Die gesetzliche Rentenversicherung generationengerecht, zukunftsfest und solidarisch ausgestalten

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1 Beschluss des FDP Kreisparteitags am 10. Juli 2014 in Braubach Die gesetzliche Rentenversicherung generationengerecht, zukunftsfest und solidarisch ausgestalten Die FDP im Rhein-Lahn Kreis setzt sich für eine gesetzliche Rentenversicherung ein, die generationengerecht, zukunftsfest und solidarisch ist. Das jetzige Rentenpaket von CDU und SPD ( Rente mit 63 und Mütterrente) weist allerdings in die falsche Richtung. Die Rente mit 63 (abschlagsfreie Rente mit 63 bei 45 Beitragsjahren) ist nicht generationengerecht, sie ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels - gesellschaftspolitisch ein falsches Signal und sie verschärft den Fachkräftemangel - auch im Rhein-Lahn Kreis. Wenn die Mütterrente von CDU/SPD gewollt ist, dann darf diese nicht aus Versichertenbeiträgen finanziert werden, sondern muss aus Steuern finanziert werden, damit alle Erwerbstätigen (also auch Selbständige, Freiberufler, Beamte) ihren Anteil zu dieser Leistung beitragen. Die FDP Rhein-Lahn setzt sich 1. dafür ein, dass Politik und Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) gemeinsam Wege finden, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglichst lange, gesund und aktiv am Erwerbsleben teilnehmen können. Gerade das Wissen und die Lebenserfahrung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind für unsere Gesellschaft wie für Unternehmen von großer Bedeutung. 2. im jetzigen Rentensystem für eine Verbesserung der Erwerbsminderungsrente ein, um Beschäftigten, die auf Grund Ihres Gesundheitszustandes vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, eine bessere Perspektive als bisher zu bieten. Dies muss im Zusammenwirken mit den Sozialpartnern (Arbeitgeber und Gewerkschaften) erfolgen. 3. langfristig dafür ein, dass statt der Rente mit 63 jeder Beschäftigte, der das 60. Lebensjahr erreicht hat, frei wählen können soll, wann er in den Ruhestand geht (Flexirente), sofern das Einkommen aus gesetzlicher Rente sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Im Gegensatz zu der von der Regierung geplanten Rente mit 63 sollen aber nicht die Sozialkassen die Kosten eines frühzeitigen Ausscheidens tragen, sondern jeder Versicherte die Bezüge erhalten, die er sich mit seinen Beiträgen erworben hat. Die bisher geltenden Hinzuverdienstgrenzen sollen in diesem Zuge entfallen. 1

2 Begründung: Rente mit 67 ist gesellschaftspolitisch unumgänglich Der demographische Wandel, also die Tatsache, dass wir alle immer länger leben und das sich der Anteil der Älteren in unserer Gesellschaft stetig erhöht, wird seit Jahrzehnten von niemandem mehr in Frage gestellt. Von daher war es gesellschaftspolitisch richtig, dass unter der politischen Verantwortung von Franz Müntefering (SPD) 2007 die schrittweise Einführung der Rente mit 67 umgesetzt wurde. Seit dem wird zu Recht diskutiert, wie man mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgehen soll, die auf Grund der Schwere der Arbeitsbelastung sowie ihres Gesundheitszustand nicht bis 67 arbeiten können. Rente mit 63 verfehlt ihr Ziel, ist ungerecht, ein gesellschaftspolitisch falsches Signal und verschärft den Fachkräftemangel Die jetzt von CDU du SPD durchgesetzte Variante, der Rente mit 63, löst dieses Problem jedoch nicht! Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann, der kann niemals 45 Versicherungsjahre aufweisen. Der Personengruppe, die man einst im Auge hatte, wird also gar nicht geholfen. 45 Beitragsjahre weisen in der Regel Berufstätige auf, die eher einer geringeren körperlichen Belastung ausgesetzt waren. Darüber hinaus führt die Rente mit 63 innerhalb der Versichertengemeinschaft zu Ungerechtigkeiten. Wer 45 Beitragsjahre aufweisen kann, der verfügt i.d.r. über eine auskömmliche Rente. Die Beträge, die nun nicht mehr von dieser Gruppe eingezahlt werden, werden zum einen von den übrigen Beitragszahlern durch Beitragserhöhungen aufgebracht werden müssen und zum anderen durch nicht stattfindende Rentenanpassungen der jetzigen und künftigen Rentner aufgefangen werden müssen. Insgesamt ist die Rente mit 63 auch ein falsches gesellschaftspolitisches Signal. Wir müssen tragfähige Antworten auf unsere deutlich längere Lebenszeit und die damit einhergehende Zukunftsfestigkeit unserer sozialen Sicherungssystem finden. Die Rente mit 63 weist nun aber genau in die entgegengesetzte Richtung und befördert damit eine neuerliche Frühverrentungswelle auf Kosten der Beitragszahler. Weiterhin macht sich die Schwarz/Rot unglaubwürdig, wenn die Koalition einerseits den Fachkräftemangel beklagt, die hohe Qualifikation der älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervorhebt und diese dann aber gesetzlich mit 63 Jahren in Ruhestand schickt. So lösen wir den Fachkräftemangel nicht weder in Deutschland, noch in Rheinland-Pfalz und auch nicht im Rhein-Lahn Kreis. Anstatt gesetzlich geförderter Frühverrentungsprogramme zu beschließen müssen Politik und Sozialtpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) gemeinsam Wege finden, wie wir es schaffen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglichst lange, gesund und aktiv am Erwerbsleben teilnehmen können! 2

