2014): Krippe im ersten Lebensjahr? Nein!. Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Becker-Stoll, Fabienne; Niesel, Renate; Wertfein, Monika (2009): Handbuch Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Theorie und Praxis für die Tagesbetreuung. Freiburg; Basel; Wien. Becker-Stoll, Fabienne; Berkic; Julia; Kalicki, Bernhard (Hrsg.) (2010): Bildungsqualität für Kinder in den ersten drei Jahren. Berlin. Belsky, Jay u.a (2007): Are There Long-Term Effects of Early Child Care? In: Child Development, 78. Jg., Heft 2, S Belsky, Jay (2010): Frühe Tagesbetreuung von Kindern und die Entwicklung bis zur Adoleszenz: Schlüsselergebnisse der NICHD-Studie über frühe Tagesbetreuung. In: Becker-Stoll, Fabienne; Berkic, Julia; Kalicki, Bernhard (2010): Bildungsqualität für Kinder in den ersten Lebensjahren. Berlin, S Bensel, Joachim (2010): Von der Familie in die Krippe. In: Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit. Heft 3/2010, S Bertelsmann-Stiftung (2008): Volkswirtschaftlicher Nutzen von frühkindlicher Bildung in Deutschland. Eine ökonomische Bewertung langfristiger Bildungseffekte bei Krippenkindern. Gütersloh. Bertelsmann Stiftung (2014a): Ländermonitor Tabellen zum Ländermonitor Stand Juli html. Bertelsmann Stiftung (2014b): Bessere Lebens- und Bildungsbedingungen für alle Kinder in Brandenburgs Kitas. Gütersloh. PDF. de/de/publikationen/publikation/did/bessere-lebensund-bildungsbedingungen-fuer-alle-kinder-in-brandenburgs-kitas/. Böhm, Rainer (2012): Die dunkle Seite der Kindheit. In: Frankfurter Allgemeiner Zeitung , S uploads/2012/04/boehm-faz pdf. (Letzter Aufruf am ). Brisch, Karl Heinz (2009): Die frühkindliche außerfamiliäre Betreuung von Säuglingen und Kleinstkindern aus der Perspektive der Säuglingsforschung. In: Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie AKJP, 40. Jg., Heft 2/2009, S Broßat-Warschun (2013): Qualität und Quantität in der Kindertagesbetreuung in der Diskussion. In: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (Hrsg.) (2013): Chancen und Herausforderungen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige. Berlin, S Buchebner-Ferstl, Sabine; Dörfler, Sonja; Kinn, Michael (2009): Kindgerechte außerfamiliale Kinderbetreuung für unter 3-Jährige. Wien. Bundesagentur für Arbeit (BfA) (2014): Kita-Betreuungszeiten an die Lebenswirklichkeit anpassen. Presse Info 041 vom ArbeitsundAusbildungsmarkt/Detail/index.htm?dfContentId=L DSTBAI (Letzter Aufruf am ). Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) (2008): Gelingende Erziehung. In: bke (2015): Fachliche Grundlagen der Beratung. Fürth, S Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2010): Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes. Berlin. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2011): Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes. Berlin. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2012): Dritter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes. Berlin. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (1968): Ersetzung der elterlichen Einwilligung zur Adoption. Urt. v In: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 24. Bd. Tübingen, S Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (1982): Informationsanspruch der Eltern über ihr Erziehungsrecht beeinträchtigende Vorgänge im Bereich der Schule. Urt. v In: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 59. Bd. Tübingen, S Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (1993): Schwangerschaftsabbruch. Urt. v In: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 88. Bd. Tübingen, S Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (1998a): Nach dem Familieneinkommen gestaffelte Kindergartenbeiträge. Urt. v In: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 97. Bd. Tübingen, S Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (1998b): Kinderbetreuungskosten. Urt. v In: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 99. Bd. Tübingen, S Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (1996): Geeignetheit und Erforderlichkeit der Tagespflege. Urt. v In: Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Bd Berlin, S Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (2000): Übernahme von Teilnahmebeiträgen für selbstbeschafften Kindertagesstättenplatz. Urt. v In: Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Bd Berlin, S Buschmann, Anke; Jooss, Bettina (2011): Alltagsintegrierte Sprachförderung in der Kinderkrippe. In: Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis, 43. Jg., Heft 2/2011, S Datler, Wilfried; Ereky-Stevens, Katharina; Hover-Reisner, Nina; Malmberg, Lars-Erik (2012): Toddlers' transition to out-of-home day care: Settling into a new care environment. In: Infant Behavior and Development, 35. Jg., S Deutscher Bundestag (2004): Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG). BT-Drs. 15/3676. Berlin. Deutscher Bundestag (2008): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz KiföG). BT-Drs. 16/9299. Berlin. Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSP) (2008): Zu Qualitätskriterien institutioneller Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (Krippen) Kurzversion. Köln. PDF. content/uploads/service-stellungnahmen-krippen-kurz pdf. Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSP) (2012): Die frühe außerfamiliäre Kinderbetreuung. Köln. PDF So zieht die Bertelsmann Stiftung, die sich mit verschiedenen Programmen und Studien der Betreuung von unter Dreijährigen widmet, aus den Daten zum Betreuungsumfang (Bertelsmann Stiftung, 2014a) den entgegengesetzten Schluss und empfiehlt angesichts des hohen Anteils von Kleinkindern, für die (in Potsdam) Ganztagsangebote mit langen Betreuungszeiten in Anspruch genommen werden (2014b, S. 4), die Erhöhung der finanziellen Zuwendungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, damit auch bei Betreuungszeiten von mehr als 7,5 Stunden täglich der vorgegebene Personalschlüssel erreicht werden kann (Bertelsmann Stiftung, 2014b, S. 6). Die Bundesagentur für Arbeit hat gestiegene Zahlen von Fachkräften in der Kinderbetreuung zum Anlass genommen, eine Anpassung der Kita-Betreuungszeiten an die Lebenswirklichkeit, nämlich in Randzeiten und an den Wochenenden, zu fordern (BfA, 2014). 14 Und für Eltern in ihrem beruflichen Leben nicht mehr zu Nachteilen führt (BVerfG, 1998b, S. 234) ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 301

