17. Wahlperiode. Der Ausschuss kommt einvernehmlich überein, dem RBB für das Jahr 2014 Bild- und Tonaufnahmen
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- Gretel Schulz
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1 Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für enschaft 34. Sitzung Beginn: Schluss: Vorsitz: Uhr Uhr Robert Schaddach (SPD) Vor Eintritt in die Tagesordnung Vorsitzender Robert Schaddach gibt bekannt, dass der Senat in der heutigen Sitzung durch Herrn StS Rackles (SenBildJug) vertreten werde. Der Ausschuss kommt einvernehmlich überein, dem RBB für das Jahr 2014 Bild- und Tonaufnahmen zu gestatten. Stefan Schlede (CDU) beantragt, Tagesordnungspunktes 3 auf die nächste Ausschusssitzung zu vertagen. Die internen Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt seien noch nicht zum Abschluss gekommen. Anja Schillhaneck (GRÜNE) erwidert, es sei misslich, dass das Gesetzgebungsverfahren immer noch nicht abgeschlossen sei. Sei es angesichts einer Vertagung möglich, die im Zusammenhang mit dem Lehrkräftebildungsgesetz zu erlassenen Rechtsverordnungen zur nächsten Sitzung vorzulegen? Staatssekretär Mark Rackles (SenBildJug) weist darauf hin, dass der Erlass einer Rechtsverordnung exekutives Handeln sei. Eine Verordnung werde üblicherweise erst im Nachhinein dem Parlament zur Kenntnis gegeben. Angesichts der engen Zeitläufe sei eine der Rechtsverordnungen, die aufgrund des Lehrkräftebildungsgesetzes erlassen werden solle, bereits im Dezember in die Anhörung gegeben worden; sobald das Gesetz im Parlament beschlossen sei, müsse diese Verordnung entsprechend angepasst werden. Dem Wunsch, die im Entwurf vorliegenden Rechtsverordnungen dem Ausschuss für die Sitzung in zwei Wochen zur Kenntnis zu geben, könne entsprochen werden. Redaktion: Regina Broll, Tel bzw. quer
2 Seite 2 Inhaltsprotokoll 17/34 Martin Delius (PIRATEN) bittet darum, die im Entwurf vorliegenden Rechtverordnungen sowohl dem enschafts- als auch dem Bildungsausschuss zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss nimmt den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 3 mehrheitlich an. Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Keine Wortmeldungen. Punkt 2 der Tagesordnung Bericht aus wissenschaftspolitischen Gremien Staatssekretär Mark Rackles (SenBildJug) berichtet aus der letzten Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) am 5. Dezember Für den enschaftsbereich von Bedeutung sei das neue EU-Programm Erasmus+, das am 1. Januar 2014 starten werde, eine Laufzeit von sieben Jahren habe und mit einem Budget in Höhe von 14,7 Mrd. Euro ausgestattet sei. In Deutschland stünden Mittel in Höhe von 1,35 Mrd. Euro üblicherweise davon 5 bis 6 Prozent für Berlin zur Verfügung, die insbesondere über die nationalen Agenturen v. a. dem DAAD umgesetzt würden. In Berlin habe bereits im letzten Jahr Beratung zu diesem Thema stattgefunden, und im ersten Quartal 2014 werde die Europaberatung Berlin die potenziellen Antragsteller über die Antragsverfahren informieren. Die bisherigen Rückmeldungen wiesen auf eine rege Inanspruchnahme hin. Zweitens sei ein Gespräch der KMK mit dem Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz zu erwähnen. Im Ergebnis dieses Gesprächs sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die vertiefend folgende Themen behandeln solle: die Weiterentwicklung der europäischen Studienreformen, die Notentransparenz für die Zulassung von Masterstudiengängen, die Lehrerbildung an den Universitäten, die Internationalisierung der Hochschulen und das Promotionsrecht an Fachhochschulen. Zum letzten Punkt habe bereits eine Diskussion hinsichtlich der kooperativen Promotionen stattgefunden, wobei bisher lediglich festgehalten worden sei, dass die Universitäten in der Pflicht gesehen würden, weiterhin kooperativ zur Verfügung zu stehen. Weitere Anforderungen seien noch nicht explizit festgelegt worden. Anja Schillhaneck (GRÜNE) erkundigt sich, ob es Vereinbarungen gebe, wie die Diskussion zum Promotionsrecht vorangebracht werden könne, und ob mit einer Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Handhabung in den einzelnen Bundesländern zu rechnen sei. Staatssekretär Mark Rackles (SenBildJug) weist nochmals auf die Arbeitsgruppe hin, die sich dieser Diskussion vertiefend stellen solle. Interessenlagen und politische Bewertungen seien in dem Zusammenhang recht unterschiedlich. Im Übrigen seien von diesem Thema nicht einmal Personen betroffen, was jedoch nicht die politische Brisanz schmälere, die
