ORGANE DER VORSTAND DER AUFSICHTSRAT MAG. RUDOLF PAYER. Operations & Finance MICHAEL FELDT, MBA. Sales & Marketing ING. MANFRED BENE.
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- Bertold Vogt
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1 ORGANE DER VORSTAND MAG. RUDOLF PAYER Operations & Finance MICHAEL FELDT, MBA Sales & Marketing DER AUFSICHTSRAT ING. MANFRED BENE Vorsitzender DR. ANDREAS BIERWIRTH Mitglied ab , Vorsitzender-Stellvertreter ab MAG. ANDREA GAAL DR. RICHARD WOLF MAG. DR. REINHOLD SÜßENBACHER (bis ) DR. KARL SEVELDA (bis ) Vom Betriebsrat entsandt REINHARD GLEISS MARTIN HÖNICKL AUGUSTIN HAGER (bis )
2 Corporate Governance Bericht Der im Oktober 2002 veröffentlichte österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) richtet sich vorrangig an österreichische und börsennotierte Aktiengesellschaften. Grundlage sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechts, die EU- Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der ÖCGK unterstützt österreichische Gesellschaften mit einem Regelwerk für Unternehmensführung und -aufsicht. Ziel des Kodex ist die verantwortungsvolle Leitung und Aufsicht von Unternehmen und Konzernen, die darauf abzielt, nachhaltige und langfristige Werte zu schaffen. Der Kodex ist zur Schaffung erhöhter Transparenz für die Aktionäre des Unternehmens vorgesehen. Er erlangt Gültigkeit durch die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen. Die BENE AG bekennt sich zur Einhaltung des österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Juli Dieser Kodex ist auf der Homepage des Arbeitskreises für Corporate Governance in Österreich unter verfügbar und öffentlich zugänglich. Regelkategorien des Österreichischen Corporate Governance-Kodex: Der Österreichische Corporate Governance-Kodex umfasst folgende drei Regelkategorien: L-Regeln (Legal Requirement): beruhen auf zwingenden Rechtsvorschriften. C-Regeln (Comply or Explain): sollen eingehalten werden, wobei Abweichungen davon begründet werden müssen. R-Regeln (Recommendation): haben Empfehlungscharakter, ihre Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen. Die BENE AG hält zusätzlich zu den verbindlichen L-Regeln (Legal Requirement) sämtliche C-Regeln (Comply or Explain) des ÖCGK mit den folgenden Ausnahmen ein: C-Regel 18 Eine interne Revision als eigene Stabstelle des Vorstands einzurichten oder an eine geeignete Institution auszulagern, ist auf Grund der Größe des Unternehmens, sowie aus wirtschaftlichen Gründen, nicht sinnvoll. Die Agenden der internen Revision werden im Auftrag des Vorstands projektspezifisch durch Mitarbeiter der BENE AG wahrgenommen. C-Regel 28 Die Vorstandsverträge beinhalten keine Reglungen hinsichtlich Aktienoptionen oder vergleichbaren Vergütungsinstrumenten. C-Regeln 30/31 Die BENE AG ist der Meinung, dass ein über L-Regel 29 hinausgehender Einzelausweis von Vorstandsbezügen den Lesern des Corporate Governance Berichtes keine kapitalmarktrelevante Zusatzinformation und damit auch keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn unter wirtschaftlichen Aspekten bringt. Die Vergütungspolitik beruht auf Grundgehältern, die an Branchen- und Marktgegebenheiten angepasst sind, sowie auf variablen Vergütungsvereinbarungen.
3 C-Regel 83 Das Risikomanagement der Gruppe wurde im Herbst 2013 umfassend neu gestaltet. Aufgrund des kurzen Zeitraums seit dem Inkrafttreten der neuen Organisationsrichtlinien erfolgte keine Beurteilung der Funktionsfähigkeit durch den Abschlußprüfer. Zusammensetzung des Vorstands gemäß 243b Abs. 2 UGB: Geburtsjahr Erstmalige Bestellung Ende laufende Funktionsperiode Mag. Rudolf Payer Vorstand Operations & Finance Michael Feldt, MBA Vorstand Sales & Marketing Vergütung des Vorstands für die letzten beiden Geschäftsjahre (in EUR): 2013/ /13 Mag. Rudolf Payer Michael Feldt, MBA DI Frank Wiegmann DI Dr. Wolfgang Neubert Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2014/14 Vergütungen in Höhe von EUR von ehemaligen Vorstandsmitgliedern bezogen. Die Vergütung des Vorstands steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Bene Gruppe und zu üblichen Vergütungen. Darüber hinaus werden langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Entwicklung der Bene Gruppe gesetzt. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einer fixen und einer erfolgsabhängigen Komponente zusammen.
