SeMtsverwaltung für Bildung, tugend und Wis~nschaft _ Bernh~rd-Wei6-Str. 6. D Berlin
|
|
- Lisa Buchholz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str Berlin-Mitte m Alexanderplatz SeMtsverwaltung für Bildung, tugend und Wis~nschaft _ Bernh~rd-Wei6-Str. 6. D Berlin Arbeitshilfe: Qualifikationsvoraussetzungen in den ambulanten sozialpädagogischen Hilfen Geschäftszeichen 1II D 31 Bearbeitung Zimmer (armen Ross SA33 T. I.fon Zentrale _ intern fak D"'m Qualifikation der Mitarbeiter/innen ambulanter sozialpädagogischer Hilfen zur Erziehung nach 29, 30, 31 und 35 und Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 35GB VIII Im Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) vom ist in der Präambel der Rahmenleistungsbeschreibung zu den "Ambulanten Sozialpädagogischen Erziehungshilfen nach 29, 30, 31 und 355GB VIII sowie analog zum Begleiteten Umgangs nach 18 Abs. 35GB VIII" die grundlegende Qualifikation (in der Regel die des/der staatl. anerk. Sozialarbeiters/in; Sozialpädagogen/in) für diese Hilfen festgelegt. Das Fachkräftegebot des Achten Buches Sozialgesetzbuch ( 72 5GB VIII i.v. mit 74 Abs. 1 Nr. 15GB VIII) gilt für die Mitarbeiter/innen der öffentlichen und freien Jugendhilfe gleichermaßen. Die Eignung einer Fachkraft bezieht sich dabei sowohl auf die persönliche Eignung als auch auf die spezifische sozialpädagogische Ausbildung, Im Folgenden werden die fachlichen Voraussetzungen und Anerkennungsgrundlagen für sozialpädagogische Fachkräfte in den ambulanten sozialpädagogischen Hilfen, die auf Basis des BRVJug erbracht werden, näher dargelegt.,... letlofobih'oi'o"...tii bmtfundbmile
2 - 2 - Um dem Bedarf an sozialpädagogischem Fachpersonal in den ambulanten Hilfen zur Erziehung gerecht zu werden, waren Regelungen zu treffen, die auch anderen geeigneten Kräften das Berufsfeld der ambulanten Erziehungshilfen öffnen, ohne dadurch die Qualität der sozialpädagogischen Arbeit zu beeinträchtigen. Im Weiteren werden daher die Beschäftigungsmöglichkeiten für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und die diesbezüglichen Rahmenbedingungen und Verfahren dargestellt. Zur besseren Lesbarkeit des folgenden Textes haben wir die Berufsbezeichnungen in der jeweils weiblichen Form gewählt. Mit Abschluss eines Trägervertrages (Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung) gemäß dem Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug), vom verpflichtet sich der Träger, das vereinbarte Personal in den hier benannten Hilfen einzusetzen. Obwohl die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung davon ausgeht, dass die für die Erbringung der Leistungen nach 29, 30, 31, 35 und 18/3 SGB VIII vorgesehenen Stellen adäquat. d. h. mit staatl. anerk. Sozialarbeiterinnenl Sozialpädagoginnen bzw. Absolventinnen dieser Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts zu besetzen sind, wird es auch Ausnahmen geben. Die Zulassung von Ausnahmen, bezogen auf die Besetzung von Stellen mit Mitarbeiterinnen ohne entsprechende Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnenausbildung wird nachfolgend beschrieben. Die Arbeitshilfe für Träger von ambulanten sozialpädagogischen Hilfen orientiert sich an den von SenBJW verabschiedeten Arbeitshilfen für den Einsatz von Quereinsteigerinnen im Bereich der Berliner Kindertageseinrichtungen und dem Bereich der stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung von Sozialpädagogische Fachkräfte Staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterinnen/Diplom-Sozialpädagoginnen Staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen (B.A.) Als Sozialpädagogische Fachkräfte werden des Weiteren regel haft anerkannt: Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen, die die akademische Ausbildung von Sozialpädagoginnen zum Ziel haben Inhaberinnen von ausländischen Abschlüssen, die durch die SenBJW als gleichwertig anerkannt wurden Die Träger von ambulanten sozialpädagogischer Hilfen sind grundsätzlich gehalten, eine individuelle Fortbildungsplanung für Ihre Beschäftigten zu erstellen. Insbesondere für Fachkräfte mit geringer Berufserfahrung kommt der vorbereitenden Qualifizierung bzw. der Qualifizierung im Laufe der Tätigkeit eine besondere Bedeutung zu.
