MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck"

Transkript

1 MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am 20. Juli Stück 178. Verordnung Studienplatzvergabe für Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger in das Diplomstudium Zahnmedizin im Studienjahr 2011/ Bestellung zur interimistischen Leiterin (Direktorin) der Sektion für Allgemeine Pathologie 180. Bevollmächtigungen gemäß 27 Abs 2 Universitätsgesetz Ausschreibung von wissenschaftlichen Stellen 182. Ausschreibung von Stellen des Allgemeinen Universitätspersonals Das Mitteilungsblatt erscheint jeweils am 1. und 3. Mittwoch jeden Monats. Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältigung, Vertrieb und für den Inhalt verantwortlich:, der Medizinische Universität Innsbruck, Innrain 52, A-6020 Innsbruck.

2 Verordnung Studienplatzvergabe für Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger in das Diplomstudium Zahnmedizin im Studienjahr 2011/12 Das at der Medizinischen Universität Innsbruck hat am die nachfolgende Verordnung auf Grundlage der Verordnungsermächtigung gemäß 14 Abs 2 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck ab dem Studienjahr 2011/2012, Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Studienjahr 2010/2011, 13. Stück, Nr. 67 vom 20. Jänner 2011, erlassen. 1 Das at stellt fest, dass aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen des Studienjahres 20010/11 für den Quereinstieg in das Diplomstudium Zahnmedizin (Q 203) für das Wintersemester 2011/2012 drei freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl im siebten Semester verfügbar sind. 2 Für andere Semester mit Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl können mangels freier Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl keine Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger im Sinne des 14 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin ab dem Studienjahr 2011/2012" zum Studium der Zahnmedizin zugelassen werden. Anträge auf Zulassung für einen Quereinstieg, die nicht den Quereinstieg in das siebte Semester für das Wintersemester 2011/2012 oder in ein Semester ohne Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl betreffen, müssen deshalb abgewiesen werden. 3 Antragsberechtigt für einen Quereinstieg in das siebte Semester des Studiums der Zahnmedizin im Wintersemester 2011/2012 sind ausschließlich Studierende, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Anrechnung aller ihrer bisher erbrachten Studienleistungen in kein niedereres und auch in kein höheres Semester des Studiums der Zahnmedizinmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck einzureihen wären, als das siebte Semester. Der Nachweis, dass Studierende in kein niederes Semester des Studiums der Zahnmedizinmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck einzureihen sind ist entweder generell durch den an der Medizinischen Universität Innsbruck abgelegten Zahnmedizinischen Eingangstest oder individuell im Rahmen eines strukturierten Zulassungsgespräches zu erbringen. 4 Die Vergabe der freien Studienplätze erfolgt nach dem Kriterium der erbrachten Studienleistung. Diese wird durch die Bildung der Durchschnittsnote aller Prüfungsleistungen in den Fachprüfungen/Gesamtprüfungen, Pflichtfächern und Wahlfächern ermittelt, welche mit einer fünfteiligen Notenskala (vgl. 73 Abs 1 erster Satz Universitätsgesetz 2002) bewertet wurden. Bei Gleichwertigkeit ist jener Bewerberin bzw. jenem Bewerber der Vorzug zu geben, welche bzw. welcher die höhere Anzahl an bereits abgeleisteten Famulaturtagen nachweisen kann. Bei gleicher Anzahl der Famulaturtage ist jener Bewerberin bzw. jenem Bewerber der Vorzug zu geben, welche bzw. welcher die höhere Anzahl an Semesterwochenstunden freier Wahlfächer absolviert hat. Für den Fall, dass zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern auch nach Bewertung dieses Kriteriums Gleichwertigkeit besteht entscheidet das Los.

