Gesundheitsökonomische Gespräche 2014 Ludwigshafen
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- Stefan Buchholz
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1 Gesundheitsökonomische Gespräche 2014 Ludwigshafen Workshop: Aufgaben und Nutzen der Pflegekammer für den Berufsstand Leitung und Moderation: Dr. Jürgen Faltin Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Heinrich Hanika Hochschule Ludwigshafen Frau Sandra Postel & Frau Andrea Kuhn, Gründungskonferenz RLP Studentischer Support: Christine Lohse und Maximilian Schwarz Studiengang Gesundheitsökonomie im Praxisverbund
2 Die Hauptziele einer Kammer für Pflegeberufe sind die Sicherung einer sachgerechten professionellen pflegerischen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Bundeslandes nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, Schutz der Bevölkerung vor unqualifizierter Pflege sowie Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden 2
3 Aufgaben der Pflegekammer Rheinland-Pfalz Nach dem Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz wirken die Kammern bei den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens mit und haben hierbei das Interesse des Gemeinwohls zu beachten. Sie nehmen auch die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Kammermitglieder in ihrer Gesamtheit wahr. ( 3 HeilbG RLP-E, Auszug) 3
4 Aufgaben der Pflegekammer Rheinland-Pfalz Die Kammern haben für ihre Kammermitglieder insbesondere für die Wahrung des Ansehens des Berufsstands einzutreten, für ein kollegiales Verhältnis der Kammermitglieder untereinander und zu Mitgliedern anderer Kammern zu sorgen sowie auf eine Kooperation mit Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe hinzuwirken, die Berufsausübung der Kammermitglieder zu regeln und Beratungen in berufsfachlichen und allgemeinen berufsrechtlichen Fragen anzubieten, die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen sowie die zur Beseitigung berufsrechtswidriger Zustände notwendigen Maßnahmen zu treffen und hierüber bei Bedarf auch andere Kammern zu unterrichten; zur Beseitigung berufsrechtswidriger Zustände können sie auch Verwaltungsakte erlassen, ( 3 HeilbG RLP-E, Auszug) 4
5 Aufgaben der Pflegekammer Rheinland-Pfalz öffentliche Stellen in Fragen der Normsetzung und der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen sowie Sachverständige zu benennen, die Aufsichtsbehörden über für den Berufsstand bedeutsame Vorkommnisse in der Berufsausübung und Berufsaufsicht zu informieren, die berufliche Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln und zu fördern, ein Weiterbildungsregister für die in Weiterbildung befindlichen Kammermitglieder aufzustellen und laufend fortzuschreiben, im Bereich der Weiterbildung der Kammermitglieder Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen einschließlich einer Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkompetenz im Rahmen der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zu organisieren, ( 3 HeilbG RLP-E, Auszug) 5
6 Aufgaben der Pflegekammer Rheinland-Pfalz Belange der Qualitätssicherung wahrzunehmen sowie die Mitwirkung der Kammermitglieder an der Sicherung der Qualität ihrer beruflichen Leistungen zu regeln, an die Kammermitglieder Heilberufsausweise auszugeben und ihnen sonstige Bescheinigungen auszustellen; die Aus- und Fortbildung der bei den Kammermitgliedern Beschäftigten zu fördern und die ihnen nach dem Berufsbildungsgesetz obliegenden Aufgaben wahrzunehmen und Mitteilungsblätter heraus- oder mitherauszugeben, die insbesondere der Bekanntmachung, Fortbildung, Information und Meinungsbildung dienen. ( 3 HeilbG RLP-E, Auszug) 6
