Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI. Einführung und Übersicht
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- Rüdiger Lorenz
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1 Auslandsstudium und Auslandspraktikum im Studiengang ISWI Einführung und Übersicht
2 Gliederung 1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung 2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium 4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung
3 Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung, Fassung Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang (1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein integriertes Auslandsstudium, die Bachelorarbeit sowie das Kolloquium. (2) Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens sechsundneunzig Leistungspunkten zulässig, darunter aus den Modulen Englisch und Vorbereitung Ausland. (3) Der für den erfolgreichen Abschluss erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 ECTS-Leistungspunkte.
4 Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung, Fassung Integriertes Auslandsstudium/Praktisches Auslandssemester (1) Das integrierte Auslandsstudium findet in der Regel im 5. und 6. Semester statt und besteht aus einem theoretischen Studiensemester und einem praktischen Auslandssemester. Die im Gastland absolvierten Module müssen inhaltlich auf die Vorgaben zu den Auslandsmodulen abgestimmt sein und vorab durch den Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Auslandsbeauftragten des Studiengangs genehmigt werden. Das praktische Auslandssemester hat einen Umfang von mindestens 20 Wochen. Zur Verbreiterung der interkulturellen Erfahrungen sollten das theoretische Auslandsstudium sowie das Auslandspraktikum in zwei unterschiedlichen Staaten absolviert werden. (2) Im Rahmen des theoretischen Studiensemesters sollen insgesamt vier Module zu jeweils 6 Leistungspunkten an einer ausländischen Hochschule absolviert werden. Ein Modul soll aus dem Themenbereich Organisation/Personalmanagement (Organisation/Human Resource Management) gewählt werden, zwei weitere aus zwei der drei betriebswirtschaftlichen Schwerpunkte Marketing/Internationales Marketing (Marketing/International Marketing), Controlling/Internationales Controlling (Controlling/International Controlling) oder Operations Management/Logistik (Operations Management/Logistics). Das vierte Modul ist thematisch frei wählbar. Die Noten der an ausländischen Hochschulen erbrachten und angerechneten Prüfungsleistungen werden nach Umrechnung nach Maßgabe der modifizierten Bayrischen Formel in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.
5 Gliederung 1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung 2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium 4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung
6 Modul Auslandsvorbereitung Das Modul soll auf die Auslandserfahrung vorbereiten und findet (vorgezogen) im 4. Semester statt. Bitte beachten Sie entsprechende Veranstaltungsverzeichnisse und die Modulbeschreibung. Link zum aktuellen Modulhandbuch:
7 Gliederung 1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung 2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium 3.1 Auswahl der Partnereinrichtung 3.2 Vorgehen bei der Modulwahl 4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung
8 Auslandsstudium Generelle Bemerkungen: Ein Auslandsstudium ist entweder an Partneruniversitäten/Hochschulen der Hochschule Bremen möglich oder an Hochschulen und Universitäten, mit denen Studierende eine Aufnahme eigenständig organisieren
9 Auslandsstudium generelle Bemerkungen: Bei Vergabe der durch die Partnerhochschulen der HSB bereitgestellten Studienplätze kommt ein Vergabeverfahren zum Einsatz, bei dem Studierende 3 mögliche Partneruniversitäten in der Reihenfolge ihrer Präferenz angeben. Je besser die Durchschnittsnote aller Module der ersten beiden Semester an der HSB, umso wahrscheinlicher ist die Zuteilung eines Platzes an der präferierten Partnereinrichtung.
