Amtliche Bekanntmachungen
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- Martin Beyer
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1 Nummer 12 Salzgitter, den 15. Juni Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 69 Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht in Salzgitter-Barum, Bereich Zuckerfabrik Salzgitter-Barum Achte Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Haushaltssatzung des Jahres 2005 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Haushaltssatzung des Jahres 2006 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Öffentliche Bekanntmachung der Haushalts - satzung für das Haushaltsjahr 2006 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Bekanntmachung der Jahresrechnung 2004 des Zweckverbandes des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Widmung in der Gemarkung Salzgitter-Bad Widmung in der Gemarkung Lesse Widmung in der Gemarkung Bleckenstedt Widmung in den Gemarkungen Salder, Heerte und Hallendorf Einziehung in der Gemarkung Hallendorf Öffentliche Zustellungen Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht in Salzgitter-Barum, Bereich Zuckerfabrik Salzgitter-Barum Aufgrund des 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2141, berichtigt BGBl. I 1998 S. 137) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit 6 NGO in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 352), hat der Rat der Stadt Salzgitter am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Salzgitter-Barum, Bereich Zuckerfabrik Salzgitter-Barum vom 30. Oktober 1989 (Amtsblatt S. 185) wird aufgehoben. Amtliche Bekanntmachungen 2 Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Salzgitter, Stadt Salzgitter gez. Knebel (Oberbürgermeister) 113
2 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite Achte Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Aufgrund des 15 der Satzung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig in Verbindung mit 9 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom (Nds. GVBl. S. 63), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechtes und anderer Gesetze vom (Nds. GVBl. S. 110 ff.) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen: Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: Artikel I Der Verbandsgeschäftsführer wird von der Verbandsversammlung aus dem Kreise der Hauptverwaltungsbeamten gewählt für die Dauer der restlichen laufenden Wahlperiode der in der Verbandsversammlung vertretenen Rats- bzw. Kreistagsmitglieder, jedoch nicht über die Dauer seiner Amtszeit im Hauptamt hinaus. Nach Ablauf der Zeit, für die er gewählt ist, übt er das Amt bis zum Amtsantritt des neu gewählten Verbandsgeschäftsführers aus. 6 gilt entsprechend. Wiederwahl ist zulässig. Die Ve rbandsversammlung kann einen Stellvertreter wählen Absatz 6 Satz 3 wird gestrichen a. Die Überschrift des 14 wird nach dem Wort Prüfung ergänzt um, Gleichstellungsbeauftragte. b. Es wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt: Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. c. Der bisherige Absatz 3 wird neuer Absatz 4. d. Im neuen Absatz 4 werden die Worte und 2 gestrichen und durch die Worte bis 3 ersetzt erhält folgende neue Fassung: Die Aufnahme neuer Verbandsglieder ist nur durch eine Änderung der Verbandssatzung und nur zum Anfang eines Rechnungsjahres möglich. Jedes Verbandsglied kann zum Ende eines Rechnungsjahres mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Durch das Ausscheiden von Verbandsgliedern wird die Änderung der Verbandssatzung notwendig. Die Rechte und Pflichten des ausscheidenden Verbandsgliedes, die sich aus der Abrechnung des Rechnungsjahres ergeben, in dem die Verbandsgliedschaft endet, bleiben erhalten. Weitere Vermögensauseinandersetzungen sind mangels Vermögen nicht zu führen. Sobald ein Verbandsglied im Verbandsbereich eine kommunale Sparkasse betreibt, endet die Ve rbandsgliedschaft. Der Ausschluss eines Verbandsgliedes ist nicht möglich. Bei Veränderungen im Bestand der Verbandsglieder gilt 3 Absatz 2 entsprechend. 5. Der einzige Satz des 18 erhält folgende neue Fassung: Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in den Amtsblättern der Verbandsglieder. Artikel II Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Braunschweig, Gez. Waske Vorsitzender der Verbandsversammlung Gez. Drake Verbandsgeschäftsführer 114
