SeMtsverwaltung für Bildung, tugend und Wis~nschaft _ Bernh~rd-Wei6-Str. 6. D Berlin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SeMtsverwaltung für Bildung, tugend und Wis~nschaft _ Bernh~rd-Wei6-Str. 6. D-10178 Berlin www.berlin.de/senlbjw"

Transkript

1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str Berlin-Mitte m Alexanderplatz SeMtsverwaltung für Bildung, tugend und Wis~nschaft _ Bernh~rd-Wei6-Str. 6. D Berlin Arbeitshilfe: Qualifikationsvoraussetzungen in den ambulanten sozialpädagogischen Hilfen Geschäftszeichen 1II D 31 Bearbeitung Zimmer (armen Ross SA33 T. I.fon Zentrale _ intern fak D"'m Qualifikation der Mitarbeiter/innen ambulanter sozialpädagogischer Hilfen zur Erziehung nach 29, 30, 31 und 35 und Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 35GB VIII Im Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) vom ist in der Präambel der Rahmenleistungsbeschreibung zu den "Ambulanten Sozialpädagogischen Erziehungshilfen nach 29, 30, 31 und 355GB VIII sowie analog zum Begleiteten Umgangs nach 18 Abs. 35GB VIII" die grundlegende Qualifikation (in der Regel die des/der staatl. anerk. Sozialarbeiters/in; Sozialpädagogen/in) für diese Hilfen festgelegt. Das Fachkräftegebot des Achten Buches Sozialgesetzbuch ( 72 5GB VIII i.v. mit 74 Abs. 1 Nr. 15GB VIII) gilt für die Mitarbeiter/innen der öffentlichen und freien Jugendhilfe gleichermaßen. Die Eignung einer Fachkraft bezieht sich dabei sowohl auf die persönliche Eignung als auch auf die spezifische sozialpädagogische Ausbildung, Im Folgenden werden die fachlichen Voraussetzungen und Anerkennungsgrundlagen für sozialpädagogische Fachkräfte in den ambulanten sozialpädagogischen Hilfen, die auf Basis des BRVJug erbracht werden, näher dargelegt.,... letlofobih'oi'o"...tii bmtfundbmile

2 - 2 - Um dem Bedarf an sozialpädagogischem Fachpersonal in den ambulanten Hilfen zur Erziehung gerecht zu werden, waren Regelungen zu treffen, die auch anderen geeigneten Kräften das Berufsfeld der ambulanten Erziehungshilfen öffnen, ohne dadurch die Qualität der sozialpädagogischen Arbeit zu beeinträchtigen. Im Weiteren werden daher die Beschäftigungsmöglichkeiten für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und die diesbezüglichen Rahmenbedingungen und Verfahren dargestellt. Zur besseren Lesbarkeit des folgenden Textes haben wir die Berufsbezeichnungen in der jeweils weiblichen Form gewählt. Mit Abschluss eines Trägervertrages (Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung) gemäß dem Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug), vom verpflichtet sich der Träger, das vereinbarte Personal in den hier benannten Hilfen einzusetzen. Obwohl die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung davon ausgeht, dass die für die Erbringung der Leistungen nach 29, 30, 31, 35 und 18/3 SGB VIII vorgesehenen Stellen adäquat. d. h. mit staatl. anerk. Sozialarbeiterinnenl Sozialpädagoginnen bzw. Absolventinnen dieser Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts zu besetzen sind, wird es auch Ausnahmen geben. Die Zulassung von Ausnahmen, bezogen auf die Besetzung von Stellen mit Mitarbeiterinnen ohne entsprechende Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnenausbildung wird nachfolgend beschrieben. Die Arbeitshilfe für Träger von ambulanten sozialpädagogischen Hilfen orientiert sich an den von SenBJW verabschiedeten Arbeitshilfen für den Einsatz von Quereinsteigerinnen im Bereich der Berliner Kindertageseinrichtungen und dem Bereich der stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung von Sozialpädagogische Fachkräfte Staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterinnen/Diplom-Sozialpädagoginnen Staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen (B.A.) Als Sozialpädagogische Fachkräfte werden des Weiteren regel haft anerkannt: Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen, die die akademische Ausbildung von Sozialpädagoginnen zum Ziel haben Inhaberinnen von ausländischen Abschlüssen, die durch die SenBJW als gleichwertig anerkannt wurden Die Träger von ambulanten sozialpädagogischer Hilfen sind grundsätzlich gehalten, eine individuelle Fortbildungsplanung für Ihre Beschäftigten zu erstellen. Insbesondere für Fachkräfte mit geringer Berufserfahrung kommt der vorbereitenden Qualifizierung bzw. der Qualifizierung im Laufe der Tätigkeit eine besondere Bedeutung zu.

