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1 TBO Treuhand AG Steinstrasse Zürich TBO Revisions AG Steinstrasse Zürich

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4 Themen FABI Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur Geldwerte Leistungen Einkauf 2. Säule Säule 3a Liegenschaftenunterhalt

5 FABI Volksabstimmung Bahninfrastrukturfonds (BIF) löst FinöV-Fonds ab Projekte im Umfang von 40 Milliarden Franken Inkrafttreten per

6 FABI

7 FABI Jährliche Einnahmen: Wie bisher (LSVA, MWST, Mineralölsteuer) Neue Quellen Kantone 200 Mio. MWST (bis 2017 für IV) 360 Mio. Begrenzung Fahrkosten 200 Mio. Diverses (Billettpreise) 240 Mio. 4.0 Milliarden 1.0 Milliarden

8 FABI Beschränkung des Arbeitswegabzugs ab : Direkte Bundessteuer auf CHF Staats- und Gemeindesteuern auf CHF???

9 FABI

10 FABI Was sind die Auswirkungen für den: -> Arbeitgeber (bei Geschäftsfahrzeugen und GA) -> Arbeitnehmer -> Selbständigerwerbstätigen

11 FABI Arbeitgeber (bei Geschäftsfahrzeugen): Zur Zeit keine Auswirkungen auf die Sozialabgaben Zur Zeit keine Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer Aber Arbeitnehmer im Aussendienst Ziffer 15 im Lohnausweis Deklaration des prozentmässigen Anteils der Aussendiensttätigkeit

12 FABI Arbeitgeber (bei Geschäftsfahrzeugen): Deklaration im Lohnausweis: 1. Kreuz im Feld F (wie bisher) % Privatanteil in Ziffer 2.2 und Abrechnung gegenüber der Mehrwertsteuer (wie bisher) 3. Prozentmässiger Anteil der Aussendiensttätigkeit unter Ziffer 15

13 FABI Arbeitgeber (bei GA 50% und mehr geschäftlich): - GA ist nicht Lohnbestandteil Deklaration im Lohnausweis: 1. Kreuz im Feld F (wie bisher) 2. Keine Deklaration unter Ziffer 2.3

14 FABI Arbeitgeber (bei GA weniger als 50% geschäftlich): - GA ist Lohnbestandteil Deklaration im Lohnausweis: 1. Marktpreis ist Lohnbestandteil und als geldwerter Vorteil unter Ziffer 2.3 zu deklarieren 2. Vorsteuerabzug (MWSt) entfällt 3. Lohnbestandteil untersteht den Sozialversicherungen

15 FABI Arbeitnehmer Beschränkung des Arbeitswegabzugs ab Obergrenze von CHF für Fahrkosten im Jahr: - ÖV -> Streckenabo bis max. CHF Fahrzeug -> bis max. CHF bzw. 8,9 km pro Weg (240 Tage à 2 Fahrten à 8,9 km à CHF 0.70 = CHF )

16 FABI Arbeitnehmer mit ÖV Arbeitsweg - Affoltern a.a. nach ZH-Wiedikon CHF (Persönlicher ZVV-NetzPass Jahr, Erwachsene, 2. Klasse) GA (50% und mehr geschäftlich): - Durch Arbeitgeber bezahlter Arbeitsweg - Kein Abzug bei den Berufsauslagen GA (weniger als 50% geschäftlich): - CHF bei den Berufsauslagen unter Ziffer 1.3 in der Steuererklärung deklarieren

17 FABI Arbeitnehmer mit Fahrzeug Arbeitsweg - Affoltern a.a. nach ZH-Wiedikon 42,6 km hin und zurück -> 42,6 km x 0.70 x 240 = CHF Geschäftsfahrzeug: - Durch Arbeitgeber bezahlte Arbeitswegkosten CHF Als Einkommen in der Steuererklärung unter Ziffer 5.4 durch den Arbeitnehmer zu deklarieren CHF Privatfahrzeug: - CHF bei den Berufsauslagen unter Ziffer 1.3 in der Steuererklärung deklarieren

18 FABI

19 FABI

20 FABI Selbständigerwerbstätige Geschäftsfahrzeug: - 9.6% Privatanteil gegenüber der MWSt (wie bisher) - Keine Änderungen, da die Gesetzesänderung Art. 26 DBG betrifft -> unselbständige Erwerbstätigkeit Privatfahrzeug: - CHF 0.70 je km für Arbeitsweg und Geschäftsfahrten

21 Aus- und Weiterbildung Bisherige Problemstellung Steuerliche Unterscheidung zwischen: 1. Nicht abziehbaren Ausbildungskosten - Erstausbildung: erstmaliges Erlernen eines Berufs - Zweitausbildung: Erlernen eines neuen / anderen Berufs 2. Abziehbaren Weiterbildungskosten - Erhaltung / Sicherung der erreichten beruflichen Stellung - Aufstieg in eine gehobenere Stellung im angestammten Beruf

22 Aus- und Weiterbildung Systemwechsel Vom Arbeitgeber getragene Kosten für: 1. Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung 2. Einschliesslich Umschulungskosten des eigenen Personals stellen unabhängig von deren Höhe kein steuerbares Einkommen dar und gehören zum geschäftsmässig begründeten Aufwand.

