Anlagerichtlinien. Helvetia Anlagestiftung. Ausgabe Ihre Schweizer Anlagestiftung.

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1 Anlagerichtlinien Helvetia Anlagestiftung Ausgabe 0 Ihre Schweizer Anlagestiftung.

2 Anlagerichtlinien Allgemeine Grundsätze Gestützt auf Art. und Art. des Statuts der Helvetia Anlagestiftung erlässt der Stiftungsrat die Anlagerichtlinien. Die Anlagerichtlinien können vom Stiftungsrat jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Änderungen werden Anlegern in geeigneter Form mitgeteilt. Die unter «Allgemeine Grundsätze» aufgeführten Bestimmungen gelten subsidiär, d.h. soweit für die Anlagegruppen keine abweichenden Einzelbestimmungen formuliert sind. Die Anlage des Stammvermögens und des Vermögens der Anlagegruppen erfolgt unter Einhaltung der Kriterien Sicherheit, Ertrag und Liquidität. Alle Anlagegruppen investieren das Vermögen unter Einhaltung der Grundsätze und Richtlinien für die Kapitalanlagen von Personalvorsorgeeinrichtungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der zugehörigen Ausführungserlasse sowie der diesbezüglichen Praxis der Aufsichtsbehörde. In der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV), Abschnitt «Anlagen des Vermögens» (Art. 9 bis 9) sowie in der Verordnung über die Anlagestiftung (ASV), Abschnitt 0 «Anlagevermögen» (Art. 6 bis ) sind die relevanten Anlagerestriktionen festgehalten. In allen Anlagegruppen dürfen angemessene flüssige Mittel in der Rechnungseinheit der Anlagegruppe und in allen Währungen, in denen Anlagen getätigt werden, gehalten werden. Als flüssige Mittel gelten Bankguthaben auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu Monaten. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in allen Anlagegruppen gemäss den Vorschriften BVV und der Praxis der Aufsicht erlaubt. Kollektive Anlagen gemäss Art. 0 ASV sind in allen Anlagegruppen zugelassen. Sie müssen im Einklang mit den Anlagerichtlinien der Stiftung stehen und angemessen diversifiziert sein. Sofern die kollektiven Anlagen nicht in der Schweiz zugelassene Anlagefonds unter Aufsicht oder mit Vertriebsbewilligung der FINMA und auf Anlagegruppen von Anlagestiftungen unter Aufsicht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) sind, darf deren Anteil höchstens 0% des Vermögens der Anlagegruppe betragen. 6 Bei allen Anlagegruppen können Wertschriften gegen Gebühr ausgeliehen werden (Securities Lending). Dabei müssen die Vorschriften des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage (KAG) analog eingehalten werden (Art. Abs. lit.a KAG SR 9., Art. 76 KKV SR 9., Art. ff. KKV-FINMA SR 9.). 7 Bei Investitionen in festverzinsliche Anlagen werden nur Schuldner berücksichtigt, welche von einer anerkannten Rating agentur mindestens mit Investment Grade (AAA bis BBB- (Standard & Poor s), Aaa bis Baa (Moody s), AAA bis BBB- (Fitch)) eingestuft werden. Bei fehlendem Rating wird ein Bankenrating herangezogen. 8 Bei allen BVG-Anlagegruppen werden in den Anlagerichtlinien unter dem Begriff «Fremdwährungen» Anlagen gemäss Art., lit.e BVV verstanden. 9 Die Zusammensetzung der anlagegruppenspezifischen Benchmarks sind auf der Homepage der Anlagestiftung einsehbar. Anlagerichtlinien, Helvetia Anlagestiftung, -7 0.

