Merkblatt. Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010)
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- Maja Albert
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1 Merkblatt Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010) Das Insolvenzrecht ist ein außerordentlich komplexes und differenziertes Rechtsgebiet. Zielsetzung dieses Merkblattes ist es, dem Mitgliedsbetrieb einen groben Überblick im Sinne einer Orientierungshilfe zu verschaffen. Die Rechts- und Betriebsberater der Handwerkskammer München und Oberbayern stehen den Mitgliedsbetrieben darüber hinaus im Einzelfall kostenlos zur Verfügung. Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Seite 1 von 7
2 Möglicher Ablauf des Unternehmens-Insolvenzverfahrens Unternehmenskrise Insolvenzantrag (Amtsgericht) ggf. mit Antrag auf Restschuldbefreiung Ertrags- und Liquiditätskrise ggf. Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten Entscheidung des Insolvenzgerichts ggf. vorläufiger Insolvenzverwalter Abweisung mangels Masse Eröffnung Insolvenzverfahren Hauptverfahren im Handwerk meist Liquidation GmbH: Liquidation Einzelunternehmer: bei Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten Abschluss Insolvenzverfahren und Entscheidung über Antrag Restschuldbefreiung Schlussverteilung Aufhebung des Verfahrens Eröffnung Insolvenzverfahren Wohlverhaltensperiode 6 Jahre ab Insolvenzeröffnung Restschuldbefreiung soweit kein Versagungsgrund Schuldenfreiheit (Ausnahme: Geldstrafen und Neuschulden) Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Seite 2 von 7
3 Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungsstockung beispielsweise Zahlungslücke von ca. 10 % und mehr über einen Zeitraum von 3 Wochen der fälligen Verbindlichkeiten Drohende Zahlungsunfähigkeit bei Antrag des Schuldners bestehende Zahlungsverpflichtungen können auf Basis eines Liquiditätsplanes im Zeitpunkt deren Fälligkeit nicht beglichen werden Überschuldung einer juristischen Person, z. B. GmbH, oder GmbH & Co. KG Schuldnervermögen deckt nicht die vorhandenen Verbindlichkeiten es sei denn die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich; Erleichterung bis Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Seite 3 von 7
4 Gläubigerstellung im Insolvenzverfahren Forderungsanmeldung Beim Insolvenzverwalter zur Eintragung in Insolvenztabelle Übersendung Rechnungskopie o. ä. zum Beweis der Forderung Aussonderungsberechtigte Gläubiger Herausgabeanspruch z. B. Eigentumsvorbehalt, Leasing-Objekt Absonderungsberechtigte Gläubiger InsVerwalter verwertet Gegenstand gesondert Kostenbeiträge 9 %, ggf. MwSt z. B. Grundpfandrechte, Sicherungseigentum oder Vermieterpfandrechte Massegläubiger werden vorrangig aus InsMasse befriedigt entstanden durch Handlungen des Insolvenzverwalters Einfache Insolvenzgläubiger Forderungen im Zeitpunkt der InsEröffnung quotenmäßig Befriedigung Nachrangige Insolvenzgläubiger Bezahlung falls alle InsGläubiger befriedigt wurden z. B. Gesellschafterdarlehen Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Seite 4 von 7
5 Abwicklung schwebender Verträge in der Insolvenz Vertrag ist beidseitig nicht oder nicht vollständig erfüllt Wahlrecht Insolvenzverwalter Erfüllung: Masseforderung Nichterfüllung: ggf. Insolvenzforderung abrechenbare Teilleistung: bis InsEröffnung: Insolvenzforderung nach InsEröffnung: Masseforderung wenn InsVw Vertragserfüllung wählt Pachtvertrag: Insolvenz Verpächter: Pachtzinszahlung an InsVw Insolvenz Pächter: vgl. wie bei abrechenbarer Teilleistung Arbeitsverträge: Lohnrückstände bis InsEröffnung: Insolvenzforderung Rückständige Nettolöhne 3 Monate vor Insolvenzeröffnung: Insolvenzgeld Lohnansprüche ab InsEröffnung: Masseforderungen Sonderkündigungsrecht InsVw und Arbeitnehmer Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Seite 5 von 7
6 Sanierung bzw. übertragende Sanierung Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanes bedeutet die Fortführung des Unternehmens mit Zustimmung der Gläubigerversammlung und Bestätigung durch das Insolvenzgericht Überwachung der Planerfüllung durch Insolvenzverwalter Unternehmenskauf nach Insolvenzeröffnung durch übertragende Sanierung Haftungsprivilegien in folgenden Bereichen Handelsrecht Steuerrecht Arbeitsrecht betreffend Lohnrückstände vor Insolvenzeröffnung Achtung bei: Unternehmenskauf vor Insolvenzeröffnung Prüfung von Haftungsrisiken für betriebliche Steuerverbindlichkeiten handelsrechtliche Firmenübernahme arbeitsrechtliche Verbindlichkeiten Anfechtungstatbestände Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Seite 6 von 7
7 Verbraucher Insolvenzverfahren ehemals Selbständige und u.u. Ehegatte des Schuldners keine Gewerbeanmeldung im Zeitpunkt des Insolvenzantrages weniger als 20 Gläubiger keine arbeitsrechtlichen Verbindlichkeiten inkl. Sozialversicherung Verfahrensablauf 1. Außergerichtlicher Einigungsversuch 2. Gerichtlicher Einigungsversuch 3. vereinfachtes gerichtl. Verfahren ggf. anschließende Restschuldbefreiung Hinweis: Merkblätter der Handwerkskammer München und Oberbayern werden mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch kann ein Anspruch auf Vollständigkeit sowie Haftung für die inhaltliche Richtigkeit (mit Ausnahme von Vorsatz oder grobem Verschulden) nicht übernommen werden. Für weitere Auskünfte stehen die Berater/innen der Handwerkskammer den Mitgliedsbetrieben kostenlos zur Verfügung. (Stand 01/2010) Handwerkskammer für München und Oberbayern Verfasser: Rainer Bindig Holger Scheiding Telefon Telefon Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Seite 7 von 7
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