23 Aus- und Weiterbildung Systemwechsel Vom Arbeitgeber getragene Kosten für: Nicht berufsorientierte Bildungslehrgänge sind auf dem Lohnausweis unter Ziffer 2.3 zu erfassen und stellen steuerbares Erwerbseinkommen dar.

24 Aus- und Weiterbildung Systemwechsel Vom Arbeitnehmer getragene Kosten für: 1. Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung 2. Einschliesslich Umschulungskosten können vom Arbeitnehmer in den Berufsauslagen bis zum Gesamtbetrag von CHF pro Jahr abgezogen werden (Voraussetzung: Abschluss auf Sekundarstufe II oder das 20. Lebensjahr vollendet).

25 Aus- und Weiterbildung Beispiel: Schulkosten von CHF Fall 1: Rechnung an sowie Zahlung durch Arbeitgeber Fall 2: Rechnung an Arbeitnehmer, Zahlung durch Arbeitgeber direkt an Schule Fall 3: Rechnung an sowie Zahlung durch Arbeitnehmer, Rückzahlung von Arbeitgeber an Arbeitnehmer Fall 4: Rechnung an sowie Zahlung durch Arbeitnehmer

26 Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises Neue Wegleitung ab Ziffer Privatanteil Geschäftsfahrzeug 9.6% vom Kaufpreis exkl. MWSt inkl. sämtlichen Sonderausstattungen Ziffer nicht berufsorientierte Bildungslehrgänge Ziffer Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, die dem Arbeitnehmer vergütet wurden Ziffer 15 - Prozentmässiger Anteil der Aussendiensttätigkeit!!!Wegleitung ist verbindlich Lohnausweis ist eine Urkunde!!!

27 Geldwerte Leistungen Anteilsinhaber oder dem Anteilsinhaber nahestehende Person wird mit einer Leistung begünstigt!

28 Geldwerte Leistungen Anteilsinhaber: Vorliegen eines Beteiligungsverhältnisses (Anteil am Gesellschaftskapital) Nahestehende Person: Wirtschaftlich oder persönlich enge Beziehung (z.b. Ehepartner, Kinder, Verwandte, Freunde usw.)

29 Geldwerte Leistungen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung: - Drittvergleich dealing at arm s length - Missverhältnis ist erkennbar

30 Geldwerte Leistungen Ausgangslage: - C ist Alleinaktionär und einziger VR der D AG - C verbuchte private Kosten von CHF als Geschäftsaufwand

31 Geldwerte Leistungen BGE vom : - Erfolgsrechnung D AG inhaltlich unwahr und zwecks Steuerhinterziehung verwendet - Steuerbetrug erfüllt - 20 Tagessätze zu CHF 330 (bedingt) - Aufrechnungen bei D AG (Gewinn) und C (Einkommen, privilegiert)

32 Geldwerte Leistungen Steuerhinterziehung: - Veranlagung unterbleibt oder ist unvollständig - Handlung ist vorsätzlich oder fahrlässig = Busse in der Höhe der hinterzogenen Steuer

33 Geldwerte Leistungen Steuerbetrug: - Zum Zweck der Steuerhinterziehung - Gebrauch gefälschter, verfälschter oder inhaltlich unwahrer Urkunden = Gefängnis oder Busse bis zu CHF

34 Geldwerte Leistungen Ausgangslage: - C ist Alleinaktionär und einziger VR der D AG - D AG erwirbt am ein Geschäftsfahrzeug für CHF D AG schreibt Fahrzeug per um 40% auf CHF ab - C übernimmt das Fahrzeug per zum Wert von CHF

35 Geldwerte Leistungen Allgemeines: - Leistung zwischen D AG und C hat dem Drittvergleich zu entsprechen - Fahrzeug per mehr als CHF wert - Wertermittlung anhand Eurotax-Werten - D AG erbringt gegenüber C eine geldwerte Leistung

36 Geldwerte Leistungen Steuerfolgen D AG: - Aufrechnung Differenz als Gewinn - Steuerhinterziehung - Steuerbetrug (Jahresrechnung ist unwahr = Urkundenfälschung) Steuerfolgen C: - Aufrechnung steuerbares Einkommen - Steuerhinterziehung

37 Geldwerte Leistungen Verbuchung Privatanteile: - Fahrzeug - Spesen Löst in der Regel nur Diskussion über die Höhe aus!

