Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren
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- Lena Winter
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/3873 Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren Vorbemerkung der Fragesteller DieEU-KommissionwilldieAuslands-Roaming-Gebühren,dieausihrerSicht überhöhtsindunddiewettbewerbsfähigkeitdereueinschränkensowiedie Verbraucherbelasten,reduzieren.SieplanteineentsprechendeVerordnung, derzufolgeeinheitlichepreisobergrenzenfürmobilfunkentgeltebeiauslandstelefonatengeschaffenwerdensollen,diedieroaming-gebührendeutlichverringern. 1.UnterstütztdieBundesregierungdasVorhabenderEU,eineRoaming-Verordnung zu erlassen, und wenn ja, aus welchen Gründen? DieBundesregierungunterstütztnachdrücklichdieInitiativederEU-Kommission,durcheineRoaming-VerordnungeinerascheundsubstanzielleAbsenkung der Roamingentgelte für alle Verbrauchergruppen zu erreichen. DerzeitübersteigendieRoaming-EntgelteihreKostenumeinVielfaches. Roaming-DienstekönnenvomNutzernichtseparaterworbenwerden,wodurch diemarkttransparenzstarkeingeschränktist.einfunktionierenderwettbewerb indiesemsegmentliegtnichtvor.wederdiemarktkräftenochdasdenwettbewerbsbehördenundnationalenregulierernzurverfügungstehendeinstrumentariumreichtenbislangaus,dieroaming-entgelteaufeinannähernd kostenorientiertes Niveau zu bringen. GewinnerderstarküberhöhtenRoaming-EntgeltesinddieNettoexporteurevon Roaming-Diensten,alsoinsbesonderedieklassischenReiseländer.Deutschland zählthingegenzudennettoimporteurenvonroaming-diensten.vonderverordnungprofitierennebendentouristeninsbesondereauchgrenzüberschreitend tätigeunternehmen.somitisteinwirkungsvollerregulatorischereingriff DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 15. Januar 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode sowohlausdeutschersichtalsauchaussichtdergesamteneuwohlfahrtssteigernd und damit sinnvoll und notwendig. 2.Triffteszu,dassdieBundesregierungdieRoaming-Verordnungdahingehendergänztsehenmöchte,dassKonzernenzusätzlicheTarife (FlatrateoderVolumentarife)ermöglichtwerden,mitdenenVieltelefoniereroder BesitzervonHandysmitInternet-undFotofunktionzusätzlichGeldsparen könnten,undstrebtdiebundesregierungauchfürdiesezusätzlichentarife sogenannten Price Caps an? DieBundesregierungstrebteineLösungan,dieeinerseitszuspürbarenPreissenkungenfürdieVerbraucherführtundandererseitsdenMobilfunkanbietern einemöglichstgroßeflexibilitätbeidergestaltungvontarifmodellenlässt.der aktuellevorschlagderbundesregierungsiehteinensogenanntenverbraucherschutztarif vor, der bestimmte Preisobergrenzen nicht überschreiten darf. DieserVerbraucherschutztarifstündeNeukundenalsStandardtarifzurVerfügung,FüralleKundensollesdieMöglichkeitgeben,ausjedemVertragohne NachteilenachspätestensdreiMonatenindenRoaming-Verbraucherschutztarif wechseln zu können. DarüberhinausgehendePreisregulierungen (PriceCapsetc.)fürsonstige, optionale Tarife sind aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich. 3.HatdieEU-KommissionausSichtderBundesregierungdieKompetenz, eineroaming-verordnungzuerlassen,undwennja,woraufbasiertdiese Zuständigkeit? AusSichtderBundesregierungbesitztdieEU-KommissiondieZuständigkeit, eine Roaming-Verordnung zu