Amtliche Bekanntmachungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtliche Bekanntmachungen"

Transkript

1 Nummer 12 Salzgitter, den 15. Juni Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 69 Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht in Salzgitter-Barum, Bereich Zuckerfabrik Salzgitter-Barum Achte Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Haushaltssatzung des Jahres 2005 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Haushaltssatzung des Jahres 2006 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Öffentliche Bekanntmachung der Haushalts - satzung für das Haushaltsjahr 2006 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Bekanntmachung der Jahresrechnung 2004 des Zweckverbandes des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Widmung in der Gemarkung Salzgitter-Bad Widmung in der Gemarkung Lesse Widmung in der Gemarkung Bleckenstedt Widmung in den Gemarkungen Salder, Heerte und Hallendorf Einziehung in der Gemarkung Hallendorf Öffentliche Zustellungen Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht in Salzgitter-Barum, Bereich Zuckerfabrik Salzgitter-Barum Aufgrund des 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2141, berichtigt BGBl. I 1998 S. 137) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit 6 NGO in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 352), hat der Rat der Stadt Salzgitter am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Salzgitter-Barum, Bereich Zuckerfabrik Salzgitter-Barum vom 30. Oktober 1989 (Amtsblatt S. 185) wird aufgehoben. Amtliche Bekanntmachungen 2 Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Salzgitter, Stadt Salzgitter gez. Knebel (Oberbürgermeister) 113

2 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite Achte Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Aufgrund des 15 der Satzung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig in Verbindung mit 9 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom (Nds. GVBl. S. 63), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechtes und anderer Gesetze vom (Nds. GVBl. S. 110 ff.) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen: Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: Artikel I Der Verbandsgeschäftsführer wird von der Verbandsversammlung aus dem Kreise der Hauptverwaltungsbeamten gewählt für die Dauer der restlichen laufenden Wahlperiode der in der Verbandsversammlung vertretenen Rats- bzw. Kreistagsmitglieder, jedoch nicht über die Dauer seiner Amtszeit im Hauptamt hinaus. Nach Ablauf der Zeit, für die er gewählt ist, übt er das Amt bis zum Amtsantritt des neu gewählten Verbandsgeschäftsführers aus. 6 gilt entsprechend. Wiederwahl ist zulässig. Die Ve rbandsversammlung kann einen Stellvertreter wählen Absatz 6 Satz 3 wird gestrichen a. Die Überschrift des 14 wird nach dem Wort Prüfung ergänzt um, Gleichstellungsbeauftragte. b. Es wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt: Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. c. Der bisherige Absatz 3 wird neuer Absatz 4. d. Im neuen Absatz 4 werden die Worte und 2 gestrichen und durch die Worte bis 3 ersetzt erhält folgende neue Fassung: Die Aufnahme neuer Verbandsglieder ist nur durch eine Änderung der Verbandssatzung und nur zum Anfang eines Rechnungsjahres möglich. Jedes Verbandsglied kann zum Ende eines Rechnungsjahres mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Durch das Ausscheiden von Verbandsgliedern wird die Änderung der Verbandssatzung notwendig. Die Rechte und Pflichten des ausscheidenden Verbandsgliedes, die sich aus der Abrechnung des Rechnungsjahres ergeben, in dem die Verbandsgliedschaft endet, bleiben erhalten. Weitere Vermögensauseinandersetzungen sind mangels Vermögen nicht zu führen. Sobald ein Verbandsglied im Verbandsbereich eine kommunale Sparkasse betreibt, endet die Ve rbandsgliedschaft. Der Ausschluss eines Verbandsgliedes ist nicht möglich. Bei Veränderungen im Bestand der Verbandsglieder gilt 3 Absatz 2 entsprechend. 5. Der einzige Satz des 18 erhält folgende neue Fassung: Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in den Amtsblättern der Verbandsglieder. Artikel II Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Braunschweig, Gez. Waske Vorsitzender der Verbandsversammlung Gez. Drake Verbandsgeschäftsführer 114