4 Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß 243b Abs. 2 UGB: Geburtsjahr Erstmalige Bestellung Ing. Manfred Bene Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Andreas Bierwirth Mitglied seit , Stv. Aufsichtsratsvorsitzender seit Mag. Andrea Gaal Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Richard Wolf Mitglied im Aufsichtsrat Mag. Dr. Reinhold Süßenbacher Mitglied und Stv. Aufsichtsratsvorsitzender bis Dr. Karl Sevelda Mitglied bis Reinhard Gleiß Vom Betriebsrat entsandt Martin Hönickl Vom Betriebsrat entsandt Augustin Hager bis vom Betriebsrat entsandt Der Aufsichtsrat der BENE AG tagt grundsätzlich vier Mal pro Geschäftsjahr und orientiert sich bei den Kriterien für die Unabhängigkeit an den im Corporate Governance-Kodex, Anhang 1, angeführten Leitlinien. Gemäß diesen Leitlinien sind mit Ausnahme von Ing. Manfred Bene alle Mitglieder des Aufsichtsrats der BENE AG als unabhängig einzustufen.
5 Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13: In der 9. ordentlichen Hauptversammlung der BENE AG vom wurde die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 wie folgt beschlossen: Fix Mag. Dr. Reinhold Süßenbacher EUR Mag. Andrea Gaal EUR Dr. Karl Sevelda EUR Dr. Richard Wolf EUR Ing. Manfred Bene verzichtete als Vorsitzender des Aufsichtsrats auf seine Vergütung in Höhe von EUR Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14: Der Vorstand wird in der Hauptversammlung, welche über den Jahresabschluss beschließt, eine Vergütung des Aufsichtsrates von EUR je Mitglied vorschlagen. Ing. Manfred Bene wird auf seine Aufsichtsratsvergütung verzichten. Ausschüsse des Aufsichtsrats der BENE AG Der Aufsichtsrat richtet einen Prüfungsausschuss ein, dem Dr. Andreas Bierwirth als Finanzexperte angehört. Vorsitzender des Prüfungsausschusses oder Finanzexperte darf nicht sein, wer in den letzten drei Jahren Vorstandsmitglied oder leitender Angestellter oder Abschlussprüfer der Gesellschaft war oder den Bestätigungsvermerk unterfertigt hat. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der BENE AG besteht aus Dr. Andreas Bierwirth als Vorsitzenden, Dr. Richard Wolf als Stellvertreter, Ing. Manfred Bene, Mag. Andrea Gaal, Martin Hönickl und Reinhard Gleiss. Der Aufsichtsrat richtet einen Personalausschuss ein, der die Aufgaben eines Nominierungsausschusses sowie des Vergütungsausschusses übernimmt und regelmäßig die Vergütungspolitik in Vorstandsangelegenheiten überprüft. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten ist mit einem Mitglied besetzt, das umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung in der Vergütungspolitik hat. Der Personalausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand. Er befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung, mit den Angelegenheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder, sowie mit dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und unterbreitet der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Aufsichtsrat. Der Personalausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
6 Weitere Aufsichtsratsmandate aktiver Aufsichtsräte bei in- und ausländischen Gesellschaften Weitere Aufsichtsratsmandate Ing. Manfred Bene Keine Dr. Andreas Bierwirth Lindner Hotels AG FK Austria Wien AG Mag. Andrea Gaal Keine Dr. Richard Wolf ASSET ONE Immobilienentwicklungs AG Reinhard Gleiß Keine Martin Hönickl Keine Maßnahmen zur Frauenförderung Dem Vorstand der BENE AG ist es ein besonderes Anliegen, die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. In allen Personalangelegenheiten werden Entscheidungen stets auf Grundlage von Erfahrung, Qualifikation und Leistung des betroffenen Arbeitnehmers getroffen. Die Bene Gruppe unterstützt Maßnahmen zur Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle und ermöglicht Arbeit im Home Office. Diskriminierung jedweder Art wird nicht geduldet. Seit ist mit Mag. Andrea Gaal erstmals eine Frau im Aufsichtsrat der BENE AG vertreten. Die Bestellung eines weiblichen Vorstandsmitglieds ist nicht absehbar, da keine Erweiterung des Vorstands geplant ist.
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