Öffentliche Ausschreibung/Interessenbekundungsverfahren und Leistungsbeschreibung

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1 Gemeinde Willingshausen Der Gemeindevorstand Am Rathaus Willingshausen-Wasenberg Öffentliche Ausschreibung/Interessenbekundungsverfahren und Leistungsbeschreibung Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemeinde Willingshausen für die Ortsteile Loshausen, Wasenberg, Zella und Teilen von Steina/Steinatal. Hintergrund: Die Gemeinde Willingshausen sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der freiberuflich Tätigen mit ausreichend schnellen Breitband-Anschlüssen und Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass derzeit kein Anbieter in absehbarer Zeit ohne Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den oben genannten Gemeindeteilen aufbauen und bereitstellen wird. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Willingshausen auf Basis des GAK-Rahmenplans Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, Teil B: Breitbandversorgung ländlicher Räume in Verbindung mit der landesspezifischen Regelung Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (StAnz. für das Land Hessen vom , S. 1152) und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Förderung wird technologieneutral gewährt. Die Gemeinde behält sich vor, die Losweise Vergabe an den Anbieter, mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot vorzunehmen. Anbieter müssen nicht für alle Lose bieten, allerdings werden Anbieter bevorzugt, die dies in allen Losgebieten anbieten. In den Losgebieten ergeben sich nach statistischen Analysen und den Ergebnissen einer Bürgerbefragung ein rechnerisches Kundenpotenzial von ca. 430 unterversorgten Haushalten. Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitband-Teilnehmeranschlüssen von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarfswerte (Anzahl der un- und unterversorgten Teilnehmer) oder diesbezügliche Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des benötigten Zuschusses ist dieser Umstand zu berücksichtigen. Auch bei der Zahl der un- und unterversorgten Haushalte handelt es sich um eine Schätzung aufgrund stichprobenartiger Erhebungen. Für die Umsetzung des kurzfristigen Ziels einer Verbesserung der Breitband-Situation in den Ortsteilen wird ein (oder mehrere) Anbieter gesucht, der/die den Netzausbau, die Realisierung und Vermarktung der Breitband-Dienste auf eigene Rechnung erbringt/erbringen. Aus diesen Gründen ist die Gemeinde Willingshausen - auf Basis der Förderrichtlinien des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), welche unter anderem den Ausbau der flächendeckenden Versorgung des ländlichen Raums mit Breitbandanschlüssen in Hessen vorsehen- bereit, eine Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Richtlinien zum Download unter:

