Webinar: Newsletter und Marketing the basics
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- Jesko Lang
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Webinar: Newsletter und Marketing the basics RA Adrian Süess, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG 1
2 Überblick Worum geht s. Was ist Werbung/Marketing per . Voraussetzungen für den korrekten Versand von Newsletter und Marketing. Verwendung von Kundendaten. Beschaffung von potenziellen Kundendaten. Rechtsgebiete:. Wettbewerbsrecht/Lauterkeitsrecht (UWG). Datenschutzrecht (DSG). Ausländisches Recht? 2
3 Werbung per Ausgangslage 3
4 Werbung oder Spam? Definition Werbung: «Unter Werbung werden die Massnahmen der kommerziellen Kommunikation verstanden, welche zum Ziel haben, die Adressaten zu einem bestimmten Denken, Handeln oder Verhalten zu veranlassen. Die Einstellung von Personen zu bestimmten Gütern und Dienstleistungen soll in einer Weise beeinflusst werden, dass der Abschluss von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit diesen Waren und Dienstleistungen gefördert wird» (Quelle: Lucas David/Mark A. Reuter, Schweizerisches Werberecht, S. 7). 4
5 Werbung oder Spam? Definition von Spam: «Als Spam oder Junk (Abfall ) werden unerwünschte, in der Regel auf elektronischem Weg übertragene Nachrichten bezeichnet, die dem Empfänger unverlangt zugestellt werden und häufig werbenden Inhalt enthalten» (Quelle: Wikipedia 5
6 Spamartikel UWG. Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG, Satz 1: Grundsatz. Unlauter handelt, wer «Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen» 6
7 Inhalt von Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG. Werbung per ist verboten, wenn:. (1) Massenwerbung. (2) fernmeldetechnisch. (3) versendet oder Versand veranlasst wird. (4) ohne Einwilligung des Empfängers. (5) ohne Angabe von korrektem Absender. (6) ohne Ablehnungsmöglichkeit 7
8 Einwilligung bei der Werbung Einwilligung des Empfängers (opt opt-in). -Werbung nur zulässig bei Einwilligung. Kein Unterschied zwischen B2C und B2B. Form der Einwilligung?. Problem: Beweisbarkeit der Einwilligung. Form der Einwilligung unter UWG. Form der Einwilligung unter DSG 8
9 Einwilligung bei der Werbung Einwilligung des Empfängers (opt opt-in). Single Opt-in. Double Opt-in. Empfehlung Double Opt-in Warum?. UWG - DSG. Darf Häckchen für NL-Empfang bereits gesetzt sein, z.b. beim Bestellprozess in einem Onlineshop? 9
10 Beispiel aus der Praxis: Double Opt-in 10
11 Beispiel aus der Praxis: Double Opt-in 11
12 Beispiel aus der Praxis: Double Opt-in 12
13 Beispiel aus der Praxis: Double Opt-in 13
14 Einwilligung bei der Werbung AUSNAHME: keine Einwilligung des Empfängers. Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG Satz 2:. «Wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet» 14
15 Einwilligung bei der Werbung AUSNAHME: keine Einwilligung des Empfängers. Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen. Kontaktinformationen von Kunden. Werbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen. Hinweis auf Ablehnungsmöglichkeit (opt-out). privilegiert nicht die Werbung von Schwestergesellschaften (kein Konzernprivileg) 15
16 Beispiele aus der Praxis Zulässigkeit von Reaktivierungs- ? 16
17 Beispiele aus der Praxis Zulässigkeit von Reaktivierungs- ? Denkbar bei Bestandskunden, wenn Folgendes vorliegt:. Kein Opt-out in die Werbung per . Einwilligung in die Nutzung von Daten zu Werbezwecken. Einwilligung in das Tracking des Nutzerverhaltens beim Bestellvorgang Bei anderen Kunden ist Reaktivierung unzulässig. Einwilligung liegt nicht vor (vgl. auch Kaufabbrecher) 17
