Arbeitssicherheit in der Schweiz

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1 Christoph Liebi Arbeitssicherheit in der Schweiz und in Deutschland Erwin Stirnadel Felix, Stirnadel & Partner CH-4419 Lupsingen Folie 1 Gesetzlicher Rahmen Persönliches Leid Folie 2 1

2 Gesetzlicher Rahmen Neue Versicherungsfälle 2005 Betriebsunfälle 257'246 35% Nichtbetriebsunfälle 473'372 65% Folie 3 Gesetzlicher Rahmen Deutschland ArbSchG, ASIG, BetrSichV, GefahrstoffV,... BGV A2, BGV A6, BGV A7,... Schweiz UVG, VUV, ArGV 3 Art. 3, 4, EKAS 6508 SUVA Vorschriften Folie 4 2

3 Gesetzlicher Rahmen Deutschland Schweiz Gefährdungsbeurteilung Risikobeurteilung nach 5 ArbSchG, 7 GefStoffV, nach EKAS BetrSichV Sicherheitsfachkraft Überbetriebliche LösungL z.b. Branchenlösung, Betriebsgruppen-, Modelllösung oder ASA-Beizug Folie 5 Gesetzlicher Rahmen Folie 6 3

4 Gesetzlicher Rahmen Abkürzungen EKAS = Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitsicherheit. SUVA = Schweizerische Unfallversicherungsanstalt UVG = Bundesgesetz über die Unfallversicherung VUV = Verordnung über die Unfallverhütung ArG = Arbeitsgesetz ArGV = Verordnungen zum Arbeitsgesetz Folie 7 Gesetzlicher Rahmen UVG, Art. 82 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Folie 8 4

5 Gesetzlicher Rahmen Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten VUV Geltungsbereich: für f r alle Betriebe (und Arbeitnehmer), die meisten bei SUVA versichert Arbeitgeber ermittelt die Gefährdung für f r Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer Arbeitgeber trifft Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik Arbeitgeber überprüft regelmässig Schutzeinrichtungen und -Massnahmen Arbeitnehmer ist verpflichtet zur Anwendung und Meldung bei MängelnM Folie 9 EKAS-Richtlinie 6508 Diese Richtlinie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) und die Maßnahmen zur Förderung F der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes. Folie 10 5

6 EKAS-Richtlinie 6508 Betriebe mit besonderen Gefährdungen z.b. Kläranlage Individueller ASA-Beizug oder überbetriebliche Lösungen L (Branchenlösung, Betriebgruppen-,, Modelllösung) Folie 11 EKAS-Richtlinie 6508 Durchzuführen hren sind Gefährdungsermittlung z.b. mit Checklisten oder Risikobeurteilung z.b. nach EN 1050 Massnahmen festlegen Massnahmen umsetzen Nachweis der Massnahmen z.b. durch Branchenlösung, Schulungsbescheinigungen, Warnzeichen, ausgefüllte Checklisten Folie 12 6

7 Beispiel aus der Risikomatrix Folie 13 Beurteilungskriterien Bestimmung des Schadensausmasses Schadenausmass Kategorie I II III IV V Sehr gross Gross Mittel Klein Gering Definition der Folgen Tod Festlegen des Risikoprofils Zone 1 Zone 2 Zone 3 Schwerer bleibender Gesundheitsschaden Leichter bleibender Gesundheitsschaden Heilbare Verletzung mit Arbeitsausfall Leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall Grosse Risiken Sicherheit nicht gewährleistet Mittlere Risiken Sicherheit nicht immer gewährleistet Kleine Risiken Sicherheit grösstenteils gewährleistet Abschätzen der Wahrscheinlichkeit Kategorie Definition der Folgen A Häufig 1 mal pro Woche B Gelegentlich 1 mal pro Monat C Selten 1 mal pro Jahr D Unwahrscheinlich 1 mal in 10 Jahren E Unmöglich 1 mal in 100 Jahren Massnahmen mit erhöhter Schutzwirkung dringend notwendig Massnahmen mit normaler Schutzwirkung notwendig Massnahmen organisatorisch und personenbezogen möglich Folie 14 7

8 Risikomatrix Revisionsarbeiten/Reparaturen A: Nr. 1 A: Nr.1 A: Nr. 1 A: Abwasserreinigung Stand: Januar 2003 Folie 15 Beispiel aus der Risikomatrix Gefährdung A: Nr. 1 Zone 1 Die beiden äusseren Förderschnecken F sind bei Revisionsarbeiten/Reparaturen nur schwer zugänglich da kein Podest für f ausreichende Standsicherheit angebracht ist. Schutzmassnahme: Technische Lösung L finden. Folie 16 8

9 Beispiel aus der Risikomatrix Gefährdung A: Nr. 1 Zone 2 Beim Zugang zum Regenbecken muss über die zum Schlammbecken führende f Leitung geklettert werden. Diese ist momentan so angebracht, dass man sich entweder den Kopf anschlägt oder darüber stolpern kann. Schutzmassnahme: Leitung tiefer oder höher h her verlegen. Folie 17 Beispiel aus der Risikomatrix Folie 18 9

10 Beispiel Explosionsschutzdokument In Deutschland geregelt über BetrSichV 5 Zoneneinteilung 6 Explosionsschutzdokument In der Schweiz geregelt über EKAS Richtlinie 2153 Die Grundlage basiert in Deutschland und der Schweiz auf den ATEX Regelungen ATEX 95, 94/9/EG ATEX 137, 1999/92/EG Folie 19 Explosionsschutzdokument (ESD) In der Schweiz gibt es aber einen pragmatischen Lösungsansatz: L 1. Es gibt eine Beispielsammlung zur Zoneneinteilung (SUVA 2153) 2. Es kann das Zugriffsverfahren angewendet werden Folie 20 10

11 Explosionsschutzmassnahmen Darstellung der organisatorischen Explosionsschutzmaßnahmen Schriftliche Betriebsanweisung Qualifikationsnachweise der elektrischen Installationen Dokumentation der Unterweisungen Beschreibung des Arbeitsfreigabesystems Fundort der Informationen s. Betriebsanweisung Biogas Stand Jan Inspektionsbericht Erfolgt über QMS s. Arbeitsvorschrift AVV 225 laufend laufend Folie 21 Explosionsschutzdokument (ESD) Zone 1 Zone 2 Überdruckventil Vgl. Beispiel 3.6 Kiestopf Gaskompressor Gasmotor/Heizung Zone 1 Zone 2 Folie 22 11

12 Explosionsschutzdokument (ESD) Zone 1 Zone 2 Folie 23 News: Vortrag als pdf Links: Gesetzessammlung Folie 24 12

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