3 Anträge sind unter Verwendung des auf der Homepage der Medizinischen Universität Innsbruck verfügbaren Formblatts Antrag auf Zulassung als Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger in das Diplomstudium Zahnmedizin für das Wintersemester 2011/2012 unter Beischluss aller Zeugnisse über die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller bislang an einer inländischen oder gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgelegten Prüfungen und der Nachweise der bereits abgeleisteten Famulaturtage. bis spätestens (Einlangen) an den Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck Univ.-Prof. Dr. Norbert Mutz per Adresse Speckbacherstr , A-6020 Innsbruck zu stellen. Für das at 179. Bestellung zur interimistischen Leiterin (Direktorin) der Sektion für Allgemeine Pathologie Das at hat in seiner Sitzung vom beschlossen, für den Zeitraum ab bis zum Dienstantritt einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors gemäß 99 Abs 1 UG 2002 für Transplantationspathologie der Sektion für Allgemeine Pathologie zu bestellen. Frau Ao. Univ.-Prof. Dr. Patrizia Moser zur interimistischen Leiterin (Direktorin) 180. Bevollmächtigungen gemäß 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 Folgende Personen sind gemäß 27 Abs 1 bzw Abs 2 Universitätsgesetz 2002 bis auf Widerruf zum Abschluss der für die Erfüllung von Verträgen gemäß 27 Abs 1 Z 3 Universitätsgesetz 2002 erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesen Verträgen vom jeweiligen Leiter der Organisationseinheit bevollmächtigt (Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich): SAP Nr. Titel des Projekts Projektleiter Organisationseinheit D Experimentelle Psychiatrische Grundlagenforschung Univ.-Prof. Dipl.- Ing. Dr. Alois Saria Univ.-Klinik für Allgemeine und Sozialpsychiatrie

4 Ausschreibung von wissenschaftlichen Stellen An der Medizinischen Universität Innsbruck gelangen nachstehende Stellen des wissenschaftlichen Dienstes zur Besetzung: Chiffre: MEDI Facharzt/Fachärztin, Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, ab bis längstens Voraussetzungen: abgeschlossenes Medizinstudium, Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Aufgabenbereich: ärztliche Tätigkeit, Forschung, Lehre, Verwaltung. Chiffre: MEDI Arzt/Ärztin in Facharztausbildung, Universitätsklinik für Unfallchirurgie, ab sofort bis zum Abschluss der Facharztausbildung, längstens jedoch auf 7 Jahre. Voraussetzungen: abgeschlossenes Medizinstudium. Erwünscht: überdurchschnittliches wissenschaftliches Interesse, Publikationen, klinisch hochengagiertes Arbeiten, anrechenbare Gegenfachzeit. Aufgabenbereich: ärztliche Tätigkeit, Forschung, Lehre, Verwaltung. Es handelt sich um eine Wiederholung der Ausschreibung. Chiffre: MEDI Facharzt/Fachärztin, Universitätsklinik für Unfallchirurgie, ab auf 4 Jahre. Voraussetzungen: abgeschlossenes Medizinstudium, Facharzt/Fachärztin für Unfallchirurgie. Erwünscht: besonderes Interesse an Wirbelsäulen- und Alterstraumatologie, bereits wissenschaftliche Ergebnisse Richtung Habilitation. Aufgabenbereich: ärztliche Tätigkeit, Forschung, Lehre, Verwaltung. Chiffre: MEDI Arzt/Ärztin in Facharztausbildung (Ersatzkraft), Universitätsklinik für Innere Medizin IV, ab bis längstens Voraussetzungen: abgeschlossenes Medizinstudium. Erwünscht: Erfahrung in der Versorgung von Patient/inn/en mit Nieren- und Hochdruckerkrankungen, Nachweis wissenschaftlicher Arbeit auf dem Gebiet der Nephrologie und Hypertensiologie. Aufgabenbereich: ärztliche Tätigkeit, Forschung, Lehre, Verwaltung. Chiffre: MEDI Facharzt/Fachärztin, Universitätsklinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, ab auf 4 Jahre. Voraussetzungen: abgeschlossenes Medizinstudium, Facharzt/Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Erwünscht: besondere klinische und wissenschaftliche Erfahrungen im Gebiet der ästhetischen/rekonstruktiven Gesichtschirurgie und der angeborenen Thoraxfehlbildungen, Kompetenzentwicklung im spezialisierten Fachbereich, wissenschaftliche Tätigkeiten und Projekte. Aufgabenbereich: ärztliche Tätigkeit, Forschung, Lehre, Verwaltung. Schriftliche Bewerbungen sind bis 10. August 2011 unter Angabe der Chiffre am Briefumschlag in der Personalabteilung der Medizinischen Universität Innsbruck, Innrain 98 (AZW, 10. Stock), A-6020 Innsbruck, einzubringen. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reiseund Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Vorstellungsgespräche in den jeweiligen Instituten und Kliniken sind möglich. Für Bewerbungen sind Bewerbungsformulare auszufüllen, die Sie unserer Homepage unter entnehmen können. Die Medizinische Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