3 Aktien Schweiz Aktien Global Die Anlagegruppe investiert unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Anlagerichtlinien in Beteiligungspapiere von Gesellschaften mit Domizil in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Die Anlagegruppe kann auch in Beteiligungspapiere von Gesellschaften mit Domizil im Ausland investieren, sofern diese Bestandteil des Benchmarkindex sind. Die Übergewichtung dieser Gesellschaften gegenüber der Benchmark darf zwei Prozentpunkte nicht überschreiten. Das Anlageziel besteht darin, den Referenzindex Swiss Performance Index passiv nachzubilden. Deshalb können nach Art. 6 Abs. ASV die Gesellschaftsbegrenzungen gemäss Art. a BVV überschritten werden. Der maximale Tracking Error über einen Zeitraum von einem Jahr darf.% nicht überschreiten. Die Anlagegruppe kann bis zu 00% in eine oder mehrere kollektive Der zulässige Anteil pro Kollektivanlage beträgt 0%. In der Schweiz zugelassene (angemessen diversifizierte) Anlagefonds unter Aufsicht oder mit Vertriebsbewilligung der FIN- MA Die Anlagegruppe investiert unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Anlagerichtlinien in Beteiligungspapiere von Gesellschaften mit Domizil im Ausland. Das Anlageziel besteht darin, eine Customised Benchmark, die eine angemessene Verteilung hinsichtlich Regionen und Branchen sicherstellt, passiv nachzubilden. Als Customised Benchmark gilt die Gewichtung der jeweiligen Länderindices des MSCI (Morgan Stanley Capital International) in die vier wichtigsten internationalen Aktienmärkte, Pazifik sowie Emerging Markets wie folgt: Strategische Min. Band- Max. Band- Allokation in % breite % breite +% USA EMU United Kingdom Japan Pazifik.00.. Emerging Markets (Bandbreiten) von der Zielgewichtung von ±% toleriert. Überschreitungen bzw. Unterschreitungen von Bandbreiten und Limiten infolge der Marktentwicklung werden innert nützlicher Frist, d.h. unverzüglich spätestens jedoch nach 0 Tagen, auf das zulässige Mass zurückgeführt. Ein «Rebalancing» findet normalerweise einmal am Ende eines Quartals statt, und wenn die festgelegten Bandbreiten über- oder unterschritten werden. Der maximale Tracking Error über einen Zeitraum von einem Jahr darf.% nicht überschreiten. Es dürfen höchstens % des Vermögens in Beteiligungspapiere der gleichen Gesellschaft angelegt werden. Die Anlagegruppe kann bis zu 00% in eine oder mehrere kollektive Der zulässige Anteil pro Kollektivanlage beträgt 0%. In der Schweiz zugelassene (angemessen diversifizierte) Anlagefonds Anlagerichtlinien, Helvetia Anlagestiftung, -7 0.

4 Obligationen Schweiz Obligationen Global Die Anlagegruppe investiert unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Anlagerichtlinien in auf CHF lautende Forderungspapiere von Schuldnern mit Domizil in der Schweiz. Das Anlageziel besteht darin, den Referenzindex Swiss Bond Index SBI Domestic AAA BBB passiv nachzubilden. Hierbei dürfen höchstens 0% des Gesamtvermögens in Forderungen nach Art. Abs. lit. b BVV bei einem einzelnen Schuldner angelegt werden. Diese Begrenzung darf für Forderungen gegenüber der Eidgenossenschaft und gegenüber schweizerischen Pfandbriefinstituten überschritten werden. Der maximale Tracking Error über einen Zeitraum von einem Jahr darf 0.% nicht überschreiten. Die Anlagegruppe kann bis zu 00% in eine oder mehrere kollektive Der zulässige Anteil pro Kollektivanlage beträgt 0%. In der Schweiz zugelassene (angemessen diversifizierte) Anlagefonds Die Anlagegruppe investiert unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Anlagerichtlinien in auf fremde Währungen lautende Forderungspapiere von Schuldnern mit Domizil im Ausland. Das Anlageziel besteht darin, eine Customised Benchmark, die eine angemessene regionale Verteilung sicherstellt, passiv nachzubilden. Als Customised Benchmark gilt die folgende Gewichtung der Teilindices JP Morgan Government Bond: Strategische Allokation in % EMU Aggregate. USA traded.0 United Kingdom traded 9.0 Japan traded.0 Canada traded. Australia traded. Sweden traded.8 Denmark traded.8 von der Zielgewichtung über die Begrenzung des Tracking Errors gesteuert. Überschreitungen bzw. Unterschreitungen infolge der Marktentwicklung werden innert nützlicher Frist, d.h unverzüglich spätestens jedoch nach 0 Tagen, auf das zulässige Mass zurückgeführt. Ein «Rebalancing» wird normalerweise einmal am Ende eines Quartals durchgeführt, und wenn der Tracking Error nicht eingehalten werden kann. Die Benchmarkrendite soll unter möglichst genauer Replikation der Benchmark bezüglich Risikoeigenschaften und Einhaltung eines Tracking Errors von 0.% p.a. als Zielgrösse sowie unter Einhaltung der Anlagerichtlinien erreicht werden. Non Investment Grade Obligationen sind nicht zulässig, auch wenn sie in der Benchmark enthalten sind. Trotzdem soll unter dieser Massgabe der Tracking Error minimiert werden. Die Schuldnerbegrenzung pro Staat kann gemäss Art. 6 Abs. ASV überschritten werden, wenn der entsprechende Schuldner im Benchmark ebenfalls höher gewichtet ist. Allerdings darf bei einzelnen Schuldnern nicht mehr als Prozentpunkte nach unten und oben vom Benchmark abgewichen werden. 6 Das Portfolio weist eine durchschnittliche Ratingqualität von mindestens A+ (Standard & Poor s) auf. 7 Die Anlagegruppe kann bis zu 00% in eine oder mehrere kollektive Der zulässige Anteil pro Kollektivanlage beträgt 0%. In der Schweiz zugelassene (angemessen diversifizierte) Anlagefonds Anlagerichtlinien, Helvetia Anlagestiftung, -7 0.