erlassen. DieVorschriftdesArtikels95EGräumtderGemeinschaftdieKompetenzein, MaßnahmenzurAngleichungderregulatorischenRechts-undVerwaltungsvorschriftenderMitgliedstaatenzuergreifen,welchedieErrichtungunddasFunktionierendesBinnenmarkteszumGegenstandhaben (Artikel95Abs.1Satz2 EG).BeeinträchtigungendesBinnenmarkteskönnensichetwaausUnterschiedenzwischendenRechtsordnungenderMitgliedstaatenergeben,dieverfälschte Wettbewerbsbedingungenschaffenoderaufrechterhalten.Artikel95Abs.1EG decktauchpräventivemaßnahmendergemeinschaft,wenndasentstehenunterschiedlicherrechts-undverwaltungsvorschriftenzumindestwahrscheinlich ist.diesegefahristbeimauslands-roaminggegeben,dahierdieinteressender Mitgliedstaatendivergieren.DieVorschriftistfunktionalausgerichtet,also grundsätzlichnichtaufbestimmtepolitikbereicheoderregelungsgegenstände beschränkt, sondern als Querschnittsklausel zu verstehen. 4.WiebeurteiltdieBundesregierung,dassdieEU-Kommissionselbstihren VorschlagaufdieBinnenmarktkompetenz (Artikel95EGV)stützt,obwohl beimauslands-roamingderzeitwedernationaleregelungenbestehen,die denbinnenmarktbehindern,nochsolcheregelungenvorgesehensind, demzufolgealsoauchkeinerleivoraussetzungenbzw.bedarffürdieangleichung von entsprechenden Rechtsvorschriften vorhanden sind? WiebereitsinderAntwortzuFrage3angedeutet,müssendivergierendeRechtsundVerwaltungsvorschriftennichtbereitsexistieren,daArtikel95Abs.1EG auchpräventivemaßnahmendergemeinschaftdeckt.voraussetzunghierfürist, dassdasentstehenunterschiedlicherrechts-undverwaltungsvorschriftenzumindest wahrscheinlich ist.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ SiehtesdieBundesregierungalssinnvollan,dassdieEU-Kommissiondie Verordnungvorschlägt,bevordienationalenRegulierungsbehörden wie diebundesnetzagentur abschließenduntersuchthaben,obeinmissbrauch vonmarktmachtvorliegt,undistihrbekannt,dassinachtanderenländern, indenenentsprechendeuntersuchungenbereitsabgeschlossenwurden (z.b.österreichunddänemark),keinmissbrauchvonmarktmachtfestgestelltwerdenkonnte,esalsoinhaltlichkeinerechtfertigungfürdenvorgesehenen Markteingriff gibt? DieUntersuchungenerwiesensichalsschwierig,dau.a.dieMarktabgrenzung alsnationalermarktinderzugrundeliegendenkom-empfehlungnichtmit demgrenzüberschreitendencharakterderroaming-dienstleistungkorrespondiert. DerBundesregierungliegenaberStellungnahmenderBundesnetzagenturvor, dassdieentgeltefürroaming-dienstediekostenumeinvielfachesübersteigen. DiesesaußergewöhnlichstarkeAbweichenzwischenPreisenundKostenistein klaresindizfürmissbräuchlichesverhaltenbzw.fürmarktversageni.s.v. gravierendenineffizienzen.damiterscheinteinregulatorischereingriffeindeutig gerechtfertigt. 6.LiegenderBundesregierungAnhaltspunktefüreinenMissbrauchvon Marktmacht vor, und wenn ja, welche? DieEuropäischeKommissionführtbereitsseitmehrerenJahreneinVerfahren nachartikel82eggegenmobilfunk-netzbetreiberausmehrerenmitgliedstaaten,darunterdeutschland,wegenderentgeltefürinternationalroaming durch.diekommissionhatindiesersacheimfrühjahr2005einemitteilung vonbeschwerdepunktenu.a.andiedeutschenmobilfunk-netzbetreibert-mobileundvodafoneversandt,dieimsommer2006durcheinesogenanntemitteilungvonfaktenergänztwurde.eineentscheidungindiesemverfahrendürfte für2007zuerwartensein.dasbundeskartellamtwurdeüberdasverfahrengemäßartikel11derverordnung1/2003desratesinformiertundhatsichimdort vorgesehenenrahmenamverfahrenderkommissionbeteiligt.darüberhinausgehendeanhaltspunktefürmissbräuchlichesverhaltenliegenderbundesregierungindiesembereichnichtvor.esbleibtaberunbeschadetdieserfrage festzustellen,dassdiederzeitigenroaming-entgelteweitüberdemniveauder tatsächlichen Kosten liegen. 