3 Beschäftigungsmöglichkeiten für Quereinsteigerinnen 2.1 Allgemeine Voraussetzungen Die Feststellung der persönlichen Eignung und fachlichen Voraussetzungen der Mitarbeiterinnen für das Beschäftigungsverhältnis obliegt dem Träger. In Vorbereitung auf die Bewertung der Qualität in dem gemeinsam zu führenden Qualitätsdialog stellt der Träger im Qualitätsbericht Teil A alle zwei Jahre die Qualifikationen seiner Fachkräfte im Interesse der Gewährleistung der vereinbarten Leistung und Qualität dar. Festzustellen ist, ob die Mitarbeiterinnen durch Ausbildung. Berufserfahrung und berufsspezifische Fortbildung über gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse mit staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen I Sozialpädagoginnen verfügen. Alle drei Bereiche sind bei der Prüfung auf einen Quereinstieg zu berücksichtigen. Einstellungsvoraussetzung ist: a) ein pädagogischer Hochschulabschluss oder b) ein anderweitiger pädagogischer, psychologischer Hochschulabschluss oder c) ein pädagogischer Fachschulabschluss und mindestens eine mehrjährige einschlägige Zusatzausbildung Hinsichtlich der Berufserfahrungen ist ein mindestens 18-monatiger Einsatz in Vollzeitbeschäftigung in einem sozialpädagogischen Handlungsfeld d. h. in einem Arbeitsbereich, in dem üblicherweise Sozialarbeiterinnen I Sozialpädagoginnen eingesetzt werden, nachzuweisen; bei Teilzeitbeschäftigung verlängern sich die Zeiten entsprechend anteilig. Die hier angesprochenen Berufserfahrungen ersetzen und erübrigen nicht die berufsspezifischen Fortbildungen, die Sozialarbeiterinnen I Sozialpädagoginnen für einen Einsatz im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung qualifizieren. Durch Fortbildungen (mindestens 150 Stunden in den letzten 3 Jahren) ist nachzuweisen, dass sich die Mitarbeiterinnen bereits gezielt mit Lerninhalten auseinandergesetzt haben, die für die Arbeitsfelder der sozialen Arbeit Voraussetzung sind (z.b. Rechtsgrundlagen, Methoden und Theorien der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogische Interaktion und Kommunikation, Verwaltungskenntnisse), damit sie über hinreichende Fachkenntnisse (s. Ausführungen unter 2.2.) verfügen.

4 Hinreichende Fachkenntnisse Von hinreichenden Fachkenntnissen kann dann ausgegangen werden, wenn zu folgenden Schwerpunkten ausreichende Grundkenntnisse vorliegen: 1. Rechtliche Grundlagen Grundkenntnisse des Jugendhilferechts sowie Kenntnisse der Strukturen, Verfahren und Aufgaben in den Hilfen zur Erziehung Grundkenntnisse des Familienrechts Grundkenntnisse des Sozialrechts 2. Sozialpädagogische Grundlagen Methodik sozialpädagogischer Arbeit Kindeswohl und Kinderschutz Gestaltung einer prozessorientierten und planvollen Eltern- und Familienarbeit Grundlagen der methodischen Beratung Geschlechtsbewusste Arbeit mit Mädchen und Jungen Partizipation Möglichkeiten der Prävention und Intervention Diversity und Interkulturalität Sozialpädagogisches Fallverstehen und Hilfeplanung Sozialraumorientierung 3. Psychologische Grundlagen Soziales Lernen, Interaktion und Kommunikation Beziehungsgestaltung und Ablösung Gruppen- und Familiendynamische Prozesse Rollen, Aufgaben und Funktion in verschiedenen Arbeitssettings Selbstreflexion, Nähe-Distanz-Regulierung 4. Methodische Grundlagen Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsprozessen Krisenintervention Konflikte, Gewalt: Möglichkeiten der Prävention und Intervention, Möglichkeiten der Deeskalation, Analytische und konzeptionelle Kompetenz zur Problemanalyse, Diagnose, Einleitung von Handlungsstrategien Qualitätsentwicklung und Evaluation 5. Kooperation und Zusammenarbeit im Team, Organisation und Koordination des Zusammenwirkens unterschiedlicher Fachkräfte (Jugendamt, Schule, Kita, Beratungsstellen u.ä.),

