Team Gewaltprävention Mobbing in der Schule
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- Dirk Hartmann
- vor 8 Jahren
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1 Was ist Mobbing? Das Seco definiert Mobbing folgendermassen: "Mobbing (aus dem Englischen to mob = anpöbeln, schikanieren) bedeutet, dass eine Person o- der eine Gruppe am Arbeitsplatz von gleichgestellten, vorgesetzten oder untergebenen Mitarbeitenden schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird. Die gemobbten Personen geraten durch die Gruppendynamik (oder durch das Machtgefälle) in eine unterlegene Position, aus der sie alleine nicht mehr herausfinden können. Sie werden durch das System in dieser Rolle fixiert, was zu entsprechenden Opfer-Gefühlen und Opfer-Haltungen führt. Der Zeitfaktor spielt insofern eine Rolle, als man per Definition nur dann von Mobbing spricht, wenn Mobbing-Handlungen systematisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Die Definition von Leymann (Mobbing ist nur gegeben, wenn die Mobbing-Handlungen mindestens einmal pro Woche stattfinden und mindestens ein halbes Jahr lang andauern)wird heute noch oft zur Diagnose und bei Gerichts-Prozessen beigezogen. Einmalige Vorfälle sind so oder so kein Mobbing. Auch kann man nicht von Mobbing sprechen, wenn zwei etwa gleich starke Parteien in Konflikt geraten und diesen nicht lösen können." In dem Sinne kann gemäss Bundesgericht nicht von Mobbing gesprochen werden, wenn keine freundschaftliche und kollegiale Zuwendung erfahren wird, wenn stattdessen ein rauer Wind ins Gesicht bläst, wenn ein unanständiges ruppiges Benehmen vorherrscht, was auf fehlende Erziehung und Kinderstube schliessen lässt, wenn elementare Anstandsregeln, wie die gegenseitige Begrüssung bei Begegnungen, nicht eingehalten werden und das Verhalten als unwürdig bezeichnet werden darf. 1 Eine Person wird gemobbt, wenn er oder sie wiederholt und über längere Zeit den gewalttätigen Handlungen einer Person oder mehrere anderer Personen ausgesetzt ist. 1 BGE 131 III 538 E. 4.2
2 In den letzten 15 Jahren hat der Begriff Mobbing einen festen Platz im deutschen Vokabular gefunden. Durch den vermehrten Gebrauch dieses Begriffs ist allerdings auch eine gewisse Verwirrung entstanden. Was ist Mobbing und was ist es nicht? Mobbing (z. T. auch Bullying genannt) ist nur eine von vielen Gewaltformen an Schulen. ( ) Auch wenn Mobbing ein aggressives Verhalten ist, ist nicht jede aggressive Handlung Mobbing. ( ) Das Spezifische am Mobbing ist, dass es in Gruppen entsteht und sich systematisch und über längere Zeit gegen bestimmte Opfer richtet. Die Aggressoren treten meistens zusammen auf und sind dem Opfer dadurch per definitionem überlegen. Mobber haben meistens gute Assistenten, die sogenannten Mitläufer. Beim Mobbing besteht somit immer ein Ungleichgewicht der Kräfte zwischen dem Opfer und den mobbenden Kindern/Jugendlichen. Dieses unterscheidet Mobbing grundsätzlich von Konflikten, bei welchen die Streitenden eher gleichwertig sind. Es gibt heute viele Forschungsergebnisse, die zeigen, dass Verhaltensprobleme, Aufmerksamkeits- Hyperaktivitätsprobleme (ADHS), aggressives unkontrolliertes Verhalten und auch schwache Sprachkompetenz klare Risiken für Mobbingerfahrungen darstellen. Diese Kinder scheinen allgemein unter ihren Peers wenig beliebt zu sein. Sie erhalten daher wenig Unterstützung in Mobbingvorfällen, und Andere neigen eventuell eher dazu die Mobber zu assistieren. Aufgrund mehrerer Studien können wir heute auch sagen, dass Kinder/Jugendliche, die ihre Grenzen nicht markieren können, beliebte Zielscheiben von mobbingbereiten Peers sind. Einigen Kindern/Jugendlichen fällt es auch schwerer als Anderen, Freunde in der Klasse zu finden. Dies gefährdet sie. Es ist für Mobber weniger gefährlich Mitschüler/innen zu mobben, die keine Freunde haben. Da sind kaum Repressalien zu erwarten. ( ) Verschiedene Studien zeigen, dass Mobbing längerfristig auch für die Mobbenden negative Folgen hat. Diese lernen, dass ihr Verhalten sich lohnt, und sie kommen kaum selber aus ihrer Rolle heraus. Somit haben sie ein erhöhtes Risiko später Probleme mit Gewalt und anderen Formen von Delinquenz zu zeigen. ( ) 2 Rechtsgrundlagen? Den Tatbestand des Mobbings gibt es im Gesetz nicht. Entscheide können bis heute nur gefällt werden, indem die Gesetze analog (sinngemäss) angewendet werden. Bis jetzt sind vorwiegend Fälle behandelt worden, welche die Arbeitswelt betreffen. Der Berufsschulbesuch ist Bestandteil des Lehrvertrages. Es handelt sich ja bekanntlich beim Schulbesuch um Arbeitszeit. Aus diesem Grunde wird die Meinung vertrete, dass auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechend angewendet werden können. Die Schule bzw. die Schulleitung und Lehrer trifft somit die gleiche Verantwortung, wie den Arbeitgeber. 2 Françoise D. Alsaker, Netzbrief November 09, Nr. 9