5 Ausschreibung von Stellen des Allgemeinen Universitätspersonals An der Medizinischen Universität Innsbruck gelangen nachstehende Stellen des Allgemeinen Universitätspersonals zur Besetzung: Chiffre: MEDI Lehrling Tierpfleger/in, OE Zentrale Versuchstieranlage, ab sofort auf die Dauer der Ausbildung mit Behaltefrist. Voraussetzungen: Pflichtschulabschluss. Erwünscht: Interesse, Fleiß, Belastbarkeit, Teamfähigkeit. Aufgabenbereich: Ausbildung zur Tierpflegerin / zum Tierpfleger. Chiffre: MEDI Referent/in (halbbeschäftigt), Universitätsklinik für Medizinische Psychologie, ab sofort. Voraussetzungen: Nachweis über einschlägig erworbene Kenntnisse oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse. Erwünscht: Matura, sehr gute Deutsch- und Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere sehr gute Englischkenntnisse, sehr gute Erfahrungen in der wiss. Dokumentation und sehr gute Erfahrungen mit den elektronischen Medien). Aufgabenbereich: Dokumentationsassistent/in im Bereich Forschung und Lehre. Chiffre: MEDI Sekretär/in (70%, Ersatzkraft), Universitätsklinik für Unfallchirurgie, ab sofort bis längstens Voraussetzungen: Nachweis über einschlägig erworbene Kenntnisse oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse. Erwünscht: Englisch in Wort und Schrift, gute PC-Kenntnisse (Microsoft Office Programme), Erfahrung in klinischer Terminologie, Teamfähigkeit, Italienischkenntnisse, selbständiges Arbeiten, Adobe Photoshop und InDesign Kenntnisse, Graphikdesign und Kreativität (Adobe Photoshop und InDesign Kenntnisse bzw. Bereitschaft zur Weiterbildung). Aufgabenbereich: Organisation und Betreuung von medizinischen Kursen/Kongressen, Datenbankverwaltung und administrative Tätigkeiten. Chiffre: MEDI Biomedizinische/r Analytiker/in (halbbeschäftigt), Universitätsklinik für Neurologie, ab sofort bis längstens Voraussetzungen: BMA/MTA-Diplom. Aufgabenbereich: Anwendung von molekular- und zellbiologischen Techniken (80%), allgemeines Labormanagement (10%), Haltung einer Mauskolonie (10%). Es handelt sich um eine Wiederholung der Ausschreibung. Chiffre: MEDI Referent/in, Büro des s, ab Voraussetzungen: Nachweis über einschlägig erworbene Kenntnisse oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse. Erwünscht: Hochschulabschluss, Erfahrung in der universitären Administration und Projektleitung, Verhandlungsgeschick, Organisationstalent und selbständige Arbeitsweise, Teamorientierung und Begeisterungsfähigkeit, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, herausragende EDV-Kenntnisse, sehr gute Englisch-Kenntnisse in Wort und Schrift. Aufgabenbereich: Unterstützung des s in allen wesentlichen Aufgaben, selbständige Leitung von Projekten zu unterschiedlichen Themen, Ausarbeitung von Entscheidungs- und Strategievorlagen, Unterstützung der Kommunikation zu den ProfessorInnen und MitarbeiterInnen, Gremienarbeit, Mitwirkung bei der Hochschulentwicklung, Begleitung von Qualitätsmanagement-Themen, Vor- bzw. Nachbereitung von (ats-)sitzungen und Besprechungen. Schriftliche Bewerbungen sind bis 10. August 2011 unter Angabe der Chiffre am Briefumschlag in der Personalabteilung der Medizinischen Universität Innsbruck, Innrain 98 (AZW, 10. Stock), A-6020 Innsbruck, einzubringen. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reiseund Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Vorstellungsgespräche in den jeweiligen Instituten und Kliniken sind möglich. Für Bewerbungen sind Bewerbungsformulare auszufüllen, die Sie unserer Homepage unter entnehmen können. Die Medizinische Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

MITTEILUNGSBLATT der Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/

MITTEILUNGSBLATT der Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ MITTEILUNGSBLATT der Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2014/2015, ausgegeben am 17. Juni 2015, 39. Stück Ausschreibung von wissenschaftlichen

Mehr

12476/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

12476/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 12476/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 12476/AB XXIV. GP Eingelangt am 30.11.2012 BM für Wissenschaft und Forschung Anfragebeantwortung BMWF-10.000/0395-III/4a/2012

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 122- MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2005/2006 Ausgegeben am 1. März 2006 19. Stück 78. Bevollmächtigungen gemäß

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 99 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2005/2006 Ausgegeben am 1. Februar 2006 17. Stück 67. Bestellung zum geschäftsführenden