3 Seite 3 Inhaltsprotokoll 17/34 allgemein anerkannt sei. Er rege an, sich im Laufe des Jahres über den weiteren Sachstand berichten zu lassen. Punkt 3 der Tagesordnung Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/1219 Gesetz über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin (Lehrkräftebildungsgesetz LBiG) 0060 BildJugFam(f) Haupt Vertagt. Punkt 4 der Tagesordnung a) Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Kapazitätsverordnung VO-Nr. 17/055 (Besprechung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) b) Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Kapazitätsverordnung VO-Nr. 17/109 (Besprechung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Anja Schillhaneck (GRÜNE) begründet den Besprechungswunsch ihrer Fraktion. Sie bitte um Mitteilung, welche Änderungen der Verordnung notwendig gewesen seien und welche weiteren Änderungen der Kapazitätsverordnung (KapVO) sich abzeichneten. In dem Zusammenhang sei anzumerken, dass Bemühungen einiger Bundesländer zu erkennen seien, künftig mit dem Kapazitätsrecht anders umzugehen, sodass nicht regelmäßig mit einem neuen Semester auch eine neue Änderungsverordnung auf den Weg gebracht werde müsse. Welche Position eventuell sogar die Vorreiterrolle nehme Berlin hierbei ein? Staatssekretär Mark Rackles (SenBildJug) antwortet, dass die beiden Verordnungen mit ihren Anpassungen letztlich Konsequenz aus dem Beschluss des Landesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2011 seien. Die vorgenommen Änderungen seien unproblematisch. Die Grünen interessiere vermutlich mehr, wie die aus Sicht des Staates notwendige Steuerungssystematik und die Bedürfnisse und Bedingungen des Bologna-Prozesses im Lichte der Kapazitätsverordnung in Einklang zu bringen seien. Hierzu gebe es in der Tat unterschiedliche Ansätze. Einige Bundesländer, insbesondere Flächenstaaten, verfolgten das Bandbreiten-
4 Seite 4 Inhaltsprotokoll 17/34 modell. Die Stadtstaaten die sich hierzu auch austauschten hätten einen anderen Weg gewählt. Berlin bemühe sich, eine Anpassung dergestalt vorzunehmen, dass der Verwaltungsaufwand unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen und unter Wahrung der Hochschulautonomie zukünftig möglichst klein gehalten werde. Dr. Angela Walter (SenBildJug) ergänzt, in der enschaftsverwaltung existiere ein Projekt, das sich mit der Reform des Kapazitätsrechts befasse. Geplant sei, ein Kapazitätsgesetz zu entwickeln. Hierbei sei darauf zu achten, dass es einerseits weiterhin Steuerungsmöglichkeiten gebe, andererseits auf die Rechtssicherheit geachtet werde. Zurzeit werde im Gespräch mit den Hochschulen die Rechtslage analysiert. Dr. Wolfgang Albers (LINKE) zitiert aus der Begründung zur Einundzwanzigsten Änderung der KapVO, in der es heiße, dass mit dem aktuellen Verordnungsvorhaben zusätzlich eine ausdrückliche Regelung zur Berechnung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität für den Modellstudiengang Medizin an der Charité für die Zeit bis einschließlich Sommersemester 2015 getroffen werden solle. Bedeute dies, dass es unter Umständen auch zu einer Absenkung der zur Verfügung stehenden Studienplätze kommen könne, oder sei dies ausgeschlossen? Dr. Angela Walter (SenBildJug) antwortet, eine Kapazitätsreduzierung sei nicht vorgesehen. Allerdings müsse darauf hingewiesen werden, dass im Bereich Medizin wegen der zentralen Zulassung eine bundeseinheitliche Regelung notwendig sei. Die Modellstudiengänge entsprächen jedoch nicht hundertprozentig den Vorgaben, sodass jeweils Anpassungen erforderlich würden. Der kapazitätsbeschränkende Faktor in der Charité sei die patientenbezogene Kapazität, die wiederum regelmäßig durch die Gerichte hinterfragt werde. Letztlich müsse nach Abschluss der Probephase auch für den Modellstudiengang eine abschließende Regelung gefunden werden. Anja Schillhaneck (GRÜNE) erkundigt sich, wie sich die angesprochene patientenbezogene Aufnahmekapazität der Verordnung zu den klaren Vorgaben im Berliner Universitätsmedizingesetz (UniMedG) 600 Medizinstudienplätze im ersten Fachsemester verhalte. Bei dem UniMedG handele es sich um eine gesetzliche Grundlage, die KapVO sei hingegen kein Gesetz im formellen Sinn. In keinem anderen Hochschulbereich ihres ens sei dies sogar bundesweit einmalig sei eine Studienplatzzahl gesetzlich festgelegt. Die Grünen hätten bereits seit Längerem gefordert, dass über eine Verbesserung des Kapazitätsrechts nachgedacht werde. Sie begrüße deshalb die Überlegungen in Richtung eines Kapazitätsgesetzes und frage nach dem konkreten Zeitplan für dieses Gesetzesvorhaben inklusive Unterrichtung des Parlaments. Eine frühzeitige Diskussion im Fachausschuss halte sie v. a. angesichts der unterschiedlichen Handhabung in anderen Bundesländern für sinnvoll. Dr. Dietmar Peitsch (SenBildJug) räumt ein, dass die Vorgaben des UniMedG in einem Spannungsverhältnis zu den Regelungen der Kapazitätsverordnung stünden. Die Kapazitäten in der medizinischen Fakultät seien bei den derzeitigen Überlegungen von zentraler Bedeutung. Da sich der Modellstudiengang nicht in das aktuelle Berechnungssystem einfüge, müsse voraussichtlich grundsätzlich ein anderer Weg gegangen werden. Die Charité lasse derzeit ein umfangreiches Gutachten zur Bewertung des Modellstudienganges erstellen; das Ergebnis bleibe abzuwarten. Zum Zeitplan: Das Projekt sei im Frühjahr 2013 begonnen worden, und die Bestandsaufnahme als erster Abschnitt des Projekts solle in diesem Frühjahr abgeschlossen sein. In Gesprächen mit den Hochschulen werde die derzeitige Situation analysiert. Eben-
5 Seite 5 Inhaltsprotokoll 17/34 falls würden Gespräche mit den enschaftsministerien der anderen Bundesländer geführt. Für das nächste Jahr sei geplant, ein Modell zur Kapazitätsberechnung zu erarbeiten. Das Projekt beschränke sich nicht nur auf die Kapazitäten, sondern auch auf das Zulassungssystem, denn auch das Zulassungsrecht werde für modernisierungsbedürftig erachtet. Das Modell zur Kapazitätsberechnung werde mit allen Interessierten unter Einbeziehung des Parlaments beraten, bevor im Jahr 2015 der Gesetzentwurf erarbeitet werde. Da es sich um eine komplizierte Materie handele, wolle man die Erarbeitung des Gesetzentwurfs gründlich vorbereiten. Martin Delius (PIRATEN) fragt mit Blick auf das kurz vor einem Beschluss stehende Lehrkräftebildungsgesetz, das sich auch auf die Kapazitätsberechnung auswirken werde, wann mit der nächsten zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Kapazitätsverordnung zu rechnen sei. Er begrüße die Bemühungen der enschaftsverwaltung, das Kapazitätsrecht zu novellieren, und bitte darum, den enschaftsausschuss intensiv in die Diskussion einzubinden. Dr. Angela Walter (SenBildJug) erwidert, die Kapazitätsverordnung müsse jeweils zum Frühjahr geändert werden, um sie rechtzeitig zum Wintersemester wirksam werden zu lassen. Das Lehrkräftebildungsgesetz betreffend werde die Änderung voraussichtlich im Frühjahr 2015 erfolgen. Der Ausschuss nimmt die Vorlagen zur Kenntnisnahme VO-Nr. 17/055 und VO-Nr. 17/109 zur Kenntnis. Punkt 5 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll.
Der Senat wird durch Herrn StS Dr. Nevermann (SenBildJugWiss) vertreten. Frau Sen Scheeres (BildJugWiss) lässt sich für die Sitzung entschuldigen.
Plenar- und Ausschussdienst Beschlussprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für enschaft 20. Sitzung Beginn: 09.08 Uhr Schluss: 11.10 Uhr Anwesenheit: siehe Anlage 1 Vorsitz: Herr Abg. Robert Schaddach
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