Lizenzbestimmungen zur Nutzung der Online-Software MaklerServer

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1 Sie (im folgenden Nutzer oder Kunde genannt) erwerben bei der REGO Systems (im folgenden Anbieter genannt) eine Lizenz, nicht die Software selber. Unsere Softwareprodukte werden Ihnen unter den folgenden Lizenzbestimmungen zur Verfügung gestellt, die festlegen, was Sie mit diesem Produkt tun dürfen. Im Mietvertrag wird der Umfang dieser Lizenz definiert. 1 Allgemein Diese Lizenzbestimmungen sind in Verbindung mit dem Mietvertrag zu sehen. Zusammen stellen diese beiden Dokumente die gesamte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer dar. Sie setzt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Verträge oder Vereinbarungen außer Kraft, sofern diese im Mietvertrag nicht aufgeführt werden, und kann nur durch einen schriftlichen und unterzeichneten Vertrag verändert werden. Die Lizenzbestimmungen werden bestimmt und aufgesetzt in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Falls irgendeine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung durch ein ordentliches Gericht für ungültig, ungesetzlich oder undurchführbar erklärt werden sollte, wird diese Bestimmung von der Lizenzvereinbarung ausgenommen. Alle anderen Bestimmungen bleiben aber weiter in Kraft. Alle Angaben, Darstellungen und Beschreibungen der Software im Internet, Prospekten, Anzeigen, Produktbeschreibungen usw., auch bezüglich der Preise, sind unverbindlich und keine Eigenschaftszusicherungen. 2 Gegenstand Diese Bestimmungen regeln die Konditionen der Nutzungsrechte des im Mietvertrag vereinbarte Software-Pakets (nachstehend Produkt genannt). Das Produkt wird ausschließlich auf der Grundlage dieser Lizenzbestimmungen vertrieben. Spätestens durch die Inbetriebnahme des Produktes werden diese Bestimmungen durch den Nutzer anerkannt. Der Anbieter stellt dem Nutzer das Produkt mit den im Mietvertrag vereinbarten Zugängen, Modulen, Funktionen und Speicherkapazitäten zur Verfügung.

2 3 Nutzung, Änderung Der Anbieter überträgt dem Kunden/Nutzer keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte, die über die zweckentsprechende Nutzung des erhaltenen Produktes hinausgehen, insbesondere das Recht der Bearbeitung oder das Recht zur Weiterverbreitung. Im Rahmen der zulässigen Nutzung des Produktes sind das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher sowie die Erstellung einer Sicherungskopie, die als solche eindeutig zu kennzeichnen ist Vervielfältigungen zulässig. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Programme unerlässlich, darf der Nutzer Sicherungskopien seiner auf dem Server befindlichen Datenbanken in der zwingend notwendigen Anzahl herstellen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. Jede weitere Nutzung und Verwertung des Produktes oder von Teilen des Produktes, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung sind strafbar und vertragswidrig und machen den Nutzer schadenersatzpflichtig. Nur im Rahmen der 69d Abs. 2 und 3, 69e, 69g Abs. 2 UhrG darf der Nutzer das Produkt testen, untersuchen und kopieren. Mit schriftlicher Zustimmung der REGO Systems dürfen Änderungen vorgenommen werden. Sollten seitens des Nutzers Änderungen am Quellcode durchgeführt werden ohne vorhergehender schriftlicher Zustimmung seitens der REGO Systems, so ist eine sofort fällige Konventionalstrafe in Höhe von ,- (netto) an die REGO Systems zu leisten. Die REGO Systems räumt dem Nutzer ein einfaches, nur unter Voraussetzung des 4 übertragbares Nutzungsrecht an dem Produkt ein. 4 Mehrfachnutzung Die Zugangsdaten sind nicht übertragbar. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dem Nutzer steht es frei, mehreren Benutzern (Mitarbeitern) die Nutzung des Produktes zu ermöglichen.

3 5 Weiterveräußerung / Weitervermietung Der Nutzer darf seine erworbene Lizenz und das Produkt einschließlich sonstigen Begleitmaterials an Dritte veräußern, vorrausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen zwischen ihm und der REGO Systems einverstanden. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Nutzers zur Nutzung des Produktes. Der Nutzer ist im Falle der Veräußerung verpflichtet der REGO Systems den Namen und die vollständige Anschrift des neuen Anwenders schriftlich mitzuteilen. Der Nutzer darf seine erworbene Lizenz und das Produkt einschließlich sonstigen Begleitmaterials nicht Dritten überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragbestimmungen verletzten, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dem Nutzer ist eine Vermietung des Produkts an Dritte nicht gestattet. 6 Gewährleistung Die REGO Systems gewährleistet, dass dem Kaufgegenstand zugesicherte Eigenschaften vorliegen. In Prospekten oder sonstigen Verkaufsunterlagen enthaltene Angaben sind nicht zugesichert, es sei denn, eine Zusicherung erfolgt ausdrücklich. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht. Aufgrund der in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie den Bedienungsfehlern gewährleistet die REGO Systems keine vollkommen fehlerfreie Funktion unter allen Einsatzbedingungen. Auch ein Datenverlust lässt sich nicht vollständig ausschließen. Der Nutzer sichert daher in regelmäßigen Zeitabständen, bei Erfordernis täglich, seine Daten. Für eine eventuelle Rekonstruktion bei Datenverlust verwahrt er die erforderlichen Unterlagen. Auftretende Mängel zeigt der Nutzer der REGO Systems in allen erkennbaren Einzelheiten an. Dabei befolgt er die Hinweise der REGO Systems zur Fehleranalyse, damit sich die REGO Systems ein erstes Bild machen kann. Der Nutzer erhält innerhalb von einer Woche ab Anzeige an die REGO Systems ein Update, das die Mängel beseitigt. Gibt es noch kein ausgereiftes Update und muss es die REGO Systems erst noch entwickeln, verlängert sich die Frist um einen für beide Vertragspartner angemessenen Zeitraum.