3 Wenn Mütterrente dann bitte gerecht finanziert Abgesehen davon, dass über die Zielgenauigkeit der Mütterrente kontrovers diskutiert wird, ist diese ungerecht finanziert. Was die Zielgenauigkeit anbetrifft, so muss festgehalten werden, dass die große Gruppe der Rentnerinnen, deren Rente unter ca. 800 Euro beträgt, bis zu dieser Grenze die Grundsicherung im Alter erhalten. Künftige Rentenerhöhungen werden dieser Gruppe bis zum Betrag von 800 Euro angerechnet, so dass hier keine Erhöhung stattfindet. Der großen Gruppe der Mütter mit sehr kleinen Renten wird also gar nicht geholfen. Darüber hinaus ist die Finanzierung über Sozialversicherungsbeiträge ungerecht und sollte über das Steueraufkommen erfolgen, da sonst z.b. Selbständige, Freiberufler und Beamte nicht zu dieser sozialpolitischen Leistung beitragen. Reform der Erwerbsminderungsrente und tarifliche Lösungen als gezielte Hilfe Um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Altersarmut zu schützen, die aus gesundheitlichen Gründen das künftige Rentenalter von 67 Jahren im Arbeitsprozess nicht erreichen, bedarf es einer weiteren Reform der Erwerbsminderungsrente. In den letzten Jahren sind die Erwerbsminderungsrenten kontinuierlich gesunken. Während der durchschnittliche Rentenzahlbetrag im Jahr 2001 noch bei 676 Euro lag, waren es 2012 durchschnittlich nur noch 607 Euro. Die jetzt von der CDU und SPD eingeleiteten Schritte in diesem Bereich reichen hierzu nicht aus. Anstatt einer sehr pauschalen und überdimensionierten Leistungserweiterung für die Rente mit 63 bedarf es einer gezielten Verbesserung der Erwerbsminderungsrente, damit exakt bei denen Altersarmut vermieden wird, die das gesetzliche Renteneintrittsalter aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichen. Die Sozialtpartner Arbeitgeber und Gewerkschaften - sind darüber hinaus in Teilen schon einen Schritt weiter als es die Politik ist. So wurde z.b. in der Chemiebranche bereits vor Jahren ein sog. Demographie-Tarifvertrag vereinbart. Im Grundsatz bringen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft dann verstärkt ein, wenn sie jung und gesund sind, um bei Bedarf im Alter früher in Rente gehen zu können und/oder ergänzende Leistungen des Unternehmens zu beziehen. Beide Säulen, die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente sowie Lösungen auf tariflicher und/oder betrieblicher Ebene sind hierbei erforderlich. Darüber hinaus müssen die Politik und die Sozialpartner verstärkt Maßnahmen zur Verbesserung der alters- und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsprozesse im Unternehmen voranbringen, damit Arbeitnehmerinnen möglichst lange gesund und aktiv im Arbeitsleben gehalten werden können. 3

