Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!
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- Meta Busch
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1 Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum / Uhrzeit: / 08:00-09:30 Uhr Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: alle Steuergesetze und Richtlinien, HGB, Taschenrechner Zu lösende Aufgaben: 6 Seitenzahl (inkl. Deckblatt): 15 Note: Unterschriften Dozenten: / Aufgabe: Summe Punkte: Erreichte Punkte: 85,5 83,0 80,0 75,5 70,5 65,5 60,5 55,5 50,5 45,5 0,0 Punkte ,0 85,0 82,5 79,5 75,0 70,0 65,0 60,0 55,0 50,0 45,0 Note 1 1,3 1,7 2 2,3 2,7 3 3,3 3,7 4 5 Gesundheitsfrage: Fühlen Sie sich gesund, so dass Sie die Klausur schreiben können? Wenn Sie sich nicht gesund fühlen, verlassen Sie bitte jetzt den Klausurraum. Ein Abbruch der Klausur nach Beginn führt zur Bewertung der bis dahin vorliegenden Ergebnisse. Sollten Sie Medikamente eingenommen haben, von denen Sie eventuelle Nebenwirkungen nicht kennen, dann tragen Sie die volle Verantwortung. Nachträglich können solche Gründe für die Annullierung der Klausur nicht geltend gemacht werden. Ansonsten verweisen wir auf die von Ihnen unterschriebene Ergänzung zum Ausbildungsvertrag. Unterschrift: Seite 1 von 21
2 Aufgabe 1 (15 Minuten) Der 60 jährige A betreibt ein Einzelunternehmen, dessen Bilanz zum folgendes Bild zeigt: Aktiva Passiva Anlagevermögen ,00 DM Kapital ,00 DM Umlaufvermögen ,00 DM Rückstellungen ,00 DM Sonstige Verb ,00 DM ,00 DM ,00 DM A kann sein Unternehmen für ,00 DM verkaufen. Fragen: a) Wie hoch ist der von A zu versteuernde Veräußerungsgewinn? b) Greifen für A Sondervorschriften im Steuertarif? Lösung: Zu a) Veräußerungspreis ,00./. Kapitalkonto ( ,00)./. Freibetrag ( 16) maximal ,00 Anteilige Kürzung Freibetrag ,00 ( ,00) ,00 (50.000,00) Zu gewährender Freibetrag ,00 (50.000,00) Zu versteuern ,00 Zu b) Anwendung von 34 EStG 1/5 Regelung oder halber Steuersatz Seite 2 von 21
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5 Aufgabe 2 (15 Minuten) Beurteilen und begründen Sie bitte kurz (Stichworte genügen), ob in den folgenden Fällen das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung kommt oder nicht. a) A verkauft 50 Allianz AG Aktien, die er am erworben hat, am b) A verkauft 50 Allianz AG Aktien, die er am erworben hat, am c) A verkauft GmbH Anteile, die durch eine steuerneutrale Einbringung gem. 20 Abs. 1 S.1 UmwStG am entstanden sind, am A ist an der GmbH zu 0,9% beteiligt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. d) A verkauft 50 France Telekom S.A. Aktien, die er am erworben hat, am e) A hat seine GmbH 1998 an den neuen Markt gebracht. Zum damaligen Zeitpunkt war er mit 35% beteiligt. Am veräußerte er bereits 34,1% seiner Anteile. Am trennt er sich von seinen verbleibenden 0,9%. (Es geht nur um die Veräußerung der 0,9%). Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Lösung: Seite 5 von 21
6 Zu a) Halbeinkünfteverfahren nicht anwendbar, da Veräußerung gar nicht besteuert wird (keine wesentliche Beteiligung, kein Spekulationsgeschäft) Zu b) Steuerbares Spekulationsgeschäft; Halbeinkünfteverfahren anwendbar, da Allianz am ein Wirtschaftsjahr nach dem neuen KSt-Recht hinter sich hat. Zu c) Steuerbare Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen Halbeinkünfteverfahren nicht anwednbar, da 7 jahresfrist noch nicht abgelaufen Zu d) Steuerbares Spekulationsgeschäft; Halbeinkünfteverfahren anwendbar, da für ausländische Kapitalgesellschaften seit dem bereits die Neuregelung gilt. Zu e) Steuerbar, da A im Veräußerungszeitpunkt innerhalb der vorangehenden 5 Jahre einmal wesentlich Beteiligter gewesen ist. Halbeinkünfteverfahren anwendbar, da die GmbH am ein Wirtschaftsjahr nach dem neuen KSt-Recht hinter sich hat. Seite 6 von 21