4 Beseitigt das übergebene Update den Mangel nicht, setzt der Nutzer der REGO Systems eine angemessene Nachfrist. Nach Fristablauf ist der Nutzer nach seiner Wahl zur Wandlung oder Minderung berechtigt, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt wurde. Verlangt der Nutzer die Wandlung, berechnet sich der Wert der zwischenzeitlich gezogenen Nutzung nach demjenigen Teil des Kaufpreises/Mietpreises, der dem Verhältnis von tatsächlicher zu bei Mangelfreiheit regelmäßig zu erwartender Benutzungszeit entspricht. Die Gewährleistung umfasst nicht die Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungs- oder Wartungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Nutzer das Produkt selbst oder durch Dritte verändert. Werden in diesen Fällen Gewährleistungsmaßnahmen durchgeführt, zahlt der Nutzer eine Aufwandsentschädigung. Sie umfasst neben dem Materialund Arbeitsaufwand auch die weiteren Auslagen. 7 Haftungsbeschränkung Das Produkt wird Ihnen auf der Grundlage des Gegenwärtigen Zustands zur Verfügung gestellt. Andere Garantien oder Bedingungen gibt es nicht, weder ausdrücklich noch implizit. Dies schließt auch Garantieansprüche bezüglich der Verkaufsqualität, Verkäuflichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck aus, oder solche, die durch geltendes Recht, gesetzliche Vorschriften, Geschäftsgebrauch oder Handelsverkehr verursacht werden, beschränkt sich aber nicht auf diese. Das Produkt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und auf verschiedenen Rechnern von verschiedenen Personen und Firmen getestet. Die REGO Systems ü- bernimmt keine Gewährleistung dafür, dass das Produkt für einen bestimmten, vom Nutzer angestrebten Zweck geeignet ist. Bei Software muss nach Stand der Technik und Wissenschaft gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet werden. Es können unter bestimmten Systemvoraussetzungen Unzulänglichkeiten nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, übernimmt die REGO Systems keine Haftung, dennoch prüft die REGO Systems die Ware. Die REGO Systems übernimmt keine Gewährleistung über die Funktionsfähigkeit des Produkts auf dem Rechner des Nutzers.

5 Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen, die aus der Nutzung des Produkts, deren Dateien und daraus resultierenden Schäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden, für den Nutzer oder für einen Dritten entstehen. Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen für alle Schäden, gleich welcher Art, die durch Rückrufaktionen des Nutzers oder eines Dritten, der mit dem Nutzer und des Produkts mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang steht, entstehen. Ansprüche Dritter, oder Ansprüche Dritter, die durch den Nutzer getragen und vom Nutzer eingefordert werden, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Auch aus der Tatsache, dass das Produkt nicht benutzt werden kann, selbst, wenn die REGO Systems auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist. 8 Marken / Urheberrecht / Eigentumsvorbehalt Die Online-Software MaklerServer, sowie die dazugehörige Programm- Dokumentation und sonstiges Begleitmaterial sind Eigentum der REGO Systems und sind durch nationale Gesetze und internationale Verträge urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer erwirbt ausschließlich das Recht zur Verwendung des Produktes. Ihm werden weder ausdrücklich, noch implizit andere, als die in diesem Lizenzvertrag erwähnten Rechte an dem Produkt gewährt. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Nutzers sowie bei einer erheblichen Verletzung der Sorgfalts- oder Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die REGO Systems teilt dies dem Nutzer ausdrücklich mit. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die REGO Systems erlischt das Recht des Nutzers zur Weiterverwendung des Produktes. Sämtliche vom Nutzer angefertigten Kopien müssen vom Nutzer vernichtet werden. Die REGO Systems behält zu jedem Zeitpunkt sämtliche Rechte und Ansprüche an dem Produkt, einschließlich des Rechts am geistigen Eigentum. MaklerServer und das MaklerServer-Logo sind eingetragene Marken der REGO Systems. Die REGO Systems erkennt sämtliche eingetragenen Warenzeichen an, die in dieser Lizenz, der Software und der Programm-Dokumentation Erwähnung finden.

6 9 Rechtswahl / Gerichtsstand / Schriftform Sämtliche Geschäftsbeziehungen der REGO Systems mit dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Nutzer seinen Sitz im Ausland hat Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der REGO Systems, Hilden. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Bestimmung beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der schriftlichen Form. Werden Sie von Vertretern oder Hilfspersonen der REGO Systems erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn die REGO Systems hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt. Erkrath,

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