Leitbild Zielsetzungen Konzept

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1 Leitbild Zielsetzungen Konzept Heilpädagogische Wohn- und Schulgruppen Nils Holgersson 3665 Wattenwil Stiftung Rosa Neuenschwander

2 Es gibt etwas, das man an einem einzigen Ort der Welt finden kann. Es ist ein grosser Schatz, man kann ihn die Erfüllung des Daseins nennen. Und der Ort, an dem dieser Schatz zu finden ist, ist der Ort, wo man steht. Martin Buber: Der Weg des Menschen Pädagogische Leitgedanken Es geht uns darum, für Jugendliche und junge Erwachsene ein Umfeld zu schaffen, wo Veränderungsund Wachstumsprozesse möglich sind und sich dadurch neue Chancen eröffnen. Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen überhaupt wagen, sich auf Veränderungen einzulassen, ist das Erleben von Zuwendung und vorurteilsloser Begegnung. Erst das Wagnis der Veränderungen ermöglicht es den Jugendlichen in der Auseinander-setzung mit der Gesellschaft zu leben, die Herausforderungen des Lebens anzunehmen und dabei zunehmend Vertrauen und Sicherheit zu gewinnen. Die Ziele die wir mit den Jugendlichen erreichen wollen sind: grösstmögliche soziale und emotionale Entwicklung grösstmögliche Selbstständigkeit im lebenspraktischen Bereich. Die Mittel zum Erreichen dieser Ziele sind Lebensechtheit, Individualität, Strukturen und Erfahrungen. Lebensechtheit: die räumliche Trennung von Wohnen und Arbeit (Schule und Werkstatt) die Aufnahme von Frauen und Männern überschaubare Wohn- und Schulgruppen berufsmässige Forderungen bei der Arbeit Individualität: Jeder Jugendliche wird an seinem jeweiligen intellektuellen und emotionalen Entwicklungsstand abgeholt. Auch auf die psychische Befindlichkeit wird Rücksicht genommen. Die didaktische Führung ist mit einer Treppe mit unterschiedlich hohen Stufen vergleichbar, nicht mit einer Rampe. Was gelernt wird, ist für den Jugendlichen in der Praxis nachvollziehbar. So entstehen Erfolgserlebnisse und Freude. Wir machen den Unterschied zwischen Veränderungsmöglichkeiten und Beeinträchtigungen bewusst. Strukturen: Die Jugendlichen werden klar durch die Erwachsenen geführt. Ihr Handeln muss für die Jugendlichen fassbar sein. Es gibt Forderungen und Eingrenzungen. Regeln werden vorgegeben, aber auch ausgehandelt. Erfahrungen: Wir denken dabei an wandern, schwimmen, reiten, nichts tun, heuen, Holz hacken, sich streiten und versöhnen, bauen, schreiben, klettern, schmieden, Freundschaften eingehen, singen und vieles mehr. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird keine bestimmte Weltanschauung vertreten. Grundlagen unserer Arbeit sind die Überzeugung von der Einmaligkeit jedes Menschen und die Hoffnung auf seine Entwicklungsmöglichkeiten.