13 Deutsche Liga für das Kind (o.j.): Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege. Berlin. Sonderdruck. liga-kind.de/downloads/krippe.pdf. (Letzter Aufruf am ). Forschungsverbund DJI/TU Dortmund (Hrsg.) (2014): Der U3-Ausbau im Endspurt. Dortmund. forschungsverbund.tu-dortmund.de/fileadmin/files/kindertagesbetreuung/kommunale_bedarfserhebung/pub_ U3-Ausbau_im_Endspurt_Fuchs-ua_ pdf. Gathen, Marion von zur; Lohn, Christine (2014): Vom Rechtsanspruch zum Kinderrecht. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Heft 12/2014, S Gesellschaft für Seelische Gesundheit in der Frühen Kindheit (GAIMH) (2008): Verantwortung für Kinder unter drei Jahren. Empfehlungen der Gesellschaft für Seelische Gesundheit in der Frühen Kindheit (GAIMH) zur Betreuung und Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern in Krippen. PDF. downloads/b8b3d3e77d238fe33d920ad208f30499/verantwortung.pdf. Grassl, Roland; Friedrich, Max; Steiner, Hans (2013): Internalisierende und externalisierende Störungen. In: Lehmkuhl, Gerd; Poustka, Fritz; Holtmann, Martin; Steiner, Hans (Hrsg.) (2013): Lehrbuch der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bd. 1. Göttingen, S Haug-Schnabel, Gabriele; Bensel, Joachim; Stetten, Sonja; Weber, Sarah von; Schnabel, Nikolas (2008): Flexible Betreuung von Unterdreijährigen im Kontext von Geborgenheit, Kontinuität und Zugehörigkeit. Wissenschaftliche Recherche und Analyse im Auftrag des Landschaftsverbands Rheinland, Köln. Kandern. Hauck, Karl; Noftz, Wolfgang (Hrsg.) (2011): SGB VIII Kinder und Jugendhilfe. Berlin. Haug-Schnabel, Gabriele; Bensel, Joachim; Kirkilionis, Evelin (1997): Mein Kind in guten Händen. Wie Kinderbetreuung gelingen kann. Freiburg i.b. Hondrich, Karl Otto (2007): Weniger sind mehr. Warum der Geburtenrückgang ein Glücksfall für unsere Gesellschaft ist. Frankfurt am Main; New York. In-Albon, Tina (Hrsg.) (2013): Emotionsregulation und psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter. Stuttgart. Jans, Karl-Wilhelm; Happe, Günter; Saurbier, Helmut; Maas, Udo (Hrsg.) (1963/2013): Kinder- und Jugendhilferecht. Stuttgart. 3. Auflage. Johnson, Sarah; u.a. (2013): Mather's and Fathers' Work Hours, Child Gender, and Behaviour in Middle Childhood. In: Journal of Marriage and Family. 75. Jg., Februar 2013, S Kunkel, Peter-Christian (Hrsg.) (2014): Sozialgesetzbuch VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Lehr- und Praxiskommentar. Baden-Baden. 5. Auflage. Linkert, Christine; Bäuerlein, Kerstin; Stumpf, Eva; Schneider, Wolfgang (2013): Effekte außerfamiliärer Betreuung im Kleinkindalter auf die Bindungssicherheit und die sozial-emotionale Entwicklung. In: Kindheit und Entwicklung, 22. Jg., S Loeb, Susanna u.a. (2005): How Much is Too Much? Working Paper w Meysen; Thomas; Beckmann, Janna (2013): Rechtsanspruch U3: Förderung in Kita und Kindertagespflege. Inhalt Umfang Rechtsschutz Haftung. Baden-Baden. Mrozynski, Peter (2009): SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe. Kommentar. München. 