10 Auslandsstudium generelle Bemerkungen: Die jeweils gültige Liste der Partneruniversitäten für ISWI inkl. Anzahl verfügbarer Plätze und ggf. durch Studierende zu entrichtende Studiengebühren, Formulare und weiterführende Informationen finden Sie in Aulis unter: Magazin» Fakultät 1: Wirtschaftswissenschaften (School of Int. Business - SIB)» Weitere Angebote und Gruppen in Fakultät 1» 1 SiB-Auslandsinformationen»
11 Vorgehen Bewerbung um Platz an Partneruniversität/Hochschule Schritt 1: Einreichung Formular Wahl Partnerhochschule Wann: 3. Semester Abgabetermin: 15. Dezember Link zum Formular: 1 SiB-Auslandsinformationen» Auslandsjahr 5./6. Semester» Auslandsstudium» Aktuelle Auslandszuteilung Einzureichen bei: Zentrum für Internationale Beziehungen und Praxiskontakte (ZIBP), Fr. Gösling, via Schritt 2: Mitteilung des zugeteilten Platzes Erfolgt durch das ZIBP, Fr. Gösling, via AULIS
12 Vorgehen bei selbständiger Organisation der Universität/Hochschule Schritt 1: Verhandlung mit der Hochschule Erfolgt durch den Studierenden Trotzdem: Teilnahme am Wahlverfahren für Partneruniversitäten (s.o.) Anzumelden bei: ZIBP, Fr. Gösling
13 Gliederung 1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung 2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium 3.1 Auswahl der Partnereinrichtung 3.2 Vorgehen bei der Modulwahl 4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung
14 Vorgehen Modulwahl Gemäß der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI) sind insgesamt 4 (vier) Module mit insgesamt 6 ECTS-Punkten pro Modul an ausländischen Hochschulen / Universitäten der entsprechenden Zielregionen zu belegen und entsprechende Leistungsnachweise zu erbringen. Ausführliche länderspezifische Informationen zu den Studienbedingungen an unseren Partnerinstitutionen in EU Ländern (Bologna Prozess!) finden Sie unter anderem auf der folgenden Website:
15 Vorgehen Modulwahl Die Studierenden wählen für ihr Studium im Ausland für drei aus vier Fachgebieten jeweils ein oder mehrere Module mit insgesamt 6 ECTS-Punkten pro Modul bzw. Gebiet, welche sich inhaltlich in das Curriculum als Wahlpflichtfächer einfügen. Lässt sich dies aufgrund abweichender ECTS-Vergabe der Partnerinstitution nicht realisieren, so hat unbedingt rechtzeitig eine Rücksprache mit dem/der Auslandsbeauftragten zu erfolgen. Mit Ihrer Fächerwahl müssen Sie neben dem Pflichtfachgebiet Personalmanagement zwei aus den drei vorgegebenen Schwerpunktgebieten (Wahlpflichtmodule) des ISWI-Studiengangs belegen. Es ist nicht möglich, mehr als zwei Wahlpflichtmodule für das Auslandsstudium anrechnen zu lassen. Die Fachgebiete sind für den Studiengang ISWI: Pflichtmodul: Personalmanagement (Human Resource Management HRM, Organisation) Wahlpflichtmodul: (International) Marketing Wahlpflichtmodul: (International) Controlling (Controlling, Management Accounting, Auditing) Wahlpflichtmodul: (International) Logistics (Logistics, Distribution, Supply Chain Management) Wahlmodul: Freie Auswahl Das vierte Modul ist ein sogenanntes offenes Wahlmodul, d.h. Sie können dies aus dem Lehrangebot der ausländischen Institution beliebig auswählen, sofern Ihre ausländische Institution dies zulässt. Das vierte Modul kann also fachfremd gewählt werden, um dem Anspruch des ISWI Studienganges auf Interdisziplinarität gerecht zu werden.