3 Zielgruppe Aufgenommen werden männliche und weibliche Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von etwa 16 bis 20 Jahren, deren berufliche und soziale Integration auf Grund von psychischen Schwierigkeiten und Entwicklungsverzögerungen erschwert ist, aber bei geeigneter Förderung dank den vorhandenen Ressourcen möglich erscheint. Dazu bieten wir ihnen fachliche Hilfe und einen geschützten Rahmen an. Die Aufnahme kann frühestens nach Beendigung der obligatorischen Schulzeit bis zum Alter von etwa 20 Jahren erfolgen. Die Jugendlichen müssen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen und über genügend Bindungsfähigkeit verfügen, um vom Beziehungsangebot einer Wohngruppe profitieren zu können, ohne vom relativ offenen Rahmen überfordert zu sein. Zweck und Auftrag Es werden folgende Ziele angestrebt: 1. Berufliche Integration (Erwerbsfähigkeit) Die Jugendlichen werden ihren individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechend ins Arbeitsleben integriert. Die Massnahmen der beruflichen Förderung lassen sich dabei nicht von Massnahmen der sozialen Förderung trennen. 2. Eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Handeln Mit allen Angeboten der Förderung und der Beziehung möchten wir dazu beitragen, dass die Jugendlichen soweit wie möglich lernen, ihr Leben in Konfrontation mit der Umwelt nach ihren Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten zu gestalten. Die angestrebten Ziele und Teilziele werden in der praktischen pädagogischen Arbeit so formuliert, dass sie nachvollziehbar und überprüfbar sind. Daneben soll auch Raum gelassen werden für Ziele und Werte, die schwerer überprüfbar und kaum qualifizierbar sind. Träger und Aufsicht Nils Holgersson ist seit dem 1. Januar 2005 in der Stiftung Rosa Neuenschwander integriert. Das Ziel der Stiftung ist die berufliche und soziale Integration von Jugendlichen. Die Geschichte und Entstehung der erwähnten Stiftung sind auf der Homepage nachzulesen. Die Finanzierung ist durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und durch den Kanton Bern (GEF) gewährleistet. Aufnahme und Zusammenarbeit 1. Aufnahmekriterien Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts Aufnahmealter: etwa Jahre Gesicherte Finanzierung (IV - Verfügung) psychische - emotionale - soziale Retardierung, resp. Behinderung Ressourcen, die eine spätere Selbstständigkeit (Unabhängigkeit von sozialen Institutionen) wahrscheinlich machen Bereitschaft zu einem Heimeintritt (zum Leben in einer Gruppe, zur Teilnahme an Gruppenaktivitäten, zum Einhalten von Institutionsregeln) Fähigkeit und Bereitschaft zum Lernen und zur Arbeit an Zielen

4 2. Ablehnungskriterien akute und chronische psychische Krankheiten Konsum von illegalen Drogen chronifiziertes Suchtverhalten schwere Verwahrlosung akute Fremd- und Selbstgefährdung 3. Aufnahmeverfahren Vorstellung: Ein Vorstellungsgespräch dient der Klärung der gegenseitigen Erwartungen. Die Jugendlichen erhalten Einblick in die Institution, in ihre Angebote, ihre Strukturen und ihre Rahmenbedingungen. An diesem Gespräch nehmen die Jugendlichen, ihre Eltern und die Vertreter der anfragenden Stellen teil. Die Jugendlichen teilen der Institution innerhalb einer Woche telefonisch mit, ob sie schnuppern möchten. Schnupperzeit: Vor der definitiven Aufnahme findet eine einwöchige Schnupperzeit statt. Die Jugendlichen wohnen in einer der Wohngruppen und besuchen tagsüber die interne Schule und Werkstatt. Während der Schnupperzeit werden die Ressourcen der Jugendlichen in einem Auswertungsraster festgehalten. Diese Beobachtung gibt eine Grund-lage für den Aufnahmeentscheid, gibt eine Hypo-these über den Entwicklungsstand und dient zur Planung der ersten Massnahmen. Aufnahme- Nach der Schnupperzeit findet ein Gespräch statt, gespräch: an dem der oder die Jugendliche, seine, resp. ihre Bezugspersonen, die zuweisenden Stellen und Vertreter von Nils Holgersson teilnehmen. Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Erfüllung der Aufnahmekriterien, das klare Einverständnis aller Beteiligten und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Während des Aufnahmegesprächs werden die individuellen Zielsetzungen und die ersten Schritte dazu inhaltlich und zeitlich fest-gelegt. Eventuelle individuelle Aufnahmebedingungen, wie beispielsweise eine Therapie oder eine Beistandsschaft, werden festgesetzt. 4. Zusammenarbeit Es finden regelmässige Standortgespräche statt, an denen sich die Jugendlichen, ihre Bezugspersonen (Eltern, Berufsberater, Sozialarbeiter) und Mitarbeiter von Nils Holgersson beteiligen. Diese Gespräche gewährleisten die Koordination und die Stetigkeit der Planung der Lernschritte. Daneben findet ein regelmässiger Informationsaustausch zwischen allen Personen, die an der Förderung des Jugendlichen beteiligt sind, statt. Örtliche Lage Die Institution besteht aus zwei Wohngruppen mit je 6 Plätzen und einem Haus mit Schule und Werkstatt. Die drei Häuser befinden sich in drei verschiedenen Dörfern im oberen Gürbetal (Kt. Bern), die bis zu 5 km auseinander liegen.