5. Auflage. Münder, Johannes; Meysen, Thomas; Trenczek, Thomas (Hrsg.) (2013): Frankfurter Kommentar zum SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Baden-Baden. 7. Auflage. National Institut of Child Health and Human Development (NICHD) (2006): Findings of Childrenup to 4 1 /4 Years. January NIH Pub. No Netzwerk Kinderbetreuung der Europäischen Kommission (1996): Qualitätsziele in Einrichtungen für kleine Kinder. Ohne Ort. Philipps, Ina-Maria (2014): Kindliche Sinnenfreudigkeit. Reaktionsmuster Erwachsener und pädagogische Aufgaben. In: Menne, Klaus; Rohloff, Jacqueline (Hrsg.) (2014): Sexualität und Entwicklung. Beratung im Spannungsfeld von Normalisierung und Gefährdung. Weinheim; Basel, S Pierrehumbert, Blaise; Ramstein, Tatjana, Karmaniola, Athanassia; Halfon, Olivier (1996): Child care in the preschool years: Attachment, behavior problems and cognitive development. In: European Journal of Psychology of Education, 11. Jg., Heft 2/1996, S Rauschenbach, Thomas (2014): Mehr Kita, mehr Qualität? In: ZKJ 11/2014, S Schilling, Matthias (2004): Berechnung der Platzkosten als finanzielle Grundlage für den quantitativen und qualitativen Ausbau. In: Diller, Angelika; Leu, Hans-Rudolf; Rauschenbach, Thomas (Hrsg.): Kitas und Kosten. Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand. München, S Schlanser, Regula (2011): Wer nutzt in der Schweiz Kinderkrippen? In: Soziale Sicherheit. Heft 3/2011, S Sell, Stefan (2014): Aktuelle Sozialpolitik. Das sozialpolitische Informationsportal. 11. März Stamm, Margit (2013): Bildung braucht Bindung. Ein Fundament für das Vorschulalter. Dossier 13/4. Bern. Stat. Bundesamt (2014a): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Wiesbaden. Stat. Bundesamt (2014b): Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen. Methodische Grundlagen und aktuelle Ergebnisse Wiesbaden. Stat. Bundesamt (2014c): Preise Verbraucherpreisindices für Deutschland. Lange Reihe ab November Wiesbaden. Steinhausen, Hans-Christoph (2010): Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen. München; Jena. Tietze, Wolfgang; Becker-Stoll, Fabienne u.a. (2013): NUBBEK Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit. Weimar; Berlin. Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.v. (VBW) (Hrsg.) (2012): Professionalisierung in der Frühpädagogik. Qualifikationsniveau und -bedingungen des Personals in Kindertagesstätten. Münster. (Letzter Aufruf am ). Viernickel, Susanne (2012): Krippen im Spiegel der Wissenschaft: Diskurslinien und Forschungsfragen. In: Viernickel, Susanne; Edelmann, Doris (Hrsg.) (2012): Krippenforschung. Methoden, Konzepte, Beispiele. München, S Wiesner, Reinhard (Hrsg.) (2011): SGB VIII Kinderund Jugendhilfe. Kommentar. München. 302 ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Was kann man Kindern zumuten? Kinderbetreuung aus entwicklungspsychologischer Sicht

Was kann man Kindern zumuten? Kinderbetreuung aus entwicklungspsychologischer Sicht Was kann man Kindern zumuten? Kinderbetreuung aus entwicklungspsychologischer Sicht Harald WERNECK, Fakultät für Psychologie Institut für Angewandte Psychologie: Gesundheit, Entwicklung und Förderung Impuls-Vortrag

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H

I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H Erwartungen der Bevölkerung an die Familienpolitik Die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört unverändert zu den familienpolitischen

Mehr

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor. Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion

Mehr

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Personal in Kitas: Wer betreut unsere Kinder?

Personal in Kitas: Wer betreut unsere Kinder? sozialleistungen STATmagazin Personal in Kitas: Wer betreut unsere Kinder? Destatis, 30. September 2014 Am 1. August 2013 trat der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Ein- und Zweijährige in Kraft.

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen

Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen vom 9. Dezember 2013 Stand: 1. Änderung vom 30. November 2015 (Änderung der Anlage 2 durch Beschluss

Mehr

erstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung

erstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Gemeinde Biburg Seite 1 von 11 Elternbefragung zur Bedarfserhebung KITA (Kinderkrippe

Mehr

Pädagogische Situationen und das Recht

Pädagogische Situationen und das Recht Pädagogische Situationen und das Recht Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 32-2005: Schule und Erziehungshilfen Erprobte Konzepte 10.11.2005

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße

Mehr

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern ist ein zentrales Anliegen des

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

F.A.Q. MeKi Allgemein

F.A.Q. MeKi Allgemein F.A.Q. MeKi Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi). 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema MeKi? Bitte wenden Sie sich persönlich,

Mehr

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?... Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Erfolg im Verkauf durch Persönlichkeit! Potenzialanalyse, Training & Entwicklung für Vertriebsmitarbeiter!

Erfolg im Verkauf durch Persönlichkeit! Potenzialanalyse, Training & Entwicklung für Vertriebsmitarbeiter! Wer in Kontakt ist verkauft! Wie reden Sie mit mir? Erfolg im Verkauf durch Persönlichkeit! Potenzialanalyse, Training & Entwicklung für Vertriebsmitarbeiter! www.sizeprozess.at Fritz Zehetner Persönlichkeit

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

24 Stunden Pflege. in Ihrem Zuhause. Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht.

24 Stunden Pflege. in Ihrem Zuhause. Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht. 24 Stunden Pflege in Ihrem Zuhause Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht. www.europflege.at Wir bieten an: Alten-, Krankenund Behindertenpflege Pflegegeld-Einstufung:

Mehr

Die Bedeutung der Kinder für ihre alkoholabhängigen Mütter

Die Bedeutung der Kinder für ihre alkoholabhängigen Mütter anlässlich des 25. Kongresses des Fachverbandes Sucht e.v. Meilensteine der Suchtbehandlung Jana Fritz & Irmgard Vogt Institut für Suchtforschung FH FFM Forschungsprojekte des Instituts für Suchtforschung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen

Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Rechtsverordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (KiTaVO) Dezernat Jugend - Landesjugendamt

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Regelung zur Kindertagesbetreuung für Eltern in der Ausübung

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Eingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt

Eingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt Eingewöhnung Wie ein guter Start gelingt Liebe Eltern, Sie haben sich entschieden, uns Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung der Landeshauptstadt Kiel anzuvertrauen. Wir freuen uns auf Ihr Kind und

Mehr

Die Gestaltung der Eingewöhnung nach dem Berliner Modell

Die Gestaltung der Eingewöhnung nach dem Berliner Modell Die Gestaltung der Eingewöhnung nach dem Berliner Modell Das sogenannte Berliner Eingewöhnungsmodell wurde vom Institut für angewandte Sozialisationsforschung (INFANS) in Berlin entwickelt, und es findet

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte!

Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte! Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte! Liebe Eltern, Ihr Kind kommt nun von der Krippe in den Kindergarten! Auch der Übergang in den Kindergarten bedeutet für Ihr Kind eine Trennung von Vertrautem

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.09.2011 die Satzung über

Mehr

ANE Elternbriefe. Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2

ANE Elternbriefe. Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2 ANE Elternbriefe Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2 Ihr Baby ist nun ein Kleinkind Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Ihr Kind ist neugierig und möchte viele neue Dinge lernen. Das geht

Mehr

Inhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite

Inhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite Inhalt 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! 2. Praxisbeispiele Wie sieht ein Kind mit Legasthenie? Wie nimmt es sich wahr? 3. Begriffsklärung Was bedeuten die Bezeichnungen

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

KVJS Jugendhilfe Service

KVJS Jugendhilfe Service KVJS Jugendhilfe Service Grundlagen für die Betriebserlaubnis für Betreutes Jugendwohnen und Jugendwohngemeinschaften (sonstige betreute Wohnform gemäß 34 SGB VIII) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2.

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Kriterien und Aufnahmeverfahren für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Langen

Kriterien und Aufnahmeverfahren für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Langen Kriterien und Aufnahmeverfahren für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Langen gemäß 3, Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Langen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914 Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6640 FLEX- in Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

Betreuungsbedarfe zwischen Wunsch und Angebot. Die

Betreuungsbedarfe zwischen Wunsch und Angebot. Die Dr. Walter Bien (DJI) Betreuungsbedarfe zwischen Wunsch und Angebot. Die Zukunft des U3-Ausbaus AID:A-Befunde Aufwachsen in Deutschland 16 Gliederung I. Status quo der Betreuungssituation II. Wünsche zur

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Markus Demary / Michael Voigtländer

Markus Demary / Michael Voigtländer Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate

Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Wohn- und Eine Einrichtung der Seniorenhilfe SMMP ggmbh Ziemlich viel Text Unsere Beschäftigung mit der Charta begann mit der Selbstbewertung. Hierfür

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Was denken die Deutschen über drohende Pflegebedürftigkeit und assistierten Suizid?

Was denken die Deutschen über drohende Pflegebedürftigkeit und assistierten Suizid? 13. Dezember 2012 Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Was denken die Deutschen über drohende Pflegebedürftigkeit und assistierten Suizid? TNS Infratest-Umfrage im Auftrag der Patientenschutzorganisation

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Dr. Hans-Ulrich Rülke. Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache

Dr. Hans-Ulrich Rülke. Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache Dr. Hans-Ulrich Rülke Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache Liebe Bürger und Bürgerinnen, Baden-Württemberg ist Vorbild für Deutschland. Viele andere Bundes-Länder

Mehr

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.

Mehr

Sehbehindertentag 6. Juni. Kontraste. helfen schwachen Augen

Sehbehindertentag 6. Juni. Kontraste. helfen schwachen Augen Sehbehindertentag 6. Juni Kontraste helfen schwachen Augen Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland sind sehbehindert. Ihr Sehvermögen beträgt auf dem besseren Auge selbst mit Hilfsmitteln wie

Mehr

Konzept. Ferienbetreuung. Markt

Konzept. Ferienbetreuung. Markt Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE LEITFADEN COACHING-ORIENTIERTES MITARBEITER/INNENGESPRÄCH INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Inhalt: A: Allgemeines zum coaching-orientierten MitarbeiterInnengespräch B: Vorbereitung C: Ein Phasenkonzept D.

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft

Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft Institut für Wachstumsstudien www.wachstumsstudien.de IWS-Papier Nr. 1 Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland 1950 2002.............Seite 2 Relatives Wachstum in der

Mehr

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden: Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir in unserer Gemeinde eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret kennen, können

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens

Mehr

Insiderwissen 2013. Hintergrund

Insiderwissen 2013. Hintergrund Insiderwissen 213 XING EVENTS mit der Eventmanagement-Software für Online Eventregistrierung &Ticketing amiando, hat es sich erneut zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie Eventveranstalter ihre Veranstaltungen

Mehr

II. Zum Jugendbegleiter-Programm

II. Zum Jugendbegleiter-Programm II. Zum Jugendbegleiter-Programm A. Zu den Jugendbegleiter/inne/n 1. Einsatz von Jugendbegleiter/inne/n Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 setzen die 501 Modellschulen 7.068 Jugendbegleiter/innen ein.

Mehr