3 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite Haushaltssatzung des Jahres 2005 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Aufgrund des 8 der Satzung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 28. Oktober 2004 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt Euro Euro 0 Euro 0 Euro 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht. 5 Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2005 wird auf 6.500,- Euro festgesetzt. Sie ist von den Verbandsgliedern nach Maßgabe ihres Beteiligungsverhältnisses am Verband wie folgt aufzubringen: Stadt Braunschweig 40,277 % 2.618,01 Euro Landkreis Helmstedt 16,393 % 1.065,55 Euro Stadt Salzgitter 13,575 % 882,37 Euro Landkreis Holzminden 11,675 % 758,87 Euro Braunschweig, den 28. Oktober 2004 Landkreis Wolfenbüttel 18,080 % 1.175,20 Euro Zweckverband für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Gez. Waske Gez. Drake Walter Waske Burkhard Drake Vorsitzender der Verbandsversammlung Verbandsgeschäftsführer 72 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt vom bis zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Wolfenbüttel, Bahnhofstr. 11 (Landkreis Wolfenbüttel), Zimmer 315, während der Dienststunden öffentlich aus. Wolfenbüttel, Gez. Drake Verbandsgeschäftsführer 115

4 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite Haushaltssatzung des Jahres 2006 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Aufgrund des 8 der Satzung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 03. November 2005 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird festgesetzt. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Kredite werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt Euro Euro 0 Euro 0 Euro Kassenkredite werden nicht beansprucht. 5 Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2006 wird auf 6.500,- Euro festgesetzt. Sie ist von den Verbandsgliedern nach Maßgabe ihres Beteiligungsverhältnisses am Verband wie folgt aufzubringen: Stadt Braunschweig 40,277 % 2.618,01 Euro Stadt Salzgitter 13,575 % 882,37 Euro Landkreis Helmstedt 16,393 % 1.065,55 Euro Landkreis Holzminden 11,675 % 758,87 Euro Landkreis Wolfenbüttel 18,080 % 1.175,20 Euro Braunschweig, den 03. November 2005 Zweckverband für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Gez. Waske Gez. Drake Walter Waske Vorsitzender der Verbandsversammlung Burkhard Drake Verbandsgeschäftsführer 116

5 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt vom bis zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Wolfenbüttel, Bahnhofstr. 11 (Landkreis Wolfenbüttel), Zimmer 315, während der Dienststunden öffentlich aus. Wolfenbüttel, Gez. Drake Verbandsgeschäftsführer 75 Bekanntmachung der Jahresrechnung 2004 des Zweckverbandes des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Die Verbandsversammlung hat am die Jahresrechnung 2004 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig beschlossen und dem Verbandsgeschäftsführer für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung liegt gemäß 101 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom bis zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Wolfenbüttel, Bahnhofstr. 11 (Landkreis Wolfenbüttel), Zimmer 315, während der Dienststunden öffentlich aus. Wolfenbüttel, Gez. Drake Verbandsgeschäftsführer 76 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs.1 Baugesetzbuch liegen die städtebaulichen Vorentwürfe für die Bauleitpläne Bebauungsplan Cal 3 neu für SZ - Calbecht, Fachhochschule und Technologiezentrum und die 34. Änderung N. N. des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter, Stadtteil: SZ - Calbecht vom 23. Juni bis 10. Juli 2006 im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt, 9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus, in den Zeiten: öffentlich aus. Montag - Freitag 9-12 Uhr Donnerstag zusätzlich Uhr Ziel der Aufstellung des o. g. Bebauungsplans ist die Schaffung der planungs-rechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung der Fachhochschule. Mit einer städtebaulich sinnvollen Einbeziehung der angrenzenden Flächen der ehemaligen Schachtanlage Hannoversche Treue II kann damit insgesamt eine städtebauliche Neuordnung erfolgen und die Weiterentwicklung des Fachhochschulstandortes Salzgitter langfristig planungsrechtlich gesichert werden. Ziel der o. g. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Sonderbaufläche zur Anpassung und Erweiterung an die bereits seit 1994 bestehende Nutzung der Fachhochschule, damit der o. g. Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an den Planungen beteiligt werden. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 117

