Unternehmen Checks und Wechsel Preis- und Valuta-Übersicht Gültig ab
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- Ferdinand Knopp
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1 Unternehmen Checks und Wechsel Preis- und Valuta-Übersicht Gültig ab.3.205
2 Checkeinreichung: «Eingang vorbehalten» Kategorie Aussteller Währung 2 Preis pro Check Valuta 3 Checks, gezogen auf Banken der Credit Suisse Group (CSG) Bankcheck Korrespondenz-/Fremdbankcheck Banken der CSG Kunde/Fremdbank Checks, gezogen auf andere Schweizer Banken Alle Checks Kunde/Fremdbank Checks, gezogen auf Banken in D, B, UK Alle Checks Kunde/Fremdbank LW DW Checks, gezogen auf Banken im übrigen Ausland Alle Checks Kunde/Fremdbank LW DW Reisechecks Travelers Cheques von Swiss Bankers und American Express Übrige Reisechecks Kunde Kunde fremde Spesen fremde Spesen fremde Spesen Verarbeitungstag 4 VT VT VT VT + 2 Tage VT + 3 Tage VT + 0 Tage VT + 0 Tage VT + 0 Tage VT + 0 Tage VT + 2 Tage VT + 2 Tage Checkeinreichung: «nach Eingang» Kategorie Aussteller Währung 2 Preis pro Check 5 Valuta Checks, gezogen auf Banken der Credit Suisse Group (CSG) Bankcheck Korrespondenz-/Fremdbankcheck Banken der CSG Kunde/Fremdbank / / 30. Gutschrift bei Erhalt Gutschrift bei Erhalt Checks, gezogen auf andere Schweizer Banken Alle Checks Kunde/Fremdbank / fremde Spesen Gutschrift bei Erhalt Checks, gezogen auf Banken im übrigen Ausland Alle Checks Kunde/Fremdbank /LW/ fremde Spesen Gutschrift bei Erhalt Der definitive Entscheid über die Verarbeitungsart liegt bei der Bank. 2 = Fremdwährung, LW = Landeswährung, DW = Drittwährung. 3 Bei gemischten Kategorien kommt die spätere Valuta zur Anwendung. 4 Der Verarbeitungstag wird nachfolgend mit VT abgekürzt. 5 Allfällige Abklärungsspesen werden dem Begünstigten weiterbelastet. Checks 2
3 Sonstige Kosten Retouren infolge Formfehler Retouren mangels Zahlung und aus allen übrigen Gründen Im Ausland zahlbare Checks, die nicht in der Landeswährung oder in ausgestellt sind Schicksalsmeldungen «nach Eingang» (Nachforschungen für «nach Eingang» verarbeitete Checks) Regressprovisionen für die vorlegende Bank für jede indossierende Bank Protestkommissionen für «nach Eingang»-Inkassi für die vorlegende Bank für jede indossierende Bank Kosten von Dritten werden dem Begünstigten weiterbelastet 20. pro Check 40. pro Check Zusätzliche Fremdspesen pro Check in der Checkwährung: EUR 0., USD 2., GBP 5., DKK 60., NOK 55., SEK 50., AUD 5., JPY 2000., UAE 40., CAD 8., übrige Währungen pro Nachfrage Check-Bareinlösung Kategorie Währung Preis pro Check Auf Banken der Credit Suisse Group gezogene Checks Bankchecks Korrespondenzchecks / / 0. Alle Checks, gezogen auf andere Schweizer Banken (Entgegennahme nur in Ausnahmefällen) / 5. Reisechecks 2 Travelers Cheques von Swiss Bankers und American Express Übrige Reisechecks Fremdwährungschecks 2 Für -Checks, die in der gleichen Währung auszahlbar sind, kommt nebst obigen Gebühren ein Disagio zum Abzug / / 2. 2,5 % bis Gegenwert 000.,0 % bis Gegenwert Beträge ab Gegenwert auf Anfrage = Fremdwährung, LW = Landeswährung, DW = Drittwährung. 2 Umrechnungen werden zum Notenankaufskurs vorgenommen. Checks 3
