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1 Zwischen VMT Düssel GmbH Video Medien Technik Alte Bottroper Strasse Essen und Kunden-Name Straße PLZ, Ort Auftraggeber (AG) Onlinevertrag (OV)* dauerhafte Sicherheit für: - Telefonsupport - Ferndiagnose - Online-Störungsbehebung Folgender Vertrag kommt für mich in Frage. Bitte nebenstehend ankreuzen: Preis 35,00 im Monat Wartungsvertrag (WV)*: - Funktionsprüfung der Anlage, äußerliche Reinigung der Geräte und Gehäuse - Instruktion & Beratung des Bedienerpersonals während der Funktionsprüfung - Überprüfung der technischen Unterlagen, Stammdatenpflege - 16 Stunden Reaktionszeit (bezogen auf Geschäftszeiten) pro Jahr Wartungsintervall halbjährlich jährlich Wartungsvertrag (WV+)*: - Wie WV, jedoch zusätzlich intensive Reinigung innen / außen der Geräte und Gehäuse - Telefonsupport während unserer Geschäftszeiten ohne zus. Kosten - 10 Stunden Reaktionszeit (bezogen auf Geschäftszeiten) Remotevertrag (RV)*: - Monatliche Remote Einwahl - Überprüfung der Geräte auf Fehler etc., soweit möglich Bei mehreren Anlagen bitte den beigelegten Systembegleitschein ausgefüllt mitschicken Remotevertrag (RV+)*: - Wöchentliche Remote Einwahl - Überprüfung der Geräte auf Fehler etc., soweit möglich Bei mehreren Anlagen bitte den beigelegten Systembegleitschein ausgefüllt mitschicken pro Jahr Wartungsintervall halbjährlich jährlich 25,00 pro Monat/Anlage 80,00 pro Monat/Anlage Beginn der Wartung: Ort, Datum Unterschrift Kunde VMT Düssel GmbH 1

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wartung und/oder Support 1. Vertragsgegenstand Der Wartungs- und Servicevertrag umfasst die auf in der Anlage 1 aufgeführten Leistungen zur Instandhaltung der beim Auftraggeber eingesetzten Anlage und Geräte. (siehe Anlage 2) 2. Grundlagen des Vertrages ist dieser Vertrag mit den darin aufgeführten Unterlagen die einschlägigen technischen Normen, Richtlinien und die gesetzlichen Bestimmungen 3. Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragspartner 3.1 Angrenzende Informationen und Unterlagen Der Auftragnehmer macht sich mit den Eigentümlichkeiten und Einzelheiten der speziellen Betriebserfordernisse seiner Leistungen mit angrenzenden Lieferungen und Leistungen vertraut und wird beim Auftraggeber die entsprechenden Unterlagen und Angaben anfordern, die zur richtigen Beurteilung seiner Arbeit notwendig sind. Sämtliche Unterlagen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer vereinbarungsgemäß für seine Auftragsabwicklung übergeben muss, fordert er so rechtzeitig an, dass vorhersehbare Schwierigkeiten und/oder Verzögerungen nicht auftreten können. 3.2 Durchführung der Wartung / Service Zur Durchführung der Wartung bzw. Service muss die Anlage dem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers zugänglich sein. Bei einem Onlineservice oder Remoteservice sind funktionierende Online-Zugänge sicherzustellen. Vergebliche Besuche, sowie erhebliche Wartezeiten werden gemäß den Montage- und Servicebedingungen des Auftragnehmers gesondert berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer alle in der Anlage 2 aufgeführten Arbeiten an der Anlage (z. B. Systemerweiterungen) nur durch den Auftragnehmer (AN) oder mit dessen Zustimmung ausführen zu lassen. 2

