SPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN
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- Florian Salzmann
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1 SPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN Zusammengestellt von Prof. Friedrich Manseder
2 Buchführung was ist das? = laufende, planmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsfälle Kriterien: vollständig chronologisch systematisch richtig zeitgerecht 1
3 Buchführung wozu? Kontrolle der Vermögenslage (Information) Basis für Bilanz und Erklärungen (Besteuerung) Basis für andere Bereiche (Kostenrechnung) Einblick für Betriebsfremde 2
4 Grundzüge der Buchführung Doppelte Buchführung zwei Buchungen doppelte Gewinnvermittlung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nur zahlungswirksame Vorgänge Besteuerung nach Durchschnittssätzen (Pauschalierungen) besondere EA-Rechnung 3
5 Das Belegprinzip Geschäftsfall Beleg Verbuchung Ablage Keine Buchung ohne Beleg! 4
6 Buchführungsvorschriften Nach dem Vereinsgesetz 21 und 22 VerG 2002 Nach dem Steuerrecht 124 und 125 BAO Nach dem Unternehmensgesetzbuch 189 ff UGB 5
7 Buchführungsgrenzen Steuerrecht 125 BAO Umsatz Land- u. Forstwirtschaft Wert zum Buchführung abweichendes Rechnungsjahr möglich? unter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach 4 Abs. 3 EStG Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach 17 EStG Betriebsvermögensvergleich nach 4 Abs 1 EStG 1988 Nein über Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG 1988 Ja 6
8 Größenkriterien im Überblick Nach dem Vereinsgesetz 21/22 gewöhnliche Einnahmen Ausgaben Publikumsspenden Rechnungslegung bzw. qualifizierte Rechnungslegung durch unter Einnahmen- u. Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht unter Jahresabschluss (Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung) über Erweiterter Jahresabschluss (+ Anhang) und Abschlussprüfung Prüfung durch Rechnungsprüfer Rechnungsprüfer Abschlussprüfer 7
9 Kleine Vereine Einnahmen- und Ausgabenrechnung dazu gehören auch: Geld- und Sachbewegungen aus reinen Investitions- und Finanzierungsvorgängen Beträge, die im Namen Dritter vereinnahmt und verausgabt wurden Vermögensübersicht Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen Anlageverzeichnis (auch unentgeltl. erworb. VG) 8
10 Gliederung der EAR Trennung der Mittelbewegungen nach - laufendem Geschäft - Investitionstätigkeit - Finanzbereich Gesonderte Aufzeichnung von - Mitgliedsbeiträgen - Spenden und sonstigen Vermögenserwerben (davon gewidmet) - Öffentliche Zuschüsse - Ausgleichsposten für Zweckwidmungen 9
11 Einnahmen-Ausgaben Rechnung für 20xx Mittelbewegung aus der laufenden Geschäftstätigkeit Einnahmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit Mitgliedsbeiträge (in satzungsmäßiger Höhe) Spenden und sonstige Vermögenserwerbe Spenden und sonstige Vermögenserwerbe gewidmet Öffentliche Zuschüsse Auflösung von Ausgleichsposten für Zweckbindungen Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (Zweckverwirklichungsbetrieb) Entbehrlicher Hilfsbetrieb Begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb Vermögensverwaltung 10
12 Einnahmen-Ausgaben Rechnung für 20xx Mittelbewegung aus der laufenden Geschäftstätigkeit Ausgaben aus der laufenden Geschäftstätigkeit Ausgaben für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen hievon gesondert auszuweisen: Aufwendungen für Geld- und Sachleistungen, die unmittelbar der satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung dienen (Davon-Vermerk für Personalausgaben, die diesen Projektausgaben zugeordnet werden Personalausgaben (Löhne, Gehälter, gesetzlicher Sozialaufwand, etc) Sonstige Ausgaben des Vereins (Mieten, Versicherungen, Rechts- und Beratungskosten, Werbung etc) Zinsaufwand Zuführung zu Ausgleichsposten für Zweckbindungen Mittelüberschuss/Mittelabgang aus der laufenden Geschäftstätigkeit 11
13 Einnahmen-Ausgaben Rechnung für 20xx Mittelbewegung aus der Investitionstätigkeit Einnahmen aus der Investitionstätigkeit Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagen Einnahmen aus Subventionen für die Anschaffung von Anlagen Ausgaben aus der Investitionstätigkeit Ausgaben für die Anschaffung von Anlagen Mittelüberschuss/Mittelabgang aus der Investitionstätigkeit 12
14 Einnahmen-Ausgaben Rechnung für 20xx Mittelbewegung aus dem Finanzierungsbereich Einnahmen aus dem Finanzierungsbereich aus dem Zufluss aufgenommener Darlehen aus der Rückzahlung hingegebener Darlehen aus Zinsen für hingegebene Darlehen (wenn nicht der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen) Ausgaben aus dem Finanzierungsbereich aus der Rückzahlung von aufgenommenen Darlehen aus der Hingabe von Darlehen aus der Zahlung von Zinsen für aufgenommene Darlehen (wenn nicht der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen) Mittelüberschuss/Mittelabgang aus dem Finanzierungsbereich Ergibt in Summe den Überschuss/Abgang der Rechnungsperiode 13
15
16 Vermögensübersicht Achtung! Das Ergebnis wird bei der Einnahmen-Ausgaben- Rechnung auf Basis der zahlungswirksamen Geschäftsfälle ermittelt. Die Vermögensübersicht beinhaltet auch die offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. 15
17 Vermögensübersicht zum xx Anlagevermögen: mengenmäßig, wenn > 400 Euro bewertet oder unbewertet zur Veräußerung bestimmte Vorräte entgeltlich erworben Wesentliche zur Veräußerung bestimmte Vorräte unentgeltlich erworben Wesentliche nicht zur Veräußerung bestimmte Vorräte: mengenmäßig Forderungen an Mitglieder Sonstige Forderungen Wertpapiere Bargeld Bankguthaben Summe Vermögen Verpflichtungen aufgrund noch nicht erfüllter Auflagen bei zweckgewidmeten Zuwendungen Abfertigungsverpflichtungen Wesentliche Rückstellungen für Prozesskosten Verbindlichkeiten an Mitglieder Sonstige Verbindlichkeiten Bankverbindlichkeiten Summe Schulden Vereinsvermögen/Vereinsschulden 16
18 Vermögensübersicht 17
19 Spendenspiegel 18
20 Geschäftsbereiche im Verein Einnahmen aus Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Vereinsbereich keine nicht steuerbar Unentbehrlicher Hilfsbetrieb Entbehrlicher Hilfsbetrieb Schädlicher Geschäftsbetrieb Gewinnbetriebe Liebhabereivermutung Vermögensverwaltung frei pflichtig Freibetrag pflichtig Freibetrag frei, KESt-Abzug Liebhabereivermutung Umsatz < 7500 Liebhab.vermut > pflicht. unecht befreit nicht steuerbar 19
21 Mögliche Arten der Erfassung Eigene Buchhaltung je Geschäftsbereich (Zusammenführung am Jahresende) Buchhaltung mit Kostenstellen für jeden Geschäftsbereich Buchhaltung mit eigenen Konten für jeden Geschäftsbereich. FORMULARE als Hilfestellung 20
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27 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
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