4 Checkausstellung/Checksperrung Kategorie Währung Preis pro Check Bankchecks (durch die Credit Suisse ausgestellt) Ausstellung bis zu einem Checkbetrag von 5 Mio. (höhere Beträge nur auf Anfrage) Rückgabe Sperrung Korrespondenzchecks (durch den Kunden selbst ausgestellt) Ausstellgebühr, fällig bei Belastung Sperrung Checkformulare Korrespondenzchecks. pro Check Rimesse kostenlos Zuzüglich allfälliger Versand-, Express- und Versicherungsspesen. Checks 4
5 Wechsel Kategorie Zahlbar in der Schweiz Zahlbar im Ausland Valuta Wechsel, wechselähnliche Papiere und Quittungen Sofortige Gutschrift «Eingang vorbehalten» «nach Eingang»-Inkassi Diskontwechsel (Diskontierung erfolgt nur bei mindestens 5 Tagen Diskont) Sonstige Kostenverrechnungen Prolongation übrige Wechsel Akzept-/Avaleinholungen wenn Inkasso von der Credit Suisse vorgenommen wird wenn Wechsel retour an Einreicher geht Schicksalsmeldungen Retouren infolge Formfehler Retouren mangels Zahlung und aus allen übrigen Gründen Beim Notariat zurückverlangte Abschnitte Rückruf auf Verlangen des Einreichers Wechsel noch nicht versandt Wechsel versandt Regressprovisionen für die vorlegende Bank für jede indossierende Bank Protestkommission für «nach Eingang»-Inkassi für die vorlegende Bank für jede indossierende Bank Notifikationen Kosten für SWIFT oder Telex Wechsel-Bareinlösung Bezahlung des Wechsels am Cash-Service- Schalter Kosten von Dritten werden dem Begünstigten weiterbelastet min. 80., max min. 80., max pro Nachfrage /2 der Inkassospesen Inkassospesen zusätzlich 50. min. 80., max min. 80., max pro Nachfrage /2 der Inkassospesen Inkassospesen Bei Verfall Verarbeitungstag Verarbeitungstag Zusätzliche Informationen. Spezielle Aufwendungen wie Korrespondenz, Porto usw. werden gesondert belastet. 2. Die Inkassopreise werden auch für unbezahlt retournierte oder auf Kundenwunsch zurückverlangte Checks belastet. 3. Bei der «Eingang vorbehalten»-verarbeitung gilt der Check auch dann nicht als definitiv bezahlt, wenn er auf unser Institut gezogen ist. 4. Bei in Verlust geratenen Checks liegt die Pflicht beim Ein reicher, eine sofortige Sperrung und Neuausstellung zu bewirken. Ebenso ist der Einreicher auf Verlangen zur Beschaffung einer Kopie verpflichtet. 5. Falls beim Transport von Checks durch die Post oder durch ein Kurierunternehmen Verzögerungen entstehen oder Checks verloren gehen, kann die Credit Suisse dafür keine Haftung übernehmen. Wechsel 5
6 Dieses Dokument wurde zu Informationszwecken und zur Verwendung durch den Empfänger erstellt. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieses Dokuments wird keine Gewähr gegeben, und es wird jede Haftung für Verluste abgelehnt, die sich aus dessen Verwendung ergeben können. Die aufgeführten Konditionen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Herausgabe dieser Publikation. Massgebend sind die Konditionen gemäss den jeweils aktuellen Produktdokumentationen. Änderungen sind jederzeit möglich. Das vorliegende Dokument darf nicht in den Vereinigten Staaten verteilt oder an US-Personen (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 933 in dessen jeweils gültiger Fassung) abgegeben werden. Dies gilt ebenso für andere Jurisdiktionen, ausgenommen wo in Einklang mit den anwendbaren Gesetzen. Copyright 205 Credit Suisse Group AG und/oder mit ihr verbundene Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten. CREDIT SUISSE AG SNLS 2 Postfach 00 CH-8070 Zürich SNLS
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