KA IV - GU 15-5/05. Jahr Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Lehrlinge
|
|
- Emilia Förstner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KA IV - GU 15-5/05 Die Neupositionierung der Wien Holding GmbH (WH) bewirkte u.a. breiteres Leistungsangebot der Abteilung Rechnungswesen sowohl für Konzerngesellschaften als auch für Dritte. Dieser Sachverhalt führte zur Empfehlung, die wirtschaftlichen Ergebnisse der Abteilung künftig im Rahmen einer Deckungsbeitragsrechnung zu verfolgen. Ferner sollten die Leistungsparameter der Konzernumlage überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 1. Allgemeines Die WH hat neben der strategischen und operativen Führung der eigenen und der verwalteten Beteiligungen sowie der Projektberatung und -begleitung für die Stadt Wien und deren Unternehmen die Aufgabe, neue - aussichtsreiche - Geschäftsfelder frühzeitig zu erkennen. Durch die Entwicklung neuer Kooperations- und Partnerschaftsmodelle soll die Stadt Wien als Wirtschaftsstandort - auch im Hinblick auf die erweiterte EU - etabliert werden. Diese im August 2002 erfolgte Neupositionierung der Gesellschaft führte auch dazu, die angebotenen Dienstleistungen für die Beteiligungsunternehmen der WH zu erweitern. Neben den üblichen Aufgaben - wie Controlling, juristische Beratung und Personalmanagement - werden diesen als Dienstleistung nunmehr auch Buchhaltungskapazitäten, Personalverrechungsagenden sowie das Projektmanagement angeboten. Damit soll sichergestellt werden, dass dem gesamten Konzern entsprechendes Know-how zugute kommt. 2. Kosten und Erlöse der Abteilung Rechnungswesen 2.1 Der Personalstand der Abteilung Rechnungswesen erhöhte sich von einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin im Jahr 2001 auf zwei vollzeitbeschäftigte und drei teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen im Jahr 2004: Jahr Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Lehrlinge
2 - 2 - Diese Personalaufstockung war einerseits auf die Erweiterung des Kreises der konsolidierten Unternehmen von zwei im Jahr 2002 auf 31 im Jahr 2004 (s. Pkt. 3) sowie auf die Übernahme von Buchhaltungsaufgaben für Dritte zurückzuführen. 2.2 Auf die Abteilung Rechnungswesen entfielen im Berichtszeitraum 2001 bis 2004 direkt zurechenbare Kosten von insgesamt ,35 EUR. Hievon betrafen ,50 EUR Personalkosten der WH selbst (interne Kosten) und ,85 EUR Leistungen (externe Kosten), die in den Jahren 2001 bis 2003 zugekauft wurden. Die im Jahr 2003 ausgewiesenen externen Kosten von ,-- EUR bezogen sich auf die Erstellung des Konzernabschlusses der WH. Im Jahr 2004 fielen keine externen Kosten mehr an (Angaben in EUR): Jahr Interne Kosten Externe Kosten Gesamtkosten , , , , , , , , , , ,21 Gesamt , , , Für jene Leistungen, die von der Abteilung Rechnungswesen in den Jahren 2001 bis 2004 für Kunden erbracht wurden, wurden Honorare von insgesamt ,28 EUR in Rechnung gestellt. Dieser Betrag setzte sich aus nachstehend angeführten Beträgen zusammen (in EUR): Jahr Erlöse , , ,20 Gesamt ,28 Die Erhöhung der Außenumsätze von 8.189,11 EUR im Jahr 2002 auf ,20 EUR im Jahr 2004 beruhte darauf, dass sich die Zahl der Leistungsempfänger von drei im Jahr 2002 auf insgesamt zwölf (hievon vier konzernfremde Kunden) im Jahr 2004 erweiterte. Der durchschnittliche Umsatz je Kunde nahm von 2.729,70 EUR im Jahr 2002 auf 6.875,18 EUR im Jahr 2004 zu.