7.WürdeesbeieinemnochnachzuweisendenMarktmissbrauchausreichen, daswettbewerbsrechtlicheinstrumentariumdereu (Artikel81ff.EGV) anzuwendenunddienetzbetreiberzuverpflichten,dieroaming-entgelte für die Endkunden offenzulegen, und wenn nein, warum nicht? GrundsätzlichkönntedaswettbewerbsrechtlicheInstrumentariumauchauf überhöhteroaming-entgelteangewendetwerden.dieanwendungderkartellrechtlichenmissbrauchsaufsichtsetztabereinemarktbeherrschendestellung aufeinembestimmtensachlichenundräumlichenmarktvoraus.beidenmärktenfürinternationalroamingistdiefeststellungvonmarktbeherrschungzweifelhaft.marktbeherrschunglägevor,wennjedesnationalemobilfunknetzfür dasinternationalroamingeineneigenständigensachlichenundräumlichen Marktdarstellenwürde,aufdemderjeweiligeNetzbetreiberdereinzigeAnbieterist.Mittlerweileerreichenjedoch jedenfallsindeutschland allemobilfunknetzeeinesehrweitgehendenetzabdeckung,undesistzudemmöglich,die VerkehrsströmebeimRoamingsehrweitgehendgezieltaufbestimmtePartnernetzezulenken.DamitwerdendieMobilfunknetzefürdenRoaming-Nach-
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode frageraustauschbar,unddersachlichemarktlässtsichnichtmehraufeineinzelnes Mobilfunknetz beschränken. SelbstwennMarktbeherrschungaufdemRoaming-Marktvorhandenwäre,bestündeeinweiteresProblemdarin,einenMaßstabzufinden,anhanddessendas VorliegenüberhöhterRoaming-Gebührenfestgestelltwerdenkönnte.BeimVergleichsmarktkonzeptbestehtdieSchwierigkeitdarin,einenMarktmitwettbewerblichenStrukturenzufinden,dertatsächlichmitdemMarktvergleichbar ist,aufdemeinmissbrauchvermutetwird.aufnochgrößereproblemestößtin diesembereichdiekostenkontrolle,daesinvielenfällenkaummöglichist, einzelne Kostenpositionen exakt bestimmten Leistungen zuzurechnen. DieAnwendungvonArtikel81EGsetztdasVorliegeneinerVereinbarungzwischenUnternehmenvoraus.BislangliegenallerdingskeinerleiAnhaltspunkte dafürvor,dassdiemobilfunk-netzbetreiber überdiejeweiligenbilateralen VereinbarungenmitihrenausländischenRoaming-Partnernhinaus VereinbarungenüberdieHöhederRoaming-Entgeltegetroffenhaben.Sofernes HinweiseaufeineentsprechendeAbsprachegäbe,könntendiesenachArtikel81 Abs. 1 EG aufgegriffen werden. 8.BestehtdieGefahr,dassdieRoaming-VerordnungeinenPräzedenzfall schafft,derdazuführt,dassvergleichbareeingriffeauchinanderenbranchen erfolgen, und wie wertet die Bundesregierung dies? Festzuhaltenistzunächst,dassdieBundesregierungdemSubsidiaritätsprinzip auchimbereichderelektronischenkommunikationgroßebedeutungbeimisst. Eineunkontrolliertebzw.unnötigeAusdehnungderKompetenzenaufEU-bzw. KommissionsebenelehntdieBundesregierung nichtzuletztimeuropäischen Interesse mitnachdruckab.eineausdehnungvonzuständigkeitenaufeu- Ebenesolltedemzufolgenurdannerfolgen,wenndiespositiveWohlfahrtseffekte verspricht. ZielderVerordnungistes,einenallgemeinanerkannten,langanhaltendenMissstandzubeseitigen.AufgrundderTatsache,dassbeiRoamingimmerzweiLänderbetroffensind,hältdieBundesregierungMaßnahmenaufeuropäischer Ebene für zwingend erforderlich. ObundinwieweitdurchdiegeplanteVerordnungeinPräzedenzfallgeschaffen wird, kann seitens der Bundesregierung nicht beurteilt werden. Märkte,diewiederRoaming-BereicherheblichegrenzüberschreitendeExternalitätenaufweisenunddauerhaftuntergravierendenEffizienzstörungenleiden, sindjedenfallsganzeindeutigkandidatenfürunmittelbareinterventionenauf europäischer Ebene. 