3 Folgende Bestimmungen kommen zum Tragen: Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 28 ZGB Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen. Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt wird. In den Artikeln 28a 28k werden: Klage (28a,b), Vorsorgliche Maßnahmen (28c,d,e,f) und das Recht auf Gegendarstellung (28g,h,i,k) namentlich erwähnt. Art. 328 OR Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Allgemeinen Arbeitsgesetz 3 Art. 6 Abs. 1 1 Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen. 2 Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs oder Haushalts angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann. Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs angemessen sind. Er hat im weiteren die erforderlichen Mass-nahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Art. 2 Abs. 1 Bst. d ArGV 3 Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten: Insbesondere muss er dafür sorgen, dass die Arbeit geeignet organisiert ist. 3 Bundesgesetz vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, SR ) und Verordnung 3 vom 18. August 1993 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3, SR )
4 Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) In Frage kommt ferner unabhängig von Verfahren nach Arbeitsgesetz, OR, ZGB usw. eine Strafanzeige wegen übler Nachrede (Art. 173 StGB) Verleumdung (Art. 174 StGB) Beschimpfung (Art. 177 StGB) Drohung (Art. 180 StGB) Nötigung (Art. 181 StGB) einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB) sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB) Massnahmen bei wiederholten Gewaltvorfällen (Mobbing) 4 Mobbing ist für die Betroffenen äusserst belastend, da sie meistens den Tätern eindeutig unterlegen sind, sich kaum wehren können und über längere Zeit hinweg belästigt werden. Es muss unbedingt eingegriffen werden! Beim Mobbing gibt es einen Täter (eventuell Mittäter) und ein Opfer. Diese lassen sich auf Grund von äusserlichen Anzeichen bestimmen. Die Täter sind zum Beispiel körperlich überlegen, die Opfer meist unsicher und ängstlicher Natur. 5 Sind die Parteien identifiziert, so sollten ernsthafte Gespräche mit den Beteiligten (Mobber, Gemobbter, Erziehungsberechtigte, Lehrmeister) geführt werden. Es ist ganz klar festzuhalten, dass keine weitere Gewalt mehr toleriert wird. Dies kann damit untermauert werden, in dem zum Beispiel eine Strafanzeige angedroht wird. ( ) Unter direkten Formen versteht man ( ) physische Handlungen ( ) wie Festhalten, Beschmutzen, Bespritzen, Einsperren und bedrohende Annäherungen. Das Mobbingopfer wird verbal angegriffen, lächerlich gemacht, direkt ausgeschlossen, bedroht, erpresst, bestohlen oder sein Eigentum wird zerstört. ( ) Typische indirekt aggressive Mobbinghandlungen sind Gesten, Gerüchte, Ausgrenzungen und sogar Ignorieren. Diese Auflistung mag banal erscheinen, aber britische Studien zeigen, dass grosse Anteile der Lehrkräfte viele dieser Handlungen gar nicht als aggressive Handlungen betrachten. ( ) Seit elektronische Medien von Schülern und Schülerinnen vermehrt benutzt werden, werden diese auch im Rahmen von Mobbing benutzt (Cyber-Mobbing). ( ) Im Mobbing streiten die Beteiligten nicht um eine Sache, wie es in Konflikten der Fall ist: Mobbing ist eine reine Machtdemonstration. Mobber wollen nämlich nicht ertappt werden. Sie wollen 4 In Anlehnung zu Merkblatt zu Gewalt in der Schule 5 Eine Auflistung solcher Anzeichen findet man im Buch von Dan Olweus "Gewalt in der Schule" (1995) oder auf der-schule.ch.vu.
5 Erfolg, aber keine Strafe. Der Erfolg ist bereits dadurch vorprogrammiert, dass die Mobber in der Zahl ihren Opfern überlegen sind. Ausserdem haben Mobber auch ein Publikum, das ihnen passiv zuschaut, oder sie zum Teil ermutigt. Das Opfer hat nur geringe Chancen, sich effizient zur Wehr zu setzen. ( ) Typisch sind dabei absichtlich falsche Auslegungen, Verneinen oder Bagatellisieren des Geschehens. ( ) Opfer sind keine einheitliche Gruppe. ( ) 6 Weil das typische passive Mobbing-Opfer eher ängstlicher, unsicherer Natur ist, ein geringes Selbstvertrauen und unter Umständen keine Freunde hat, ist es wichtig, dass ihm geholfen wird sich einzugliedern und Freunde zu finden. Weil ausgegrenzte Menschen oft nicht sehr geschickt im Knüpfen von Kontakten sind, ist es für diesen nützlich, wenn ihm Lehrer, Erziehungsberechtigte und Lehrmeister mit konkreten und anschaulichen Vorschlägen zeigen, wie dies möglich ist. Bill/Huber/Lanfranchi/Matt, 15. März Françoise D. Alsaker, Netzbrief November 09, Nr. 9
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