3 4. Gewährleistung Sind die unter diesen Vertrag fallenden Leistungen von AN fehlerhaft erbracht, wird Auftragnehmer auf Anforderung des AG binnen angemessener Frist nachbessern. Wird eine Nachbesserung nicht binnen angemessener Frist durchgeführt oder führen Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Vertrag kündigen oder die Herabsetzung des Wartungs- und Serviceentgeltes bis zur Beseitigung des Fehlers verlangen. Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Der Auftraggeber hat offensichtliche Schäden oder Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beendigung der Arbeiten bzw. nach Kenntnis über den Mangel schriftlich anzuzeigen. Von der Haftung sind nicht erfasste Schäden an leib, Leben o. Gesundheit, die auf Schuldhaften Verhalten des AN seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruht, ausgeschlossen. 5. Haftung Für Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne und für andere mittelbare Schäden, insbesondere bei Betriebsunterbrechungsschäden, Verlust von Informationen und Daten, haftet VMT Düssel nicht. Die Haftung ist weiter auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.. Von der Haftung sind nicht erfasste Schäden an leib, Leben o. Gesundheit, die auf Schuldhaften Verhalten des AN seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruht, ausgeschlossen. 6. Preisänderungen Im Falle von Lohn- oder Kostenänderungen ist VMT Düssel berechtigt, im Rahmen oder zum Ausgleich dieser Preisänderungen eine angemessene entsprechende Anpassung des Wartungsentgeltes vorzunehmen. Die Änderung wird mit Beginn des 3. Monats, der auf den Zugang der schriftlichen Mitteilung beim Auftraggeber folgt, wirksam. Der Auftraggeber hat das Recht, den Wartungs- und Servicevertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. 7. Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Desgleichen bedürfen alle die Ausführung des Vertrages betreffenden wesentlichen Mitteilungen der Schriftform. 3

4 8. Wartungs- und Serviceleistungen gegen gesonderte Berechnung Die nachfolgenden Leistungen sind nicht im Wartungs- und Servicevertrag enthalten und werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen (s. Anlage 2) gesondert berechnet, wobei die Bedingungen dieses Vertrages entsprechend bzw. ergänzend Anwendung finden. Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern bzw. Störungen, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch durch natürliche Abnutzung auftreten (Instandsetzung) Beseitigung von Fehlern bzw. Störungen, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch der Anlage oder auf sonstige vom Wartungs- und Serviceunternehmer nicht zu vertretende äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Erweiterung oder Abbau von Anlagenteilen und / oder Zubehör sowie die Arbeiten, die notwendig geworden sind, weil der Auftraggeber auftretende Störungen oder Schäden nicht unverzüglich mitgeteilt hat. Änderungen der Benutzerdaten oder des Leistungsumfangs der Anlage. Mehrkosten für Wartungs- und Serviceleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der beim Wartungs- und Serviceunternehmen üblichen Geschäftszeiten erbracht werden. 9. Vergütung Die Vergütung beträgt, auf Basis der beigefügten Service-Übersicht, wie auf Seite 1 aufgeführt. Zu den im Service-Vertrag angegebenen Preisen wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer zusätzlich in Anrechnung gebracht. 10. Zahlung Der Auftraggeber begleicht die Kosten für die Verträge: WV+, OV, RV, RV+ jährlich im Voraus zu Beginn des Vertragsabschlusses. Die Kosten für den Wartungsvertrag (WV), werden zum Zeitpunkt des Wartungsintervalls fällig. Die Leistungen werden laut Servicevertrag in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzüge (Skonto) zu zahlen. 4

5 11. Vertragsdauer Der Wartungsvertrag beginnt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und gilt für die Dauer von 12 Monaten. 12. Kündigung Der Vertrag läuft jährlich ab Vertragsbeginn (s. Pos. 7) und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund jederzeit von jeder Partei gekündigt. Weder Auftragnehmer noch Auftraggeber haben im Falle einer Kündigung zum vorgesehenen Vertragsende einen Anspruch auf entgangenen Gewinn. Bei einer Kündigung zum vorgesehenen Vertragsende werden nur die in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen entsprechend vergütet. Dies gilt nicht bei Kündigungen des AN aus wichtigem Grund. 13. Änderungen des Liefer- und Leistungsumfanges Der Auftraggeber hat das Recht, nach Rücksprache bzw. in Abstimmung mit dem Auftragnehmer, den Liefer- und Leistungsumfang zu ändern. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber rechtzeitig über die Höhe der aus Änderungen des Leistungsumfanges entstehenden Mehr- bzw. Minderkosten gegen Nachweis und/oder Einflüsse auf Termine informieren, bevor der Auftraggeber die Zustimmung zur Durchführung der Änderung gibt. 14. Überlassung an Dritte Überlässt der Auftraggeber Anlagen oder Anlagenteile einem Dritten, so bleiben seine Pflichten aus diesem Vertrag bestehen, es sei denn, dass der Dritte, mit schriftlicher Zustimmung von VMT Düssel, in den Vertrag eintritt. 15. Gerichtstand Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder des öffentlich/rechtlichen Sondervermögens, wird eine Gerichtsstandsvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen: Gerichtsstand ist der Hauptfirmensitz der VMT Düssel GmbH 5