16 Vorgehen Modulwahl Es wird empfohlen, mehr als 4 Module zu belegen, da 4 Module bestanden bzw. 24 ECTS-Punkte erreicht werden müssen! Sollten Sie weniger als 24 ECTS-Punkte erreichen, bspw. weil Sie zu der Prüfung an der Partnerhochschule nicht antreten oder sie nicht bestehen, müssen Sie in der Regel den nächstmöglichen Wiederholungstermin im Ausland wahrnehmen. Die Anerkennung einer inländischen Leistung als Auslandsleistung ist gemäß Prüfungsordnung nicht möglich. Alternativen wären bspw. Online-Kurse an einer ausländischen Bildungseinrichtung oder der Besuch eines Summerschool-Kurses im Ausland. Die Anerkennungsfähigkeit dieser Alternativen muss allerdings mit der Studiengangsleitung, dem/der Auslandsbeauftragten und evtl. auch mit dem Prüfungsausschuss vorab abgestimmt werden. Die Möglichkeiten zur Nachholung eines Auslandsmoduls werden hier beschrieben:
17 Vorgehen Modulwahl Auch wenn, wie in vielen Fällen üblich, mehr als 6 ECTS für Module vergeben werden, müssen Sie 4 (vier) Module auf Ihrem academic transcript als bestanden ausweisen können. In Extremfällen, wenn z. B. 10 ECTS für jedes Modul vergeben werden, könnten Sie evtl. Ihre Partneruniversität / Hochschule bitten, solche Module in Ihrem academic transcript aufzuteilen und als zwei bestandene unterschiedliche Module aufzuführen. In der Regel erfolgt in solchen Fällen die Aufteilung schon bei der Genehmigung der Modulwahl. In Einzelfällen kann eine solche Aufteilung auch bei der Anerkennung an der Hochschule Bremen erfolgen. Auf jeden Fall müssen jedoch die drei Fachbereiche mit Ihren bestandenen Modulen abgedeckt sein. Mit Ausnahme des vierten, offenen Moduls, dürfen nur Kurse ab dem 3. Semester aufwärts bzw. aus den Masterprogrammen belegt werden! Module ab dem 3. Semester entsprechen dabei Kursen ab dem 2. Studienjahr (2nd year modules). Das entsprechende Studienniveau ist dabei zumeist an der Modulnummer erkennbar (100-er Module = 1st Year, 200-er Module = 2nd year, 300-er Module = 3rd year etc.).
18 Vorgehen Modulwahl Innerhalb der Bolognaregion, d.h. im europäischen Ausland, können die von der ausländischen Universität oder Hochschule vergebenen ECTS-Punkte in der Regel direkt übernommen werden, unabhängig von den SWS. Auch im europäischen Ausland verwenden allerdings einige wenige Universitäten/Hochschulen ihre eigenen Kalkulationen, um ihre Credits in ECTS-Punkte umzurechnen. Solche Regelungen sollten Sie unbedingt in Erfahrung bringen, bevor die endgültige Fächerwahl erfolgt. Dies gilt insbesondere für britische Universitäten, für die teilweise spezifische Umrechnungsregeln für Credits und Notenschemata gelten.
19 Vorgehen Modulwahl Im außereuropäischen Ausland kann die vereinfachte Regelung zur Übernahme von ECTS nicht angewendet werden, und die folgende Formel kommt als Richtwert zum Einsatz: Kontaktstunden pro Woche: 4 x ca. 5 (4 + Übung) Stunden = 20 SWS entsprechen 24 ECTS-Punkten. Eine Kontaktstunde entspricht dabei in der Regel 45 Minuten, wird aber normalerweise als eine Stunde angegeben. Die Gesamtarbeitsbelastung des Studierenden für einen Modulumfang von 6 ECTS-Punkten (Standard an der Hochschule Bremen) entspricht dabei 180 Stunden (Kontaktstunden plus Selbstlernanteil). Da in einigen Ländern der Anteil Kontaktstunden/Selbstlernanteil erheblich abweicht, kann diese Gesamtarbeitsbelastung (=student workload) als Orientierung für die Anerkennung dienen. Die student workload ist in der Regel in den Modulbeschreibungen dokumentiert. Sie können und sollten sich bei der Berechnung der ECTS-Punkte nicht allein auf Auslandsberichte aus der Vergangenheit oder auf Aussagen von derzeit dort Studierenden berufen oder verlassen. Diese können nur als Anhaltspunkte zur ersten Orientierung verwendet werden, denn die Bedingungen verändern sich im Laufe der Zeit und müssen immer wieder überprüft und angepasst werden. In jedem Fall ist eine Absprache mit der/dem zuständigen Auslandsbeauftragten hier in Bremen erforderlich, unabhängig von Aussagen (schriftlich oder mündlich), die von der ausländischen Einrichtung erfolgen. Für die außereuropäischen Universitäten benötigen die Studierenden kein Learning Agreement nach dem European ECTS-Transfer System. Es genügt hier das Formblatt Genehmigung der vorläufigen Modulwahl.
