Informationen zum Schwerpunktbereich Wirtschafts-und Arbeitsrecht Zivilrechtlicher Wahlbereich Stand: 5. Januar 2006

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1 Informationen zum Schwerpunktbereich Wirtschafts-und Arbeitsrecht Zivilrechtlicher Wahlbereich Stand: 5. Januar 2006 A. Gegenstand und Inhalt des Schwerpunktbereichs - Allgemein Erklärtes Ziel des Schwerpunktbereichs ist es, die Fundamente für eine breite Ausbildung im Wirtschafts- und Arbeitsrecht zu legen, die in den jeweiligen Wahlmodulen individuell und akzentuiert werden kann. Aus diesem Grund werden die klassisch wirtschaftsrechtlichen Gebiete des Gesellschaftsrechts mit dem Arbeits- und dem öffentlichen Wirtschaftsrecht bereits im Pflichtfachmodul verbunden. Denn die praktische Erfahrung lehrt, daß Wirtschaftsund Arbeitsrecht oder Öffentliches Wirtschaftsrecht selbst bei Spezialisten Kenntnisse in den benachbarten Disziplinen erfordern, so daß gemeinsame Wurzeln vorhanden sind. In den jeweiligen Wahlmodulen können dann die individuellen Interessenschwerpunkte vertieft werden, sei es im zivilrechtlichen Wahlmodul in Gestalt des klassischen Wirtschaftsrechts (zivilrechtliches Wahlmodul), das sich auf das zum traditionellen Gesellschaftsrecht komplementäre Marktordnungsrecht konzentriert, sei es im Arbeitsrecht oder im Öffentlichen Wirtschaftsrecht. B. Gegenstand und Inhalt des Schwerpunktbereichs Zivilrechtlicher Wahlbereich I. Überblick Der zivilrechtlich orientierte Wahlbereich deckt die nicht im Pflichtbereich des Studiums behandelten Fragen des Kapitalgesellschafts- und Konzernrechts, des Bank- und Versicherungsrechts, des Kartellrechts sowie des Kapitalmarktrechts ab. Damit sollen junge Juristen bereits vor ihrem Referendariat das nötige Rüstzeug für eine Karriere als Wirtschaftsjurist zu erhalten. Allein die im Pflichtbereich vermittelten Kenntnisse genügen heutzutage angesichts der Komplexität des Wirtschaftslebens nicht mehr, um sich langfristig eine sichere Wissensgrundlage zu verschaffen; ein frühzeitiges Fundament erscheint heute nötiger denn je, um später entsprechenden Herausforderungen gewachsen zu sein. II. Veranstaltungen im Pflichtbereich des Schwerpunktes Im Pflichtbereich werden angebotenen: Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht Die Veranstaltung Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen der GmbH und der Aktiengesellschaft dar, von der Gründung über ihre interne Organisation bis hin zur Haftungsverfassung. Das Konzernrecht befaßt sich mit den Rechtsverhältnissen der verbundenen Unternehmen, die besondere Gefahrenpotentiale für Minderheitsgesellschafter sowie Gläubiger aufweisen und zahlreiche Rechtsprobleme aufwerfen. Bestandteil der Vorlesung ist ferner das Internationale bzw. Europäische Gesellschafsrecht, das gerade in jüngster Zeit in Gefolge der Rechtsprechung des EuGH und dem Aufkommen der englischen Limited Company in Deutschland besondere Aufmerksamkeit gefunden hat.