5 BVG-Mix Die Anlagegruppe investiert, unter Einhaltung der gesetzlichen Kategorie-, Gesellschafts- und Schuldnerbegrenzungen, in die vom BVG und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen zugelassenen Anlagekategorien sowie unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Anlagerichtlinien. Die Aktien- und Obligationenanteile werden durch die jeweiligen Anlagegruppen der Helvetia Anlagestiftung abgedeckt. Die strategische Allokation, die auch der Customised Benchmark entspricht, setzt sich wie folgt zusammen: Strategische Min. Band- Max. Band- Allokation in % breite 0% breite +0% Obligationen Schweiz Obligationen Global Aktien Schweiz Aktien Global (Bandbreiten) von der Zielgewichtung von ±0% toleriert. Überschreitungen bzw. Unterschreitungen von Bandbreiten und Limiten infolge der Marktentwicklung werden innert nützlicher Frist, d.h unverzüglich, spätestens jedoch nach 0 Tagen, auf das zulässige Mass zurückgeführt. Die Anlagegruppe sowie die Customised Benchmark werden zusätzlich mit dem Vergleichsindex BVG-Index 9 von Pictet verglichen. Der Obligationenanteil weist eine durchschnittliche Ratingqualität von mindestens A+ (Standard & Poor s) auf. Die Anlagegruppe kann bis zu 00% in eine oder mehrere kollektive Der zulässige Anteil pro Kollektivanlage beträgt 0%. In der Schweiz zugelassene (angemessen diversifizierte) Kollektivanlagen unter Aufsicht oder mit Vertriebsbewilligung der FIN- MA BVG-Mix Plus Die Anlagegruppe investiert, unter Einhaltung der gesetzlichen Kategorie-, Gesellschafts- und Schuldnerbegrenzungen, in die vom BVG und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen zugelassenen Anlagekategorien sowie unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Anlagerichtlinien. Das Anlageuniversum umfasst neben Beteiligungspapieren und Forderungspapieren auch Immobilien und Hedge Funds. Die Aktien- und Obligationenanteile werden durch die jeweiligen Anlagegruppen der Helvetia Anlagestiftung abgedeckt. Die strategische Allokation, die auch der Customised Benchmark entspricht, setzt sich wie folgt zusammen: Strategische Min. Band- Max. Band- Allokation in % breite 0% breite +0% Obligationen Schweiz Obligationen Global Aktien Schweiz Aktien Global Immobilien Hedge Funds (Bandbreiten) von der Zielgewichtung von ±0% toleriert. Überschreitungen bzw. Unterschreitungen von Bandbreiten und Limiten infolge der Marktentwicklung werden innert nützlicher Frist, d.h unverzüglich, spätestens jedoch nach 0 Tagen, auf das zulässige Mass zurückgeführt. Die Anlagegruppe sowie die Customised Benchmark werden zusätzlich mit dem Vergleichsindex BVG-Index 9 von Pictet verglichen. Es dürfen höchstens 0% des Vermögens in Beteiligungspapiere und höchstens 0% des Vermögens in Fremdwährungen angelegt werden. Die Anlage in alternative Anlagen erfolgt gemäss Art. 9 Abs. ASV mittels: a. Anlagegruppen nach Art. 8 ASV; oder b. Kollektiven Anlagen, die der Aufsicht der FINMA oder einer gleichwertigen ausländischen Aufsichtsbehörde unterstehen oder von der FINMA in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind; c. Zertifikaten und strukturierten Produkten, sofern sie auf einem breiten Index im Bereich alternativer Anlagen ausgerichtet sind. Die Anlagegruppe kann bis zu 00% in eine oder mehrere kollektive Der zulässige Anteil pro Kollektivanlage beträgt 0%. In der Schweiz zugelassene (angemessen diversifizierte) Kollektivanlagen Anlagerichtlinien, Helvetia Anlagestiftung, -7 0.

