Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M A C H U N G E N. 8. Jahrgang Schönwalde-Glien, 23. Februar 2012 Nr. 2. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Mitteilungen

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf 8. Jahrgang Schönwalde-Glien, 23. Februar 2012 Nr. 2 Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M A C H U N G E N Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen 40. Sitzung der Gemeindevertretung vom Beschlüsse der Gemeindevertretung Vorstellung der Planung Markt- und Parkplatz Rathaus durch das Planungsbüro Neumann Gusenburger S. 2 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schönwalde- Glien - Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Abwägungsbeschluss S. 2 - Auslegungsbeschluss S. 2 Beantragung von Fördermitteln für die Herstellung der Außenanlage der Kita Waldmäuse im OT Pausin S. 2 Abberufung und Bestellung von Mitgliedern des Hauptausschusses (Antrag der Fraktion Die Linke vom ) S. 2 Allgemeine Dienstreiseangelegenheiten S. 2 innerdienstliche Angelegenheiten des Bürgermeisters S. 3 Vergabe Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung S. 3 Abschluss eines Servicevertrages zur Absicherung von Aufgaben auf dem Gebiet des IT-Bereiches S. 3 Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Finkensteig S. 3 Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 70 BbgKVerf für die Vergütung Tagespflege, Produktkonto für das Haushaltsjahr 2012 S. 3 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 4 Bekanntmachung über die Abwahl der Ortsvorsteherin, Frau Ines Zock, des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung S. 4 Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers, Herrn Hans- Joachim Mund, des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung S. 4 Öffentliche Zustellung des Ergebnisses einer Grenzermittlung S. 5 Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Tietzow S. 6 Impressum S. 6

2 Seite 2 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 8 Nr. 2 Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 40. Sitzung der Gemeindevertretung vom ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 09/2012 Vorstellung der Planung Markt- und Parkplatz Rathaus durch das Planungsbüro Neumann Gusenburger Der vorgestellten Planung zur Gestaltung des Markt- und Parkplatzes am Rathaus im OT Schönwalde-Siedlung durch das Büro Neumann Gusenburger wird zugestimmt. (11 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Beschluss Nr. 01/2012 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schönwalde-Glien - Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Abwägungsbeschluss 1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie Bürgern zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf Sachlicher Teil- Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stand März 2011) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft: a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: TÖB Nr. 2 TÖB Nr. 3 TÖB Nr. 4 TÖB Nr. 6 TÖB Nr. 11B TÖB Nr. 21 TÖB Nr. 25 TÖB Nr. 27 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Brandenburg und Berlin Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Landesbetrieb Straßenwesen Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Alt Ruppin Brandenburgisches Amt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigung DB Services Immobilien GmbH Wehrbereichsverwaltung Ost b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: TÖB Nr. 1 TÖB Nr. 15 TÖB Nr. 17 Bürger B1 Bürger B2 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg Landkreis Havelland, FB Bauordnung, SG Bauleitplanung 50Hertz Transmission GmbH c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: TÖB Nr. 18 WGI GmbH d) Zustimmung zur Planung ohne Anregungen oder Hinweise von: TÖB Nr. 11D TÖB Nr. 16 TÖB Nr. 19 TÖB Nr. 20 TÖB Nr. 26 TÖB Nr. 32 TÖB Nr. 33 TÖB Nr. 35 Brandenburgisches Amt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege E.ON edis AG GDMcom (Verbundnetz Gas AG) OWA GmbH Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg Stadt Hennigsdorf Landkreis Oberhavel Stadt Nauen 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen TÖB und Bürger/Firmen, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses. (13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 02/2012 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schönwalde-Glien - förmliche Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - Auslegungsbeschluss Die Gemeindevertretung billigt den geänderten Entwurf Sachlicher Teil- Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schönwalde-Glien einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Fassung Dezember Der Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Windenergie mit Begründung und Umweltbericht ist nach 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. (13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Die öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf der Seite 4. Beschluss Nr. 163/1/2011/2012 Beantragung von Fördermitteln für die Herstellung der Außenanlage der Kita Waldmäuse im OT Pausin Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für die Außenanlage der Kita Waldmäuse im OT Pausin. Die Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 betragen ,12 (brutto). Es ist eine Zuwendung in Höhe von ,31 (75 % der Netto-Kosten in Höhe von ,75 ) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt. (13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 11/2012 Abberufung und Bestellung von Mitgliedern des Hauptausschusses (Antrag der Fraktion Die Linke vom ) Folgender Gemeindevertreter und dessen Stellvertreterin werden als Mitglied für den Sitz der Fraktion DIE LINKE des Hauptausschusses bestellt: Anzahl Mitglieder Stellvertreter 1 Manfred Bittner Ingeburg Behrendt (13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 05/2012 Allgemeine Dienstreiseangelegenheiten 1. Der Beschluss Nr. 104/2010 vom wird aufgehoben. 2. Für die Durchführung von Dienstreisen innerhalb des gesamten Bundesgebietes im Sinne des 2 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) wird dem Bürgermeister eine generelle pauschale Dienstreisegenehmigung für die laufende Amtsperiode erteilt. Für Fahrten zum Zwecke der Städtepartnerschaft nach Wagrowiec in Polen gilt Satz 1 entsprechend. Es wird ein dauerhaftes und ein erhebliches dienstliches Interesse festgestellt. Bei Abrechnungen von Dienstreisen durch den Bürgermeister ist darauf Bezug zu nehmen. Der Bürgermeister wird hiermit ermächtigt, seinen privaten Pkw für diese Dienstreisen zu benutzen und gemäß BRKG diese Kosten gegenüber der Gemeinde abzurechnen. Der Bürgermeister hat ein Fahrtenbuch zu führen, dabei wird auf die Angabe von Einzelfahrtkilometern bei mehreren Kurzfahrten am Tag verzichtet. Darüber hinausgehende Dienstreisen sind durch die Gemeindevertretung gesondert zu genehmigen. (Bemerkung: Aufgrund des 22 Abs. 1 der BbgKVerf hat Bodo Oehme, Bürgermeister, weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.) (12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

