Salans LLP. Rechtliche Aspekte der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für Expats. 7. März 2013, Dr. Veit Voßberg. Business Travel Forum 2013
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1 Salans LLP Rechtliche Aspekte der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für Expats Business Travel Forum März 2013, Dr. Veit Voßberg
2 Inhalt Allgemeines zur Fürsorgepflicht Hauptleistungs- und Nebenpflichten Arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht Fürsorge bei Auslandseinsatz Fazit Vor Beginn des Auslandseinsatzes Während des Auslandseinsatzes Nach Ende des Auslandseinsatzes Rechtsfolgen bei Verletzung der Fürsorgepflicht 2
3 Allgemeines zur Fürsorgepflicht (I) Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten (I) Wie jedes Vertragsverhältnis begründet auch das Arbeitsverhältnis sowohl Hauptleistungs- als auch Nebenpflichten. Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrages Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung nach Art und Umfang Zahlung der vereinbarten Vergütung 3
4 Allgemeines zur Fürsorgepflicht (II) Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten (II) Nebenpflichten des Arbeitsvertrages 241 Abs. 2 BGB: Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten Arbeitnehmerseitige Treuepflicht - Wahrung der Interessen des Arbeitgebers, - Verschwiegenheitspflicht, - Wettbewerbsverbot, - Verbot der Annahme von Schmiergeldern, - Unterrichtungspflicht bei Nichtaufnahme der Arbeit - etc. Arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht 4
5 Allgemeines zur Fürsorgepflicht (III) Arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht (I) Die arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht ist das Gegenstück zur Treuepflicht Sie ist zum Teil gesetzlich normiert: 617, 618, 619 BGB, 62 HGB, 75, 81 ff BetrVG, öffentlich-rechtliches Arbeitsschutzrecht Unterteilung in drei Gruppen: Schutzpflichten - Schutz des Arbeitnehmers in seiner Person sowie - der von ihm in den Betrieb eingebrachten Sachen Informationspflichten - Aufklärungspflichten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages Mitwirkungspflichten 5
6 Allgemeines zur Fürsorgepflicht (IV) Arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht (II) Aktives inländisches Arbeitsverhältnis Ruhendes inländisches Arbeitsverhältnis Führt lediglich zum Ruhen der Hauptleistungspflichten Anwendung deutschen Rechts Überwiegend Anwendung deutschen Arbeitsrechts entweder ausdrücklich oder fiktiv vereinbart (Art. 8 ROM-I-VO). Grenzen der Fürsorge Die Fürsorgepflicht besteht grds. nur hinsichtlich Arbeitnehmerinteressen, die für das Arbeitsverhältnis und den Auslandseinsatz relevant sind; nicht für Privatinteressen. Beachte: Der Einsatz des Arbeitnehmers im Ausland ist durch den Arbeitgeber veranlasst (Tatbestand der Entsendung) 6
7 Allgemeines zur Fürsorgepflicht (V) Arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht (III) Ausgangslage Rechtlicher Graubereich - Wenig veröffentlichte Rechtsprechung/Literatur - Abwägung zwischen Fürsorgepflicht und Eigenverantwortung - Politische Stabilität sowie religiöse und kulturelle Situation im Ausland - Arbeits- und Lebensumstände im Ausland - Dauer der Entsendung - Größe sowie einschlägige Erfahrungen des Unternehmens - Erfahrungen des Arbeitnehmers - Übergang zwischen Fürsorgepflicht und Eigenverantwortung ist fließend (Schliemann, BB 2001, 1302) Zeitliche Geltung 7 - Vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt
8 Fürsorge bei Auslandsberührung (I) Vor Beginn des Auslandseinsatzes Entsendung: Pflicht zur Aufklärung über sozial- und steuerrechtliche Konsequenzen Rechtsprechung: Bislang verneint (LAG Hessen - 16 Sa 215/95 zur Krankenversicherung; LAG Köln - 11 (13/11) Sa 685/95 zur Rentenversicherung; BAG - 8 AZR 161/08 zur Doppelbesteuerung) Literatur: Abwägung im Einzelfall (bei größeren Unternehmen und Entsendungserfahrung: Aufklärungspflicht bejaht) Rechtsprechung/Literatur: Wenn Hinweise erteilt werden, müssen diese richtig sein. Empfehlenswert: Externe Beratung Pflicht zur Aufklärung von Gefährdungen im Ausland Je nach Abwägungsergebnis: Hinweise auf (ggf. Trainingskurse über) (i) gesundheitliche Risiken und Impfschutzmaßnahme (vgl. auch 4 Abs. 1 ArbMedVV), (ii) drohende politische Unruhen, (iii) landestypische Sitten und Gebräuche Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 8 Ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ( 4 Abs. 1 ArbMedVV; G 35)
9 Fürsorge bei Auslandsberührung (II) Während des Auslandseinsatzes Abschluss von Versicherungen Voraussetzung: im Ausland bestehen besondere gefahrerhöhende Umstände (BAG 5 AZR 108/81) Hilfestellungen - Auslandsunfallversicherung - Auslandskrankenversicherung Beschaffung von Dokumenten, Unterbringung, Zollabfertigungen, etc. Zumutbare Maßnahmen zur Reduzierung bestehender Risiken im Ausland Je nach Abwägungsergebnis - Bus-Pendeldienste - Medizinische / personenschützende Servicedienstleistungen oder - Einschaltung externer Servicedienstleister / Notfallhotlines 9 - Notfallportale im Internet/Intranet
10 Fürsorge bei Auslandsberührung (III) Nach Ende des Auslandseinsatzes Hilfestellungen bei der Wiedereinreise Beschaffung von Dokumenten, Unterbringung, Zollabfertigungen, etc. Berufliche Wiedereingliederung Teilnahme an Schulungen 10
11 Fürsorge bei Auslandsberührung (IV) Rechtsfolgen bei Verletzung der Fürsorgepflicht Leistungsverweigerungsrecht Schadensersatz Vermögens- und Sachschäden Personenschäden - Grds. Haftungsprivileg nach 104 SGB VII - Einschließlich Behandlungskosten, Schmerzensgeld - Aber: Nur bei Anwendung der deutschen Unfallversicherung - Aber: Nur bei Arbeitsunfällen (Umfang rechtlich noch unklar) - Möglicherweise Haftung nach lokalem Deliktsrecht 11
12 Fazit Bei Auslandsberührung der Mitarbeiter besteht eine erhöhte Fürsorgepflicht. Die erhöhte Fürsorgepflicht besteht sowohl vor, während als auch nach dem jeweiligen Auslandsaufenthalt. Der Umfang der Fürsorgepflicht ist durch Interessenabwägung zu ermitteln. Die Verletzung der Fürsorgepflicht kann zu Leistungsverweigerungsrechten der Mitarbeiter sowie zu Schadensersatzansprüchen führen. Es empfiehlt sich: Berücksichtigung der Fürsorgepflichten an einen zuständigen Mitarbeiter/Abteilung im Unternehmen delegieren Ausarbeitung einer Entsenderichtlinie nebst entsprechender Checkliste Beratung durch externe Anbieter (Haftungsminimierung) 12
13 Kontakt Dr. Veit Voßberg Sozius Fachanwalt für Arbeitsrecht Salans LLP Frankfurt Platz der Einheit 2 Gebäude Pollux Frankfurt a. M. Germany Tel: Fax: vvossberg@salans.com Salans LLP is a Limited Liability Partnership registered in England and Wales with Registration Number OC Regulated by the Solicitors Regulation Authority of England and Wales. A list ofthe members of Salans LLP and of the non-members who are designated as partners of Salans LLP and/or its affiliated entities is available at its Registered Office: Millennium Bridge House, 2 Lambeth Hill, London EC4V 4AJ, United Kingdom. See for further information Salans LLP. All rights reserved. In certain jurisdictions this brochure may constitute attorney advertising.
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