2 Die Veranstaltung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht befaßt sich mit der Perspektive des gestaltenden Juristen, was gerade im Wirtschaftsrecht stark im Vordergrund steht. Behandelt werden Fragen der interessengerechten Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, vom Personengesellschaftsrecht bis hin zum GmbH-Recht und der Gestaltung von Satzungen von Aktiengesellschaften. III. Veranstaltungen im Wahlbereich des Schwerpunktes Im (zivilrechtlichen) Wahlbereich werden folgende klausurrelevante Veranstaltungen angeboten: Wettbewerbsrecht (UWG) (2 Std.) SS Kartellrecht 2 Std. WS Kapitalmarktrecht 2 Std. (einschl. Börsenrecht) SS Bank- und Wertpapierrecht 2 Std. SS Versicherungsrecht 2 Std. SS Insolvenzrecht, 2 Std. (WS oder SS) In den einzelnen Veranstaltungen werden folgende Themengebiete in der Regel behandelt: 1. Wettbewerbsrecht (UWG) Gegenstand der Vorlesung Wettbewerbsrecht (UWG) sind die Regeln zum Schutz des lauteren Wettbewerbs. Behandelt werden insbesondere: - Zweck und Entwicklung des UWG einschließlich wettbewerbstheoretischer Aspekte - Anwendungsbereich des UWG, beteiligte Interessen und Schutzrichtung des Gesetzes - die Generalklausel in 3 UWG - die einzelnen Fallgruppen unlauteren Wettbewerbs: - Verletzung von Interessen der Mitbewerber (z.b. durch Behinderungwettbewerb, vergleichende Werbung, Anschwärzung, Geheimnisverrat, Ausbeutung fremder Leistungen) - Verletzung von Interessen der Abnehmer (z.b. durch Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit, Ausnutzung der Spiellust, besondere Verkaufsveranstaltungen, Belästigung, Irreführung, Preiswerbung) - Verletzung von Interessen der Allgemeinheit (z.b. durch Marktbehinderung, Rechtsbruch) - Rechtsschutz: wettbewerbsrechtliche Ansprüche (Unterlassungs-, Beseitigungs-, Schadensersatz-, Gewinnabschöpfungs-, Auskunftsanspruch) und prozessuale Fragen (insb. Abmahnung, einstweilige Verfügung) - internationale Aspekte: Internationales Privatrecht sowie europäische Einflüsse auf das deutsche Lauterkeitsrecht

3 Die Vorlesung wird vom Lehrstuhl Prof.Dr.Schaub betreut, nähere Angaben erhalten Sie beim Lehrstuhl Prof.Dr.Schaub. 2. Kartellrecht In der Vorlesung Kartellrecht wird das deutsche und europäische Recht der Wettbewerbsbeschränkungen als wichtige Grundlage der marktwirtschaftlichen Ordnung behandelt. Inhalt sind insbesondere: Europäisches Kartellrecht: Die wettbewerbsrechtlichen Normen im EG-Vertrag und dem sie konkretisierenden Sekundärrecht haben nicht nur eine weitreichende praktische Bedeutung, sondern von ihnen gehen auch immer stärkere Einflüsse auf das nationale Kartellrecht aus. Daher ist die Kenntnis des europäischen Kartellrechts Grundlage für das Verständnis des deutschen Kartellrechts. In diesem Zusammenhang werden insbesondere behandelt: - Entwicklung und Zwecke des europäischen Wettbewerbsrechts - das Kartellverbot des Art. 81 EG (mit den dazugehörigen sekundärrechtlichen Regelungen) - das Missbrauchsverbot des Art. 82 EG - die Regelung über öffentliche Unternehmen in Art. 90 EG - die dazu gehörenden verfahrensrechtlichen Fragen Deutsches Kartellrecht (geregelt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]): Gegenstand dieses Abschnitts der Veranstaltung sind insbesondere: - Entwicklung und Zwecke des deutschen Kartellrechts - die unterschiedlichen Arten von Wettbewerbsbeschränkungen - (wettbewerbsbeschränkende Vereinberaungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen; Markbeherrschung und wettbewerbsbeschränkendes Verhalten; Zusammenschlusskontrolle; Vergabe öffentlicher Aufträge; Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche, z.b. für die Presse) - Kartellbehörden und ihre Befugnisse, Sanktionen, Verfahrensregelungen Die Vorlesung wird vom Lehrstuhl Prof.Dr.Schaub betreut, nähere Angaben erhalten Sie beim Lehrstuhl Prof.Dr.Schaub. 3. Kapitalmarktrecht (einschl. Börsenrecht) Die Veranstaltung Kapitalmarktrecht befaßt sich mit den Rechtsrahmen für den Handel mit Wertpapieren sowie dem Wertpapierübernahmerecht (Take-Over) als Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht. Insbesondere werden behandelt: - Das Wertpapierhandelsrecht (WpHG) als Grundlage des Kapitalmarktrechts (Insider- Handel, Ad-Hoc-Publizität, Markt- und Kurspreismanipulation, Anlegerschutz, Pflichten der Banken und Finanzintermediäre, Finanzanalysten)