20 Vorgehen Modulwahl Nach Zuteilung des Studienplatzes schicken Sie das Formblatt Vorläufige Genehmigung Modulwahl inkl. Kopien der Modulbeschreibungen zwecks Abstimmung und Bestätigung durch Unterschrift per an den/die zuständigen Auslandsbeauftragte(n). Parallel dazu füllen Sie (sofern Sie einen Erasmusplatz erhalten haben) das Learning Agreement aus und lassen es vom Auslandsbeauftragten und dem ZIBP sowie der aufnehmenden Universität unterschreiben. Nur wenn eine Änderung der genehmigten Module erforderlich werden sollte, schicken Sie bitte das Formblatt Endgültige Modulwahl Ausland zusammen mit den Modulbeschreibungen der neu gewählten Module und einer Kopie des ausgefüllten und durch den Auslandsbeauftragten unterschriebenen vorher unterzeichneten Formblattes Vorläufige Genehmigung Modulwahl zur endgültigen Abstimmung Ihrer Module per an den/die zuständigen Auslandsbeauftragten. Teilweise ist ein Änderung bspw. aufgrund von Veränderungen des Studienangebotes an der ausländischen Universität erforderlich. Eine Abstimmung Ihrer Module sollte auf jeden Fall erfolgen, bevor und so lange Sie noch Änderungen bei der Modulwahl vornehmen können. In diesem Fall übersenden Sie zusätzlich die Modulbeschreibungen der neu gewählten Module. Parallel dazu füllen Sie bei Bedarf die 2. Seite des Learning Agreements (Changes) aus und lassen es wiederum von allen Beteiligten unterschreiben (s.o.) Da Sie die Genehmigung nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes im Rahmen des Anerkennungsverfahrens mit einreichen müssen, empfiehlt es sich, diese Dokumentation ihrer genehmigten Fächerwahl auch auszudrucken, um bei digitalem Datenverlust gegebenenfalls eine Kopie zur Hand zu haben.
21 Zusammenfassung: Vorgehen Modulwahl und Genehmigungsverfahren Schritt 1: Auswahl der Module gemäß Bestimmungen der Prüfungsordnung (s.o.) Erfolgt durch: Studierende Informationen zu angebotenen Modulen an der Partneruniversität/Hochschule s. Veranstaltungsverzeichnis der jew. Universität/Hochschule, beachten Sie o.g. Ausführungen zu ECTS/ Umrechnung Schritt 2: Genehmigung Modulwahl Wann: Nach Zuteilung/Bestätigung des Platzes an der jew. Universität/Hochschule Link zum Formular vorläufige Genehmigung Modulwahl: 1 SiB-Auslandsinformationen» Auslandsjahr 5./6. Semester» Auslandsstudium» Informationen ISTM/ISWI Einzureichen durch Studierende bei: Auslandsbeauftragte(r) des Studienganges (Prof. Dr. Martin Schwardt) inkl. (ggf. digitalen) Kopien der Modulbeschreibungen martin.schwardt@hs-bremen.de Die Modulwahl wird durch Unterschrift des Auslandsbeauftragten bestätigt und per an Sie versendet Falls sich zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Änderung der Modulwahl ergeben sollte, muss das Formular zur endgültigen Modulwahl beim Auslandsbeauftragten des Studiengangs (Prof. Dr. Martin Schwardt) inkl. Kopie/Scan der bestätigten vorläufigen Modulwahl und Modulbeschreibungen der neu gewählten Module eingereicht werden. Schritt 3: Genehmigung durch den Prüfungsausschuss Keine Tätigkeiten der Studierenden erforderlich
22 Modulanerkennung Schritt 1:Einreichung der Unterlagen Erfolgt durch: Studierende Erforderliche Unterlagen: Notentranskript, Genehmigung der Modulwahl Einzureichen bei: Fakultätsverwaltung, Fr. Hilfers Schritt 2: Vorbereitung der Anerkennung Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Vorliegen von insges. mind. 24 ECTS, Umrechnung der Noten anhand der sog. Bayerischen Formel Schritt 3: Anerkennung des Auslandsstudiums Anerkennung des Auslandsstudiums nach Prüfung der Nachweise durch den Auslandsbeauftragten und den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses Schritt 4: Ausweisung der Noten bei QIS-POS Nach Anerkennung werden die Noten durch das Prüfungsamt in das QIS-POS-System eingeben.