3 Beschäftigungsmöglichkeiten für Quereinsteigerinnen 2.1 Allgemeine Voraussetzungen Die Feststellung der persönlichen Eignung und fachlichen Voraussetzungen der Mitarbeiterinnen für das Beschäftigungsverhältnis obliegt dem Träger. In Vorbereitung auf die Bewertung der Qualität in dem gemeinsam zu führenden Qualitätsdialog stellt der Träger im Qualitätsbericht Teil A alle zwei Jahre die Qualifikationen seiner Fachkräfte im Interesse der Gewährleistung der vereinbarten Leistung und Qualität dar. Festzustellen ist, ob die Mitarbeiterinnen durch Ausbildung. Berufserfahrung und berufsspezifische Fortbildung über gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse mit staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen I Sozialpädagoginnen verfügen. Alle drei Bereiche sind bei der Prüfung auf einen Quereinstieg zu berücksichtigen. Einstellungsvoraussetzung ist: a) ein pädagogischer Hochschulabschluss oder b) ein anderweitiger pädagogischer, psychologischer Hochschulabschluss oder c) ein pädagogischer Fachschulabschluss und mindestens eine mehrjährige einschlägige Zusatzausbildung Hinsichtlich der Berufserfahrungen ist ein mindestens 18-monatiger Einsatz in Vollzeitbeschäftigung in einem sozialpädagogischen Handlungsfeld d. h. in einem Arbeitsbereich, in dem üblicherweise Sozialarbeiterinnen I Sozialpädagoginnen eingesetzt werden, nachzuweisen; bei Teilzeitbeschäftigung verlängern sich die Zeiten entsprechend anteilig. Die hier angesprochenen Berufserfahrungen ersetzen und erübrigen nicht die berufsspezifischen Fortbildungen, die Sozialarbeiterinnen I Sozialpädagoginnen für einen Einsatz im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung qualifizieren. Durch Fortbildungen (mindestens 150 Stunden in den letzten 3 Jahren) ist nachzuweisen, dass sich die Mitarbeiterinnen bereits gezielt mit Lerninhalten auseinandergesetzt haben, die für die Arbeitsfelder der sozialen Arbeit Voraussetzung sind (z.b. Rechtsgrundlagen, Methoden und Theorien der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogische Interaktion und Kommunikation, Verwaltungskenntnisse), damit sie über hinreichende Fachkenntnisse (s. Ausführungen unter 2.2.) verfügen.
4 Hinreichende Fachkenntnisse Von hinreichenden Fachkenntnissen kann dann ausgegangen werden, wenn zu folgenden Schwerpunkten ausreichende Grundkenntnisse vorliegen: 1. Rechtliche Grundlagen Grundkenntnisse des Jugendhilferechts sowie Kenntnisse der Strukturen, Verfahren und Aufgaben in den Hilfen zur Erziehung Grundkenntnisse des Familienrechts Grundkenntnisse des Sozialrechts 2. Sozialpädagogische Grundlagen Methodik sozialpädagogischer Arbeit Kindeswohl und Kinderschutz Gestaltung einer prozessorientierten und planvollen Eltern- und Familienarbeit Grundlagen der methodischen Beratung Geschlechtsbewusste Arbeit mit Mädchen und Jungen Partizipation Möglichkeiten der Prävention und Intervention Diversity und Interkulturalität Sozialpädagogisches Fallverstehen und Hilfeplanung Sozialraumorientierung 3. Psychologische Grundlagen Soziales Lernen, Interaktion und Kommunikation Beziehungsgestaltung und Ablösung Gruppen- und Familiendynamische Prozesse Rollen, Aufgaben und Funktion in verschiedenen