18 Beispiele aus der Praxis Werbung in Transaktionsmails ( s im Rahmen von Bestellprozessen). kein Problem, wenn generell Einwilligung in Werbung per vorliegt. im Übrigen:. einerseits: Werbung per elektronischer Post. andererseits: als solche im Rahmen des Kaufs zulässig. zulässig, wenn. Werbung ist möglichst dezent und tritt hinter den eigentlichen Zweck der Mail zurück 18
19 Beispiele aus der Praxis Tell-a-friend Funktion:. Nutzer kann -Adresse eines Dritten eintragen. automatisch generierte Dritte. in CH: Massenwerbung? Automatisiert?. In DE: unzulässig 19
20 Weitere Anforderungen an Werbung per E- Mail?. Keine aggressive Werbung (Art. 3 Abs. 1 lit. h UWG). Werbung mit Preisaktionen. Werbung mit Gewinnspielen. Werbung mit Geografischer Herkunft. Spezialbestimmungen Jugendschutz. Keine Werbung für gefälschte Produkte. keine Verstösse gegen Markenrecht oder anderweitig geschützte Zeichen (z.b. FIFA WM etc.) 20
21 Werbung per . Soft-Faktoren. Frequenz. Blacklists 21
22 Beschaffung von Adressen 22
23 Beschaffung von Adressen. Relevanz der datenschutzrechtliche Bestimmungen. Grundsatz: Adressen = Persondendaten. Bedeutung: Zweck und Erkennbarkeit. Richtigkeit der erhobenen Daten 23
24 Beschaffung von Adressen Arten der Beschaffung von Kundendaten: (1) Beschaffung im Rahmen eines Kaufs (2) Beschaffung ausserhalb eines Vertragsschlusses (3) Beschaffung aus öffentlich zugänglichen Quellen? (4) Beschaffung durch Dritte 24
25 Beschaffung von Adressen (1) Beschaffung im Rahmen eines Kaufs:. Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen. Kontaktinformationen von Kunden. Werbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen. Hinweis auf Ablehnungsmöglichkeit (opt-out). Konsequenz: ohne vorherige Einwilligung. Weitergehende Werbung: Einwilligung notwendig 25
26 Beschaffung von Adressen (2) Beschaffung ausserhalb eines Vertragsschlusses. z.b. bei einem Gewinnspiel. Verknüpfung Einwilligung zum Erhalt von Newsletter an Teilnahme am Gewinnspiel?. Einwilligung? Form der Einwilligung, z.b. in Datenschutzerklärung?. Double-opt in 26
27 Beschaffung von Adressen (3) Beschaffung aus öffentlich zugänglichen Quellen. z.b. Recherche im Internet (Spezialsoftware). keine Geschäftsbeziehung. keine Einwilligung. Unzulässig! 27
28 Beschaffung von Adressen (4) Beschaffung durch Dritte. z.b. Adresskauf und miete. Einwilligung des Empfängers. Form der Einwilligung in AGB verpackt?. Bedingung für den Bezug von Leistungen (z.b. Zattoo). ABER: Kreis der Dritten nicht unerwartet gross. Händler von Adressdatenbanken, die Ihre Daten einschränkungslos allen zur Verfügung stellen müssen deutlich darauf hinweisen 28
29 Grenzüberschreitender Versand. Ausländische Kunden in Adressdatei. Grenzüberschreitender Versand von Newsletter. Ausrichtung. Anwendbarkeit von ausländischen Bestimmungen. Beispiel: In Deutschland genügt schon eine einzige ohne Einwilligung des Empfängers, um als Spammer eine Abmahnung zu kassieren, mit der Unterlassungsansprüche geltend gemacht und die Erstattung von Anwaltskosten verlangt werden 29
30 Do s und Don ts 30
31 Do s und Dont s Do s. Einwilligung gem. Double Opt-in Verfahren. Korrekter Absender. Problemloses Abbestellen mittels Link. Softfaktoren berücksichtigen 31
32 Dos und Dont s Dont s. Keine Verwendung von Adressen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Vorsicht bei Tell-a-friend Funktion (ausländischen Kunden). Vorsicht bei Versand ins Ausland 32
33 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. RA Adrian Süess, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG 33
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