23 Gliederung 1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung 2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium 4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung
24 Auslandspraktikum Generelle Bemerkungen Das Auslandspraktikum ist integraler Bestandteil des Studienganges und kann in der Regel nicht durch ein Praktikum im Inland ersetzt werden. Das praktische Auslandssemester hat einen Umfang von mindestens 20 Wochen. Zur Verbreiterung der interkulturellen Erfahrungen sollten das theoretische Auslandsstudium sowie das Auslandspraktikum in zwei unterschiedlichen Staaten absolviert werden. Das Praktikum ist durch die Studierenden zu organisieren. Hierzu zählt auch die Suche des Praxispartners. Das Praktikum ist in einem Unternehmen zu absolvieren, dass Bezüge zum Studiengang aufweist. Der Praxispartner ist mit dem Auslandsbeauftragten abzustimmen/ von diesem zu genehmigen. Weiterführende Informationen und Hilfestellungen finden Sie in Aulis unter: Magazin» Fakultät 1: Wirtschaftswissenschaften (School of Int. Business - SIB)» Weitere Angebote und Gruppen in Fakultät 1» 1 SiB-Auslandsinformationen»
25 Zusammenfassung: Vorgehen und Anerkennung Auslandspraktikum Schritt 1: Suche des Praxispartners/Unternehmens Erfolgt durch: Studierende Informationen und Hilfestellungen: Magazin» Fakultät 1: Wirtschaftswissenschaften (School of Int. Business - SIB)» Weitere Angebote und Gruppen in Fakultät 1» 1 SiB-Auslandsinformationen» Schritt 2: Genehmigung Praktikum Link zum Formular/Vertrag: 1 SiB-Auslandsinformationen» Auslandsjahr 5./6. Semester» Auslandspraktikum Einzureichen durch Studierende bei: Auslandsbeauftragte(r) des Studienganges (Prof. Dr. Martin Schwardt) martin.schwardt@hs-bremen.de Das Praktikum wird durch den Auslandsbeauftragten genehmigt. Schritt 3: Auslandspraktikum Umfang: mindestens 20 Wochen Schritt 4: Einreichung der Nachweise Erforderliche Nachweise: Zeugnis/Praktikumsbestätigung des Unternehmens, Auslandsbericht Einreichung durch Studierende bei: Fakultätsverwaltung, Frau Hilfers Schritt 5: Anerkennung des Praktikums Erfolgt nach Prüfung der Nachweise durch den Auslandsbeauftragten des Studienganges und den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses.
26 Gliederung 1. Auszug aus der fachspezifischen Prüfungsordnung 2. Modul Auslandsvorbereitung 3. Auslandsstudium 4. Auslandspraktikum 5. Modul Auslandsnachbereitung
27 Modul Auslandsnachbereitung Das Modul dient der Nachbereitung der Auslandserfahrung und findet im 7. Semester statt. Bitte beachten Sie entsprechenden Veranstaltungsverzeichnisse und die Modulbeschreibung. Die Prüfungsform erfordert zwei Bestandteile: PR (Präsentation) und B (Auslandsbericht), die in die Gesamtbenotung einfließen. Link zum aktuellen Modulhandbuch:
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