4 - Das Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) für die Pflichten der Marktteilnehmer bei der Übernahme von anderen an der Börse notierten Unternehmen - Das Börsenrecht als spezielles Kapitalmarktrecht: Börsenbegriff, Zulassung zur Börse, Prospekthaftung, außerbörslicher Handel - Das WertpapierprospG und das VerkaufsprospG als Grundlagen für den Anlegerschutz im außerbörslichen und auch den sog. grauen Kapitalmarkt, Prospekthaftung, Aufsichtsrechte - Das Investmentrecht als rechtlicher Rahmen für Fonds und Kapitalanlagegesellschaften - Das Internationale Kapitalmarktrecht: Kollisionsrecht sowie Europäisches Recht Die Vorlesung wird in der Regel vom Lehrstuhl Prof.Dr.Spindler betreut, nähere Angaben beim Lehrstuhl Prof.Dr.Spindler. 4. Bank- und Wertpapierrecht Das Bank- und Wertpapierrecht sind von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Die Vorlesung behandelt im bankrechtlichen Teil das Einlagengeschäft, den bargeldlosen Zahlungsverkehr und das Kreditgeschäft. Der wertpapierrechtliche Teil knüpft an die im Pflichtfachbereich erworbenen wertpapierrechtlichen Grundkenntnisse an und vermittelt einen Überblick über börsenfähige Wertpapiere und die Wertpapiergeschäfte. Damit dient die Vorlesung zugleich als Bindeglied zum Kapitalmarktrecht. Die Vorlesung wird in der Regel vom Lehrstuhl Prof.Dr.Bruns, hilfsweise vom Lehrstuhl Prof.Dr.Spindler betreut. 5. Versicherungsrecht Die Vorlesung Versicherungsrecht gibt einen Einblick in das Privatversicherungsrecht, dessen Kenntnis eine wichtige Qualifikation für die Tätigkeit im Versicherungssektor darstellt. Im Vordergrund steht die Vermittlung des Versicherungsvertragsrechts: Beteiligte des Versicherungsverhältnisses, Vertragsschluss, Inhaltskontrolle, Gefahrerhöhung, Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, Schadensversicherung, Personenversicherung etc. Ergänzt wird das breite versicherungsvertragsrechtliche Spektrum um einen Überblick über die Versicherungsaufsicht und das europäische Versicherungsrecht. Die Vorlesung wird vom Lehrstuhl Prof.Dr.Bruns betreut. 6. Insolvenzrecht Für entsprechende Informationen wird auf den Schwerpunktbereich 3 (Europäisches Privatund Prozeßrecht) verwiesen. IV. Ergänzungsveranstaltungen Darüberhinaus werden durch Lehrbeauftragte folgende Veranstaltungen angeboten, die aber derzeit nicht klausurrelevant sind - Umwandlungsrecht (Prof.Dr.Marsch-Barner, Syndikus Deutsche Bank AG) - Praxis des europäischen und deutschen Kartellrechts (RA Dr.Voelcker)

5 1. Umwandlungsrecht Die Veranstaltung Umwandlungsrecht befasst sich mit den verschiedenen Formen der Umwandlung nach dem UmwG (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel) sowie Umwandlungen außerhalb dieses Gesetzes. Dabei werden mitbehandelt: - Die europarechtlichen Grundlagen des UmwG - Rechtsfragen grenzüberschreitender Umwandlungen - Die unterschiedlichen Gesellschaftsrechtsformen - Die Verzahnungen zwischen dem Umwandlungsrechts und dem Gesellschaftsrecht - Schnittstellen zwischen dem Umwandlungsrecht und dem WpÜG sowie dem WpHG 2. Praxis des europäischen und deutschen Kartellrechts - die Veranstaltung wird von RA Dr.Voelcker durchgeführt, nähere Angaben über die Homepage von Prof.Dr.Bruns C. Berufschancen Die Berufschancen für Wirtschaftsrechtler sind nach wie vor als gut einzustufen, wenn auch die Arbeitsmarktlage für Juristen schlechter geworden ist. Einstiegsgehälter für junge, gute Wirtschaftsrechtler (Anwaltschaft) liegen bei entsprechender Qualifikation derzeit im Bereich von Euro. Einen Eindruck von der Arbeitsmarktlage und dem Anforderungsprofil zahlreicher großer Kanzleien oder Unternehmen vermitteln Ihnen die Stellenanzeigen in der NJW was aber nicht für den gesamten Arbeitsmarkt repräsentativ sein muß. D. Allgemeines I. Verantwortliche Für die einzelnen Wahlbereiche zeichnen die jeweiligen Fachvertreter verantwortlich: für das Zivilrecht derzeit Prof.Dr.Spindler, für das Öffentliche Recht Prof.Dr.Mann, für das Arbeitsrecht Prof.Dr.Otto. Fragen zu den einzelnen Wahlbereichen im Rahmen des Schwerpunktbereichs stellen Sie bitte an die jeweiligen Fachvertreter. II. Allgemeine examens- bzw. prüfungsbezogene Fragen Die allgemein studien- bzw. examensbezogenen Fragen, die auf die Prüfungen, Anmeldeverfahren, Wiederholungen etc. bezogen sind, richten Sie bitte an das Studierendenbüro. Wir bitten um Verständnis, daß wir hier keine Auskünfte erteilen können, da allein das Studierendenbüro, das die Aufgaben des Prüfungsamtes übernimmt, hier verbindlich antworten kann.