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8 Aufgabe 3 (15 Minuten) A und B betreiben zusammen die AB OHG, deren Bilanz zum folgendes Bild zeigt: Aktiva Passiva Anlagevermögen ,00 DM Kapital A ,00 DM Umlaufvermögen ,00 DM Kapital B ,00 DM Sonstige Verb ,00 DM ,00 DM ,00 DM Im Anlagevermögen stecken stille Reserven (insbesondere ein GFW) von DM 1,0 Mio. B veräußert seinen Anteil an C. Fragen: a) Welchen Preis wird C bereit sein zu zahlen? b) Stellen Sie die Bilanz/Bilanzen nach der Veräußerung dar unter der Prämisse, dass A keine Reserven versteuern möchte. Lösung: Zu a) DM 1 Mio (Kapital ,00 + halbe stille Reserve ,00) Zu b) Alternative 1: Gesamthandsbilanz Aktiva Passiva Anlagevermögen ,00 DM Kapital A ,00 DM Umlaufvermögen ,00 DM Kapital C ,00 DM Sonstige Verb ,00 DM ,00 DM ,00 DM Seite 8 von 21
9 Ergänzungsbilanz C Aktiva Passiva Anlagevermögen ,00 DM Kapital ,00 DM ,00 DM ,00 DM Alternative 2: Gesamthandsbilanz Aktiva Passiva Anlagevermögen ,00 DM Kapital A ,00 DM Umlaufvermögen ,00 DM Kapital C ,00 DM Sonstige Verb ,00 DM ,00 DM ,00 DM Ergänzungsbilanz A Aktiva Passiva Kapital ,00 DM Anlagevermögen ,00 DM ,00 DM ,00 DM Eine Alternative genügt! Seite 9 von 21
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11 Aufgabe 4 (15 Minuten) A, B und C sind zu 50%, 42% und 8% an der ABC GmbH beteiligt. Das Wirtschaftsjahr der GmbH geht jeweils vom bis eines Kalenderjahres. Die Gesellschaft ist von A, B und C vor 2 Jahren mit einem Stammkapital von DM ,00 gegründet worden. Die Stammeinlagen sind voll eingezahlt. Der Wert der Gesellschaft hat sich zwischenzeitlich verhundertfacht. Die drei Gründungsgesellschafter erscheinen am bei Ihnen um zu erfragen, ob die steuerlichen Neuregelungen für sie Konsequenzen haben und ob es noch Handlungsmöglichkeiten gibt. Eine Veräußerung kommt für alle drei derzeit nicht in Frage. Sollten Sie noch Handlungsmöglichkeiten sehen, stellen Sie bitte die sich daraus ergebende Beteiligungsstruktur dar. Lösung: A und B waren vor und sind auch nach der Steuerreform wesentliche Beteiligte, so dass ihre Veräußerungsgewinne steuerpflichtig sind, allerdings ab nach dem Halbeinkünfteverfahren. C könnte bis inklusive den auf ihn entfallenden Veräußerungsgewinn steuerfrei realisieren, da er erst ab wesentlich Beteiligter wird. Es ist also eine Möglichkeit zu finden, die C die steuerfreie Sicherung seiner bisher entstandenen stillen Reserven von ,00 DM ermöglicht, ohne dass er verkaufen muß. Eine Einlage seiner Anteile nach 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG zum Teilwert kommt nicht in Betracht, da seine Anteile noch nicht älter als drei Jahre sind. Allerdings können A, B und C gemeinsam ihre Anteile nach 20 Abs. 1 S. 2 UmwStG in eine neue Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftrechten einbringen. Die Einbringung kann für A und B dabei steuerneutral zu Anschaffungskosten erfolgen, für C zum Teilwert von DM ,00. Da C erst ab wesentlich Beteiligter ist und auch kein Spekulationsgeschäft vorliegt, ist der entstehende Veräußerungsgewinn für C nicht steuerbar. Allerdings hat er Anschaffungskosten für die neuen GmbH Anteile i.h.v. DM ,00. Die stille Reserve bleibt also endgültig steuerfrei. Die Beteiligungsstruktur stellt sich danach wie folgt dar: Seite 11 von 21
12 A B C 50% 42% 8% ABC II GmbH 100% ABC I GmbH Seite 12 von 21
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14 Aufgabe 5 (15 Minuten) A, B und C sind Gesellschafter der ABC GmbH. Anteilsstruktur und Anschaffungskosten stellen sich wie folgt dar: Anteile Anschaffungskosten A 50,0% ,00 DM B 30,0% ,00 DM C 20,0% ,00 DM Summe 100,0% ,00 DM Die Bilanz der ABC GmbH ist die folgende: Aktiva Passiva Anlagevermögen ,00 DM Stammkapital ,00 DM Umlaufvermögen ,00 DM Verbindlichkeiten ,00 DM ,00 DM ,00 DM Im Anlagevermögen stecken stille Reserven von ,00 DM. Die GmbH soll in eine OHG umgewandelt werden. Fragen: a) Wie sieht die OHG Bilanz nach der Umwandlung aus. b) Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich für A, B und C aus der Umwandlung? Lösung: Zu a) Die Umwandlung vollzieht sich nach 3 ff. UmwStG. Nach Auffassung der FinVerw. ist die Fortführung der Buchwerte zwingend, so dass sich folgende OHG Bilanz nach der Umwandlung ergibt: Seite 14 von 21
15 Aktiva Passiva Anlagevermögen ,00 DM Kapital A ,00 DM Umlaufvermögen ,00 DM Kapital B ,00 DM Kapital C ,00 DM Verbindlichkeiten ,00 DM ,00 DM ,00 DM Zu b) Für A, B und C ergibt sich ein Übernahmeverlust i.h.v.: A B C Summe Buchwert , , , ,00 Anschaffungskos ( ,00) ( ,00) ( ,00) ( ,00) ten Summe ( ,00) ( ,00) ( ,00) ( ,00) Seite 15 von 21
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18 Die Übernahmeverluste sind aufgrund 4 Abs. 6 UmwStG steuerlich unbeachtlich! Seite 18 von 21
19 Aufgabe 6 (15 Minuten) A und B haben zusammen die AB GmbH gegründet. Die GmbH hat ein Stammkapital von ,00 DM, welches zu jeweils 50% von A und B übernommen wurde und voll eingezahlt ist. Die Bilanz zeigt folgendes Bild: Aktiva Passiva Anlagevermögen 0,00 DM Eigenkapital 0,00 DM Umlaufvermögen ,00 DM Verbindlichkeiten ,00 DM Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag ,00 DM ,00 DM ,00 DM Die Geschäftsidee der AB GmbH ist so überzeugend, dass von einem vorhandenen Geschäfts- und Firmenwert von ,00 ausgegangen werden kann. A und B argumentieren, dass bei Einlage ihrer GmbH Anteile in eine neue AG die Aufdeckung dieses Geschäfts- und Firmenwertes möglich sei und diese GmbH folgendes, deutlich attraktiveres Bild in der Handelsbilanz zeigen würde: Aktiva Anlagevermögen - Anteile an verbundenen Unternehmen Passiva Eigenkapital ,00 DM ,00 DM ,00 DM ,00 DM Fragen: a) Ist eine solche Einlage möglich? b) Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich für A und B? Seite 19 von 21
20 Lösung: Zu a) Eine solche Einlage ist möglich. Sie vollzieht sich nach 20 Abs. 1 S. 2 UmwStG Zu b) Da hier die eingelegten Anteile zum Teilwert angesetzt werden, entsteht bei A und B in Höhe der Differenz zwischen Teilwert und Buchwert ein Veräußerungsgewinn i.s.v. 16 EStG. Eine Fortführung der Buchwerte in der Steuerbilanz gem. 20 Abs. 2 S. 2 ist nicht zulässig, da handelsrechtlich das eingebrachte Vermögen nicht mit dem Wert von 10,0 Mio DM angesetzt werden muß. Der Veräußerungsgewinn beträgt: A B Summe Veräußerungspreis , , ,00 Anschaffungskosten (25.000,00) (25.000,00) (25.000,00) Veräußerungsgewinn , , ,00 A und B hätten lediglich die Möglichkeit ,00 steuerneutral in der Handelsbilanz aufzudecken, da die AG ein gezeichnetes Kapital von mindestens ,00 DM aufweisen muß. Handelsrechtlich müssten demnach die Anteile mit mindestens DM ,00 angesetzt werden, steuerrechtlich hingegen könnten die Buchwerte von DM ,00 fortgeführt werden. Seite 20 von 21
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