6 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 118 Auskünfte zu der Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten im Fachdienst Planung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 911, 910, 913, 914 oder 923; Telefon-Nr , , , 4061 oder Fachdienst Planung - 118

7 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite

8 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 120 Übersichtsplan der Stadt Salzgitter Lage der 34. Änderung (N.N.) des Flächennutzungsplanes im Stadtgebiet 77 Widmung in der Gemarkung Salzgitter-Bad Die in der Gemarkung Salzgitter-Bad befindliche Verlängerung der Straße Gertrud-Bartels-Weg (Flur 25 Flurstücke 111/1, 109/1, 107/3, 104/1, 103/3, 101/1, 100/1, 99/4, 98/1 und 97) wird mit Wirkung vom zur Gemeindestraße gemäß 6 Nds. Straßengesetz gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter. Die Widmung dieser Straßenfläche als Gemeindestraße hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Wiederspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Verwaltung - in Salzgitter- Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 709 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 78 Widmung in der Gemarkung Lesse Die in der Gemarkung Lesse befindliche Verlängerung der Straße Landeshuter Straße (Flur 1 Flurstücke 442/8 und 922/1) wird mit Wirkung vom zur Gemeindestraße gemäß 6 Nds. Straßengesetz gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter. Die Widmung dieser Straßenfläche als Gemeindestraße hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. 120

9 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 121 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Wiederspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Verwaltung - in Salzgitter- Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 709 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 79 Widmung in der Gemarkung Bleckenstedt Die in der Gemarkung Bleckenstedt neugebaute Straße Alte Gärtnerei (Flur 3 Flurstück 111) wird mit Wirkung vom zur Gemeindestraße gemäß 6 Nds. Straßengesetz gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter. Die Widmung dieser Straßenfläche als Gemeindestraße hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Wiederspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Verwaltung - in Salzgitter- Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 709 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 80 Widmung in den Gemarkungen Salder, Heerte und Hallendorf Der in den Gemarkungen Salder (Flur 5), Heerte (Flur 4) und Hallendorf (Flur 2) erfolgte Umbau der Anschlussstelle der Nord-Süd-Straße an die Industriestraße Mitte wird mit Wirkung vom zur Kreisstraße K 30 (freie Strecke) gemäß 6 Nds. Straßengesetz gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter. Die Widmung dieser Straßenfläche als Kreisstraße hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Wiederspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Verwaltung - in Salzgitter- Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 709 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 81 Einziehung in der Gemarkung Hallendorf Die in der Gemarkung Hallendorf (Flur 2) gelegene und auf dem anliegenden Plan kenntlich gemachte zurückgebaute Teilstrecke der Nord-Süd-Straße ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden, nachdem die Anschlussstelle der Nord-Süd-Straße an die Industriestraße Mitte (sog. Hillenholzknoten ) umgebaut worden ist. Sie wird daher gemäß 8 Abs. 1 NStrG mit sofortiger Wirkung eingezogen. Die Einziehung dieser Straßenfläche hat der Verwaltungsausschuß der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Verwaltung - in Salzgitter- Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 709 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 121