Arbeitssettings Selbstreflexion, Nähe-Distanz-Regulierung 4. Methodische Grundlagen Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsprozessen Krisenintervention Konflikte, Gewalt: Möglichkeiten der Prävention und Intervention, Möglichkeiten der Deeskalation, Analytische und konzeptionelle Kompetenz zur Problemanalyse, Diagnose, Einleitung von Handlungsstrategien Qualitätsentwicklung und Evaluation 5. Kooperation und Zusammenarbeit im Team, Organisation und Koordination des Zusammenwirkens unterschiedlicher Fachkräfte (Jugendamt, Schule, Kita, Beratungsstellen u.ä.),
5 Nachweis von Grundkenntnissen Die Belege der abgeschlossenen Ausbildung sind von den Bewerberinnen mit den Bewerbungsunterlagen bei dem Träger einzureichen. Die geforderte Berufserfahrung und Fortbildung stellen die Bewerberinnen in ihrem Lebenslauf dar. Nachweise können erfolgen durch: einschlägige weitere, über den Grundberuf hinausgehende, Studien- bzw. Ausbildungsabschlüsse erfolgreich absolvierte Fort- und Weiterbildungen einschlägige berufliche Praxis Da die Quereinsteigerinnen über unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen verfügen, soll der Träger mit seinen Beschäftigten eine individuelle Fortbildungsplanung (mit Beschäftigungsbeginn mindestens weitere 150 Stunden innerhalb von 18 Monaten) erstellen und innerhalb der Schwerpunkte wählen und entsprechende Akzente setzen. 2.4, Besondere Voraussetzungen Der Anteil von Quereinsteigerinnen sollte 20% nicht überschreiten. Bei einem Träger mit nur wenigen Beschäftigten ist im Einzelfall die Beschäftigung einer Quereinsteigerin zulässig, auch wenn dadurch die Quote von 20% überschritten wird. Da die Quereinsteigerinnen in der Regel (noch) nicht über die gleichen fachlichen Voraussetzungen wie staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterinnen/Diplom-Sozialpädagoginnen bzw. staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen (BA) verfügen, muss unter anderem gewährleistet sein, dass sie in ein Team von fachlich versierten Mitarbeiterinnen eingebunden sind, das sie beratend bzw. im Krisenfall unterstützen kann. Zu Beginn der Tätigkeit wird vom Träger eine Arbeit in einem Co-Team für mindestens 6 Monate sichergestellt. 3. Personengruppen 3.1 Berufsbegleitende Ausbildung Die berufsbegleitende Ausbildung (Teilzeitausbildung) zur staatlich anerkannten Sozialarbeiterin ist eine gute Alternative zur Vollzeitausbildung. Durch den Theorie-Praxis-Verbund wachsen die späteren Fachkräfte in das Arbeitsfeld hinein. Für die Träger von ambulanten sozialpädagogischen Hilfen bietet sich die Chance, die angehenden Sozialpädagoginnen für das spezifische Aufgabenfeld zu interessieren und zu qualifizieren und so Fachpersonal von morgen zu akquirieren. Das Ziel der Teilzeitausbildung ist die Übernahme In ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis. Voraussetzung für die Aufnahme der Teilzeitausbildung ist eine sozialpädagogische Tätigkeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit bei einem Träger, welcher ambulante sozialpädagogische Hilfen anbietet. Die Anrechnung auf den Personalschlüssel erfolgt in der Regel ab dem ersten Tag der Ausbildung mit bis zy 28 Stunden wöchentlich.