5 Angebote der sozialen und schulischen Förderung 1. Wohngruppe In den Wohngruppen leben je 6 Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts im Alter zwischen 15 und 22 Jahren. Sie können in einem überschaubaren, relativ konstanten, realitätsbezogenen Rahmen Lernschritte in Richtung eines selbstbestimmten Handelns und Lebens machen. Dabei werden sie von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in den viel-fältigen Bereichen des Lebens angeleitet und beraten. Die Jugendlichen gehen tagsüber innerhalb oder ausserhalb der Institution einer Ausbildung nach. Durch das verbindliche Zusammenleben in der Gemeinschaft erleben sie andere Menschen mit ihren Stärken und Schwächen und nehmen sich dadurch selber besser wahr. Sie lernen sich mit den alltäglichen Schwierigkeiten, die das Zusammenleben mit anderen bringt, auseinanderzusetzen und diese anzugehen. Früher erlernte Verhaltensmuster, die jetzt ihren Sinn verloren haben und die Entwicklung hemmen, können durchbrochen und durch neue, sinnvollere ersetzt werden. Die Erwachsenen bieten ihnen die Konstanz, Sicherheit und eine gleichbleibende Zuwendung an, die in erster Linie ihrer Person und nicht bestimmten Fähigkeiten und Verhaltensweisen gelten. Für jeden Bewohner ist einer der Betreuer für die Kontakte zu den Bezugspersonen, wie Eltern, Arbeitgeber, Lehrmeister, Berufsberater, Vormund, Therapeut etc. verantwortlich. Jugendliche, welche die interne Sonderschule zur Vorbereitung auf die Ausbildung besucht haben, wohnen während der externen Ausbildung auf der gleichen Wohngruppe wie bisher. Die Möglichkeit, in einer vertrauten Umgebung bleiben zu können, ist entscheidend für den Erfolg eines Schrittes, der neue, hohe Anforderungen an die Jugendlichen stellt. Die Wohngruppe bietet die notwendige Unterstützung bei der Erledigung der Schulaufgaben während der beruflichen Ausbildung. 2. Sonderschule (Vorbereitung auf die Berufsausbildung) Jugendliche, die nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit noch nicht bereit zum Antritt einer Lehre sind, werden gezielt auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet. Inhalte dieser Vorbereitung sind: Nachschulung gemäss den individuellen Bedürfnissen. Training von allgemein arbeitsspezifischen Verhalten (Selbstständigkeit, Ausdauer, Pünktlichkeit, Sauberkeit, Kooperation, Befolgen von Anweisungen, Zuverlässigkeit, Kritikfähigkeit...) Abklären von Fähigkeiten und Interessen durch Erfahrungen innerhalb der Institution (Arbeitsbereiche: Holz- und Metallbearbeitung, Haushalt, Garten, Malerarbeiten, Büroarbeiten, Weben, Keramik, Papierarbeiten,... ) Ausgewähltes Schnuppern in Betrieben der freien Wirtschaft oder in Ausbildungsinstitutionen zur Überprüfung der Berufs-vorstellungen. Gezieltes Suchen einer geeigneten Lehrstelle In der ganzen Zeit werden die Jugendlichen durch den zustän-digen IV-Berufsberater betreut. Bei der Auswertung des externen Schnupperns und der Lehrstellensuche findet eine intensive Zusammenarbeit zwischen Berufsberater und Institution statt.

6 3. Erstmalige berufliche Ausbildung Vorbereitung (intern) auf erstmalige berufliche Ausbildung nach getroffener Berufswahl. Art. 16 IVG (Dauer maximal 1 Jahr) Ein Teil der Vorbereitung findet in Form einer berufsbezogenen internen schulischen Förderung statt. Ausbildung innerhalb der Institution Eidgenössisch anerkannte Anlehre als Holzbearbeiter (Fachrichtung Möbel- und Innenausbau, ein Teil wird in einem externen Betrieb der freien Wirtschaft durchgeführt) IV-anerkannte Anlehre in Holzbearbeitung und Hauswartsdienst Ausbildung ausserhalb der Institution Eidgenössisch anerkannte Lehren und Anlehren in einem externen Betrieb der freien Wirtschaft. IV - anerkannte Anlehren in geschützten Werkstätten und Ausbildungsinstitutionen Stützunterricht bei externer Lehre oder Anlehre Berufsunterricht bei externen IV - anerkannter Anlehre in Absprache mit der Ausbildungsinstitution Betreuung und Förderung auf der Wohngruppe zur Ermöglichung der Ausbildung Zwischen den Arbeitgebern, der Bezugsperson des Lehrlings, der Leitung, dem IV-Berufsberater und den Eltern oder deren Vertreter finden regelmässige Standortgespräche statt, die der Planung und Koordination der Unterstützung dienen. 4. Austritt Im letzten halben Jahr des Aufenthaltes wird zusammen mit dem Jugendlichen der Austritt und der Übergang in den nächsten Lebensabschnitt vorbereitet. Die nötigen Schritte für die zu diesem Zeitpunkt den Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Form des Erwerbslebens und des Wohnens werden eingeleitet. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der IV-Berufsberatung und je nach dem Grad der Selbstständigkeit des Jugendlichen mit den Eltern und oder deren rechtlichen Vertretern. Geprüft werden die folgenden Alternativen: Ausbildung: Arbeitsstelle: Wohnform: Weiterführung der Ausbildung gemäss Art. 16c des IVG Freie Wirtschaft ohne IV-Rente Freie Wirtschaft mit IV-Teilrente Geschützte Arbeitsstelle mit IV-Rente Selbstständiges Wohnen in eigener Wohnung Begleitetes Wohnen in eigener Wohnung Betreutes Wohnen in einem Wohnheim Wohnen im Elternhaus, bei Verwandten geschützte Wohnform mit IV-Rente

7 Von der Heilpädagogischen Grossfamilie zu den Heilpädagogischen Wohn- und Schulgruppen 1974 Gründung des Vereins Nils Holgersson. Zweck: Führung einer Heilpädagogischen Grossfamilie mit interner Sonderschule in Wattenwil. Aufgenommen werden Kinder aus Kinderpsychiatrischen Kliniken (Sonnenhof in Ganterschwil und Neuhaus in Ittigen). Die Pflegeeltern sind B. und M. Scherling Anerkennung als Sonderschule durch den Kanton Bern 1978 Betriebsbewilligung durch das Bundesamt für Sozialversicherung ab 1986 Nach der Selbständigkeit der Kinder der Grossfamilie Umstrukturierung in eine Institution mit dem Namen "Heilpädagogische Wohn- und Schulgruppen" für psychisch beeinträchtigte Jugendliche von 14 bis ca. 22 Jahren. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wohngruppen und der Schule verfügen alle überjahrelange Erfahrung in Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken Eröffnung der Heilpädagogischen Wohn- und Schulgruppen Nils Holgersson mit einer Wohngruppe in Uetendorf und der Schule in Wattenwil 1988 Der Grosse Rat des Kantons Bern beschliesst die Subventionierung von Nils Holgersson 1989 Eröffnung der zweiten Wohngruppe in Seftigen 1993/94 Die Aufnahme erfolgt erst nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Ausnahmen sind möglich. Die Sonderschulung wird als Berufsvorbereitungszeit gestaltet Integration in die HWA RNS 2007 vermehrte Aufnahme von Jugendlichen ab der 8. Klasse 2011 Namenswechsel der Institution in agilas Kontaktangaben Leitung Schule und Werkstatt Tomas Käsermann Längmattstrasse 8 Längmattstrasse Wattenwil 3665 Wattenwil Tel Tel Fax Fax nilsholgersson@agilas.ch nilsholgersson@agilas.ch Wohngruppe Seftigen Wohngruppe Uetendorf Ahornweg 5 Dorfstrasse Seftigen 3661 Uetendorf Tel Tel seftigen@agilas.ch uetendorf@agilas.ch Aus stilistischen Gründen wird manchmal für beide Geschlechter die männliche, resp. neutrale Form verwendet. Stand: tk

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