10 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 122 Plan zu Nr

11 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 123 Plan zu Nr

12 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 124 Plan zu Nr

13 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 125 Plan zu Nr

14 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite 126 Plan zu Nr

15 33. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 Seite Öffentliche Zustellung des Fachdienstes Ordnung Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid Aktenzeichen vom Mataruski, Stefan Frankfurter Straße 28 E Straßenverkehrsgesetz / Salzgitter Hinz, Mario Volkersheimer Stieg 3 Straßenverkehrsgesetz / Bockenem Slootweg, Hans Rijnlaan 247 Straßenverkehrsgesetz / NL-3522BM Utrecht Dogan, Adem Leopoldstraße 29 Straßenverkehrsgesetz / Braunschweig Calo, Giovanni Case Sparse CDA Potone Straßenverkehrsgesetz / Dastel di Sangro AQ/Italien Van Gelder, Hendrik Heidehoflaan 4 Straßenverkehrsgesetz / NL7244AG Barchem Hisham, Engineer P.O.Box 1656 Straßenverkehrsgesetz / Safar/Saudi Arabien Rietdijk, Jan Anthonie Landsteinerlaan 25 Straßenverkehrsgesetz / NL5644DB Eindhoven Stoffels, Hermann Het Stroink 102 Straßenverkehrsgesetz / NL75429 Enschede Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im Fachdienst Ordnung, Fachgebiet Ordnungswidrigkeiten, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6-8, während der Sprechzeiten bis zum eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten diese Bescheide als zugestellt. Fachdienst Ordnung - Fachgebiet Ordnungswidrigkeiten - AZ.: 32.4/ Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates. BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend Uhr, Mittwoch und Freitag Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen. Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter: Norddeutsche Landesbank, Salzgitter-Lebenstedt Sparkasse Goslar/Harz Postbank Hannover (BLZ ), Konto-Nr (BLZ ) Konto-Nr (BLZ ), Konto-Nr Herausgeber: Stadt Salzgitter Referat für Kommunikation Druck: Hausdruckerei der Stadt Salzgitter 127

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe Amtsblatt Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Salzgitter

Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nummer 3 Salzgitter, den 06. Februar 2014 41. Jahrgang Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 16 Festsetzung (hier: Änderung) der Ortsdurchfahrtsgrenze der Landesstraße L 636

Mehr

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277 Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 12. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 19.05.2005 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme-Spreewald Bekanntmachung

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

4.5.1. S A T Z U N G*) vom 21.04.1966 des Zweckverbandes der Industrie-Meisterschule Troisdorf

4.5.1. S A T Z U N G*) vom 21.04.1966 des Zweckverbandes der Industrie-Meisterschule Troisdorf 4.5.1 S A T Z U N G*) vom 21.04.1966 des Zweckverbandes der Industrie-Meisterschule Troisdorf *) zuletzt geändert durch 10. Änderungssatzung vom 05.12.2006 Die Industrie- und Handelskammer Bonn und die

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 26 vom 06.11.2015 Inhaltsverzeichnis Seite Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) 2 Schulhausmeister für die

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 22 erschienen am 9. Dezember 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4. Donnerstag

Mehr

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Verbandsordnung des Schul Verbandes Sonderschule für Körperbehinderte Mainz 122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR.

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. 22 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS. Sitzung des Kreistages 339

Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS. Sitzung des Kreistages 339 Amtsblatt des Landkreises Unterallgäu Herausgeber und Druck: Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33 87719 Mindelheim Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite Sitzung des Kreistages

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Nummer 4 Salzgitter, den 10. März 2011 38. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 19 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Leb.43,15. Änderung für Salzgitter-Lebenstedt, Abschnitt X Breierscher

Mehr

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN Nr. 11 53. Jahrgang Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117 Inhaltsverzeichnis Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Mehr

1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2014

1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) hat die Verbandsversammlung des Bezirksverbands

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 16 Rathenow, 2009-01-27 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Beschluss des Kreistages des Landkreises Havelland vom 19. Januar 2009 BV 0024/08 Haushaltssatzung des Landkreises

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.