6 BVG-Mix Plus 0 Die Anlagegruppe investiert, unter Einhaltung der gesetzlichen Kategorie-, Gesellschafts- und Schuldnerbegrenzungen, in die vom BVG und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen zugelassenen Anlagekategorien sowie unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Anlagerichtlinien. Das Anlageuniversum umfasst neben Beteiligungspapieren und Forderungspapieren auch Immobilien, Hedge Funds und Rohstoffe. Die Aktien- und Obligationenanteile werden durch die jeweiligen Anlagegruppen der Helvetia Anlagestiftung abgedeckt. Die strategische Allokation, die auch der Customised Benchmark entspricht, setzt sich wie folgt zusammen: Die Anlagegruppe kann bis zu 00% in eine oder mehrere kollektive Der zulässige Anteil pro Kollektivanlage beträgt 0%. In der Schweiz zugelassene (angemessen diversifizierte) Kollektivanlagen Strategische Min. Band- Max. Band- Allokation in % breite 0% breite +0% Obligationen Schweiz Obligationen Global Aktien Schweiz Aktien Global Immobilien Hedge Funds Rohstoffe.0..8 (Bandbreiten) von der Zielgewichtung von ±0% toleriert. Überschreitungen bzw. Unterschreitungen von Bandbreiten und Limiten infolge der Marktentwicklung werden innert nützlicher Frist, d.h unverzüglich, spätestens jedoch nach 0 Tagen, auf das zulässige Mass zurückgeführt. Die Anlagegruppe sowie die Customised Benchmark werden zusätzlich mit dem Vergleichsindex BVG-Index 9 von Pictet verglichen. Es dürfen höchstens 6% des Vermögens in Beteiligungspapiere und höchstens.6% (vor Fremdwährungsabsicherung) des Vermögens in Fremdwährungen angelegt werden, wobei die Fremdwährungen zu 0% gegen Schweizerfranken abgesichert werden können. Die Anlage in alternative Anlagen erfolgt gemäss Art. 9 Abs. ASV mittels: a. Anlagegruppen nach Art. 8 ASV; oder b. Kollektiven Anlagen, die der Aufsicht der FINMA oder einer gleichwertigen ausländischen Aufsichtsbehörde unterstehen oder von der FINMA in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind; c. Zertifikaten und strukturierten Produkten, sofern sie auf einem breiten Index im Bereich alternativer Anlagen ausgerichtet sind. Anlagerichtlinien, Helvetia Anlagestiftung,