5 Nachweis von Grundkenntnissen Die Belege der abgeschlossenen Ausbildung sind von den Bewerberinnen mit den Bewerbungsunterlagen bei dem Träger einzureichen. Die geforderte Berufserfahrung und Fortbildung stellen die Bewerberinnen in ihrem Lebenslauf dar. Nachweise können erfolgen durch: einschlägige weitere, über den Grundberuf hinausgehende, Studien- bzw. Ausbildungsabschlüsse erfolgreich absolvierte Fort- und Weiterbildungen einschlägige berufliche Praxis Da die Quereinsteigerinnen über unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen verfügen, soll der Träger mit seinen Beschäftigten eine individuelle Fortbildungsplanung (mit Beschäftigungsbeginn mindestens weitere 150 Stunden innerhalb von 18 Monaten) erstellen und innerhalb der Schwerpunkte wählen und entsprechende Akzente setzen. 2.4, Besondere Voraussetzungen Der Anteil von Quereinsteigerinnen sollte 20% nicht überschreiten. Bei einem Träger mit nur wenigen Beschäftigten ist im Einzelfall die Beschäftigung einer Quereinsteigerin zulässig, auch wenn dadurch die Quote von 20% überschritten wird. Da die Quereinsteigerinnen in der Regel (noch) nicht über die gleichen fachlichen Voraussetzungen wie staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterinnen/Diplom-Sozialpädagoginnen bzw. staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen (BA) verfügen, muss unter anderem gewährleistet sein, dass sie in ein Team von fachlich versierten Mitarbeiterinnen eingebunden sind, das sie beratend bzw. im Krisenfall unterstützen kann. Zu Beginn der Tätigkeit wird vom Träger eine Arbeit in einem Co-Team für mindestens 6 Monate sichergestellt. 3. Personengruppen 3.1 Berufsbegleitende Ausbildung Die berufsbegleitende Ausbildung (Teilzeitausbildung) zur staatlich anerkannten Sozialarbeiterin ist eine gute Alternative zur Vollzeitausbildung. Durch den Theorie-Praxis-Verbund wachsen die späteren Fachkräfte in das Arbeitsfeld hinein. Für die Träger von ambulanten sozialpädagogischen Hilfen bietet sich die Chance, die angehenden Sozialpädagoginnen für das spezifische Aufgabenfeld zu interessieren und zu qualifizieren und so Fachpersonal von morgen zu akquirieren. Das Ziel der Teilzeitausbildung ist die Übernahme In ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis. Voraussetzung für die Aufnahme der Teilzeitausbildung ist eine sozialpädagogische Tätigkeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit bei einem Träger, welcher ambulante sozialpädagogische Hilfen anbietet. Die Anrechnung auf den Personalschlüssel erfolgt in der Regel ab dem ersten Tag der Ausbildung mit bis zy 28 Stunden wöchentlich.

6 Verwandte Berufsgruppen In begründeten Einzelfällen können Mitarbeiterinnen angerechnet werden, die auf Grund ihrer Berufsausbildung, ihrer beruflichen Erfahrungen und Fortbildungen hinreichende Fachkenntnisse (siehe 2.1 und 2.2) besitzen. Absolventinnen folgender Ausbildungs bzw. Studiengänge gehören z.b. zur Gruppe der anerkennungsfähigen Personen : 1. Diplom-Pädagoginnen 2. Staatlich anerkannte Diplom-Heilpädagoginnen 3. Diplom-Psychologinnen 4. Magistra mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaften 5. Bachelor Artium mit dem Hayptfach Erziehungswissenschaften 6. Grundschulpädagoginnen 7. Sonderschulpädagoginnen 8. Rehabilitationspädagoginnen 9. staatlich anerkannte Erzieherinnen 10. staatlich anerkannte Heilpädagoginnen 3.3. Bestandsschutz Bei Personen aus verwandten Berufen, die über mindestens sechs Jahre in einem teilstationären, stationären oder ambulanten Angebot unter Anrechnung auf den Personalschlüssel durchgehend sozialpädagogische Tätigkeiten ausgeübt haben, wird davon ausgegangen, dass ausreichende Erfahrungen und Kompetenzen vorliegen, um erfolgreich in den Hilfen zur Erziehung arbeiten zu können. Für diese Personen gilt Bestandsschutz. Sie gelten nach sechs Jahren nicht mehr als Quereinsteigerinnen im Sinne dieser Regelungen und können wie sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden Muttersprachliche Mitarbeiterinnen Hilfen, bei denen der Einsatz von Muttersprachlerinnen geboten ist, unterliegen der Feststellung durch das zuständige Jugendamt. Der begleitende Einsatz von Muttersprachlerinnen ohne sozialpädagogischen Abschluss wird im Einzelfall in der Hilfeplanung formuliert und erfolgt grundsätzlich im Co-Team mit einer sozialpädagogischen Fachkraft. Der Einsatz von muttersprachlichen Mitarbeiterinnen ohne einen sozialpädagogischen Abschluss ist immer zwingend an.ein Leistungsangebot gebunden und unterliegt ausdrücklich...ni.cb! der Bestandsschutzklausel. Die Finanzi erung orientiert sich Hilfen als Orientierungshilfe Zusatzleistungen. S~~C tvm. an den in der Rahmenleistungsbeschreibung zu den stationären von SenBJW erarbeiteten Stundensätzen für individuelle

Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder

Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 1 April 2013 Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder Teil A Fachpersonal Zur besseren Lesbarkeit des folgenden Textes sind die Berufsbezeichnungen

Mehr

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in

anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in fortbildung und Einsatzfelder inhalte und abschlussprüfung zugangsvoraussetzungen bewerbungsunterlagen 1 2 3 4 Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk

Mehr

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

2 Ergänzungskräfte. Einsatz von Ergänzungskräften im Rahmen von Fachkraftstunden

2 Ergänzungskräfte. Einsatz von Ergänzungskräften im Rahmen von Fachkraftstunden Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz Kißiz) Vom 26. Mai

Mehr

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung [Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für

Mehr

Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande

Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande 26.03.2014 Das Anerkennungsverfahren Vorlage der Antragsunterlagen: Erste Prüfschritte

Mehr

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete

Mehr

(Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1

(Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1 (Lesefassung) Vierte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) 1 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I Nr. 43 S.10)

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com Mein Leitbild Die Ziele des Leitbildes Das Leitbild ist das identitätsstiftende verfasste Selbstverständnis der österreichischen Hausärztinnen und Hausärzte. > Meine Leitsätze > Meine Rolle im > Information

Mehr

Entwurf Stand: 03.02.2014

Entwurf Stand: 03.02.2014 Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache

Mehr

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin

Mehr

2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld?

2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld? E X P E R T E N I N T E R V I E W 1. Allgemeine Daten und Berufsbiografie Name: Vorname: Gruppe/Abteilung: weiblich männlich Geburtsdatum: Eintrittsdatum: Aktuelle Berufs-/Tätigkeitsbezeichnung: 1.1 Welchen

Mehr

(stellv.) Leiterin des ambulanten Beratungszentrums eine. Diplom-Psychologin

(stellv.) Leiterin des ambulanten Beratungszentrums eine. Diplom-Psychologin extra e.v. ist ein Beratungszentrum für drogenabhängige Frauen und Mädchen, Mütter mit ihren Kindern und schwangere Frauen. In der Spezialberatungsstelle erhalten die Frauen, Mädchen und Mütter ein auf

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe

Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe 1 Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Vorab: ein paar Infos zur EVIM Jugendhilfe 2 Betreuung von ca. 400 Kindern und Jugendlichen

Mehr

Schriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK. Novelle des Psychotherapeutengesetzes. vom 10.

Schriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK. Novelle des Psychotherapeutengesetzes. vom 10. Projekt Transition Schriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK Novelle des Psychotherapeutengesetzes vom 10. März 2016 An: Landespsychotherapeutenkammern/Länderrat,

Mehr

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+? Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten

Mehr

Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual)

Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) Formblatt 1 Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) zwischen (Träger). (Ansprechpartner).. (Adresse) und dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Ziel: Spezialisten in der Produktionstechnologie Sie wollen als Vorgesetzte/r

Mehr

Zertifizierte Weiterbildung. Case Management

Zertifizierte Weiterbildung. Case Management Zertifizierte Weiterbildung Case Management Für Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege, Rehabilitation und Beschäftigungsförderung Weiterbildung nach den Standards und Richtlinien

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten

Mehr

Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs

Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium

Mehr

Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016

Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind

Mehr

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen Studierendensekretariat und International Office Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Persönliche Angaben Nachname Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum..

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) www.kinderschutzbund-sachsen.de

Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) www.kinderschutzbund-sachsen.de Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) Prämissen UN-Kinderrechtskonvention = Kinder bis 18 Jahre Kinderschutz nicht nur Intervention auch Prävention

Mehr

Auswertung. Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster

Auswertung. Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster Auswertung Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster Universitätsklinikum Münster Domagkstraße 5 48149 Münster Telefon: 02 51 83-5 81 17 Fax: 02

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004

68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 67. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Fernstudium Public Relations der Donau-Universität Krems 68. Stelleninserat 67. Verordnung

Mehr

Arbeitshilfe. Kinderschutz in Einrichtungen. DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de

Arbeitshilfe. Kinderschutz in Einrichtungen. DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de Arbeitshilfe Kinderschutz in Einrichtungen DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de IMPRESSUM BESTELLADRESSE Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.v. Wandsbeker Chaussee 8 22089 Hamburg

Mehr

Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014

Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Wie ist der Sachstand? Wann und wie geht es los? Version: 0.3 Ersteller: Freigegeben: Seite 1 von 5 Stand: 15.12.2014 D.Küsters / R. Bischoni R. Bischoni, Schulleiter

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler

Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler Leitfaden Berufswahlorientierung für die Sek. I Jahrgangsstufe: Themengebiet: Modul 12: Fach: 7 - Elternarbeit Wie werden die Eltern einbezogen? Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler

Mehr

Wir sprechen. mittelständisch! www.kmu-berater.de

Wir sprechen. mittelständisch! www.kmu-berater.de Wir sprechen mittelständisch! www.kmu-berater.de Wer sind die KMU-Berater? Die KMU-Berater Bundesverband freier Berater e. V. ist ein Berufsverband erfahrener Beraterinnen und Berater. Unser Ziel ist es,

Mehr

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben? FAQs zum EBC*L - Allgemein 1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 2) Wer gehört zur Zielgruppe des EBC*L? 3) Welchen Nutzen haben EBC*L AbsolventInnen? 4) Von wem wurde

Mehr

Fragebogen Seite 1 von 7

Fragebogen Seite 1 von 7 Fragebogen Seite 1 von 7 Wir sind ein Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Mit diesem Fragenbogen möchten wir gerne wissen, ob Ihre Klinik für diesen Personenkreis geeignet ist. Wir

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL An die Bergische - Studierendensekretariat 42097 Wuppertal Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Bergischen Persönliche

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

So gelingt Ihre Online-Bewerbung!

So gelingt Ihre Online-Bewerbung! So gelingt Ihre Online-Bewerbung! Erstmalige Bewerbung: Wenn Sie sich zum ersten Mal dazu entschieden haben, sich auf ein Stellenangebot des waff-personalfinder zu bewerben, wird im Zuge Ihrer Bewerbung

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit

Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit 10.07.2014 Carola Möws-Plett, Gerald Kunkel BranchenForum Personal in der Logistik, IHK Gelsenkirchen Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit Förderungsmöglichkeiten Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss

Mehr

Ergotherapie Staatlich anerkannte Vollzeit-Ausbildung

Ergotherapie Staatlich anerkannte Vollzeit-Ausbildung Ergotherapie Staatlich anerkannte VollzeitAusbildung Ein Beruf mit Zukunft! Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:200812 Berufsbild und Arbeitsmöglichkeiten Ergotherapeuten unterstützen und begleiten Menschen

Mehr

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers 01 Für wen wird ergänzende Lernförderung beantragt? 02 Nachname, Vorname 03 Geburtsdatum 04 Anschrift 05 Aktenzeichen der Sozialleistung,

Mehr

KVJS Jugendhilfe Service

KVJS Jugendhilfe Service KVJS Jugendhilfe Service Grundlagen für die Betriebserlaubnis für Betreutes Jugendwohnen und Jugendwohngemeinschaften (sonstige betreute Wohnform gemäß 34 SGB VIII) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2.

