ADAC Parken in Städten und Gemeinden am 06. März in Köln
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1 ADAC Parken in Städten und Gemeinden am 06. März in Köln Anforderungen an Parkraumplanung aus Sicht der Verwaltung am Beispiel Duisburger Innenstadt - Neudorf / Duissern Beatrice Kamper Abteilung Stadtplanung
2 NETHERLANDS GERMANY (NORTH-RHINE-WESTPHALIA) Rotterdam Antwerp Duisburg Dortmund Duesseldorf Cologne River Rhine Frankfurt Paris
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4 Parkograph von 1954 eine der ersten Parkuhren in Duisburg
5 Parkzonen in der Duisburger Innenstadt
6 Duisburg Neudorf und Duissern - Nutzungsstruktur
7 I. KONZEPT 2012 (Situation bis ) Grundsätzliche Ziele: 1. Verbesserung der Parkraumsituation für Bewohner, Kunden, Besucher, Handwerker, Lieferverkehre etc. 2. Reduzierung des Parksuchverkehrs (= weniger Lärm + Abgase) 3. Reduzierung des Falschparkeranteils
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9 II. Änderungswünsche aus der Bürgerschaft 1. zugunsten der Besucher der Bewohner - längerfristiger Parkbedarf (Feiern, private Hilfsdienste etc.) - unbefristete Parkdauern (Wochenend-/ Ferienbesucher etc.) 2. zugunsten der Kunden/ Besucher der ansässigen Betriebe/ Einrichtungen - längerfristiger Parkbedarf (Arzt, Friseur, Beratung, Kursdauern etc.) 3. zugunsten der Beschäftigten - Parkplatzangebot mit unbeschränkter Parkdauer (Beschäftigte, die zwingend auf ihr Fahrzeug angewiesen sind etc.) 4. zugunsten der Bewohner in den angrenzenden Bereichen - Ausweitung des öffentlichen PP-Angebotes (die verbliebene Kapazität reicht in den Nachtstunden nicht aus, lange Fußwege etc.)
10 III. Wirkungsanalyse der Parkraumbewirtschaftung 1. Vorgehensweise PP-Kapazität in der ZONE P1 ca PP ausgenommen zu Zeiten der Straßenreinigung ausgenommen während der Wochenmarktzeiten ausgenommen der Stellplätze auf der Blumentalstraße vor dem Bahndamm Erhebungszeiten morgens vormittags nachmittags abends zwischen 8 und 9:30 Uhr zwischen 11 und 12:30 Uhr zwischen 15 und 16:30 Uhr zwischen 20 und 20:30 Uhr Erfasst wurden alle abgestellten Fahrzeuge. Abgleich mit der vorhandenen PP-Kapazität = prozentuale Auslastung gesamt (Vergleich vorher / nachher) Erfasst wurden alle Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis. Abgleich mit der vorhandenen PP-Kapazität = PP-Bedarf der Bewohner Abgleich mit der Anzahl aller erfassten Fahrzeuge = Verteilung der Parkraumnachfrage Bewohner / Fremdparker
11 III. Wirkungsanalyse der Parkraumbewirtschaftung 2. Parkraumbelegung v o r h e r / n a c h h e r Gesamte Zone Differenz morgens 88 % 68 % - 20 % vormittags 89 % 64 % - 25 % nachmittags 84 % 64 % - 20 % abends 94 % 84 % - 10 % Hauptproblemzone Differenz morgens 100 % 70 % - 30 % vormittags 101 % 66 % - 35 % nachmittags 94 % 66 % - 28 % 3. Verteilung der Parkraumnachfrage Bewohner / Fremdparker h e u t e PP-Bedarf der PP-Bedarf der ungenutzter Bewohner Fremdparker Parkraum morgens 48 % 20 % 32 % ( = ca. 590 PP) vormittags 41 % 23 % 36 % nachmittags 41 % 23 % 36 %