2 Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Gemarkungen Loshausen, Wasenberg und Zella der Gemeinde Willingshausen unter Gewährung einer Förderung. In den genannten Ortsteilen muss ein Anbieter eine Breitband-Geschwindigkeit von mindestens kbit/s im Downstream und von mindestens 192 kbit/s im Upstream unter allen Lastbedingungen garantieren. Eine höhere Bandbreite wird ausdrücklich befürwortet wobei 16 MBit/s als für die nächsten Jahre ausreichend angesehen werden. Sollte die Versorgung von Einzelhaushalten mit den geforderten Mindestwerten aus technischen Gründen nicht möglich sein oder eine signifikante Kostensteigerung bedingen, so ist darzulegen, wie hoch die Kosten für eine flächendeckende Versorgung im jeweiligen Los sind und welche Kosten bei einer Aussparung dieser Haushalte entstehen. In keinem Fall dürfen mehr als 5% der Haushalte schlechter als mit den geforderten Mindestwerten versorgt werden. Der flächendeckende Ausbau (minimal 95% der Haushalte) soll spätestens innerhalb von 9 Monaten nach Vertragsabschluss abgeschlossen sein. Der Ortsteil Loshausen (965 Einwohner in 386 Haushalten) ist ein Ortsteil Der Gemeinde Willingshausen. Eine breitbandige Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit geringer oder sehr geringer Bandbreite. Es besteht ein hoher Bedarf. Der Ortsteil Wasenberg (1.552 Einwohner in 739 Haushalten) ist ein Ortsteil Der Gemeinde Willingshausen. Eine breitbandige Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit geringer oder sehr geringer Bandbreite. Es besteht ein hoher Bedarf. Der Ortsteil Zella (515 Einwohner in 245 Haushalten) ist ein Ortsteil Der Gemeinde Willingshausen. Eine breitbandige Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit geringer oder sehr geringer Bandbreite. Es besteht ein hoher Bedarf. Der Ortsteil Steina mit dem im Aussenbereich liegenden Steinatal ist ein im östlichen Randbereich von Willingshausen liegender Ortsteil der Gemeinde Willingshausen. Eine breitbandige Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit mittlerer bis geringer Bandbreite. Es besteht ein mittlerer Bedarf. Besonders hervorzuheben ist die unzureichende Versorgungssituation der Melanchthonschule (Gymnasium) mit ihrer EDV-Ausstattung für die Ausbildung. Die durchgeführte Bedarfsermittlung ergab folgende Werte: Los Stadtteil Einwohnerzahl Haushalte Anzahl Bedarf % Bedarf 1 Loshausen ,54% 2 Wasenberg ,07% 3 Zella ,15% 4 Steina ,90% 5 Steinatal ,31% Die Bedarfsermittlung mit ihren Ergebnissen befindet sich in der Anlage 1 zu dieser Ausschreibung. Weiterhin sind in der Anlage 2 Karten der Ortsteile mit Bedarfsdaten und ggf. nutzbaren Infrastrukturen beigefügt. Führen ortsübergreifende Lösungen zu wirtschaftlicheren Gesamtlösungen, so wird eine entsprechende Angebotsabgabe begrüßt. Hier wird ausdrücklich auf die gleich gelagerten Verfahren in der benachbarten Stadt Seligenstadt mit den Ortsteilen Froschhausen und Klein-Welzheim hingewiesen. Anbieter entsprechender Breitbandversorgungslösungen haben folgende Vorgaben zu beachten und diese entsprechend bei der Abgabe eines Angebotes darzustellen:

3 Leistungsbeschreibung: In allen Bereichen der oben genannten Gemarkungen muss eine Breitbandleistung, die mindestens einer DSL 2000-Rate entspricht (2.048 kbit/s Downstream, 192 kbit/s Upstream) - auch bei Spitzenbelastung - durch den Bewerber bereitgestellt werden. Eine höhere Leistung wird ausdrücklich begrüßt. Vom Anbieter ist darzustellen, für welche Kapazität (Zahl der Anschlüsse) das Versorgungsnetz ausgelegt ist. Es ist sicherzustellen, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann. Der Preis pro Anschluss darf sich durch zusätzliche Anschlüsse nicht erhöhen. Im Angebot ist detailliert zu erläutern, wie der Anbieter plant, diesen Vorgaben nachzukommen. Es wird angestrebt, alle Interessenten des Ortes mit einem Breitbandanschluss zu versorgen, auch jene die außerhalb der Bebauungsgrenze liegen. Ist dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, sind diese explizit zu benennen. Die Breitbandversorgung soll den Kunden permanent zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf eine Zukunftssicherheit erscheint ein Ausbau auf der Basis von Glasfaser-Strecken als wünschenswert, aber es wird grundsätzlich keine Technologie ausgeschlossen, die die Anforderungen erfüllt. Im Falle einer Konzeption über eine Funklösung sollten der Grad der Skalierbarkeit, die Verfügbarkeit bei unterschiedlicher Last im Sinne der geplanten Überbuchung und mögliche Witterungsbedingte Beeinträchtigungen detailliert dargestellt werden. Für einen Ausbau bzw. eine Weiterführung des vorhandenen Leitungsnetzes ist zu beachten, dass sich die vorhandenen Kabelverzweiger (KVz) und die Kabelwege im Eigentum der Deutschen Telekom befinden. Technische Details über die vorhandene Infrastruktur sind in diesem Fall direkt bei der Deutschen Telekom anzufragen. Im Falle einer Übernahme ab den KVz oder ab anderen Punkten im Netz der Deutschen Telekom sind seitens des Betreibers mit der Deutschen Telekom verbindliche Absprachen zu treffen und Verträge zu schließen, in denen die Modalitäten für die Übernahme der Datenverbindungen und die Weiterführung der Kabelstrecken mit eigenen Infrastruktur-Komponenten geregelt werden, z.b. auf dem Wege einer Kollokation. Bei der Konzeption für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur sind auch Kombinationen von unterschiedlichen Übertragungstechnologien aus Sicht der Stadt kein Hindernis. Ein eingereichtes Konzept soll auf Vorleistungsebene eine Zusammenarbeit mit anderen Anbietern ermöglichen. In diesem Sinne ist die Netzinfrastruktur als offene Plattform auszulegen (Open-Access). Im Angebot ist die Supportstruktur (Wartung und Serviceleistungen) zu beschreiben. Der Auftragnehmer hat zu erläutern, wie und in welchem Umfang er den Anforderungen nachkommen wird. Ferner sind vom Anbieter alle garantierten Leistungen der Versorgungslösung zu benennen. Formale Vorgaben: Die Anforderungen an eine Breitbandversorgung sind gemäß den Förderrichtlinien des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zu beachten und einzuhalten. Die Anforderungen an eine Breitbandversorgung sind gemäß der Förderrichtlinien des Landes Hessen, beschrieben im Förderleitfaden "Breitbandversorgung ländlicher Räume" des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Stand , mit der o.g. Änderung zu beachten und einzuhalten.