38 Geldwerte Leistungen Beispiele geldwerter Leistungen: - Privatanteil Fahrzeug wird nicht verbucht - Lohn Ehepartner ohne Arbeitsleistung - Private Ferien - Private Möbel - Spesen privat (Geburtstagsfeier, Essen am Wochenende, private Geschenke, Coiffeur, Kleidung)

39 Geldwerte Leistungen Beispiele geldwerter Leistungen: - Übernahme Fahrzeug - vom Betrieb - aus dem Leasing

40 Geldwerte Leistungen Hinweis zu Spesenbelegen: TBO Monats-Tipp Februar 2014

41 Säule 3a Maximale Einzahlungen Säule 3a (Stand 2015): - CHF für Personen, die einer Pensionskasse angehören - 20% des jährlichen Erwerbseinkommens, im Maximum CHF für Personen, die keiner Pensionskasse angehören

42 Säule 3a Steuervorteil - Abzug vom Einkommen - Keine Besteuerung des Vermögens - Privilegierte Besteuerung bei der Auszahlung

43 Säule 3a Beispiel: A ist unselbständig erwerbstätig und zahlt während 30 Jahren jährlich CHF in die Säule 3a bei einer Bank ein. A wohnt in der Stadt Zürich, ist nicht verheiratet und hat im Durchschnitt eine Steuerbelastung von 25%. Bei der Auszahlung beträgt das Guthaben CHF

44 Säule 3a Steuereinsparung: 30 x CHF % Steuerbelastung = Einsparung

45 Säule 3a Besteuerung bei der Auszahlung (Staats- und Gemeindesteuer):

46 Säule 3a Besteuerung bei der Auszahlung (Bundessteuer):

47 Säule 3a Steuereinsparung: Steuereinsparung über 30 Jahre Steuerbelastung bei Auszahlung: Staats- und Gemeindesteuer Direkte Bundessteuer Total

48 Säule 3a Steuereinsparung: Steuereinsparung über 30 Jahre Steuerbelastung bei Auszahlung verteilt auf 2 Jahre: Staats- und Gemeindesteuer Direkte Bundessteuer Total

49 Säule 3a Steuerbelastung der Auszahlung von CHF an verschiedenen Orten: Stadt Zürich Stadt Genf Stadt Basel Stadt Chur Freienbach

50 Säule 3a Auszahlungsgründe: - Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit - Wechsel der selbständigen Erwerbstätigkeit - Erwerb Wohneigentum - Definitiver Wegzug aus der Schweiz - Bezug einer ganzen Invalidenrente - Ab vollendetem 60. Altersjahr

51 Einkauf 2. Säule Steuervorteil - Abzug vom Einkommen - Keine Besteuerung des Vermögens - Privilegierte Besteuerung bei der Kapitalauszahlung - Ordentliche Besteuerung bei Wahl der Rente

52 Einkauf 2. Säule Auszahlungsgründe: - Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit - Erwerb Wohneigentum - Definitiver Wegzug aus der Schweiz sofern nicht in einem EU- oder EFTA-Staat weiterversichert - Bezug einer ganzen Invalidenrente - Ab vollendetem 60. Altersjahr

53 Liegenschaftenunterhalt Mögliche steuerliche Abzüge: Wohnliegenschaft - Pauschal 20% - Effektive Aufwendungen Gewerbeliegenschaft - Effektive Aufwendungen

54 Liegenschaftenunterhalt Effektive Aufwendungen: Werterhaltende Aufwendungen - Abzugsfähig bei Einkommenssteuer - Nicht abzugsfähig bei Grundstückgewinnsteuer - Definition

55 Liegenschaftenunterhalt Effektive Aufwendungen: Wertvermehrende Aufwendungen - Nicht abzugsfähig bei Einkommenssteuer - Abzugsfähig bei Grundstückgewinnsteuer - Definition

56 Liegenschaftenunterhalt Effektive Aufwendungen: Detailfragen: - Betriebskosten einschliesslich Versicherungsprämien - Unterscheidung vermietet oder selbstgenutzt - Gartenunterhalt - Kosten des Unterhalts eines Schwimmbads - Eigenleistungen

57 Liegenschaftenunterhalt Effektive Aufwendungen: Detailfragen: - Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen - Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten - Zeitpunkt des Abzugs Merkblatt des kantonalen Steueramts inkl. Abgrenzungskatalog.

58 Liegenschaftenunterhalt Effektive Aufwendungen: Nützliche beziehungsweise erforderliche Unterlagen: - Detaillierte Rechnungen, Arbeitsrapporte - Beschrieb der ausgeführten Arbeiten - Fotos vorher / nachher - Zahlungsnachweis

59 Schluss Fragen? Apéro!

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