Mediation in der Arbeits- und Unternehmenswelt Langfristige Kooperationen nicht gefährden

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1 Mediation in der Arbeits- und Unternehmenswelt Langfristige Kooperationen nicht gefährden Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unter dem Motto Geschäftsbeziehungen nicht gefährden informierten am drei Anwaltsmediatoren der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Kieler Haus des Sports über die wesentlichen Grundzüge der Mediation im Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Rechtsanwälte, die gleichzeitig als Mediatoren tätig sind, arbeiten konfliktvermeidend und streitschlichtend. Außerdem verfügen sie über wertvolle Fachkenntnisse der Rechtsgestaltung. Rechtsanwalt und Mediator Hans-Eckhard von der Mosel erläutert, dass es bereits bei der Besetzung der Wirtschaftsmediation an die Feinarbeit geht: Nicht nur, dass die Mediationsteilnehmer ausreichende Befugnisse haben sollten, um eigenverantwortlich an einem Mediationsverfahren mitzuwirken für die Lösung des Konflikts ist ebenso entscheidend, dass die richtigen Partner und Entscheider am Tisch versammelt sind. Eine der wichtigsten Aufgaben von Mediatoren ist das Zuhören, unterstreicht von der Mosel gleich zu Beginn. Konflikte selbstbestimmend überwinden Anwaltsmediatoren bringen eine umfangreiche Werkzeugkiste mit: Neben der Einschätzung des Konflikts durch die Parteien auf einer Skala von eins bis zehn gehören u.a. das Brainstorming, der Perspektivwechsel durch eine Vielzahl an Fragen und schließlich die rechtssichere Formulierung und Umsetzung einer Vereinbarung durch die Mediatoren zum Handwerk, erklärt von der Mosel. Vor allem in der Wirtschaftsmediation ist das Kriterium der Verschwiegenheit und Vertraulichkeit eine wesentliche Komponente, so der Kieler Wirtschaftsmediator. Wie weit die Vertraulichkeit gehen darf und welche Informationen den Raum verlassen dürfen, bespricht der Anwaltsmediator mit den Parteien. Mediation ist vor allem ein Appell an die Eigenverantwortlichkeit der Parteien, unterstreicht von der Mosel. Unter

2 Ausschluss der Öffentlichkeit erarbeiten sich die Teilnehmer die Lösung freiwillig, selbstständig und selbstbestimmend. Die Parteien legen nicht nur den Mediator, sondern auch Ort, Termine, Kostenstruktur oder Sitzordnung des Verfahrens fest. Von der Mosel weiß, dass kleine Feinheiten für den Erfolg dieser freiwilligen Konfliktlösung entscheidend sein können. Schließlich bringt Mediation in der Unternehmenswelt den Vorteil mit sich, dass Geschäftsbeziehungen im Gegensatz zum klassischen Gerichtsverfahren nicht zerschlagen werden. Anstelle eines Richters erarbeitet der Mediator gemeinsam mit den Streitenden unverbindlich und ergebnisoffen eine Vereinbarung. Keine Urteile fällen, sondern Lösungen finden Bei einem breiten Spektrum an Konflikten in der Unternehmenswelt können die Folgen für die Geschäftspartner zum Teil erheblich sein, macht Rechtsanwalt und Mediator Oliver Babener deutlich. Bevor es zu unbefriedigenden Geschäftsabschlüssen oder gar zum Abbruch von Geschäftsbeziehungen kommt, ergreifen Unternehmer heutzutage immer häufiger die Chance, zusammen mit einem neutralen Dritten an einen Tisch zu kommen. Als sinnvoll kann sich Mediation in vielen Situationen erweisen: Seien es Konflikte über die Höhe der Abfindung beim Ausscheiden einer Führungskraft, Konflikte zwischen einem und mehreren Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und mehreren Personen, Spannungen bei Fusionierungen, drohende Insolvenzen, Unternehmensnachfolgen, Inhaberwechsel oder Vertragsverletzungen zwischen Hersteller- und Vertriebsfirma, weiß Babener. Mediation ist eine Art der Konfliktbewältigung, bei der die Parteien nicht nur eine Verhandlungsbereitschaft mitbringen, sondern auch die Bereitwilligkeit zeigen, sich wieder in die Augen zu schauen und längerfristig zusammen zu arbeiten. Auch bei scheinbar unlösbaren innerbetrieblichen Konflikten, worauf die Beteiligten oft mit Resignation oder Kündigung reagieren, kann

3 Mediation hilfreich sein, erklärt der Kieler Rechtsanwalt: Streitigkeiten zwischen Geschäftsführern und dem Betriebsrat, zwischen unterschiedlichen Organisationseinheiten im Unternehmen, drohende oder vollzogene Kündigungen, Teamkonflikte oder Mobbing. Transparent, neutral und ergebnisoffen Fällig wird der Gang zum Gericht als schärfste Waffe dann, wenn die Mediationsgespräche scheitern, erläutert Rechtsanwalt und Mediator Andreas Kolberg. Die Erfolgsquote von außergerichtlichen Mediationsverfahren liegt im Durschnitt zwischen 50 bis 85 Prozent. Der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht legt außerdem dar, dass weniger die Rechtsverbindlichkeit eines Mediationsergebnisses im Vordergrund stehen sollte, als die vielmehr Frage, ob die gefundene Einigung tatsächlich tragfähig ist. Sollte nach der Einigung erneut Streit über einzelne Punkte des eigentlich rechtsverbindlichen Mediationsergebnisses aufkeimen, bestehen offensichtlich noch ungelöste Konflikte, so Kolberg. Falls das der Fall sein sollte, wurden diese Spannungen im Mediationsverfahren folglich nicht erkannt bzw. nicht offenbart. Endet der Konflikt in einem klassischen Rechtsstreit, kostet der Prozess die streitenden Parteien nicht nur Zeit und Nerven, sondern unter Umständen auch jede Menge Geld, mahnt Kolberg. Weder ist das Prozesskostenrisiko von vornherein bestimmbar, noch können die Erfolgsaussichten eingeschätzt werden ein wirtschaftlicher Wahnsinn beginnt. Der Wirtschaftsmediator erklärt, dass die Kosten einer außergerichtlichen Mediation hingegen von vornherein transparent und überschaubar sind. Vergütet wird Mediation nach Stundensätzen, die im wirtschaftsrechtlichen Bereich je nach Region und Mediator zwischen etwa 150,00 Euro und 350,00 Euro liegen, bzw. sich bei Tagessätzen zwischen 1.200,00 Euro und 2.800,00 Euro einpendeln. Schalten die Konfliktparteien eine formelle Mediationsstelle ein,

4 fallen zusätzlich Administrationsgebühren an, so der Wirtschaftsmediator aus Kiel. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/ oder der Anwaltsuchdienst im Internet: Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig- Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: und das neue Online-Verbraucherportal unter Textumfang: Zeichen inklusive Leerzeichen Bei Rückfragen oder wenn Sie einen kompetenten Interviewpartner benötigen, steht Ihnen die Redaktion gerne zur Verfügung: AzetPR International Public Relations GmbH Consulting / Editorial Services Andrea Zaszczynski Wrangelstraße Hamburg Telefon: 040/ Fax: 040/

5 Geschäftsführer: Andrea Zaszczynski Amtsgericht Hamburg HRB Steuernummer: 45 / 757 / 00301

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