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 11 AUSGEGEBEN AM 16. März 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 11 AUSGEGEBEN AM 16. März 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 11 AUSGEGEBEN AM 16. März 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 6 Personalmitteilungsblatt

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 51 AUSGEGEBEN AM 21. Dezember 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 51 AUSGEGEBEN AM 21. Dezember 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 51 AUSGEGEBEN AM 21. Dezember 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 5 Personalmitteilungsblatt

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 438 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2005/2006 Ausgegeben am 16. August 2006 43. Stück 181. Medizinische Universität

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 56 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 16. Dezember 2015 9. Stück 36. en gemäß 27 Abs 2 UG

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 14 AUSGEGEBEN AM 6. April 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 14 AUSGEGEBEN AM 6. April 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 14 AUSGEGEBEN AM 6. April 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 6 Personalmitteilungsblatt

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 5 AUSGEGEBEN AM 4. Februar 2009

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 5 AUSGEGEBEN AM 4. Februar 2009 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 5 AUSGEGEBEN AM 4. Februar 2009 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 6 3 DRITTMITTELBEDIENSTETE

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 73 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2011/2012 Ausgegeben am 1. Februar 2012 17. Stück 63. Verlängerung der Bestellung

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 24. 11.2003 9. Stück 25. Ausschreibung von AssistentInnenstellen 26. Ausschreibung

Mehr

43. Richtlinie über die Anerkennung von Studienleistungen. 44. Richtlinie über die Lehrverpflichtung der Universitätsprofessoren/innen

43. Richtlinie über die Anerkennung von Studienleistungen. 44. Richtlinie über die Lehrverpflichtung der Universitätsprofessoren/innen 2006 / Nr. 16 vom 1. März 2006 43. Richtlinie über die Anerkennung von Studienleistungen 44. Richtlinie über die Lehrverpflichtung der Universitätsprofessoren/innen an der Donau-Universität Krems 43. Aufgrund

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 191- MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/universitaet/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 15. Juni 2005 31. Stück 138. Kundmachung

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 691 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am 18. September 2013 65. Stück 251. Bestellung Leiterin

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

FAQ zum Deutschlandstipendium

FAQ zum Deutschlandstipendium FAQ zum Deutschlandstipendium Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis Deutschlandstipendium 1. Deutschlandstipendium 1.1 Zweck des Stipendiums und Förderfähigkeit 1. Deutschlandstipendium 1.2 Art und

Mehr

Regelungen der Interfakultären MD PhD Kommission IMPK Zusätze

Regelungen der Interfakultären MD PhD Kommission IMPK Zusätze Regelungen der Interfakultären MD PhD Kommission IMPK Zusätze Januar 2013 1. Neue Regelungen zur Zulassung zum MD PhD Program... 2 2. Finanzierung MD PhD... 2 3. Finanzierung des Master of Science in Medical

Mehr

Mode & Grafik analog 2 Analoge grafische Techniken Mode & Grafik digital 2 Digitale grafische Techniken

Mode & Grafik analog 2 Analoge grafische Techniken Mode & Grafik digital 2 Digitale grafische Techniken An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangen am Institut für Raum und Design in der Abteilung Fashion & Technology folgende Lehrveranstaltungen für das Sommersemester

Mehr

Merkblatt für das Nostrifizierungsverfahren ZAHNMEDIZIN an der Medizinischen Universität Wien

Merkblatt für das Nostrifizierungsverfahren ZAHNMEDIZIN an der Medizinischen Universität Wien STUDIEN- UND PRÜFUNGSABTEILUNG A- 1090 Wien, Spitalgasse 23 Curriculumdirektor für Zahnmedizin: Tel.: (01) 40160/21016 Univ. Prof. DDr. Michael Matejka Homepage: www.meduniwien.ac.at Stellvertretender

Mehr

3739/AB. vom 24.04.2015 zu 3766/J (XXV.GP) In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3766/J betreffend

3739/AB. vom 24.04.2015 zu 3766/J (XXV.GP) In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3766/J betreffend VIZEKANZLER DR. REINHOLD MITTERLEHNER Bundesminister 3739/AB vom 24.04.2015 zu 3766/J (XXV.GP) 1 von 5 Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 24. April 2015 Geschäftszahl

Mehr

Verordnung über das Curriculum. des Universitätslehrganges WERBUNG UND VERKAUF. an der Wirtschaftsuniversität Wien