Mehr

(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren:

(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren: Sonderurlaubsgesetz Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31.03.1984 GVBl. NW vom 27.03.1984 S. 211 (1) Den ehrenamtlich in der

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

eine hauptamtliche Dozentin bzw. einen hauptamtlichen Dozenten für den Schulungsbereich Informationstechnik

eine hauptamtliche Dozentin bzw. einen hauptamtlichen Dozenten für den Schulungsbereich Informationstechnik Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Es hat unter anderem die Aufgabe, Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen

Mehr

Bewerbungsbogen. mehrere Psychologinnen und Psychologen. an den Dienstorten Köln und Berlin

Bewerbungsbogen. mehrere Psychologinnen und Psychologen. an den Dienstorten Köln und Berlin 1 / 14 Bewerbungsbogen mehrere Psychologinnen und Psychologen an den Dienstorten Köln und Berlin Kennziffer: BfV-2016-30 Behörde: Bundesamt für Verfassungsschutz Ausschreibungsende: 01.08.2016 Onlinebewerbung:

Mehr

STELLENAUSSCHREIBUNG

STELLENAUSSCHREIBUNG Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft I B 2.06 - August 2015 STELLENAUSSCHREIBUNG Befristete Einstellung von Erzieherinnen und Erziehern in den Berliner Schuldienst Die Senatsverwaltung

Mehr

1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt?

1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt? Thema: Rückblick 1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt? 2. Wie sind Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben geregelt bzw.

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Unsere Ausbildung - Ihr Ja zum Schutz für Kinder. für insoweit erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkraft)

Unsere Ausbildung - Ihr Ja zum Schutz für Kinder. für insoweit erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkraft) Unsere Ausbildung - Ihr Ja zum Schutz für Kinder für insoweit erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkraft) 1 Wir von Adelante begreifen es als eine unserer Aufgaben die Traumatisierungen an Kindern und

Mehr

Altenpflege & Altenpflegehilfe USS impuls ggmbh www.uss.de

Altenpflege & Altenpflegehilfe USS impuls ggmbh www.uss.de Berufsfachschule für Altenpflege & Altenpflegehilfe USS impuls ggmbh www.uss.de Altenpflege ein Beruf mit Zukunft! Sicher in die Zukunft Rund 900.000 Menschen sind derzeit als Altenpfleger/-in oder Altenpflegehelfer/-in

Mehr

Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV

Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich Andreas Heym, BMELV Grüner Bildungsbereich Berufsausbildung Studium Fortbildung Weiterbildung Beratung Berufsausbildung kann

Mehr

Bewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17

Bewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17 Bewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17 Wir möchten, dass Ihre Bewerbung erfolgreich ist - bitte beachten Sie daher bei der Planung Ihres Projekts folgende Punkte:

Mehr

Die Pflege-Ausbildung

Die Pflege-Ausbildung Ausbildung zum Gesundheitsund Krankenpfleger (m / w) im fachübergreifenden Klinikverbund Die Pflege-Ausbildung mit dem + 2015 noch Plätze frei! Prävention l Akut l Reha l Pflege MediClin Ein Unternehmen

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht 166 Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht 167 Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität

Mehr

Weiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung. Kurs 2014 / 2015

Weiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung. Kurs 2014 / 2015 Weiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung Kurs 2014 / 2015 06.10.2014 20.02.2015 Johanniter-Bildungszentrum Staatlich anerkannte Schule für Altenarbeit und Altenpflege Frankensteiner Str.

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Der -Online- Ausbilderkurs

Der -Online- Ausbilderkurs Der -Online- Ausbilderkurs Machen Sie Ihren Ausbilderschein mit 70% weniger Zeitaufwand Flexibel & mit 70% Zeitersparnis zu Ihrem Ausbilderschein Mit Videos auf Ihre Ausbilderprüfung (IHK) vorbereiten

Mehr

Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Bestimmungen: Für alle, die nach SGB VIII / KJHG arbeiten gilt $ 8 a SGB VIII Für alle, die nach SGB V arbeiten gilt der $ 4 KKG des Bundeskinderschutzgesetztes

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

Konzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim

Konzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim Konzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim 1. Leitbild Der Ökumenische Kinder- und Jugendhospizdienst steht mit der freien Wohlfahrtspflege von Diakonie und Caritas in dem

Mehr

Inhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite

Inhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite Inhalt 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! 2. Praxisbeispiele Wie sieht ein Kind mit Legasthenie? Wie nimmt es sich wahr? 3. Begriffsklärung Was bedeuten die Bezeichnungen

Mehr

fernlehrgang zfu zugelassen

fernlehrgang zfu zugelassen DEB-Gruppe fort- und weiterbildung VORBEREITUNG AUF DIE NICHTSCHÜLERPRÜFUNG ZUM/ZUR STAATLICH ANERKANNTEN ERZIEHER/IN fernlehrgang zfu zugelassen 1 3 5 6 Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk gemeinnützige

Mehr