4 Auflistung der Inhalte des Angebotes: Inhaltliche Vorgaben: Höhe der Kosten und Ausweisung der Wirtschaftlichkeitslücke für eine flächendeckende Versorgung (im Sinne einer Abdeckung von mindestens 95% aller Haushalte) Angebotene Übertragungstechnologie(n) Downloadrate > kbit/s (Haushalte) Uploadrate > 192 kbit/s (Haushalte) Anzahl der 12 Monate nach Vertragsabschluss nicht mit einem Breitbandanschluss (nach der angebotenen Mindest-Bandbreite) jederzeit und ohne weiteren Infrastrukturausbau anschließbaren Haushalte ( verbleibende Unterversorgung ) Verfügbarkeitsgarantie > 95%/Tag Ausfallsicherheit < 0,5%/Tag Umsetzung einer für andere Anbieter für Vorprodukte offenen Netzplattform Mindest-Vertragslaufzeit für den Kunden Einmalige Kosten für den Kunden (Einrichtungskosten und Kosten für erforderliche Anschlussgeräte) Monatliche Kosten je Anschluss für den Teilnehmer Höhe einer Flatrate für die Internet-Nutzung Angebot von Telefonie und/oder Voice-over-IP (VoIP) Kosten für Telefonie / Flatrate für nationale Gespräche SDSL-Übertragung oder vergleichbare symmetrische Dienste mit definierten Service-Levels (SLA) für gewerbliche Kunden und Unternehmen Zeitplan für die Umsetzung des Netzausbaus Zusätzliche Angaben für Funkverbindungen: Angabe zu Standorten für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen Genutzter Frequenzbereich Abgegebene Strahlenleistung Schutzabstände nach BImSchV Verfügbare Bandbreite bei gleichzeitiger Nutzung durch alle Kunden (Grad der Überbuchung der Funk-Kanäle) Angaben zur Zukunftssicherheit bei Netzerweiterung durch steigende Teilnehmerzahlen oder größeres Versorgungsgebiet Angaben zum Anbieter: Darstellung des Unternehmens und Nachweis der fachlichen Kompetenz Servicekonzept für Behebung von Störungen und Ausfällen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (finanzielle Vorleistungen sind erforderlich) z.b. durch Angabe der Umsätze der letzten drei Jahre Nachweise über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens (z.b. das Vorhandensein der erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen um das Vorhaben in der geplanten Zeit durchzuführen, mit Angabe von Referenzprojekten) Erklärung des Unternehmens, dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Verlangen)

5 Wertungsmerkmale: Die Angebote werden in zwei Teilbereichen bewertet und gewichtet: "Angebotene Leistung" (40%) und "Wirtschaftliche Rahmenbedingungen" (60%). Die Auswahl erfolgt bei technisch und tariflich gleichen Lösungen nach dem Grundsatz der geringsten wirtschaftlichen Kostendeckungslücke. Bei verschieden gearteten Angeboten wird der Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt. Um einen dauerhaften Wettbewerb im Infrastrukturbereich zu ermöglichen, muss der Netzbetreiber technische Möglichkeiten bereitstellen, damit auch potentielle Drittanbieter dessen Netzinfrastruktur nutzen können, um so Dienste für Endkunden anbieten zu können (offener und diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene). Vor dem Hintergrund der Nummern 27 und 51f) der Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2009/C 235/04) [vgl. Amtsblatt der Europäischen Union am ] weist das HMWVL darauf hin, dass der Passus im aktuellen Förderleitfaden "Breitbandversorgung ländlicher Räume", wonach auf den offenen Zugang auf Vorleistungsebene dann verzichtet werden kann, wenn Betreiber darlegen können, dass dies technisch nicht möglich ist bzw. in ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachweisen, dass eine solche Maßnahme die Erschließung um mehr als 50% verteuern würde, nicht mehr anzuwenden ist. Die durch das Telekommunikationsgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen für marktbeherrschende Unternehmen bleiben unberührt. Die angebotene Lösung soll zuverlässig, hochwertig, langlebig und upgrade-fähig sein. Das Angebot muss einen Zeitplan zur Realisierung der Versorgungslösung nach Auftragsvergabe enthalten. Das Angebot soll konkrete Aussagen über etwaige Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in den Gemarkungen sowie die Möglichkeit der (Mit-) Nutzung der vorhandenen Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) auf Kupferbasis enthalten. Der Endabnehmerpreis darf marktübliche Werte nicht übersteigen und wird in die Vergabeentscheidung mit einbezogen. Der Endabnehmerpreis wird gegen einen aus marktüblichen Angeboten ermittelten Referenzpreis gespiegelt und wird in die Vergabeentscheidung mit einbezogen. Bei der Berechnung wird eine Endabnehmer-Vertragslaufzeit (Privathaushalt) von 24 Monaten zugrunde gelegt. Neben monatlichen Kosten werden Bereitstellungspreis sowie Hardware- oder sonstige einmaligen Kosten mitgerechnet. Bei der Auswahlentscheidung wird sowohl der für den Ausbau benötigte Zeitrahmen als auch die perspektivische Ausbaufähigkeit berücksichtigt.

6 Allgemeine Bedingungen: Die Fördermittelvergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel der des Landes Hessen und der Kommune. Die Auswahl erfolgt bei technisch und tariflich gleichen Lösungen nach dem Grundsatz der geringsten Kostendeckungslücke. Bei verschiedenen gearteten Angeboten wird der Anbieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis ausgewählt. Hierbei wird die Gestaltung der Endkundenpreise (Tarife), die technische Leistungsfähigkeit, die perspektivische Ausbaufähigkeit und der für den Ausbau benötigte Zeitrahmen berücksichtigt. Die Gewährung der Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsund Fördermittel. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Sollten die geforderten und in einem Vertrag vereinbarten Anforderungen und Zeitpläne beim Netzausbau nicht eingehalten werden, behält sich Die Gemeinde eine vollständige oder teilweise Rückforderung der gewährten Beihilfen vor. Die Bindefrist für die Angebote beträgt 3 Monate. Bieter sind bei der Öffnung der Unterlagen nicht zugelassen. Vertragsgrundlage für die zu treffende Vereinbarung ist VOL. Der flächendeckende Netzausbau soll bis spätestens Ende 2011 abgeschlossen sein. Angebote interessierter Betreiber sind bis spätestens schriftlich unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe im verschlossenen Umschlag zu senden an: Gemeinde Willingshausen Am Rathaus Willingshausen-Wasenberg Ansprechpartner: Bauamtsleiter Peter Wahl Tel.: Fax: bauamtsleiter@willingshausen.de Dort können auch die Angebotsunterlagen angefordert werden. Gemeinde Willingshausen Am Rathaus Willingshausen-Wasenberg Willingshausen, den Der Bürgermeister

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