Verordnung über das Curriculum. des Universitätslehrganges WERBUNG UND VERKAUF. an der Wirtschaftsuniversität Wien Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges WERBUNG UND VERKAUF an der Wirtschaftsuniversität Wien Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 05.05.2010 auf Grund des Bundesgesetzes

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

Informationen für Quereinsteiger

Informationen für Quereinsteiger RHEINISCH-WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN. MEDIZINISCHE FAKULTÄT MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN Informationen für Quereinsteiger Bin ich Ortswechsler oder Quereinsteiger? Ortswechsler sind Studierende,

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004

68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 67. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Fernstudium Public Relations der Donau-Universität Krems 68. Stelleninserat 67. Verordnung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Präambel. 3 Verfahren zur Feststellung der studienbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung

Präambel. 3 Verfahren zur Feststellung der studienbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung Satzung zur Regelung des Zulassung und zur Feststellung der studienbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge "Communication Design", "Interior Design" und "Product Design"

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23

Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23 Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23 Besonderer Teil der Ordnung über die Zulassung zum Studium im Bachelor-Studiengang International Business Studies (IBS) der Fakultät IV Wirtschaft

Mehr

Vom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)

Vom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf) Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften/Sozialökonomie Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Public Management

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften/Sozialökonomie Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Public Management Fakultät/Fachbereich: Seminar/Institut: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften/Sozialökonomie Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Public Management Ab dem 01.01.2015 oder später ist die Stelle

Mehr

Informationen für Ortswechsler:

Informationen für Ortswechsler: RHEINISCH-WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN. MEDIZINISCHE FAKULTÄT MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN Informationen für Ortswechsler: Bin ich Ortswechsler oder Quereinsteiger? Ortswechsler sind Studierende,

Mehr

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09. Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium An den Promotionsausschuss der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Blatt 1 von 4 Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium Hiermit beantrage

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht 166 Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht 167 Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

MITTEILUNGSBLATT NR. 54

MITTEILUNGSBLATT NR. 54 MITTEILUNGSBLATT NR. 54 Akademie der bildenden Künste Wien 1010 WIEN SCHILLERPLATZ STUDIENJAHR 2013 14 Ausgegeben am 04.09.2014 1 I Stellenausschreibung, Universitätsassistent_in Kunst und digitale Medien

Mehr

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 I n f o r m a t i o n s b l a t t I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung

Mehr

ASF 2002_028. Verordnung

ASF 2002_028. Verordnung Verordnung vom 18. März 2002 Inkrafttreten: 01.02.2002 über die Aufnahmekapazität der Sektion Medizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Carl Link Vorschriftensammlung Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Schulgesetz mit Erläuterungen, Unterrichtsbestimmungen, Dienstrecht Bearbeitet von Klaus Jürgen Boehm, Antje Bartels Grundwerk mit 171. Ergänzungslieferung

Mehr

Vom 17. Mai 2013. Präambel

Vom 17. Mai 2013. Präambel Ordnung über die Prüfung zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung zum Studium an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 249 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 21. Mai 2015 33. Stück 165. Verordnung zur Festlegung

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und

Mehr

Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Vom 25.04.2016 Aufgrund von 58 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Stück 23

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Stück 23 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Stück 23 59. STELLENAUSSCHREIBUNG: ADMINISTRATIVE/R MITARBEITER/IN, ABTEILUNG MALEREI 60.

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015 Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung vom Juni 2015 1 / 12 Präambel Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte Aufsichtsperson

Mehr

3 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2016 ausgegeben zu Saarbrücken, 4. März 2016 Nr. 2 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Ordnung zur Änderung der Ordnung für das Hochschulauswahlverfahren

Mehr

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit HFW BL Dipl. Betriebswirtschafter/in HF Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit Stand: 29. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zulassungsbedingungen 4 2 Nachweis über die

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Deutschland- Stipendien

Deutschland- Stipendien Bildquelle: http://tinyurl.com/ol37yyo DEUTSCHLANDSTIPENDIEN DER CVJM-HOCHSCHULE Deutschland- Stipendien 300 Euro für dein Studium! Jetzt online bewerben! www.cvjm-hochschule.de/stipendien Prof. Dr. Germo

Mehr

Entwurf Stand: 03.02.2014

Entwurf Stand: 03.02.2014 Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG)

Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7.64 Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) vom 8. August 00 (Stand. August 04) Der Universitätsrat

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und Prüfungsordnung

Mehr

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Master of Science Management & Organisation Studies Technische Universität Chemnitz Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr