T E I L E G U T A C H T E N
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- Thilo Becke
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1 Fulda (Stand 02/1999) T E I L E G U T A C H T E N Blatt: 1 über Reifenumrüstung 1. Verwendungsbereich: Siehe Anlagen zum Gutachten Der Verwendungsbereich umfaßt folgende Fahrzeuge: Anlage: Fahrzeugtyp Anlage: Fahrzeugtyp 1. Asia Rocsta 60. Nissan Patrol K 160, K 260, W 160, W 260, Ssangyong Musso 61. Nissan Patrol GR Y Ssangyong Korando 62. Nissan Patrol GR TDS Y61 4. Kia Sportage 63. Nissan Pick Up MD Nissan Terrano WD 21, WYD 21, WHYD 21,WBYD Chrysler Jeep Wrangler YJ 65. Nissan Terrano II bzw. Ford Maverick 11. Chrysler Jeep Wrangler TJ 66. Nissan Pathfinder 12. Chrysler Cherokee 67 Nissan Pick Up D Chrysler Grand Cherokee 70. Suzuki Samurai 71. Suzuki Vitara 20. Daihatsu Rocky 72. Suzuki X Daihatsu Feroza 73. Suzuki Grand Vitara 30. Ford Explorer 80. Toyota 4 Runner N GMC Truck Corp. Chevrolet Blazer 81. Toyota J7 S10,Chevrolet Pick up Sonoma 82. Toyota J8 40. Isuzu Trooper 83. Toyota J9 41. Opel Frontera 84. Toyota RAV Opel Monterey 85. VW Taro 4x4, Toyota Hilux 4x4 43. Opel Campo 4x4 bzw. Isuzu Campo 86. Toyota Hilux Turbo-D 4x4 44 Opel Frontera B 87. Toyota J Mitsubishi LO Rover Defender 51. Mitsubishi V20 91 Range Rover Classic 52. Mitsubishi L200 alt 92. Range Rover LP 53. Mitsubishi L200 neu 93. Rover Discovery 54. L300 4x4 94. Rover Freelander 55. Hyundai Gallopper 56. Mitsubishi Pajero Sport 100. Mercedes G-Klasse 101. Mercedes ML-Klasse -2-
2 Fulda (Stand 02/1999) 2. Reifen und Auflagen Blatt: 2 Die jeweils zulässigen Umrüstbereifungen auf den Serienfelgen sind der entsprechenden Anlage (Siehe Punkt 1) unter Berücksichtigung der zugehörigen zu entnehmen. 3. Freigängigkeit Ausreichende Freigängigkeit zu den serienmäßigen Achs-, Brems- und Lenkungsteilen sowie zur Fahrzeugkarosserie ist unter Beachtung der unter Punkt 3. genannten Auflagen vorhanden. 4. Schneeketten Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft 5. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. 6. Prüfgrundlage VdTÜV Merkblatt 751 " Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit". 7. Abnahme des Anbaus Der Anbau der beschriebenen Fahrzeugteile erfordert eine unverzügliche Abnahme gemäß 19 Abs.3 Nr. 4 (Neufassung des 19 StVZO durch die 16. Änderungsverordnung vom ), da andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. 8. Gültigkeit Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen der Fahrzeugteile oder wenn der im Verwendungsbereich genannte Fahrzeugtyp in Teilen geändert wird, die die Verwendbarkeit der Fahrzeugteile beeinträchtigen können, bei Wegfall des Nachweises für das Qualitätsmanagement- System sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. Der Antragsteller hat den Nachweis über ein Qualitätsmanagement-System gemäß den Anforderungen des 19 Anlage XIX StVZO durch Vorlage einer gültigen Zertifizierungsurkunde erbracht. GUTACHTENKOPIEN SIND NUR GÜLTIG MIT ORIGINALSTEMPEL UND -UNTERSCHRIFT DES ANTRAGSTELLERS. 9. Schlußbescheinigung Gegen den Anbau und die Abnahme der unter 2. beschriebenen Fahrzeugteile an den unter 1. angeführten en gemäß 19 (3) Nr. 4 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
3 Anlage 1 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Asia Motor (ROK) Rocsta EBE *) Asia Rocsta EBE *)...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 6J x 15 ET 25 Serienreifen: 235/75 R R 15 1,3 215/75 R 15 1,3 225/75 R 15 1,3 235/75 R 15 1,3 9 R 15 1,3 30 x 9,50 R 15 1,3 2. Asia Rocsta Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die serienmäßigen Lenkanschläge sind zu überprüfen und erforderlichenfalls nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
4 Anlage 1 zum Blatt: 2 Die Anlage 1 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
5 Anlage 2 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: SsangYong FJ e11*93/81*0009*-- Musso /ROK Musso 4x4 Wagon Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge 6J x 15 ET 32 Serienreifen: 215/75 R 15 (siehe Pkt. 2.) 195 R 15 1,2 205/75 R 15 1,2 215/75 R 15 1,2 215 R 15 1,2 225/70 R 15 1,2 225/75 R 15 1,2 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge 7J x 15 ET 22 Serienreifen: 235/75 R 15 bzw. 255/70 R 15 (siehe Pkt. 2.) 235/75 R 15 1,2 255/70 R 15 1,2 265/70 R 15 1,2 275/60 R 15 1,2 9 R 15 1,2 30 x 9,50 R 15 1,2 2. SsangYong Musso Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
6 Anlage 2 zum Blatt: 2 Die Anlage 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
7 Anlage 3 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: SsangYong KJ e11*95/54*0016*-- Korando /ROK Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 7J x 15 ET 22 Serienreifen: 235/75 R 15 bzw. 255/70 R 15 (siehe Pkt. 2.) 235/75 R 15 1,2 255/70 R 15 1,2 265/70 R 15 1,2 275/60 R 15 1,2 9 R 15 1,2 30 x 9,50 R 15 1,2 2. SsangYong Korando Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
8 Anlage 3 zum Blatt: 2 Die Anlage 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
9 Anlage 4 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE-Nr bzw. ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: KIA Motor Corp. JA G 817 Kia Sportage (ROK) e13*96/27*0030*-- Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 6J x 15 ET 45 Serienreifen: 205/70 R R 15 1,3 205/70 R 15 1,3 205/75 R 15 1,3 215 R 15 1,2,3 215/75 R 15 1,2,3 225/70 R 15 1,2,3 2. Kia Sportage Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
10 Anlage 4 zum Blatt: 2 Die Anlage 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
11 Anlage 10 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Chrysler Corp.(USA) YJ EBE *) Jeep Wrangler Jeep Eagle Corp. (USA) EBE *)...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 7J x 15 ET 31,7 Serienreifen: 215/75 R 15 bzw. 225/75 R R 15 1,4 215/75 R 15 1,4 225/70 R 15 1,4 225/75 R 15 1,4 235/75 R 15 1,2,4 255/60 R 15 1,4 255/70 R 15 1,2,4 265/70 R 15 1,2,4 275/60 R 15 1,3,4 9 R 15 1,2,4 30 x 9,50 R 15 1,2,4 2. Jeep Wrangler YJ Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. 3) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder- und Hinterachse erforderlich 4) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
12 Anlage 10 zum Blatt: 2 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
13 Anlage 11 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen:: Fahrzeughersteller: Typ: ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Chrysler Corp.(USA) TJ e11*93/81*0043*-- Jeep Wrangler TJ EBE *) EBE *)...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 7J x 15 ET 31,7 bzw. ET 25 Serienreifen: 215/75 R 15 bzw. 225/75 R R 15 1,5 215/75 R 15 1,5 225/70 R 15 1,5 225/75 R 15 1,5 235/75 R 15 1,2,3,5 255/60 R 15 1,2,5 255/70 R 15 1,2,3,5 265/70 R 15 1,2,3,5 275/60 R 15 1,2,4,5 9 R 15 1,2,3,5 30 x 9,50 R 15 1,2,3,5 2. Jeep Wrangler TJ Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und ggf. nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. 4) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder- und Hinterachse erforderlich 5) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
14 Anlage 11 zum Blatt: 2 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
15 Anlage 12 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Chrysler Corp.(USA) XJ G 722 Jeep Cherokee F 895 EBE *) J bzw. XJ e11*93/81*0032*-- EBE *)...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 7J x 15 ET 31,7 mm bzw. ET 25 Serienreifen: 225/75 R 15 bzw. 225/70 R R 15 1,3 215/75 R 15 1,3 225/70 R 15 1,3 225/75 R 15 1,3 225/75 R 15 1,3 255/60 R 15 1,3 275/60 R 15 1,3 2. Jeep Cherokee Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
16 Anlage 12 zum Blatt: 2 Die Anlage 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
17 Anlage 13 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Chrysler Corp.(USA) ZJ G 307 Jeep Grand EBE *) Cherokee Z bzw. ZG e11*93/81*0031*-- EBE *)...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge 7JJ x 15 ET 31,7 mm bzw. ET 25 Serienreifen: 225/75 R 15 bzw. 225/70 R /70 R 15 1,3,4 225/75 R 15 1,3,4 235/75 R 15 1,2,3,4 255/60 R 15 1,3,4 275/60 R 15 1,3,4 9 R 15 1,2,3,4 30 x 9,50 R 15 1,2,3,4 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge 7JJ x 16 ET 31,7 bzw. ET 25mm Serienreifen: 225/70 R /70 R 16 1,4 255/65 R 16 1,2,4 2. Jeep Grand Cherokee Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und ggf. nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
18 Anlage 13 zum Blatt: 2 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
19 Anlage 20 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Daihatsu Motors Co. F 70 D 814 Daihatsu Wildcat LTD / Japan F 75 D 870 F 70 E 607 Daihatsu Rocky F 75 E 608 F E 799 F 151 F 80 EBE *) F 85 EBE *) EBE *)...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 6J x 15 ET 10 Serienreifen: 215 R 15 bzw. HR 78 S /75 R 15 1,3 215 R 15 1,3 225/70 R 15 1,3 225/75 R 15 1,3 235/75 R 15 1,2,3 9 R 15 1,2,3 30 x 9,50 R 15 1,2,3 2. Daihatsu Rocky Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und ggf. nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
20 Anlage 20 zum Blatt: 2 Die Anlage 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
21 Anlage 21 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Daihatsu Motors Co. F 300 F 126 Daihatsu Feroza LTD / Japan EBE *)...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 6J x 15 ET 15 Serienreifen: 195 R 15 bzw. 225/70 R R 15 1,2 205/75 R 15 1,2 215/75 R 15 1,2 215 R 15 1,2 225/70 R 15 1,2 2. Daihatsu Feroza Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
22 Anlage 21 zum Blatt: 2 Die Anlage 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
23 Anlage 30 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: bzw. ETG-Nr: Ausf.: Handelsbezeichnung: Ford Motor Company U 2 G 316 A 241 Ford Explorer Dearborn / USA B 242 C 242 e11*93/81*0029*-- alle Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge 7JJ x 15 ET 12 mm Serienreifen: 225/70 R /75 R 15 1,4,6 255/60 R 15 1,2,4,6 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge 7JJ x 16 ET 12 mm Serienreifen: 255/70 R /70 R 16 1,5,6 245/75 R 16 1,3,5,6 255/65 R 16 1,5,6 255/70 R 16 1,5,6 275/70 R 16 1,3,5,6 2. Ford Explorer Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die serienmäßigen Kunststoff Radabdeckungsverbreiterungen sind durch ausreichend breite Nachrüstteile zu ersetzen bzw. zu ergänzen. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4) Auf ausreichenden Abstand zwischen Rad und Bremsleitungen an der Vorderachse ist zu achten. 5) Am inneren Felgenhorn dürfen an Vorder- und Hinterachse keine Klebeauswuchtgewichte verwendet werden. 6) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
24 Anlage 30 zum Blatt: 2 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 30 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
25 Anlage 31 zum Blatt: 1 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: GMC / USA S 10 e13*93/81*0005*-- Sonoma S 10 Chevrolet / USA EBE*) Blazer S 10 EBE *)...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 7J x 15 ET 51 Serienreifen: 225/70 R 15 bzw. 235/70 R R 15 1,3 225/70 R 15 1,3 225/75 R 15 1,3 235/75 R 15 1,2,3 255/70 R 15 1,2,3 275/60 R 15 1,2,3 9 R 15 1,2,3 30 x 9,50 R 15 1,2,3 2. Chevrolet S 10 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und falls nötig, nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
26 Anlage 31 zum Blatt: 2 Die Anlage 31 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
27 Anlage 40 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Isuzu Motors LTD UBS 13 Isuzu Trooper Japan UBS 16 EBE *) UBS 52 UBS E 445 EBE *)...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 6JJ x 15 ET 30 Serienreifen: 215 R R 15 1,3 225/70 R 15 1,3 225/75 R 15 1,3 235/75 R 15 1,2,3 9 R 15 1,2,3 30 x 9,50 R 15 1,2,3 2. Isuzu Trooper Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
28 Anlage 40 zum Blatt: 2 Die Anlage 40 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
29 Anlage 41 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Fahrzeugtyp: Handelsbezeichnung: IBC Vehicle LTD Luton / GB Opel Frontera Opel Frontera Ausführungen: Motortyp ABE Nr. bzw. ETG:.A.. C 20 NE F 933 bis Nachtrag 07.B.. 23 DTR.C.. C 24 NE.D.. X 20 SE F 933 ab Nachtrag 08.E.. 4 JB 1.F.. X 22 XE UT4 / UT2 alle e11*93/81*0050*-- Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge 6J x 15 ET -15 od. ET+7,5 mm Serienreifen: 225/75 R R 15 1,3 225/70 R 15 1,3 225/75 R 15 1,3 235/75 R 15 1,3 9 R 15 1,3 30 x 9,50 R 15 1,3 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge 7JJ x 15 ET 0 mm Serienreifen: 255/75 R /75 R 15 1,3 255/70 R 15 1,3 255/75 R 15 1,3 265/70 R 15 1,3 265/75 R 15 1,3 9 R 15 1,3 30 x 9,50 R 15 1,3 10 R 15 1,3 31 x 10,50 R 15 1,3
30 Anlage 41 zum Blatt: 2 Fortsetzung zu Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeugausführung mit 6,5x16" Serienfelge 6,5J x 16 ET 38 mm Serienreifen: 235/70 R R 16 1,3 215/85 R 16 1,2,3 235/70 R 16 1,3 245/75 R 16 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge 7J x 16 ET 38 mm Serienreifen: 235/70 R 16 bzw. 255/65 R R 16 1,3 215/85 R 16 1,2,3 235/70 R 16 1,3 245/75 R 16 1,2,3 255/65 R 16 1,3 265/70 R 16 1,2,3 2. Opel Frontera Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Bei Fahrzeugen mit langem Radstand (5 türige Ausführung) und einer Hinterachslast von 1550kg muß die Hinterachslast wegen der Radtragfähigkeit auf 1475 kg begrenzt werden. Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren in Verbindung mit dieser Rad- Reifenkombination zu berichtigen. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
31 Anlage 41 zum Blatt: 3 Die Anlage 41 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
32 Anlage 42 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Isuzu Motor LTD / Opel Monterey F 988 Opel Monterey Japan UBS e4*95/54*0010*-- Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge 6J x 16 ET 30 mm Serienreifen: 215/80 R R 16 1,4 215/85 R 16 1,2,3,4 235/70 R 16 1,4 245/75 R 16 1,2,3,4 235/85 R 16 1,2,3,4 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge 7JJ x 16 ET 38 mm Serienreifen: 245/70 R 16 bzw. 215/80 R /70 R 16 1,4 235/85 R 16 1,2,3,4 245/75 R 16 1,2,4 255/65 R 16 1,4 265/70 R 16 1,2,4 265/75 R 16 1,2,3,4 275/70 R 16 1,2,3,4 2. Opel Monterey Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Bei Verwendung dieser Rad- Reifenkombination muß die zulässige Hinterachslast wegen der reduzierten Radtragfähigkeit von 1550 kg auf 1450 kg reduziert werden, Das zulässige Gesamtgewicht bleibt davon unberührt. Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren zu berichtigen. 4) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
33 Anlage 42 zum Blatt: 2 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 42 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
34 Anlage 43 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Isuzu Motors LTD TFS EBE*) Isuzu Campo 4x4 (J) Campo S F 772 Opel Campo 4x4 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 6J x 16 ET 30 mm Serienreifen: 205 R R 16 1,3 235/70 R 16 1,3 2. Opel Campo 4x4 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
35 Anlage 43 zum Blatt: 2 Die Anlage 43 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
36 Anlage 44 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG - Nr.: Handelsbezeichnung: IBC Vehicles LTD 6 AVF e11*97/27*0097*-- Frontera - B (GB) 6 AZC Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 7J x 16 ET 38 mm Serienreifen: 245/70 R R 16 1,3 235/70 R 16 1,3 245/75 R 16 1,2,3 255/65 R 16 1,3 265/70 R 16 1,2,3 2. Opel Frontera - B Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
37 Anlage 44 zum Blatt: 2 Die Anlage 44 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
38 Anlage 50 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Mitsubishi Motor LO 40 C /1 Mitsubishi Pajero Corp. (J) Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 6JJ x 15 ET 22 Serienreifen: 215 SR R 15 1,3 225/70 R 15 1,3 225/75 R 15 1,3 235/75 R 15 1,2,3 9 R 15 1,2,3 30 x 9,50 R 15 1,2,3 2. Mitsubishi Pajero LO 40 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
39 Anlage 50 zum Blatt: 2 Die Anlage 50 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
40 Anlage 51 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Mitsubishi Motor V 20 F 724 Mitsubishi Pajero Corp. (J) e1*95/54*0048*-- Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge 6J x 15 ET 33 mm Serienreifen: 235/75 R R 15 1,2,3 225/75 R 15 1,2,3 235/75 R 15 1,2,3 9 R 15 1,2,3 30 x 9,50 R 15 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge 7JJ x 15 ET 10 mm Serienreifen: 265/70 R 15 bzw. 255/70 R R 15 1,2,3 225/75 R 15 1,2,3 235/75 R 15 1,2,3 255/70 R 15 1,2,3 255/75 R 15 1,2,3 265/70 R 15 1,2,3 265/75 R 15 1,2,3 9 R 15 1,2,3 30 x 9,50 R 15 1,2,3 10 R 15 1,2,3 31 x 10,50 R 15 1,2,3 2. Mitsubishi Pajero V 20 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) An der Radinnenseite dürfen nur Klammergewichte verwendet werden. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
41 Anlage 51 zum Blatt: 2 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 51 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
42 Anlage 52 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: MMC Sittipol Comp. L 200 G 430 Mitsubishi L 200 LTD / Thailand Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge 6J x 16 ET 22 mm Serienreifen: 205 R R 16 1,3 215/85 R 16 1,2,3 235/70 R 16 1,3 235/85 R 16 1,2,3 245/75 R 16 1,2, R 16 1,2, R 16 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge 7JJ x 15 ET 5 mm Serienreifen: 255/70 R R 15 1,3 225/75 R 15 1,3 235/75 R 15 1,2,3 255/70 R 15 1,3 265/70 R 15 1,3 275/60 R 15 1,3 9 R 15 1,2,3 30 x 9,50 R 15 1,2,3 2. Mitsubishi L 200 Pick Up (alt) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
43 Anlage 52 zum Blatt: 2 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 52 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
44 Anlage 53 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: MMC Sittipol Comp. K 60 T H 438 Mitsubishi L 200 LTD / Thailand 4x4 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 4. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge 6J x 16 ET 33 mm Serienreifen: 215/80 R R 16 1,3 215/85 R 16 1,2,3 235/70 R 16 1,3 235/85 R 16 1,2,3 245/75 R 16 1,2, R 16 1,2, R 16 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge 7JJ x 15 ET 10 mm Serienreifen: 31 x 10,50 R /75 R 15 1,3 255/70 R 15 1,3 255/75 R 15 1,3 265/70 R 15 1,3 265/75 R 15 1,3 9 R 15 1,3 30 x 9,50 R 15 1,3 10 R 15 1,3 31 x 10,50 R 15 1,3 2. Mitsubishi L 200 Pick Up (neu) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
45 Anlage 53 zum Blatt: 2 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 53 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
46 Anlage 54 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Mitsubishi Motors P 20 W E 431 Mitsubishi L300 Corp. / (J) 4WD Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: 6J x 15 ET 22 mm Serienreifen: 215 R R 15 1,3 225/75 R 15 1,3 235/75 R 15 1,2,3 9 R 15 1,2,3 30 x 9,50 R 15 1,2,3 2. Mitsubishi L WD Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen
47 Anlage 54 zum Blatt: 2 Die Anlage 54 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
48 Anlage 55 zum Blatt: 1 1. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG - Nr.: Handelsbezeichnung: Hyundai / ROK JK - T01 e11*96/27*0076*-- Galloper Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge 6J x 15 ET 22 mm Serienreifen: 235/75 R R 15 1,2 225/75 R 15 1,2 235/75 R 15 1,2 9 R 15 1,2 30 x 9,50 R 15 1,2 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge 7JJ x 15 ET 5 mm Serienreifen: 265/70 R /75 R 15 1,2 255/70 R 15 1,2 255/75 R 15 1,2 265/70 R 15 1,2 265/75 R 15 1,2 275/60 R 15 1,2 9 R 15 1,2 30 x 9,50 R 15 1,2 10 R 15 1,2 31 x 10,50 R 15 1,2 2. Hyundai Galopper Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
49 Anlage 55 zum Blatt: 2 3. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 55 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Böblingen, den TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜV Automotive GmbH Typprüfzentrum akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P
T E I L E G U T A C H T E N
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