7 Immobilien Schweiz Die Anlagegruppe Immobilien Schweiz investiert gesamtschweizerisch unter Beachtung einer angemessenen Risikoverteilung bevorzugt in direkt gehaltene Liegenschaften in der Schweiz. Der Schwerpunkt der Anlagetätigkeit liegt bei den Wohnimmobilien und beträgt zwei Drittel. Ein Drittel wird in Immobilien mit kommerzieller Nutzung investiert. Zulässig sind auch Mischliegenschaften. Zugelassen sind: a. Wohnhäuser (inkl. Stockwerkeigentum) b. Wohnbauten im Baurecht (bis höchstens 0% des Anlagevermögens) c. Geschäftshäuser (inkl. Stockwerkeigentum, auch im Bau - recht bis max. 0% des Anlagevermögens) d. Mischliegenschaften e. Angefangene Bauten f. Sanierungsbedürftige Objekte g. Unbebaute Grundstücke, sofern sie erschlossen sind und die Voraussetzungen für eine umgehende Bebauung erfüllen h. Grundstücke in Miteigentum mit Mehrheit der Miteigentumsanteile und Stimmen (max. 0% des Anlagevermögens) i. Kollektive Anlagen und Beteiligungen an schweizerischen Immobiliengesellschaften, sofern deren Zweck ausschliesslich dem Erwerb, dem Verkauf, der Überbauung, der Vermietung oder der Verpachtung von eigenen Grundstücken dient (max. 0% des Anlagevermögens). j. Schuldbriefe und/oder vertragliche Grundpfandrechte. Bauland, angefangene Bauten sowie sanierungsbedürftige Objekte dürfen gesamthaft höchstens 0% des Vermögens der Anlagegruppe betragen. Der Erwerb von Aktien einer Immobilienaktiengesellschaft, Anteile an Immobilienfonds und Ansprüchen an Anlagestiftungen sind möglich (max. 0% des Anlagevermögens). Investitionen in Baurechtsliegenschaften dürfen maximal 0% des Vermögens der Anlagegruppe betragen. 6 Die Anlagegruppe investiert in verschiedene Immobilienobjekte mit einer nach Objekten, Art und Lage angemessenen Diversifikation. Der Verkehrswert eines Objekts darf maximal % des Vermögens der Anlagegruppe betragen. Siedlungen, die nach den gleichen baulichen Grundsätzen erstellt worden sind, sowie aneinandergrenzende Parzellen gelten als ein einziges Grundstück. Die zukünftige Handelbarkeit resp. Verkaufsfähigkeit eines Einzelobjekts muss gewährleistet sein. 8 Zur Liquiditätssteuerung kann die Anlagegruppe in entsprechendem Masse Liquidität halten. Diese kann wie folgt gehalten werden: a. Kasse bzw. Guthaben bei schweizerischen Banken sowie der Post. Das Mindestrating soll BBB- (Standard & Poor s), Baa (Moody s) oder BBB- (Fitch) betragen. b. Anlagen im Geldmarkt einschliesslich kollektiver Anlagen im Geldmarkt, Das kurzfristige Mindestrating des Emittenten soll A- (Standard & Poor s), P- (Moody s) oder F (Fitch) betragen. c. Obligationenanlagen mit einer Laufzeit von bis zu Monaten. Das Mindestrating des Emittenten soll A (Standard & Poor s), A (Moody s) oder A (Fitch) betragen. d. Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger, der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken und der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute. Zur Sicherstellung von bevorstehenden Bauvorhaben oder bei fehlenden Anlagemöglichkeiten kann das Vermögen auch in auf CHF lautende Forderungspapiere von Schuldnern in der Schweiz mit einer Laufzeit bzw. Restlaufzeit von bis zu Monaten angelegt werden. 9 Die Benchmark der Anlagegruppe ist der KGAST Immo-Index. 0 Während der Portfolioaufbauphase, d. h. während maximal vier Jahren nach der Lancierung, kann in begründeten Ausnahmefällen von den Maximallimiten zwei Drittel Wohnen, ein Drittel kommerzielle Nutzung, 0 % des Anlagevermögens in Bauten im Baurecht, 0% in Grundstücke in Miteigentum mit Mehrheit der Miteigentumsanteile und Stimmen, 0% in Kollektivanlagen und der Verkehrswert einer Liegenschaft % des Anlagevermögens abgewichen werden. Die Sacheinlage ist möglich, wenn die Immobilien mit der Anlagestrategie vereinbar sind, die Interessen der übrigen Anleger der Anlagegruppe nicht beeinträchtigt werden und der Handel zum vom unabhängigen Schätzungsexperten der Anlagestiftung festgestellten Wert stattfindet und dieser durch eine zweite Person, die ebenfalls ein von der Stiftung unabhängiger Schätzungsexperte ist, überprüft wurde. 7 Ein Fremdfinanzierungsgrad von maximal 0 % des Verkehrswertes der Grundstücke ist zulässig. Anlagerichtlinien, Helvetia Anlagestiftung,

8 -7 0. Helvetia Anlagestiftung St. Alban-Anlage 6, 00 Basel T ( h), F Mitglied der KGAST

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