7 Aufgaben der Pflegekammer Rheinland-Pfalz Fortbildungsveranstaltungen zu zertifizieren und Fortbildungszertifikate als Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht auszustellen, von Kammermitgliedern betriebene Qualitätsmanagementsysteme zu zertifizieren sowie Daten über die Nachweise von Fort- und Weiterbildung sowie fachlichen Qualifikationen fortlaufend zu erfassen und an zuständige Stellen weiterzuleiten. Auf Kammerzertifikate über die Erfüllung der Fortbildungspflicht sowie über die Einführung und Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen kann öffentlich hingewiesen werden (Ankündigung). ( 3 HeilbG RLP-E, Auszug) 7
8 8 Weitere Chancen / Potenziale / Aufgabenfelder für die Pflegekammer Rheinland-Pfalz
9 Neue Gestaltungsmöglichkeiten der Landespflegekammer RLP durch: Einen gemeinsamen Beirat mit der Landesärzte- und der Landespsychotherapeutenkammer RLP zur Abstimmung berufsübergreifender Angelegenheiten in der Patientenversorgung ( 4 Abs. 3 HeilbG RLP-E) 9
10 Ethische Instrumentarien der Pflegekammer Rheinland-Pfalz 6 Abs. 2 HeilbG RLP-E Unterstützung der Ethikkommission der Landesärztekammer RLP durch ein zusätzliches Mitglied aus den Pflegeberufen 6 Abs. 6, 7 HeilbG RLP- E Freiwillige Errichtung einer eigenständigen Ethikkommission für ethische Fragen in der Pflege der Landespflegekammer RLP Zusammenarbeit mit Landesärztekammer RLP 6 Abs. 8 HeilbG RLP- E Möglichkeit der Errichtung von gemeinsamen Ethikkommissionen mit anderen Kammern aus RLP oder anderer Länder 10
11 Errichtung eines Schlichtungsausschusses 7 HeilbG RLP-E Zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung von Kammermitgliedern oder den bei ihnen Beschäftigten und Dritten ergeben Schlichtungsausschuss wird auf Antrag tätig Möglichkeit zur Errichtung eines gemeinsamen Schlichtungsausschusses mit Kammern anderer Ländern/ Bundesländern 11
12 Gesundheitsökonomische Gespräche 2014 Ludwigshafen Ergebnisse Workshop: Nutzen der Pflegekammer für den Berufsstand
13 Nutzen der Pflegekammer Rheinland-Pfalz für den Berufsstand Wir, die als selbstständige, selbstverantwortliche Menschen dem Leben gegenüberstehen, sind selbst schuldig, wenn wir nicht die rechtlichen Wege suchen und bahnen helfen, um fähig für unsere Lebensaufgabe zu werden. Wer soll denn unseren Beruf aufbauen, wenn wir es nicht selbst tun. (Agnes Karll 1903) 13
14 Nutzen der Pflegekammer Rheinland-Pfalz für den Berufsstand Eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume im Rahmen der Selbstverwaltung: Selbst- statt Fremdbestimmung Ausweitung der innerberuflichen demokratischen Willensbildung der Pflegenden Fort- und Weiterbildung Qualitätssicherung der pflegerischen Versorgung auf der Basis festgelegter Berufsinhalte und Berufspflichten Interne Berufsaufsicht Förderung der Pflegeforschung & Wissenschaft 14
15 Nutzen der Pflegekammer Rheinland-Pfalz für den Berufsstand Maßgebliche Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen der Pflegeberufe: Neue institutionalisierte Macht in unserem korporativ organisierten Gesundheitswesen Institutionelles Gedächtnis Demokratische Partizipationsrechte Berufsrecht Pflege Kompetenz- und Servicezentrum, welches den Mitgliedern beratend zur Seite steht 15
16 Nutzen der Pflegekammer Rheinland-Pfalz für den Berufsstand Gemeinwohlorientierte Interessenvertretung der professionell Pflegenden gegenüber der Öffentlichkeit Ansprechpartner im politischen Entscheidungsprozess Beratungsstelle und Informationsquelle im Sinne des Verbraucherschutzes 16
17 Nutzen der Pflegekammer Rheinland-Pfalz für den Berufsstand Stärkung der Stellung der Pflegenden in der Gesellschaft: Aufwertung der Pflege / Stärkung des Berufsstandes der Pflege, auch durch Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Qualität in den Pflegefachberufen Gleichstellung und Aufwertung der Position bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens z.b. Formelle Gleichstellung mit der ärztlichen Standesvertretung, die die Pflegenden in der Gesellschaft aufwertet und stärkt 17
18 Herzlichen Dank für Ihr geschätztes Interesse und viel Erfolg für die PFLEGEKAMMER in Rheinland-Pfalz! 18
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