4 Rentensystem zukunftsfest machen Die Flexirente 1 Anstatt die Rente insgesamt fit für die Zukunft aller Generationen zu machen, wird das Fundament des Rentensystems durch das von Union und SPD jetzt angestrebte Rentenpaket ausgehöhlt. Es ist teuer, ungerecht und wirkungslos zugleich. Teuer, weil es in den nächsten 15 Jahren nach wissenschaftlichen Schätzungen 230 Milliarden Euro kosten wird. Dieses Geld muss von künftigen Beitrags- und Steuerzahlen aufgebracht werden. Ungerecht, weil zusätzliche Leistungen für einige durch Rentenkürzungen für alle bezahlt werden müssen. Wirkungslos, weil mit den beabsichtigten Maßnahmen kein Beitrag zur Abmilderung von Altersarmut geleistet wird es profitieren vor allem diejenigen, die sowieso eine auskömmliche Rente beziehen. Das Rentenpakt der großen Koalition ist vor allem nicht Enkel-gerecht : Die Hauptlast soll von jüngeren Generationen getragen werden. Unter anderem durch steigende Rentenbeiträge, die absehbar auf bis zu 28 Prozent ansteigen können. Für ihre eigenen Renten hingegen wird später das Geld knapp, Spielraum für eigene Altersvorsorge wird ihnen genommen. Ein heute 13-Jähriger muss im Laufe seines Lebens durchschnittlich Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen, als er selbst an Rente beziehen wird. Den deutschen Einheitsrentner gibt es ebenso wenig wie den deutschen Einheitsbürger. Daher sind starre Regelungen fehl am Platze. Das derzeitige, starre Renteneintrittsalter wird den Menschen und der Individualität ihrer Erwerbsbiographien nicht mehr gerecht. Die Lebenserwartung nimmt zu, viele Menschen bleiben länger fit und aktiv. Dadurch wächst auch der Wunsch nach Betätigung im Alter. In den vergangenen fünf Jahren hat sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei den 60-65jährigen um rund 80 Prozent gesteigert. Erstmals seit fast 40 Jahren gab es in dieser Altersgruppe zuletzt auch wieder mehr Erwerbstätige als Rentner. Das zeigt auch: Neben einem früheren Renteneintritt muss auch die Möglichkeit geschaffen werden, länger zu arbeiten oder eine Teil-Rente mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Zeitgemäß und innovativ ist daher ein Modell des flexiblen Renteneintritts nach schwedischem Vorbild. Unser Konzept für einen flexiblen Renteneintritt sieht vor, dass alle Versicherten ab dem 60. Lebensjahr frei entscheiden dürfen, wann und wie sie in Rente gehen. Die Erfüllung einer bestimmten Anzahl von Beitragsjahren wie bei der Rente mit 63 ist nicht erforderlich. Dies ist auch gar nicht sachgerecht. Denn es ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet mit 45 Beitragsjahren im Büro ein vorzeitiger Renteneintritt winkt, mit 44,5 Jahren harter, körperlicher Arbeit aber nicht. Voraussetzung für einen Renteneintritt schon ab 60 soll nach unserer Vorstellung nur sein, dass das Einkommen aus gesetzlicher Rente sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Ab dem 60. Lebensjahr entsteht dadurch ein Korridor, in dem der Zeitpunkt des Renteneintritts frei gewählt werden kann. Wer in diesem früher in Rente geht, erhält 1 Beschluss des 65. Ordentlichen FDP-Bundesparteitag in Dresden am 10. Mai

5 eine geringere Rente, wer später geht, eine höhere Rente. Die Ausgangshöhe der Rente wird anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung der jeweiligen Generation berechnet und kann sich über die Jahre verändern. Dieser jahrgangsindividuelle Faktor sorgt für eine solide Finanzierung und einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen. Damit trägt jede Generation ihre eigenen Kosten und bürdet sie nicht den nachfolgenden Generationen auf. Wenn Erwerbstätige zukünftig die Gewissheit haben, jederzeit selbst entscheiden zu können, wann und wie sie ihre Arbeit reduzieren oder einstellen können, wird sich ein größerer Teil von ihnen für ein längeres Erwerbsleben entscheiden, als dies heute der Fall ist. Das schwedische Beispiel bestätigt dies eindrucksvoll: Trotz oder gerade wegen der Möglichkeit eines flexiblen Renteneintritts ab dem 61. Lebensjahr hat Schweden das höchste faktische Durchschnittsrenteneintrittsalter in ganz Europa. Die Schweden gehen mehr als zwei Jahre später als die Deutschen in den Ruhestand. Um denjenigen, die im Alter arbeiten können und wollen, so viele Freiräume wie möglich zu schaffen, müssen darüber hinaus bestehende Barrieren für Arbeit beseitigt werden. Die derzeit geltenden Grenzen für einen Hinzuverdienst neben dem Rentenbezug sind vollkommen unattraktiv. Wer heute eine vorgezogene Rente bezieht, darf nur bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Wird die Grenze überschritten, wird automatisch die Rente gekürzt. Damit werden Rentnerinnen und Rentner oft ungewollt auf die Ausübung eines Minijobs begrenzt. Die freie Kombination von Teilrente und Teilzeitarbeit ist nach geltendem Recht kaum möglich. Die Regelungen sind intransparent, in Ost und West teilweise unterschiedlich hoch, ändern sich jährlich und engen so die Aktivitäten Älterer unnötig auf ein bloßes Taschengeld neben der Rente ein. Dabei bietet der Bezug z.b. einer halben Rente bei Reduzierung der Arbeitszeit auf eine halbe Stelle Möglichkeiten für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, wie ihn sich viele Ältere und auch immer mehr Unternehmen und Gewerkschaften gut vorstellen können. Deshalb wollen wir die Hinzuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug komplett aufheben. Auf den Zuverdienst neben dem Rentenbezug werden dann weiterhin von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt, für die auch weiter Entgeltpunkte und damit Rentensteigerungen erworben werden. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung kann hingegen entfallen. Versicherte können so ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente teilweise kompensieren, oder wenn sie möchten länger arbeiten. 5

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