6 Verwandte Berufsgruppen In begründeten Einzelfällen können Mitarbeiterinnen angerechnet werden, die auf Grund ihrer Berufsausbildung, ihrer beruflichen Erfahrungen und Fortbildungen hinreichende Fachkenntnisse (siehe 2.1 und 2.2) besitzen. Absolventinnen folgender Ausbildungs bzw. Studiengänge gehören z.b. zur Gruppe der anerkennungsfähigen Personen : 1. Diplom-Pädagoginnen 2. Staatlich anerkannte Diplom-Heilpädagoginnen 3. Diplom-Psychologinnen 4. Magistra mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaften 5. Bachelor Artium mit dem Hayptfach Erziehungswissenschaften 6. Grundschulpädagoginnen 7. Sonderschulpädagoginnen 8. Rehabilitationspädagoginnen 9. staatlich anerkannte Erzieherinnen 10. staatlich anerkannte Heilpädagoginnen 3.3. Bestandsschutz Bei Personen aus verwandten Berufen, die über mindestens sechs Jahre in einem teilstationären, stationären oder ambulanten Angebot unter Anrechnung auf den Personalschlüssel durchgehend sozialpädagogische Tätigkeiten ausgeübt haben, wird davon ausgegangen, dass ausreichende Erfahrungen und Kompetenzen vorliegen, um erfolgreich in den Hilfen zur Erziehung arbeiten zu können. Für diese Personen gilt Bestandsschutz. Sie gelten nach sechs Jahren nicht mehr als Quereinsteigerinnen im Sinne dieser Regelungen und können wie sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden Muttersprachliche Mitarbeiterinnen Hilfen, bei denen der Einsatz von Muttersprachlerinnen geboten ist, unterliegen der Feststellung durch das zuständige Jugendamt. Der begleitende Einsatz von Muttersprachlerinnen ohne sozialpädagogischen Abschluss wird im Einzelfall in der Hilfeplanung formuliert und erfolgt grundsätzlich im Co-Team mit einer sozialpädagogischen Fachkraft. Der Einsatz von muttersprachlichen Mitarbeiterinnen ohne einen sozialpädagogischen Abschluss ist immer zwingend an.ein Leistungsangebot gebunden und unterliegt ausdrücklich...ni.cb! der Bestandsschutzklausel. Die Finanzi erung orientiert sich Hilfen als Orientierungshilfe Zusatzleistungen. S~~C tvm. an den in der Rahmenleistungsbeschreibung zu den stationären von SenBJW erarbeiteten Stundensätzen für individuelle
Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 1 April 2013 Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder Teil A Fachpersonal Zur besseren Lesbarkeit des folgenden Textes sind die Berufsbezeichnungen
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrPsychologe für Straffälligenarbeit
Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern
Mehranpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in
anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in fortbildung und Einsatzfelder inhalte und abschlussprüfung zugangsvoraussetzungen bewerbungsunterlagen 1 2 3 4 Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk
Mehr(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung
SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen
MehrFachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
MehrSächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
Mehr2 Ergänzungskräfte. Einsatz von Ergänzungskräften im Rahmen von Fachkraftstunden
Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz Kißiz) Vom 26. Mai
MehrFragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung
[Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für
MehrBerufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande
Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande 26.03.2014 Das Anerkennungsverfahren Vorlage der Antragsunterlagen: Erste Prüfschritte
MehrRuprecht-Karls-Universität Heidelberg
Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrInformationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes
Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete
Mehr(Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1
(Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I Nr. 43 S.10)
MehrZulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013
Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher
MehrMein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com
Mein Leitbild Die Ziele des Leitbildes Das Leitbild ist das identitätsstiftende verfasste Selbstverständnis der österreichischen Hausärztinnen und Hausärzte. > Meine Leitsätze > Meine Rolle im > Information
MehrEntwurf Stand: 03.02.2014
Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrInformationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU
Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache
MehrCaritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin
Mehr2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld?
E X P E R T E N I N T E R V I E W 1. Allgemeine Daten und Berufsbiografie Name: Vorname: Gruppe/Abteilung: weiblich männlich Geburtsdatum: Eintrittsdatum: Aktuelle Berufs-/Tätigkeitsbezeichnung: 1.1 Welchen
Mehr(stellv.) Leiterin des ambulanten Beratungszentrums eine. Diplom-Psychologin
extra e.v. ist ein Beratungszentrum für drogenabhängige Frauen und Mädchen, Mütter mit ihren Kindern und schwangere Frauen. In der Spezialberatungsstelle erhalten die Frauen, Mädchen und Mütter ein auf
MehrWeiterbildungen 2014/15
Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrEvangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe
Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe 1 Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Vorab: ein paar Infos zur EVIM Jugendhilfe 2 Betreuung von ca. 400 Kindern und Jugendlichen
MehrSchriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK. Novelle des Psychotherapeutengesetzes. vom 10.