3 Beschluss Nr. 262/1/2010/2012 innerdienstliche Angelegenheiten des Bürgermeisters Es wird vereinbart, dass der hauptamtliche Bürgermeister eine monatliche Pauschale von 8,00 für private Telefonate, welche er über sein Diensthandy führt, an die Verwaltung begleicht. (12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 8 Nr. 2 Seite 3 Beschluss Nr. 06/2012 Vergabe Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung (Bemerkung: Aufgrund des 22 Abs. 1 der BbgKVerf hat Bodo Oehme, Bürgermeister, weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.) Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Büros KCGM Ralf Kalsow, Waldstraße 2,14550 Groß Kreutz, zur Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde- Siedlung zu. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Fa. SDM System Dienstleistungen Marten GmbH & Co Betriebs KG, Wendtpromenade 31, Falkensee (gepr. Angebotssumme Brutto ,88 ) mit der Reinigungsleistung des Rathauses zu beauftragen. (13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Beschluss Nr. 04/2012 Abschluss eines Servicevertrages zur Absicherung von Aufgaben auf dem Gebiet des IT-Bereiches Der Beschluss Nr. 110/2011 (Vereinbarung Umlandgemeinden (Stadt Falkensee, Gemeinde Brieselang, Gemeinde Dallgow-Döberitz, Gemeinde Schönwalde-Glien und Gemeinde Wustermark) zur gegenseitigen Unterstützung zur Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des IT-Bereiches - Einrichtung einer Personalstelle im IT-Bereich) vom wird aufgehoben. Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf zum Abschluss eines Servicevertrages in der Variante 3 mit der Firma avado Systems Binder & Weber GbR, Klosterstraße 2 aus Straußberg. Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt. (11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 10/2012 Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Finkensteig Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Finkensteig im OT Schönwalde- Siedlung an das Planungsbüro Just mit einer Bruttoangebotssumme von ,78 (13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 13/2012 Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 70 BbgKVerf für die Vergütung Tagespflege, Produktkonto für das Haushaltsjahr 2012 Die Gemeindevertretung stimmt den außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 70 BbgKVerf für die Vergütung der Tagespflege, Produktkonto in Höhe von für das Haushaltsjahr 2012 zu. Als Deckung dient der Ansatz in gleicher Höhe. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Ende der 40. Sitzung der Gemeindevertretung vom

4 Seite 4 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 8 Nr. 2 Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schönwalde-Glien Der Entwurf zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stand Dezember 2011) einschließlich Begründung mit Umweltbericht wurde von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am unter der Drucksache Nr. 02/2012 gebilligt und nach 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Einsichtnahme bestimmt; die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen. Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom bis zum öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus: Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von Uhr bis Uhr) Bekanntmachung über die Abwahl der Ortsvorsteherin, Frau Ines Zock, des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde- Glien am gemäß 45 Abs. 2 BbgKVerf in Verbindung mit 40 BbgKVerf. Für die Abwahl als Ortsvorsteherin stimmten mit: Ja: 5 Nein: 4 Schönwalde-Glien, den Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers, Herrn Hans-Joachim Mund, des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am gemäß 45 Abs. 2 BbgKVerf in Verbindung mit 40 BbgKVerf. Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Für die Wahl zum Ortsvorsteher stimmten mit: Ja: 5 Nein: 4 Schönwalde-Glien, den Schönwalde-Glien, den gez. Bodo Oehme Bürgermeister (Siegel)

5 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 8 Nr. 2 Seite 5

6 Seite 6 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 8 Nr. 2 Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Tietzow Die Versammlung der Jagdgenossen findet am Samstag, dem 14. April 2012 um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Tietzow (Dorfmitte) statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch die Vorsitzende der Jagdgenossenschaft 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Bericht des Vorstandes der Jagdgenossenschaft für das Jagdjahr 2011 / Kassenbericht des Jagdjahres 2011 / Revisionsbericht des Jagdjahres 2011 / Diskussion 8. Entlastung der Kassenführerin und des Vorstandes für das Jagdjahr 2011 / Vorschläge zur Änderung der Satzung 10. Diskussion über die Vorschläge der Satzungsänderung 11. Beschlussfassung 12. Ausführungen der Jagdpächter 13. Sonstiges Für die Auszahlung der Jagdpacht ist ein aktueller Grundbuchauszug bei der Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Tietzow, Frau Karin Beuster beizubringen. Herausgeber: Redaktion: Impressum Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7, Schönwalde-Glien Telefon: ( ) Telefax: ( ) hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de Kurt Hartley Steffen Schmunk Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus. gez. Karin Beuster Vorsitzende der Jagdgenossenschaft Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, Schönwalde-Glien eingesehen werden. Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde zur Verfügung. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen -Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine mit dem Betreff Verteiler Amtsblatt an hauptamt@gemeinde-schoenwaldeglien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht. Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

7 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 8 Nr. 2 Seite 7

8 Seite 8 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 8 Nr. 2

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