3 Bei jenen Leistungen, welche die Abteilung Rechnungswesen der WH für andere Gesellschaften des Konzerns erbrachte, wurden gemäß einem Konzernvertrag die tatsächlich anfallenden Arbeitsstunden mit einem Stundensatz bewertet. Dieser betrug für Leistungen der Buchführung 45,-- EUR pro Stunde, für Bilanzierungsleistungen 75,-- EUR pro Stunde und für die Konzernabschlusserstellung 115,-- EUR pro Stunde. Für erbrachte Lohnverrechnungsleistungen wurden die eingesetzten WH-MitarbeiterInnen mit einer Personalverrechnungspauschale (25,-- EUR pro Person) bewertet. Leistungen, die nicht vom Pauschale erfasst wurden, wie beispielsweise die Abwicklung von Lohnsteuer-, Sozialversicherungs-, Dienstgeberabgabe- und Kommunalsteuerprüfungen, wurden auf Grund des erforderlichen Zeitaufwandes mit einem Stundensatz von 45,-- EUR abgerechnet. 2.5 Wie bereits erwähnt, wurden Leistungen des Rechnungswesens der WH nicht nur für Konzernunternehmen, sondern auch für Gesellschaften erbracht, die mit der WH in keinem konzernrechtlichen Verhältnis standen. Da schriftliche Verträge, die den diesbezüglichen Leistungsumfang und die Honoraransprüche der WH regeln, nicht vorlagen, wurde aus Gründen der Rechts- und Gebarungssicherheit angeregt, die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzulegen. Stellungnahme der Wien Holding GmbH: Der Anregung des Kontrollamtes zur schriftlichen Festlegung von getroffenen Vereinbarungen wird in Zukunft Rechnung getragen werden. 2.6 Bei der Übernahme der Buchhaltung der Kostenrechnung und der Anlagenbuchhaltung für eine Drittfirma im Jahr 2003 ging die WH von einem lukrierbaren, d.h. ihr verbleibenden Deckungsbeitrag aus. Die Einschau ergab, dass mangels einer diesbezüglichen Kostenrechnung die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung nicht zu ermitteln war. Erst im Zuge der Prüfung des Kontrollamtes wurde für das erste Halbjahr 2005 eine Kostenrechnung erstellt, welche einen vorläufigen Überschuss der Erlöse über die mit der Leistungserbringung in Verbindung stehenden Personalkosten von 2.027,24 EUR ergab. Es wurde daher empfohlen, bei derartigen Leistungen künftig Deckungsbei-
4 - 4 - tragsrechnungen zu erstellen, um die wirtschaftlichen Ergebnisse im Zeitablauf verfolgen zu können. Der Empfehlung des Kontrollamtes zur Erstellung einer Deckungsbeitragsrechnung, um die wirtschaftlichen Ergebnisse im Zeitablauf verfolgen zu können, wird künftig nachgekommen werden. 2.7 Die Abteilung Rechnungswesen erbrachte auch verschiedene Tätigkeiten, die auf Grund einer Vereinbarung mit dem Bund und dem Land Wien betreffend die Übernahme von Funktionen für die Programme INTERREG III C East (Gemeinsames Technisches Sekretariat - JTS) und INTERREG III B CADSES (Transnationaler Contact Point in Wien - TCP) des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu leisten waren. Es wurde empfohlen, auch in diesem Bereich die entstehenden Kosten gesondert zu erfassen. Der Anregung des Kontrollamtes die entstehenden Kosten, in den Bereichen INTERREG III C East und INTERREG III B CADSES gesondert zu erfassen, wird in Zukunft Rechnung getragen werden. 2.8 Eine Gegenüberstellung der Kosten der Abteilung Rechnungswesen mit den ihr zurechenbaren Erlösen führte zu folgendem Ergebnis (in EUR): Jahr Kosten Erlöse % Differenz , , , ,11 9, , , ,97 38, , , ,20 29, ,01 Gesamt , ,28 26, ,07 Im Berichtszeitraum standen somit Gesamtkosten von ,35 EUR Erlösen von ,28 EUR gegenüber. Hieraus ließen sich Aufwendungen von ,07 EUR für das eigene Rechnungswesen und die Systemerhaltung ermitteln. 2.9 Hinsichtlich der gewerberechtlichen Befugnis für diese Tätigkeit ergab die Einschau
5 - 5 - des Kontrollamtes, dass die WH erst seit dem 20. Juli 2004 über eine diesbezügliche Gewerbeberechtigung verfügte. Als gewerberechtliche Geschäftsführerin fungierte die Leiterin der Abteilung Rechnungswesen der WH. 3. Konzernumlage 3.1 Die Anzahl der konsolidierten Konzernunternehmen nahm im Betrachtungszeitraum von zwei auf 31 zu: Unternehmen Töchter Enkel Urenkel Ururenkel Assoziierte Unternehmen Gesamt Um die im Zusammenhang mit der Konzernführung der WH entstehenden Aufwendungen auf die betreuten Unternehmen zu verteilen, wurde im Jahr 2003 eine Konzernumlage zur anteiligen Kostentragung geschaffen. Diese dient zur pauschalen Abdeckung von Kosten der WH in den Geschäftsfeldern Geschäftsführung, Controlling, juristische Beratung und Personalmanagement. Das Ausmaß der Inanspruchnahme einzelner Geschäftsbereiche der WH (Basis jeweils 100 %) wurde für die Jahre 2003 und 2004 mit 10 % für die Geschäftsführung, 80 % für Controlling, 40 % für juristische Beratung und 60 % für das Personalmanagement festgelegt. In Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer der WH wurde ein Verfahren entwickelt, das die von der WH erbrachten Leistungen verrechenbar macht: So wird bei den Kosten des Controllings ein Umsatzschlüssel, für die Kosten des Personalmanagements ein Personalschlüssel (bezogen auf die Anzahl der Beschäftigten) und für die juristische Beratung und für die Geschäftsführung ein zeitbezogener Schlüssel angewandt. Aus verwaltungstechnischen Gründen bezieht die WH dieses Konzernvertragsverhältnis nur auf ihre Tochtergesellschaften und auf von der WH verwaltete Unternehmen, nicht
6 - 6 - jedoch auf Enkel- und Urenkelgesellschaften. Um nun den Tochterunternehmen ebenfalls die Möglichkeit zu geben, Kosten an deren Töchter weiterzuverrechnen, werden auch die Eckdaten der Enkelgesellschaften erfasst. Ausgehend von diesen Daten können die jeweiligen Anteile für die Tochtergesellschaften sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften errechnet werden. 3.2 Die von der WH an ihre Tochtergesellschaften verrechnete Konzernumlage stieg von ,-- EUR (2003) auf ,-- EUR (2004). Diese Mittel wurden von elf (im Jahr 2003) bzw. 14 (im Jahr 2004) Gesellschaften aufgebracht. Im Hinblick darauf, dass im Jahr 2004 die Übernahmen von Geschäftsanteilen weit gehend abgeschlossen und im Prüfungszeitpunkt (August 2005) keine maßgebenden Veränderungen anstehend waren, wird sich die Tätigkeit der WH verstärkt auf betriebliche Funktionsbereiche, wie z.b. die Vereinheitlichung des Rechnungswesens oder die Ausbildung von Mitarbeitern verlagern. Es wurde daher empfohlen, die diesbezüglichen Leistungsparameter zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Der Anregung des Kontrollamtes, die Leistungsparameter zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, wird nachgekommen werden.
Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrZur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht
Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 98/15 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP 29)
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrBMF BMVIT. GIS Gebühren Info Service GmbH; Follow up Überprüfung
BMF BMVIT Wirkungsbereich der Bundesministerien für Finanzen Verkehr, Innovation und Technologie GIS Gebühren Info Service GmbH; Follow up Überprüfung Die GIS Gebühren Info Service GmbH setzte von den
MehrTarife und Allgemeine 2016. Geschäftsbedingungen
Tarife und Allgemeine 2016 Geschäftsbedingungen Tarife Einleitung Der Einsatz für Ihre Angelegenheiten setzt Deutlichkeit voraus, beispielsweise über die Kosten unserer Tätigkeiten. Die Kanzlei Van Veen
MehrPersonal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC
Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;
Mehrbit Bildungskarenz Plus +
bit Bildungskarenz Plus + für IT Professionals 1. Grundkonzept + + + 1.1. Zielgruppe Das Angebot bit Bildungskarenz+ für IT Professionals richtet sich an: MitarbeiterInnen von IT-Abteilungen und MitarbeiterInnen
MehrWelche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrAusschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG
CA/T 18/14 Orig.: en München, den 24.10.2014 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Sachstandsbericht zur Qualitäts-Roadmap Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuss für technische und operative Unterstützung
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrStellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des
Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfung der Jahresrechnung des Rechnungsprüfungsamtes für die Stadt Quedlinburg des Haushaltsjahres 2009 Quedlinburg, den 11. 11. 2010 Bericht besteht aus 5 Seiten. Dr.
MehrZweck des Konzernabschlusses
Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses
Mehrbetreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2
MehrVERLEIH VON SAMMLUNGSGUT DURCH LANDESMUSEEN IN DER RESIDENZGALERIE SALZBURG GMBH UND DEN MUSEEN DER STADT WIEN; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG
RECHNUNGSHOFBERICHT VORLAGE VOM 22. OKTOBER 2015 REIHE WIEN 2015/8 VERLEIH VON SAMMLUNGSGUT DURCH LANDESMUSEEN IN DER RESIDENZGALERIE SALZBURG GMBH UND DEN MUSEEN DER STADT WIEN; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG
MehrPassen die Löhne und Gehälter Ihres Mandanten?
Passen die Löhne und Gehälter Ihres Mandanten? Ein erheblicher Teil der Kosten des betrieblichen Leistungsprozesses sind oft Personalkosten. Für Unternehmen ist es daher von entscheidender Bedeutung, ein
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrGewerbeförderung 2011 der Marktgemeinde Sattledt
Gewerbeförderung 2011 der Marktgemeinde Sattledt 1. Zielsetzung Die Marktgemeinde Sattledt ist bestrebt, Maßnahmen zum Erhalt, zur Verbesserung und zum Ausbau der wirtschaftlichen Entwicklung der Betriebe
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrWICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!
Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrErläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1
Bildungsfinanzen Stand: 10.02.2015 Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1 (Jahreserhebung ab Berichtsjahr 2006, EVAS 21371) A Hintergrund Der Ausschuss für die
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr. 779 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA an
MehrFort- und Weiterbildung beim MDR
DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und
MehrHeiznebenkosten. Auswertung auf Basis von 21.947 Heizkostenabrechnungen der Jahre 2009-2012. Berlin, 15.01.2015
co2online gemeinnützige GmbH Hochkirchstraße 9 10829 Berlin Berlin, 15.01.2015 Heiznebenkosten Auswertung auf Basis von 21.947 Heizkostenabrechnungen der Jahre 2009-2012 Bearbeiter: Peter Hennig, Uwe Schlichter
Mehr- 2 - Aufsichtsrat sowie die Generalversammlung, wobei allerdings kein Aufsichtsrat eingerichtet wurde.
KA IV - GU 221-2/03 Die Gründung der WIEN ENERGIE Vertrieb GmbH (WE Vertrieb GmbH) im Juni 2002 erfolgte mit dem Ziel, Energie im Großraum Wien zu verkaufen sowie den Teilbetrieb "Gasgeschäft" von der
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrMitarbeitergespräche erfolgreich führen
Mitarbeitergespräche erfolgreich führen zur Einführung und Handhabung für Mitarbeiter und Vorgesetzte TRAINPLAN seminar maker Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
Mehr8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen
8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrPRESSEINFORMATION. Deutsche Glasfaser stellt Generalunternehmen Ultimatum. Deutsche Glasfaser
Deutsche Glasfaser Deutsche Glasfaser stellt Generalunternehmen Ultimatum Unternehmen distanziert sich von Dumpinglöhnen und droht mit Kündigung des Auftrags Projektaufträge werden komplett an Generalunternehmer
Mehr1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2
Preisliste Urkundspersonen Auskunft Terravis Inhalt 1. GELTUNGSBEREICH 2 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 3. KANTONALE GEBÜHREN
MehrEntwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG
Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrUBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos
Mehr1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.
1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
Mehr2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.
Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes
MehrIhre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten?
Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Je schneller geschäftliches Handeln im Rechnungswesen Niederschlag findet, desto höher
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
Mehrzwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin
Ergänzungsvereinbarung zu 6 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung nach 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002,
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrMaßnahmenbekanntgabe zu. MA 5, Prüfung der Organisation des Versicherungswesens
TO 32 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA III - 5-1/12 Maßnahmenbekanntgabe
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das
MehrFranz Thönnes Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung Herrn Klaus Kirschner Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Franz Thönnes Parlamentarischer
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrPresse-Information 04.01.2013
04.01.2013 1 Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur wirtschaftlichen Situation von Unternehmen im Geschäftsgebiet der Volksbank Herrenberg Rottenburg Optimistische Unternehmen in Herrenberg
MehrINTERNET SERVICES ONLINE
VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrWirtschaftsprüfung und -beratung auf der Basis von Vertrauen, Kompetenz, Erfahrung, Loyalität und Leistung
Wirtschaftsprüfung und -beratung auf der Basis von Vertrauen, Kompetenz, Erfahrung, Loyalität und Leistung Kundenerwartungen nicht nur erfüllen, sondern übertreffen... unsere Devise Seit 2002 bedient die
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrIch möchte meine Beitragsnachweise nach dem vereinfachten Schätzverfahren erstellen.
Das vereinfachte Schätzverfahren Ich möchte meine Beitragsnachweise nach dem vereinfachten Schätzverfahren erstellen. Wie muss ich vorgehen? 1 Einstieg Wenn Sie in den Firmenstammdaten auf der Seite Sozialversicherung
MehrZur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht
Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 165/13 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP
MehrDas Rechnungswesen. Siehe www.bundesfinanzministerium.de.
Das Rechnungswesen 1 Für das Anlagevermögen ist ein Anlageverzeichnis anzulegen, das auch eine Abschreibungsübersicht enthalten muss. Aufwendungen, die nicht oder nur teilweise vom Ergebnis des Unternehmens
MehrTechnische Information Nr. 5 Seite 1
Technische Information Nr. 5 Seite 1 Kenndaten für den Katalysator-Einsatz Volumenbelastung: Raumgeschwindigkeit: Verweilzeit: Eintrittsgeschwindigkeit: Nm³ Abgas / h / Katalysator-Element Nm³ Abgas /
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrComputer Schulung, Shop, Support, Service und Büro Center
europa3000 Akonto-Rechnungen Grundeinstellungen Cube Rev. 16/18 In der Fakturierung, Menupunkt (MP) 6.3.2 werden die Grundeinstellungen zur Erfassung von Aktonto-Rechnungen definiert. Dafür ist das Belegkennzeichen
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrRichtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche
Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999
MehrINFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE
LEITFADEN COACHING-ORIENTIERTES MITARBEITER/INNENGESPRÄCH INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Inhalt: A: Allgemeines zum coaching-orientierten MitarbeiterInnengespräch B: Vorbereitung C: Ein Phasenkonzept D.
MehrAnleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5
Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5 Ergänzend zur Anleitung VR-NetWorld Software 5 wird hier dargestellt, wie bestehende Lastschriften in SEPA-Lastschriften konvertiert und wie SEPA-Lastschriften
MehrVereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb
7.60 Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. November 00 / 6. November 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Stadtrat
MehrSanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der
MehrPrüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht
Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 1. Halbjahr 2010 Termin: 4. Februar 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden
MehrErfahrungsbericht der Stadt Engen, Landkreis Konstanz, zur Bauhoflösung
Erfahrungsbericht der Stadt Engen, Landkreis Konstanz, zur Bauhoflösung der Firma DATA-PLAN I. Allgemeines Die Stadt Engen ist eine Kleinstadt mit ca. 10.200 Einwohner im südlichen Hegau in der Nähe der
MehrNTCS WIEDERHOLFAKTURA & SAMMELRECHNUNG 10/04/13. BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!
NTCS WIEDERHOLFAKTURA & SAMMELRECHNUNG 10/04/13 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! INHALT WIEDERHOLFAKTURA... 3 STAMMDATEN... 3 Erfassungsart /
MehrBericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 2 Traktandum 4 1. Erste bindende Abstimmung über die Vergütungen an den Verwaltungsrat
MehrKapitel 1: Einrichten der Kostenrechnung. Kanzleientwicklungsdialog, Stand 04 11, DATEV Seite 1 von 8
Welchen Mandanten können Sie eine Kostenrechnung anbieten und wie gestalten Sie diese? Sie möchten einem Mandanten eine Kostenrechnung anbieten. Vor allem Unternehmen mit mehreren Standorten oder einem
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 49 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA I - 17-1/13
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrWinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...
MehrZusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht
Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht In die Auswertung der Beurteilungen der Unterrichtsbeispiele gingen von Seiten der SchülerInnen insgesamt acht Items ein,
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrQualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen
Qualitätsbereich Mahlzeiten und Essen 1. Voraussetzungen in unserer Einrichtung Räumliche Bedingungen / Innenbereich Für die Kinder stehen in jeder Gruppe und in der Küche der Körpergröße entsprechende
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie
MehrKurz-Anleitung Veranstaltungskalender AHG
Babiel GmbH Moskauer Str. 27 40227 Düsseldorf www.babiel.com info@babiel.com Seite: 2 von 17 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 1.1 Neue Veranstaltungsansicht im Portal... 3 1.2 Neue Veranstaltungsübersicht
MehrNachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"
Land Sachsen-Anh Nachtrag zum Haushsplan für das Haushsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anh" -2- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anh
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
Mehr4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen?
Seite 1 4.2.5 4.2.5 den Einsatz und die Bei der Erzeugung von Produkten bzw. der Erbringung von Leistungen sind in der Regel Anlagen (wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
Mehr3 4 5 6 Berechnungsbeispiele: Beispiel 1: Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland Gesetzliche Rahmenbedingungen
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Gesetzliche Rahmenbedingungen Dirk Blaurock Dirk Blaurock IT Consulting Pinneberg bei Hamburg Schlüsselworte: Business Outsourcing, Verlagerung, Buchhaltung, Oracle
MehrJahresumsatzerhebung der inhabergeführten/unabhängigen Werbeagenturen 2015
Jahresumsatzerhebung der inhabergeführten/unabhängigen Werbeagenturen 2015 Schicken, faxen oder mailen Sie die Antworten bis zum 26. Februar 2016 an: Deutscher Fachverlag Redaktion HORIZONT Mehrdad Amirkhizi
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
Mehr