3 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite Haushaltssatzung des Jahres 2005 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Aufgrund des 8 der Satzung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 28. Oktober 2004 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt Euro Euro 0 Euro 0 Euro 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht. 5 Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2005 wird auf 6.500,- Euro festgesetzt. Sie ist von den Verbandsgliedern nach Maßgabe ihres Beteiligungsverhältnisses am Verband wie folgt aufzubringen: Stadt Braunschweig 40,277 % 2.618,01 Euro Landkreis Helmstedt 16,393 % 1.065,55 Euro Stadt Salzgitter 13,575 % 882,37 Euro Landkreis Holzminden 11,675 % 758,87 Euro Braunschweig, den 28. Oktober 2004 Landkreis Wolfenbüttel 18,080 % 1.175,20 Euro Zweckverband für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Gez. Waske Gez. Drake Walter Waske Burkhard Drake Vorsitzender der Verbandsversammlung Verbandsgeschäftsführer 72 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt vom bis zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Wolfenbüttel, Bahnhofstr. 11 (Landkreis Wolfenbüttel), Zimmer 315, während der Dienststunden öffentlich aus. Wolfenbüttel, Gez. Drake Verbandsgeschäftsführer 115
4 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite Haushaltssatzung des Jahres 2006 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Aufgrund des 8 der Satzung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 03. November 2005 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird festgesetzt. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Kredite werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt Euro Euro 0 Euro 0 Euro Kassenkredite werden nicht beansprucht. 5 Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2006 wird auf 6.500,- Euro festgesetzt. Sie ist von den Verbandsgliedern nach Maßgabe ihres Beteiligungsverhältnisses am Verband wie folgt aufzubringen: Stadt Braunschweig 40,277 % 2.618,01 Euro Stadt Salzgitter 13,575 % 882,37 Euro Landkreis Helmstedt 16,393 % 1.065,55 Euro Landkreis Holzminden 11,675 % 758,87 Euro Landkreis Wolfenbüttel 18,080 % 1.175,20 Euro Braunschweig, den 03. November 2005 Zweckverband für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Gez. Waske Gez. Drake Walter Waske Vorsitzender der Verbandsversammlung Burkhard Drake Verbandsgeschäftsführer 116
5 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt vom bis zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Wolfenbüttel, Bahnhofstr. 11 (Landkreis Wolfenbüttel), Zimmer 315, während der Dienststunden öffentlich aus. Wolfenbüttel, Gez. Drake Verbandsgeschäftsführer 75 Bekanntmachung der Jahresrechnung 2004 des Zweckverbandes des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Die Verbandsversammlung hat am die Jahresrechnung 2004 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig beschlossen und dem Verbandsgeschäftsführer für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung liegt gemäß 101 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom bis zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Wolfenbüttel, Bahnhofstr. 11 (Landkreis Wolfenbüttel), Zimmer 315, während der Dienststunden öffentlich aus. Wolfenbüttel, Gez. Drake Verbandsgeschäftsführer 76 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs.1 Baugesetzbuch liegen die städtebaulichen Vorentwürfe für die Bauleitpläne Bebauungsplan Cal 3 neu für SZ - Calbecht, Fachhochschule und Technologiezentrum und die 34. Änderung N. N. des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter, Stadtteil: SZ - Calbecht vom 23. Juni bis 10. Juli 2006 im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt, 9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus, in den Zeiten: öffentlich aus. Montag - Freitag 9-12 Uhr Donnerstag zusätzlich Uhr Ziel der Aufstellung des o. g. Bebauungsplans ist die Schaffung der planungs-rechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung der Fachhochschule. Mit einer städtebaulich sinnvollen Einbeziehung der angrenzenden Flächen der ehemaligen Schachtanlage Hannoversche Treue II kann damit insgesamt eine städtebauliche Neuordnung erfolgen und die Weiterentwicklung des Fachhochschulstandortes Salzgitter langfristig planungsrechtlich gesichert werden. Ziel der o. g. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Sonderbaufläche zur Anpassung und Erweiterung an die bereits seit 1994 bestehende Nutzung der Fachhochschule, damit der o. g. Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an den Planungen beteiligt werden. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 117
6 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 118 Auskünfte zu der Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten im Fachdienst Planung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 911, 910, 913, 914 oder 923; Telefon-Nr , , , 4061 oder Fachdienst Planung - 118
7 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite
8 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 120 Übersichtsplan der Stadt Salzgitter Lage der 34. Änderung (N.N.) des Flächennutzungsplanes im Stadtgebiet 77 Widmung in der Gemarkung Salzgitter-Bad Die in der Gemarkung Salzgitter-Bad befindliche Verlängerung der Straße Gertrud-Bartels-Weg (Flur 25 Flurstücke 111/1, 109/1, 107/3, 104/1, 103/3, 101/1, 100/1, 99/4, 98/1 und 97) wird mit Wirkung vom zur Gemeindestraße gemäß 6 Nds. Straßengesetz gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter. Die Widmung dieser Straßenfläche als Gemeindestraße hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Wiederspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Verwaltung - in Salzgitter- Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 709 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 78 Widmung in der Gemarkung Lesse Die in der Gemarkung Lesse befindliche Verlängerung der Straße Landeshuter Straße (Flur 1 Flurstücke 442/8 und 922/1) wird mit Wirkung vom zur Gemeindestraße gemäß 6 Nds. Straßengesetz gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter. Die Widmung dieser Straßenfläche als Gemeindestraße hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. 120
9 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 121 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Wiederspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Verwaltung - in Salzgitter- Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 709 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 79 Widmung in der Gemarkung Bleckenstedt Die in der Gemarkung Bleckenstedt neugebaute Straße Alte Gärtnerei (Flur 3 Flurstück 111) wird mit Wirkung vom zur Gemeindestraße gemäß 6 Nds. Straßengesetz gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter. Die Widmung dieser Straßenfläche als Gemeindestraße hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Wiederspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Verwaltung - in Salzgitter- Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 709 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 80 Widmung in den Gemarkungen Salder, Heerte und Hallendorf Der in den Gemarkungen Salder (Flur 5), Heerte (Flur 4) und Hallendorf (Flur 2) erfolgte Umbau der Anschlussstelle der Nord-Süd-Straße an die Industriestraße Mitte wird mit Wirkung vom zur Kreisstraße K 30 (freie Strecke) gemäß 6 Nds. Straßengesetz gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter. Die Widmung dieser Straßenfläche als Kreisstraße hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Wiederspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Verwaltung - in Salzgitter- Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 709 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 81 Einziehung in der Gemarkung Hallendorf Die in der Gemarkung Hallendorf (Flur 2) gelegene und auf dem anliegenden Plan kenntlich gemachte zurückgebaute Teilstrecke der Nord-Süd-Straße ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden, nachdem die Anschlussstelle der Nord-Süd-Straße an die Industriestraße Mitte (sog. Hillenholzknoten ) umgebaut worden ist. Sie wird daher gemäß 8 Abs. 1 NStrG mit sofortiger Wirkung eingezogen. Die Einziehung dieser Straßenfläche hat der Verwaltungsausschuß der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Verwaltung - in Salzgitter- Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 709 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 121
10 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 122 Plan zu Nr
11 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 123 Plan zu Nr
12 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 124 Plan zu Nr
13 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 125 Plan zu Nr
14 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 126 Plan zu Nr
15 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite Öffentliche Zustellung des Fachdienstes Ordnung Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid Aktenzeichen vom Mataruski, Stefan Frankfurter Straße 28 E Straßenverkehrsgesetz / Salzgitter Hinz, Mario Volkersheimer Stieg 3 Straßenverkehrsgesetz / Bockenem Slootweg, Hans Rijnlaan 247 Straßenverkehrsgesetz / NL-3522BM Utrecht Dogan, Adem Leopoldstraße 29 Straßenverkehrsgesetz / Braunschweig Calo, Giovanni Case Sparse CDA Potone Straßenverkehrsgesetz / Dastel di Sangro AQ/Italien Van Gelder, Hendrik Heidehoflaan 4 Straßenverkehrsgesetz / NL7244AG Barchem Hisham, Engineer P.O.Box 1656 Straßenverkehrsgesetz / Safar/Saudi Arabien Rietdijk, Jan Anthonie Landsteinerlaan 25 Straßenverkehrsgesetz / NL5644DB Eindhoven Stoffels, Hermann Het Stroink 102 Straßenverkehrsgesetz / NL75429 Enschede Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im Fachdienst Ordnung, Fachgebiet Ordnungswidrigkeiten, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6-8, während der Sprechzeiten bis zum eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten diese Bescheide als zugestellt. Fachdienst Ordnung - Fachgebiet Ordnungswidrigkeiten - AZ.: 32.4/ Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates. BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend Uhr, Mittwoch und Freitag Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen. Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter: Norddeutsche Landesbank, Salzgitter-Lebenstedt Sparkasse Goslar/Harz Postbank Hannover (BLZ ), Konto-Nr (BLZ ) Konto-Nr (BLZ ), Konto-Nr Herausgeber: Stadt Salzgitter Referat für Kommunikation Druck: Hausdruckerei der Stadt Salzgitter 127
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