Mehr

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau Nr. 8/2009 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen 10. März 2009 Inhaltsverzeichnis: 1. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna

Mehr

AMTSBLATT für das Amt Oderberg

AMTSBLATT für das Amt Oderberg AMTSBLATT für das Amt Oderberg Jahrgang 2003 Oderberg, 15. September Nr. 6/2003 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen: Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 der Gemeinde

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7 Inhalt

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 12.03.2015 Nummer 4 Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Fränkisches Freilandmuseum

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 22/2006 vom 22.11.2006 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der Stadt Hameln 3 Satzung für die Stadtsparkasse Hameln 3

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Der Stadtrat hat am 11.02.2014 auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung,

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn Nr. 4 25.02.2004 Seite 13 I n h a l t - Haushaltssatzung des Wasserbewirtschaftungsverbandes Inn-Niederterrasse für das Jahr 2004 - Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 29. August 2012 Nummer 33 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 29. August 2012 Nummer 33 I N H A L T Amtsblatt für den - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 29. August 2012 Nummer 33 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des es Sitzung des Umwelt-, Planungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschusses

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 14 Freitag, den 27. April 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt 56 Haushaltssatzung für

Mehr

Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Betriebssatzung

Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Betriebssatzung Nummer 21 Salzgitter, den 8. September 2011 38. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 89 3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Salzgitter Grundstücksentwicklung

Mehr

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Aufgrund der 4, 21, 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

Amtsblatt Kreis Nordfriesland

Amtsblatt Kreis Nordfriesland Amt für Zentrale Dienste Postfach 11 40 25813 Husum Amtsblatt W Ausgabe 12 vom 7. Juni 2007 Inhalt Seite Berichtigung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete Poppenbüll,

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung)

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung) Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe Auf Grund der 54 ff. des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

Mehr

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01) Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis Nauen, den 31. Juli 2015 1 AMTSBLATT für den mit den Mitgliedsgemeinden Beetzseeheide (OT Gortz), Brieselang, Groß Kreutz (Havel) (OT Deetz und OT Schmergow), Päwesin, Roskow (OT Roskow und OT Weseram),

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Satzung. des. "Planungsverbandes Neu Tramm" Präambel

Satzung. des. Planungsverbandes Neu Tramm Präambel Satzung des "Planungsverbandes Neu Tramm" Präambel Auf dem Gebiet der Gemeinde Jameln und der Stadt Dannenberg (Elbe) soll die Fläche der ehemaligen Bundeswehrkaserne Neu Tramm im Rahmen einer städtebaulichen

Mehr

S a t z u n g des Gasversorgungszweckverbandes Landkreis Kassel in Kassel

S a t z u n g des Gasversorgungszweckverbandes Landkreis Kassel in Kassel S a t z u n g des Gasversorgungszweckverbandes Landkreis Kassel in Kassel Aufgrund des Gesetzes über Kommunale 16. Dezember 1969 - GVBl. Teil I 1969 zwischen dem Landkreis Kassel und den in 1 genannten

Mehr

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus. vom 24.11.2006

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus. vom 24.11.2006 Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus vom 24.11.2006 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss bekannt gemacht in Kraft getreten vom: am: am: 22. November 2006 24. November

Mehr

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 43/44 Tirschenreuth, den 28.10.2013 69. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung

Mehr

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue

Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue Auf Grund der 104 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Jahr 2012 vom 31.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Nummer 12 Salzgitter, den 02. Juli 2009 36. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 69 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Leb 154 für SZ-Lebenstedt Konrad-Adenauer- Straße/Nördlich Feuerwache...

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 unter Berücksichtigung der 1. Nachtragssatzung vom 11.12.2003 2. Nachtragssatzung vom 15.11.2004

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM "SONDERVERMÖGEN KLINIKUM ROSENHEIM"

BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM SONDERVERMÖGEN KLINIKUM ROSENHEIM BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM "SONDERVERMÖGEN 541 a Vom 13. Dezember 2004 (ABl. S. 412) geändert durch Satzung vom 07.07.2009 (ABl. S. 164) geändert durch Satzung vom 15.10.2009

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 06.07.2009 Jahrgang/ Nummer XXXVIII/28 Teil I 21-941/02.1 Bekanntmachungen des Landratsamtes Haushaltssatzung des

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage Satzung der Stadt Köthen (Anhalt) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe und Taube-Landgraben (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 104 ff. des Wassergesetzes

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr