RECHTSSCHUTZ SPEZIAL-RECHTSSCHUTZ / BERUFS-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ SIE SORGEN FÜR IHR UNTERNEHMEN. WIR FÜR IHR RECHT.
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- Damian Hofmeister
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1 RECHTSSCHUTZ SPEZIAL-RECHTSSCHUTZ / BERUFS-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ SIE SORGEN FÜR IHR UNTERNEHMEN. WIR FÜR IHR RECHT.
2 WIR SICHERN IHREN RECHTSSCHUTZ NACH IHREN BEDÜRFNISSEN. Gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten sind Sie als Freiberufler und selbstständiger Unternehmer leider nie gefeit. Das betrifft kleinere Firmen genauso wie mittlere Unternehmen und Großbetriebe. Aus diesem Grund hat die VHV den Spezial- entwickelt. Die Kombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrs- ist speziell zugeschnitten auf die Belange von Freiberuflern und selbstständigen Unternehmern, die bis zu 200 Mitarbeiter beschäftigen. Mit dieser Versicherung sind Sie bei arbeits rechtlichen Auseinandersetzungen genauso wie bei Geltendmachung von Ersatzansprüchen auf der sicheren Seite. Der Clou dabei ist: Sie können den Versicherungsschutz nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Bereich geltend machen. Mit dem Spezial- sichern Sie also zusätzlich die Rechte Ihrer Familienangehörigen ab. UNSERE STARKEN LEISTUNGEN GÜNSTIGES PREIS-LEISTUNGS-VERHÄLTNIS SPEZIELL AUF MITTELSTÄNDISCHE BETRIEBE ABGESTIMMT KOMPETENTE ANSPRECHPARTNER PRODUKTLINIENÜBERSICHT: JURCASH JURCALL Firmen- Privat- Verkehrs- Wohnungsund Grundstücks- IHR VERMITTLER HILFT IHNEN GERN WEITER. ODER RUFEN SIE EINFACH AN. INFOTELEFON: Zusatzbausteine für Baukunden: Erweiterter Straf- Berufs-Vertrags-
3 WER IST VERSICHERT? Privat- Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, für den ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner sowie für Kinder ohne Berufsausübung, die unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Enkel und Tageskinder, die ohne Berufsausübung im Haushalt leben, sind ebenfalls mitversichert. Der Privat- tritt im privaten Bereich und bei der Ausübung nicht selbstständiger Tätigkeiten in Kraft. Verkehrs- Gilt für die unter Privat- genannten Personen und die Firma. Versichert sind alle auf diesen Personenkreis zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. Die versicherten Personen haben Versicherungsschutz als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer dieser Fahrzeuge sowie beim Lenken fremder Fahrzeuge und als Insassen von Fahrzeugen. Firmen- Versichert sind Inhaber und Geschäftsführer als Versicherungsnehmer sowie Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für die Firma. Wohnungs- und Grundstücks- Versichert ist ein gewerblich selbst genutztes Objekt und eine selbst genutzte Wohnung bzw. ein selbst genutztes Einfamilienhaus sowie die ausschließlich selbst genutzte im Eigentum des Versicherungsnehmers oder des namentlich genannten Lebenspartners stehende Zweitwohnung im In- und Ausland. Erweiterter Straf- Strafrechtliche Risiken sind grundsätzlich personenbezogen. Nicht das Unternehmen wird bei Ermittlungs- und Strafverfahren zur Rechenschaft gezogen. Es sind direkt seine Mitarbeiter, insbesondere Geschäftsführer und Personen in leitender Funktion. Deshalb empfiehlt die VHV zusätzlich die Erweiterung der Absicherung im Strafrechtsschutzbereich für Betriebsinhaber und -mitarbeiter. Der Versicherungsschutz ist nicht beschränkt auf die Teilnahme am öffent lichen Straßenverkehr. Versicherungsschutz besteht auch im Freizeitbereich, z.b. beim Skifahren, Mountainbiking, Segeln, Golfspielen etc. Versicherte Leistungen im Privat-, Berufs- und Verkehrs- ( 28 ARB) Schadenersatz- Arbeits- Wohnungs- und Grundstücks- im Vertrags- und Sachenrecht* Steuer- vor Gerichten Sozialgerichts- Sozialgerichts- in Verkehrssachen Verwaltungs- in Verkehrssachen Verwaltungs- vor Gerichten Disziplinar- und Standes- Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten- Opfer- Beratungs- Daten- * Erweiterbar für einzelne Baubranchen durch Zusatzbaustein Berufs-Vertrags-
4 SCHADENBEISPIELE FÜR DIE VERSICHERTEN LEISTUNGSARTEN Schadenersatz- z.b. Schadenersatzansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung von Waren und Betriebseinrichtungen, Durchsetzung von Schadenersatzforderungen infolge eines Verkehrsunfalls. Arbeits-* z.b. der Versicherungsnehmer als Arbeitgeber: Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern wegen Kündigung, Entlohnung, Urlaub. Für den Lebenspartner und mitversicherte Kinder als Arbeitnehmer: Einspruch gegen die Kündigung des Arbeitgebers, bei falscher Berechnung der Überstundenvergütung. Straf- z.b. für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Vorschrift des Strafrechts fahrlässig verletzt zu haben, für die Verteidigung in Strafverfahren gegen den Vorwurf der fahrlässi gen Körperverletzung oder fahrlässigen Brandstiftung. Ordnungswidrigkeiten- z.b. für die Verteidigung in Bußgeldverfahren. Sozialgerichts- in Verkehrssachen für die Auseinandersetzung vor deutschen Sozialgerichten, z.b. bei drohender Erwerbsunfähigkeit nach einem Verkehrsunfall. Sozialgerichts-* z.b. bei einer sozialgerichtlichen Auseinandersetzung mit gesetzlichen Kassen und Ersatzkassen usw. wegen angeblich ungerechtfertigter Nachzahlungsforderungen, bei Streit über die Berechnung von Arbeitslosengeld, bei Ordnungswidrigkeitsbescheiden der Berufsgenossenschaften. im Vertrags- und Sachenrecht* z.b. im privaten Bereich im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, bei Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur- und Dienstleistungsverträgen oder Versicherungsverträgen. Disziplinar- und Standes- z.b. für die Verteidigung im Standes- oder Disziplinarrechtsverfahren, wegen Nichtbeachtung von Standesregeln. Verwaltungs-* in Verkehrssachen z.b. bei Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde. Steuer- vor Gerichten* z.b. wegen fehlerhafter Festsetzung der Umsatzsteuer oder der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Verwaltungs-* im privaten Bereich ab Gericht in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.b. Anfechtung eines Schulzeugnisses vor dem Verwaltungsgericht. Beratungs- für die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft zu Fragen aus dem Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Achtung! Voraussetzung für den Beratungs- ist eine Veränderung der Rechtslage des Versiche rungsnehmers. Über die Beratung hinaus darf keine weitere gebührenpflichtige Tätigkeit des Rechtsanwaltes erfolgen. Daten- z.b. für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungs - widrigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Opfer-* als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft als Nebenkläger, zur Durchsetzung der Ansprüche nach dem Opferent schä digungsgesetz bzw. Täter-Opfer-Ausgleich, für den Fall, als Verletzter oder Zeuge anwalt lichen Beistand zu benötigen. Wohnungs- und Grundstücks-* z.b. bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten als Eigentümer der Betriebsräume oder Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen über die Betriebsräume, Einspruch gegen Kündigung des Vermieters oder bei Auseinan dersetzungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nachbarrechtlichen Streitig keiten im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung. * 2 Monate Wartezeit
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