6 E. Studienplan I. Überblick 1 Pflichtfach-Modul Zivilrechtliches Wahlmodul Öffentlich-rechtliches Wahlmodul Arbeitsrechtliches Wahlmodul Vertragsgestaltung im Gesellschaftsund Arbeitsrecht - 1 Std. GesR WS - 1 Std. ArbR, WS/SS Wettbewerbsrecht (UWG) (2 Std.) SS Bes. Wirtschaftsverwaltungsrecht 2 Std. SS (Mann) Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (2std.) (WS/SS) 2 Std. Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts, einschließlich Konzernrecht 2 Std. WS Kartellrecht 2 Std. WS Umweltrecht 2 Std. SS (Mann Stoll Calliess, im Jahr 2004/2005 letztmalig im WS) Organisation der Mitbestimmung auf Betriebs-, Unternehmens und Konzernebene (2std.) (WS/SS) Dt. u. europ. Wirtschafts-verf. u. WiVwR 2 Std. (einschl. Aufsichtsrecht KWG, VAG etc.) WS (Mann oder Stoll) Kapitalmarktrecht 2 Std. (einschl. Börsenrecht) SS Internat. u. europ. Wirtschaftsrecht 2 Std. WS (Stoll) Sozialrecht (2std.) [notfalls Lehrauftrag] (WS/SS) Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats (WS/SS) Bank- und Wertpapierrecht 2 Std. SS Seminar 2 Std. WS/SS Seminar im Arbeitsrecht (2std.) (WS/SS) 1 Die Festlegungen auf SS oder WS können je nach Personalkapazitäten variieren innerhalb eines Jahres werden aber in der Regel alle Veranstaltungen angeboten.

7 2 Std. Ergänzungsveranstaltungen: Versicherungsrecht 2 Std. SS (Bruns) Insolvenzrecht 2 Std., WS oder SS Seminar 2 Std. WS/SS Umwandlungsrecht, 2 Std. WS/SS Praxis des europäischen und deutschen Kartellrechts, 2 Std. WS/SS Europarechtliche Aspekte des Arbeitsrechts (1-2 std.) [soweit Kapazität oder Lehrauftrag] Streitschlichtung und - entscheidung im Arbeitsrecht (1std.) [ev. Lehrauftrag, bisher partiell als Blockveranstaltung]] II. Studienplan für das Zivilrechtliche Wahlmodul nach Semestern 2 WS SS Vertragsgestaltung im Gesellschafts- 1 Std. WS - Pflichtbereich Wettbewerbsrecht (UWG) (2 Std.) SS - Wahlbereich 2 Std. Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts, einschließlich Konzernrecht - Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht (1 Std.) - 2 Die Festlegungen auf SS oder WS können je nach Personalkapazitäten variieren innerhalb eines Jahres werden aber in der Regel alle Veranstaltungen angeboten.

8 Pflichtbereich 2 Std. WS Dt. u. europ. Wirtschafts-verf. u. WiVwR 2 Std. - Pflichtbereich WS Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats (WS/SS) Pflichtbereich 2 Std. Kartellrecht 2 Std. Wahlbereich Seminar 2 Std. Wahlbereich Pflichtbereich Kapitalmarktrecht 2 Std. (einschl. Börsenrecht) SS - Wahlbereich Bank- und Wertpapierrecht 2 Std. SS Wahlbereich Versicherungsrecht 2 Std. SS Wahlbereich Seminar 2 Std. WS/SS Ergänzungsveranstaltungen: Umwandlungsrecht, 2 Std. WS/SS Praxis des europäischen und deutschen Kartellrechts, 2 Std., WS/SS

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