Projekt Transition Schriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK Novelle des Psychotherapeutengesetzes vom 10. März 2016 An: Landespsychotherapeutenkammern/Länderrat,
MehrWelche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten
MehrKooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual)
Formblatt 1 Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) zwischen (Träger). (Ansprechpartner).. (Adresse) und dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrÜberblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie
Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Ziel: Spezialisten in der Produktionstechnologie Sie wollen als Vorgesetzte/r
MehrZertifizierte Weiterbildung. Case Management
Zertifizierte Weiterbildung Case Management Für Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege, Rehabilitation und Beschäftigungsförderung Weiterbildung nach den Standards und Richtlinien
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrUnser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte
Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten
MehrErweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs
Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium
MehrHandlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind
MehrAntrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen
Studierendensekretariat und International Office Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Persönliche Angaben Nachname Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum..
MehrAktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) www.kinderschutzbund-sachsen.de
Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) Prämissen UN-Kinderrechtskonvention = Kinder bis 18 Jahre Kinderschutz nicht nur Intervention auch Prävention
MehrAuswertung. Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster
Auswertung Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster Universitätsklinikum Münster Domagkstraße 5 48149 Münster Telefon: 02 51 83-5 81 17 Fax: 02
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
Mehr68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004
2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 67. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Fernstudium Public Relations der Donau-Universität Krems 68. Stelleninserat 67. Verordnung
MehrArbeitshilfe. Kinderschutz in Einrichtungen. DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de
Arbeitshilfe Kinderschutz in Einrichtungen DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de IMPRESSUM BESTELLADRESSE Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.v. Wandsbeker Chaussee 8 22089 Hamburg
MehrNotfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014
Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Wie ist der Sachstand? Wann und wie geht es los? Version: 0.3 Ersteller: Freigegeben: Seite 1 von 5 Stand: 15.12.2014 D.Küsters / R. Bischoni R. Bischoni, Schulleiter
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrKirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)
Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015
MehrEltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler
Leitfaden Berufswahlorientierung für die Sek. I Jahrgangsstufe: Themengebiet: Modul 12: Fach: 7 - Elternarbeit Wie werden die Eltern einbezogen? Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler
MehrWir sprechen. mittelständisch! www.kmu-berater.de
Wir sprechen mittelständisch! www.kmu-berater.de Wer sind die KMU-Berater? Die KMU-Berater Bundesverband freier Berater e. V. ist ein Berufsverband erfahrener Beraterinnen und Berater. Unser Ziel ist es,
Mehr1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?
FAQs zum EBC*L - Allgemein 1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 2) Wer gehört zur Zielgruppe des EBC*L? 3) Welchen Nutzen haben EBC*L AbsolventInnen? 4) Von wem wurde
MehrFragebogen Seite 1 von 7
Fragebogen Seite 1 von 7 Wir sind ein Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Mit diesem Fragenbogen möchten wir gerne wissen, ob Ihre Klinik für diesen Personenkreis geeignet ist. Wir
MehrVorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.
Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrBERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL
BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL An die Bergische - Studierendensekretariat 42097 Wuppertal Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Bergischen Persönliche
MehrGesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1
MehrStand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten
Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel
MehrSo gelingt Ihre Online-Bewerbung!
So gelingt Ihre Online-Bewerbung! Erstmalige Bewerbung: Wenn Sie sich zum ersten Mal dazu entschieden haben, sich auf ein Stellenangebot des waff-personalfinder zu bewerben, wird im Zuge Ihrer Bewerbung
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik
MehrNeomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer
mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrFörderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit
10.07.2014 Carola Möws-Plett, Gerald Kunkel BranchenForum Personal in der Logistik, IHK Gelsenkirchen Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit Förderungsmöglichkeiten Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss
MehrErgotherapie Staatlich anerkannte Vollzeit-Ausbildung
Ergotherapie Staatlich anerkannte VollzeitAusbildung Ein Beruf mit Zukunft! Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:200812 Berufsbild und Arbeitsmöglichkeiten Ergotherapeuten unterstützen und begleiten Menschen
MehrAnlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers
Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers 01 Für wen wird ergänzende Lernförderung beantragt? 02 Nachname, Vorname 03 Geburtsdatum 04 Anschrift 05 Aktenzeichen der Sozialleistung,
MehrKVJS Jugendhilfe Service
KVJS Jugendhilfe Service Grundlagen für die Betriebserlaubnis für Betreutes Jugendwohnen und Jugendwohngemeinschaften (sonstige betreute Wohnform gemäß 34 SGB VIII) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2.
Mehr(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren:
Sonderurlaubsgesetz Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31.03.1984 GVBl. NW vom 27.03.1984 S. 211 (1) Den ehrenamtlich in der
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
Mehreine hauptamtliche Dozentin bzw. einen hauptamtlichen Dozenten für den Schulungsbereich Informationstechnik
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Es hat unter anderem die Aufgabe, Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen
MehrBewerbungsbogen. mehrere Psychologinnen und Psychologen. an den Dienstorten Köln und Berlin
1 / 14 Bewerbungsbogen mehrere Psychologinnen und Psychologen an den Dienstorten Köln und Berlin Kennziffer: BfV-2016-30 Behörde: Bundesamt für Verfassungsschutz Ausschreibungsende: 01.08.2016 Onlinebewerbung:
MehrSTELLENAUSSCHREIBUNG
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft I B 2.06 - August 2015 STELLENAUSSCHREIBUNG Befristete Einstellung von Erzieherinnen und Erziehern in den Berliner Schuldienst Die Senatsverwaltung
Mehr1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt?
Thema: Rückblick 1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt? 2. Wie sind Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben geregelt bzw.
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrUnsere Ausbildung - Ihr Ja zum Schutz für Kinder. für insoweit erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkraft)
Unsere Ausbildung - Ihr Ja zum Schutz für Kinder für insoweit erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkraft) 1 Wir von Adelante begreifen es als eine unserer Aufgaben die Traumatisierungen an Kindern und
MehrAltenpflege & Altenpflegehilfe USS impuls ggmbh www.uss.de
Berufsfachschule für Altenpflege & Altenpflegehilfe USS impuls ggmbh www.uss.de Altenpflege ein Beruf mit Zukunft! Sicher in die Zukunft Rund 900.000 Menschen sind derzeit als Altenpfleger/-in oder Altenpflegehelfer/-in
MehrMöglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV
Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich Andreas Heym, BMELV Grüner Bildungsbereich Berufsausbildung Studium Fortbildung Weiterbildung Beratung Berufsausbildung kann
MehrBewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17
Bewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17 Wir möchten, dass Ihre Bewerbung erfolgreich ist - bitte beachten Sie daher bei der Planung Ihres Projekts folgende Punkte:
MehrDie Pflege-Ausbildung
Ausbildung zum Gesundheitsund Krankenpfleger (m / w) im fachübergreifenden Klinikverbund Die Pflege-Ausbildung mit dem + 2015 noch Plätze frei! Prävention l Akut l Reha l Pflege MediClin Ein Unternehmen
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht
166 Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht 167 Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität
MehrWeiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung. Kurs 2014 / 2015
Weiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung Kurs 2014 / 2015 06.10.2014 20.02.2015 Johanniter-Bildungszentrum Staatlich anerkannte Schule für Altenarbeit und Altenpflege Frankensteiner Str.
MehrMedizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen
Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
Mehr3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer
MehrBürokaufmann/Bürokauffrau
Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrDer -Online- Ausbilderkurs
Der -Online- Ausbilderkurs Machen Sie Ihren Ausbilderschein mit 70% weniger Zeitaufwand Flexibel & mit 70% Zeitersparnis zu Ihrem Ausbilderschein Mit Videos auf Ihre Ausbilderprüfung (IHK) vorbereiten
MehrUmgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Bestimmungen: Für alle, die nach SGB VIII / KJHG arbeiten gilt $ 8 a SGB VIII Für alle, die nach SGB V arbeiten gilt der $ 4 KKG des Bundeskinderschutzgesetztes
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrFortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)
Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,
MehrKonzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim
Konzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim 1. Leitbild Der Ökumenische Kinder- und Jugendhospizdienst steht mit der freien Wohlfahrtspflege von Diakonie und Caritas in dem
MehrInhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite
Inhalt 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! 2. Praxisbeispiele Wie sieht ein Kind mit Legasthenie? Wie nimmt es sich wahr? 3. Begriffsklärung Was bedeuten die Bezeichnungen
Mehrfernlehrgang zfu zugelassen
DEB-Gruppe fort- und weiterbildung VORBEREITUNG AUF DIE NICHTSCHÜLERPRÜFUNG ZUM/ZUR STAATLICH ANERKANNTEN ERZIEHER/IN fernlehrgang zfu zugelassen 1 3 5 6 Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk gemeinnützige
Mehr