Arbeit und Ausbildung für Ausländer im Allgemeinen und Asylbewerber im Besonderen
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- Kasimir Baumgartner
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1 25. Januar 2016 Dagmar Froelich, Vorsitzende der Geschäftsführung der AA Stade Arbeit und Ausbildung für Ausländer im Allgemeinen und Asylbewerber im Besonderen
2 Agenda Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen? Wann dürfen Ausländer arbeiten? Welche Regeln gelten für Asylbewerber und Flüchtlinge? Was gilt es bei Ausbildung zu beachten? Welche Regelungen gelten für Praktika und betriebliche Tätigkeiten? Ausländer / Asylbewerber als Bewerber in der Arbeitsagentur und in den Jobcentern Wie findet ein Arbeitgeber potenzielle Kandidaten? Wie findet ein Ausländer einen Arbeitsplatz? Wer kann von der Arbeitsagentur gefördert werden und welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Stationen und Zuständigkeiten auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung von Asylbewerbern/Flüchtlingen Seite 2
3 Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen? Seite 3
4 Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen? Demographische Entwicklung Im Jahr 2025 fehlen 6,5 Millionen Arbeitskräfte in Deutschland (Prognose 2010) Personenstarke Beschäftigungsjahrgänge gehen in 10 bis 20 Jahren in Rente Seite 4
5 Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen? Handlungsfelder zur Steigerung des Fachkräfteangebots Seite 5
6 Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen? Neue Wege im Wettbewerb um Fachkräfte Soziale und berufliche Kompetenz und Erfahrungen aus Herkunftsländern Mehrsprachlichkeit, Flexibilität und interkulturelle Erfahrung überdurchschnittliche Motivation, Eigeninitiative hohe Lern- und Leistungsbereitschaft Seite 6
7 Wann dürfen Ausländer arbeiten? Seite 7
8 Wann dürfen Ausländer arbeiten? Grundsätzlich genießen alle Personen aus einem EU-Mitgliedstaat (und assozierten Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in ganz Europa. Das heißt, sie können innerhalb der EU in jedem Mitgliedstaat frei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen sowie Dienstleistungen anbieten und durchführen. Alle anderen Ausländer benötigen einen Aufenthaltstitel! Seite 8
9 Das deutsche System zur Ausbildung zum Studium zur Arbeit aus familiären Gründen aus humanitären Gründen Jede Schublade soll einen Aufenthaltstitel darstellen, in Wirklichkeit sind es mehr als 60! Seite 9
10 Welche Regeln gelten für Asylbewerber und Flüchtlinge Seite 10
11 Früher wollte man Asylsuchende vom Arbeitsmarkt fernhalten Heute müssen sie so schnell wie möglich einen Job finden Morgen sind sie eine Bereicherung unserer Arbeitswelt und Gesellschaft (aus Süddeutsche Zeitung, 14./ ) Seite 11
12 Hauptherkunftsländer im Jahr 2015: Gesamtzahl der Erstanträge: Quelle: BAMF; Stand Seite 13
13 Hauptherkunftsländer - Top Ten Länder Asylanträge 2015 Schutzquote Syrien, Arabische ,5% Republik 2. Albanien ,2% 3. Kosovo ,3% 4. Afghanistan ,1% 5. Irak ,0% 6. Serbien ,1% 7. Eritrea ,4% 8. Mazedonien ,4% 9. Pakistan ,8% 10. Ungeklärt Seite 14
14 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylanträgen 2015 nach Herkunftsländern Antragsteller sind potentielle Kunden der Agentur für Arbeit Seite 15
15 Welche Regeln gelten für Ausländer? Wenn der Bewerber aus den sogenannten Drittstaaten - also einem Land, das nicht zur EU oder den assoziierten Staaten gehört - muss der Arbeitgeber in den Pass oder Passersatz (elektronischer Aufenthaltstitel) schauen. Hier steht der Aufenthaltstitel: Niederlassungserlaubnis = unbefristete Aufenthaltserlaubnis: Die Erwerbstätigkeit ist erlaubt. Visum, befristete Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung im Rahmen des Asylverfahrens hier bitte genau hinschauen! Seite 16
16 Die Beschäftigung ist entweder allgemein gestattet kann auf Antrag erlaubt werden in bestimmten Fällen ganz verboten sein. Seite 17
17 Personenkreis Seite 18
18 Zustimmungsverfahren Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet! Asylbewerber Geduldete/r c Hat einen potentiellen Arbeitgeber c Arbeitserlaubnis-Antrag (Fragebogen) c Abgabe bei der Ausländerbehörde c Weiterleitung an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) c Prüfung durch die Agentur für Arbeit (vor Ort) c Ausländerbehörde erteilt Arbeitserlaubnis für diesen Arbeitgeber und trägt dies in die Nebenbestimmung im Ausweis ein Seite 20
19 Vorrangprüfung erfolgt durch Agentur für Arbeit Seite 21
20 Bei Helferstellen stehen ausreichend bevorrechtigte Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung gemeldete Stellen Helferstellen Arbeitslose ohne Berufsabschluss AA Stade, Stand Seite 22
21 Was gilt es bei Ausbildung zu beachten? Mehr als zwei Drittel sind unter 30 Jahre, gut die Hälfte sogar unter 25 Jahre alt. Es gibt deshalb ein Riesenpotential für Ausbildung Raimund Becker, Vorstand Bundesagentur für Arbeit Seite 23
22 Was gilt es bei Ausbildung zu beachten? Seite 24
23 Was gilt es bei Ausbildung zu beachten? Fördervoraussetzungen Noch zu wenig flexible gesetzliche Fördermöglichkeiten zur Vorbereitung und Stabilisierung einer Ausbildung Instrument Asylbewerber Geduldete Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Zugang nur bei - 5 Jahren Erwerbstätigkeit oder - 3 Jahren Erwerbstätigkeit eines Elternteils in den letzten 6 Jahren faktisch kein Zugang Zugang nur bei - 5 Jahren Erwerbstätigkeit oder - 3 Jahren Erwerbstätigkeit eines Elternteils in den letzten 6 Jahren faktisch kein Zugang Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Assistierte Ausbildung (AsA) Einstiegsqualifizierung (EQ) s.o. Zugang ab nach 15 Monaten Voraufenthalt möglich Zugang nach 3 Monaten Aufenthalt möglich Empfehlung: EQ als Brücke in Ausbildung nutzen Stichtag Seite 25
24 Welche Regelungen gelten für Praktika und betriebliche Tätigkeiten? Seite 26
25 Regelungen für Praktika und betriebliche Tätigkeiten Seite 27
26 Ausländer, Asylbewerber und Flüchtlinge in der Arbeitsagentur und in den Jobcentern Seite 28
27 Ausländer, Asylbewerber und Flüchtlinge als Bewerber in Arbeitsagentur und Jobcenter (Stand ) Gesamt mit Deutschkenntnissen 8 kommen für eine Ausbildung in Frage Gesamt mit Deutschkenntnissen kommen für eine Ausbildung in Frage Gesamt mit Deutschkenntnissen 2 kommen für eine Ausbildung in Frage AA Stade JC Cuxhaven JC Stade Seite 29
28 Was bringen Flüchtlinge mit einige Beispiele Taher A. männl., 35 Jahre Syrien Einreise: Bauingenieur Erione K. weibl., 22 Jahre alt Albanien Einreise: Psychologiestudium (ohne Abschluss) Nemr A. männl., 36 Jahre Syrien Einreise: Maler / Lackierer Shariar I. männl., 37 Jahre Iran nie eine Schule besucht als Bauer gearbeitet Abeef S. weiblich, 39 Jahre, 4 Kinder Syrien seit in D. Abitur anschl. Hausfrau Kada K. männl., 24 Jahre Algerien Einreise: als Bauhelfer gearbeitet Seite 30
29 Wie findet ein Arbeitgeber potentielle Kandidaten? Seite 31
30 Wie findet ein Arbeitgeber potentielle Kandidaten? Seite 32
31 Wie findet ein Ausländer einen Arbeitsplatz? Seite 33
32 Wie findet ein Ausländer einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz? über die - - hier kann man gezielt nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen suchen, sein persönliches Bewerberprofil erstellen und pflegen, sowie sich online bewerben. durch Beratung und Vermittlung der Agentur für Arbeit / des Jobcenters über ein vorgeschaltetes Praktikum (z.b. im Rahmen einer von der Agentur oder dem Jobcenter geförderten Maßnahme) über eine vorgeschaltete Einstiegsqualifizierung (EQ) über andere Jobportale und Firmenwebsites über persönliche Kontakte Seite 34
33 Wer kann von der Arbeitsagentur gefördert werden und welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Seite 35
34 Agentur für Arbeit fördert Asylbewerber/Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive Schutzquote >50%... und gewissen Deutschkenntnissen Seite 36
35 Unterstützungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit Individuelle Beratung zu Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten Vermittlung in Arbeits- und Ausbildungsstellen Erstattung von Bewerbungs- und Fahrtkosten Individuelle Beratung zur Existenzgründung und Selbstständigkeit berufliche Weiterbildung und Qualifizierung berufsbezogene Deutschkurse Einstiegsqualifizierung Unterstützung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses Teilhabe am Arbeitsleben Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Arbeitgeber (z. B. Eingliederungszuschuss) Seite 37
36 Förderung, Weiterbildung und Projekte für Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive Vorübergehende Sprachförderung durch die Agentur für Arbeit mit einer Dauer von 8 Wochen zur Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache ( Einstiegskurs ); Beginn monatige Maßnahme Perspektive für Flüchtlinge (PerF) ab Nov. im LK Cuxhaven, ab Feb in LK Rotenburg und LK Stade (Kompetenzfeststellung, berufsbezogene Sprachförderung) Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung (IHAFA) mit HWK und Landkreisen, Start und im Landkreis Stade und im Landkreis Cuxhaven (3 x 15 Plätze); Vorbereitung auf Ausbildung/Umschulung im Handwerk (Beratung Coaching, Kompetenzfeststellung, Vermittlung, Nachbetreuung) diverse Maßnahmen über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach 45 SGB III in allen 3 Landkreisen (Kompetenzfeststellung, berufsbezogene Sprachförderung, Bewerbungstraining) Zahlreiche Sprach- und Integrationskurse und Projekte durch Landkreise, Land Niedersachsen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Kommunen und Schulen Seite 38
37 Stationen und Zuständigkeiten auf dem Weg in die Integration bei Asylbewerbern BAMF : Asylantrag -> Asylverfahren Entscheidung Asylantrag positiv Erstaufnahmeeinrichtung bzw. Notunterkunft Kommune Die Kommunen unterstützen die Asylsuchenden und Flüchtlinge bei der Kontaktaufnahme mit AA / JC Übergabemanagement Agentur für Arbeit Beratung Vermittlung AG-S Sprachkurs Kompetenzfeststellung (u. a. BPS) 45 SGB III PerF Anerkennungsverfahren Integration Übergabemanagement Arbeitgeber Jobcenter Zahlung Alg II Integrationskurse ESF-BAMF- Sprachkurse Kompetenzfeststellung 45 SGB III PerF Qualifizierung Integration Spezialisten (Teams) Seite 39
38 Weitere Informationen: Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit Stade: Arbeitgeber-Service (AG-S), Tel.: Stade.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Cuxhaven.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Zeven.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Jörg Abendroth (Projektleiter - Integration von Kunden mit Duldung und Aufenthaltsgestattung, bzw. - erlaubnis in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt) Wolfgang Hogelücht (Ausländerbeauftragter) Marcel v.d.lieth (Leiter Arbeitsvermittlung Landkreis Stade) Armin Hilse (Berufsberatung) Stade.Asyl@arbeitsagentur.de Seite 41
39 Weitere Informationen: Internet: Migrationscheck für Unternehmen: >Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Internationales > Migrationscheck Potentiale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen Broschüre von der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter > Unternehmen > Broschüren (Download) Internetseite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit: >Arbeit und Ausbildung für Asylsuchende (in Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch) Neu: APP für Flüchtlinge Ankommen (Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bayerischer Rundfunk, Goethe-Institut) Hinweise zu Werten und Leben in Deutschland, Informationen zum Asylverfahren sowie zum Weg in Ausbildung und Arbeit Seite 42
40 Andrea Nahles: Integration braucht Zeit Wir kriegen das hin, aber nicht über Nacht (Süddeutsche Zeitung vom ) Seite 43
41 Jeder Mensch hat Potenziale! شكرا لك - Merci Danke - Thank you - für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 44
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