9.IstderBundesregierungbekannt,wiehochdieUmsatzeinbußeninder Roaming-SpartenachInkrafttretenderneuenVerordnungseinwürden (prozentual und absolut)? DieBundesregierunghathierzukeineeigenenZahlenerhoben.NachBerechnungenderEU-KommissionwürdederVerordnungsvorschlagderKommission EU-weitbeidenVerbrauchernzueinerEntlastungvon5,2Mrd.Eurobis 5,9Mrd.Euroführen,währenddieMobilfunk-NetzbetreiberUmsatzeinbußen zwischen3,8mrd.euround4,2mrd.eurohinnehmenmüssten.damitlägeder gesamtwirtschaftliche Wohlfahrtsgewinn bei 1,0 bis 2,1 Mrd. Euro. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdeutlichePreissenkungenimMobilfunkjedenfallsauflängereSichtauchdeutlichspürbarepositiveNachfrageeffekte nach sich ziehen.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ Istdamitzurechnen,dassniedrigereRoaming-TarifezuhöherenTarifen fürinländischemobilfunktelefonateführen,weildieanbieter,umwirtschaftlicharbeitenzukönnen,diemassiveneinnahmeeinbußenbeim RoamingüberhöhereInlandspreiseausgleichenmüssen,welchederzeit mitdenheutigengewinnenbeimroamingquersubventioniertwerden, undwiewilldiebundesregierunggegebenenfallseinerdarauffolgenden Belastung der Verbraucher begegnen? DieBundesregierungsiehtesfaktischalsausgeschlossenan,dasssichdie InlandspreisefürMobilfunkgesprächeinDeutschlanderhöhenwerden.Der WettbewerbstelltklareGrenzenfürdieFähigkeitderBetreiberauf,InlandspreisealsReaktionaufGewinneinbußenimRoaming-Bereichzuerhöhen.In denvergangenzweijahrenhatindeutschlandeinedeutlichesenkungderendkundenpreisefürinnerdeutschemobilfunkgesprächestattgefunden. Low cost -AnbieterhabendenMarktbetretenunddafürgesorgt,dassauchdieetabliertenBetreiberihrePreisesenkenmussten.Dieserfolgteinsbesonderevordem Hintergrund,dasssichdieMobilfunkunternehmenzunehmendalsKonkurrenz zudenfestnetzanbieternaufstellenwollen.insofernwirktdasgeringepreisniveauimfestnetzmarktdisziplinierendaufdieinlandspreiseimmobilfunkbereich. Diese Entwicklung ist unseres Erachtens nicht umkehrbar. DieVereinigungderMobilfunkbetreiber (GSMA)hatselbstinverschiedenen Stellungnahmeneingeräumt,dasseineErhöhungderInlandspreisealsReaktion auf die Roaming-Verordnung unwahrscheinlich ist. Weiterhinistzuerwarten,dasssinkendeRoaming-KostenzueinerSteigerung desroaming-verkehrsbeitragenwerden,sodasssichdieumsatzeinbußenin Grenzen halten dürften. 11.BestehtdieGefahr,dassnachInkrafttretenderRoaming-Verordnungzahlreiche,insbesonderekleinere,UnternehmenvomMarktverdrängtwerden,diedieUmsatzeinbußenbeimRoamingnichtausgleichenkönnen, und wie bewertet die Bundesregierung dies? AufgrunddergeplantenVorleistungsregulierungwerdenalleMobilfunkunternehmen,einschließlichkleinerBetreiber,beimEinkaufderRoaming-Leistung finanziellentlastet.mitblickaufdieregulierungvonendkundentarifenisteine VerschlechterungderrelativenWettbewerbspositionkleinererWettbewerber nichterkennbar.insofernbestehtaussichtderbundesregierungkeinegefahr, dasskleineunternehmendurchdieroaming-verordnungvommarktverdrängt werden. 