12 III. Wirkungsanalyse der Parkraumbewirtschaftung 4. Fazit der heutigen Parkraumsituation ausreichend freier Parkraum jederzeit vorhanden weniger Fahrzeugverkehr weniger Parksuchverkehr weniger Falschparker weniger Autolärm weniger Abgase weniger Feinstäube Bewohner haben zu jeder Zeit Chancen auf einen wohnungsnahen Parkplatz Mobilitätseingeschränkte Personen können zielnah ein- bzw. aussteigen Soziale Dienste, Lieferdienste und Handwerksbetriebe brauchen ihre Fahrzeuge nicht mehr in zweiter Reihe am Fahrbahnrand abzustellen Besucher der Bewohner und Besucher bzw. Kunden der ansässigen Geschäfte und Einrichtungen für Dienstleistung, Bildung und Freizeit finden ohne lange Suche einen freien Parkplatz Durchführbarkeit der Straßenreinigung besser gesichert
13 IV. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Parkraumsituation für Bewohner Rechtliche Voraussetzungen gemäß 45 StVO (Straßenverkehrsordnung) zusammenhängendes Wohnquartier (max. 1km Ausdehnung) Mangel an privaten Stellflächen ein erheblicher allgemeiner Parkdruck zugunsten aller Bewohner des Wohnquartiers unter angemessener Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Beachtung: bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zugunsten der Straßenreinigung übersichtliche und für jedermann verständliche Konzeption rechtlich nicht möglich: Reservierung zugunsten bestimmter Personen oder Nutzergruppen Erteilung von Ausnahmegenehmigungen an sämtliche Gewerbetreibende Ausgabe von Besucherparkkarten/ -vignetten
14 V. Anpassungen in der ZONE P1 - Eckdaten PP-Kapazität vorhanden ca PP max. verträgliche PP-Nachfrage (85 %) derzeitige PP-Nachfrage PP-Kapazität, die theoretisch für Fremdparker bereit gestellt werden könnte 1560 PP 1247 PP 317 PP Bei weiteren Überlegungen gilt zu berücksichtigen: reduziertes PP-Angebot zu Zeiten der Straßenreinigung Beibehaltung der grundsätzlichen Zielsetzung für das Wohnquartier PP-Angebot für Fremdparker soll ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen hinsichtlich der Lage sollen die Wünsche aus der Bürgerschaft berücksichtigt werden keine Ausnahmeregelung für Bewohner
15 V. Anpassung in ZONE P1 - KONZEPT 2014 (wird zurzeit umgesetzt) Parkscheinpflicht: montags freitags 10 bis 15 Uhr Königsberger Allee ca. 70 PP Marktplatz Königsberger Allee 65 PP Parkscheinpflicht: montags freitags 8 bis 20 Uhr und samstags 8-14 Uhr Gerhart-Hauptmann-Straße (gegenüber StSp/ REWE) 8 PP Hasenkampstraße 17 PP Ottilienplatz 14 PP
16 VI. Parkerleichterung für den angrenzenden Bereich - Eckdaten begrenzte Möglichkeiten aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ( insbesondere privates Stellplatzangebot und allgemeiner Parkdruck) möglichst eine Verlagerung des Parkdrucks vermeiden Berücksichtigung der bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen (Haltverbote zur Sicherung des Schulweges)
17 VI. Parkerleichterung für den angrenzenden Bereich - KONZEPT 2014 (zukünftige Situation) Ausweisung einer weiteren Parkzone ZONE P2 (überlappend mit ZONE P1) Parkscheibenpflicht: montags freitags 8 bis 20 Uhr und samstags 8-14 Uhr Höchstparkdauer 1,5 Stunden Tonstraße
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen und Anregungen??? Beatrice Kamper Abteilung Stadtplanung Friedrich-Albert-Lange-Platz Duisburg b.kamper@stadt-duisburg.de
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