6 Anlage 1 Online-Vertrag (OV)* Innerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie unser qualifiziertes Technikerteam, dass durch Ferndiagnose und Online- Störungsbehebung Ihr System schnellstmöglich wieder in Funktion setzen. Wartungs-Vertrag (WV)* Ihre Anlage und Peripherie (für normale Produktivität) wird auf Funktion überprüft und äußerlich gereinigt. Dabei werden technischen Unterlagen sowie Stammdaten gepflegt und das Bedienerpersonal eingewiesen und beraten. Reaktionszeit: Bei einer Störung Ihrer Anlage wird innerhalb von 16 Stunden (bezogen auf Geschäftszeiten VMT) eine Wiederherstellung der Grundfunktionen gewährleistet, nach tatsächlichem Aufwand. Wartungs-Vertrag Plus (WV+)* Wie WV, zusätzlich Intensivreinigung innen/außen der Anlage und Peripherie (für hohe Produktivität). Reaktionszeit: Bei einer Störung Ihrer Anlage wird innerhalb von 10 Stunden (bezogen auf Geschäftszeiten VMT) eine Wiederherstellung der Grundfunktionen gewährleistet, nach tats. Aufwand. Der telefonische Support ist während unserer Geschäftszeiten für Sie kostenlos. Remote-Vertrag (RV)* Per monatlicher Remote-Einwahl überprüfen unsere Techniker regelmäßig die Geräte auf Fehler, o.ä., soweit möglich. Bei mehreren Anlagen bitte Systembegleitschein ausgefüllt mitschicken. Remote-Vertrag Plus (RV+, nur in Verbindung mit WV/WV+)* Per wöchentlicher Remote-Einwahl überprüfen unsere Techniker regelmäßig die Geräte auf Fehler, o.ä., soweit möglich. Bei mehreren Anlagen bitte Systembegleitschein ausgefüllt mitschicken. Variante OV WV WV+ RV RV+ Telefonsupport während Geschäftszeiten Ferndiagnose Störfallbehebung Monatliche Remote-Einwahl Wöchentliche Remote-Einwahl Überprüfung der technischen Dokumentation, Stammdatenpflege Instruktion & Beratung des Bedienerpersonals Wiederherstellung der Grundfunktion(en) 16 Std. 10 Std. Wartungsintervall pro Jahr 1x o. 2x 1x o. 2x Überprüfung der Anlage, Funktionstest Reinigung der Kameras, Objektive und Wetterschutzgehäuse Intensiv-Reinigung zentraler Anlagenkomponenten Instandsetzungsarbeiten nach mechanischen Fehlern, inkl. Überprüfung der Anlagenparameter und Konfigurationen Reaktionszeit am selben Tag (innerhalb 10 Stunden) Reaktionszeit spätestens am Folgetag (innerhalb 16 Stunden) Vergünstigter Stundensatz 10% 6

7 Anlage 2 Stundensätze für Wartungs- und Servicearbeiten Stand Januar 2011 ( Mo.-Fr ) Techniker-Std. 68,00-10% bei WV+ Service-Vertrag Programmier-Std. 105,00-10% bei WV+ Service-Vertrag IT-Administrator-Std. 87,00-10% bei WV+ Service-Vertrag IT/HF-Werkstatt-Std. 79,00-10% bei WV+ Service-Vertrag Überstundenzuschläge: Zuschlag 25 % ( Mo.-Fr. 6:00-8: :30-20:00 Uhr ) Zuschlag 50 % ( Mo.-Fr. 20:00-6:00 Uhr + Samstag von 6:00-20:00 Uhr ) Zuschlag 100 % ( Samstag von 20:00-24:00 + Sonntag ) Zuschlag 200 % ( Feiertag ) 7

8 Anlage 3 Adresse des 1. Objektes der zu wartenden Anlage: Gerät / Typ Geräteart Seriennummer sonstiges 8

9 Anlage 4 Adresse des Objektes 2. der zu wartenden Anlage: Gerät / Typ Geräteart Seriennummer sonstiges 9

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