12.WelcherzusätzlichebürokratischeAufwandwürdedurchdieRoaming- VerordnungaufEU-bzw.aufnationalerEbeneentstehen,zumBeispiel durch die Festsetzung und Kontrolle der Preisobergrenzen? DerbürokratischeAufwandhängtstarkvonderkonkretenAusgestaltungder Verordnung ab, die derzeitig im politischen Prozess diskutiert wird. DieBundesregierungsetztsichfüreineeinfache,unbürokratischeundwirkungsvolleLösungeinundhatmitdemVerbraucherschutztarifeinenVorschlag indiediskussioneingebracht,derdiesenzielenvollundganzgerechtwird. HiermüsstennebenderÜberprüfungdeseinenVerbraucherschutztarifslediglichdieAGBderMobilfunkunternehmennachderGewährleistungeinesAnspruchs auf diesen Tarif hin kontrolliert werden.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13.WelchezusätzlichenBürokratiekostenwürdendenUnternehmendurch die Roaming-Verordnung entstehen, und wie hoch wären sie? DerdeutscheVerordnungsvorschlagsiehtunterschiedlicheRegelungenfürBestands-undNeukundenvor.SokönnendieUmstellungskostengeringgehalten werden.weiterebürokratischekostenfürdieunternehmensindbeiumsetzung desdeutschenverordnungsvorschlagsvernachlässigbargering,dalediglichder Verbraucherschutztarif reguliert würde. 14.WelcheBelastung,insbesonderedesMittelstandes,entstehtdeutschen UnternehmenderzeitdurchdieKostenbeimRoaming,underwartetdie BundesregierungeineKostenersparnisbeiInkrafttretendervonderEU- Kommission geplanten Regelung? InAbhängigkeitvomAuslandsengagementkommtdeninländischenmittelständischenUnternehmeneineerheblicheKostenersparniszugute.Diedeutsche VolkswirtschaftwirdalsNettoimporteurvonRoaming-Diensteninsgesamtvon einer Regulierung eindeutig profitieren. 15.InwelcherHöhewerdendeutscheVerbraucherderzeitdurchdieKosten beimroamingbelastet,underwartetdiebundesregierungeinekostenersparnisbeiinkrafttretendervondereu-kommissiongeplantenregelung? DieBundesregierunghathierzukeineeigenenZahlenerhoben.Hinsichtlichder KostenersparnisfüreuropäischeVerbraucherinsgesamtwirdaufdieAntwortzu Frage9verwiesen.DeutscheVerbraucherwerdenalsNettoimporteurevon Roaming-Diensten,verglichenmitVerbrauchernausanderenEU-Staaten,überproportional profitieren.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14737 17. Wahlperiode 11. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, weiterer
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835 16. Wahlperiode 16. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Jan Mücke, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrBedeutung der Forderungsausfallversicherung für den deutschen Mittelstand
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12607 16. Wahlperiode 09. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Frank Schäffler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10098
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10166 16. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
MehrUmsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5305 17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5819 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/344 16. Wahlperiode 05. 01. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9214 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7166 17. Wahlperiode 27. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12952 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
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