Erfassung windkraftsensibler Vogelarten im Zusammenhang mit der WEA-Planung im FFH-Gebiet Asberg
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- Elke Vogt
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1 Erfassung windkraftsensibler Vogelarten im Zusammenhang mit der WEA-Planung im FFH-Gebiet Asberg (Untersuchungen im Zeitraum März Juli 2014) Stand: 30. Juli 2014 Hinweis: Aus Artenschutzgründen fehlt in dieser Fassung die Karte mit der Darstellung der Brutplätze. Auch sind die genauen Ortsangaben zu Brutvorkommen im Text geschwärzt. Auftraggeber Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Flammersfelder Straße Asbach Bearbeiter Dipl. Biol. R. Thierfelder Dr. C. Mückschel unter Mitarbeit von C. Nohles, BSc. Biologie Auftragnehmer Büro für Landschaftsökologie Auf der Lützelbach Weilburg phone: / fax : / info@landschaftsoekologie.com Internet: 1
2 INHALT 1 Einleitung Untersuchungsgebiet Methode Ergebnisse Konfliktpotenzial mit WEA... 9 Rot- und Schwarzmilan...10 Schwarzstorch...10 Uhu Fazit Anhang Literatur
3 1 EINLEITUNG Im Bereich des FFH-Gebietes Asberg (FFH ) ist die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) geplant. Durch Bau und Betrieb von WEA können aufgrund folgender Konfliktfelder negative Auswirkungen auf die Avifauna entstehen: Entwertung von essentiell bedeutenden Brut- und Rastgebieten durch Scheuch- oder Meideeffekte direkte Individuenverluste und Verletzungen durch Kollisionen ( Vogelschlag ) lokale Barriere-Effekte für den bodennahen Vogelzug (weiträumiges Umfliegen der Anlagen). Diese Beeinträchtigungen können aufgrund des ausgedehnten Aktionsraumes vieler Großvogelarten weit über den engeren Bereich der WEA-Standorte hinauswirken und so zu artenschutzrechtlichen Konflikten mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 44 Abs. 1) führen. Zur Einschätzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere in Bezug auf die beiden Konfliktfelder Meideverhalten und Kollisionsrisko wurden daher von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) Abstandsempfehlungen zwischen Brutplätzen windkraftsensibler Arten und WEA definiert (vgl. Tab. 1 und Tab. 2). Dabei wird unterschieden zwischen einem Mindestabstand sowie einem Prüfbereich zwischen Brutplatz und WEA. Liegt der Brutplatz innerhalb des Mindestabstandes, können artschutzrechtliche Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes eintreten ( 44 Abs. 1 BNatSchG). WEA können dann nur genehmigt werden, wenn weitergehende Untersuchungen (in der Regel Raumnutzungsanalysen) belegen, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände auftreten. Innerhalb des Prüfbereiches ist zu erfassen, ob Nahrungshabitate, Schlafplätze oder andere wichtige Habitate der betreffenden Art vorhanden sind. Auch hier können weitergehende Untersuchungen notwendig werden, wenn z.b. aufgrund der Landschaftsstruktur oder Landnutzung zu erwarten ist, dass für die Art essentielle Habitate durch Bau oder Betrieb der WEA betroffen sind. Da aufgrund der oben geschilderten großen Wirkräume von Windparks durch die WEA- Planung im FFH-Gebiet Asberg negative Auswirkungen auf die Avifauna in der VG Asbach möglich sind, beauftragte die VG Asbach das Planungsbüro für Landschaftsökologie mit einer Erfassung windkraftsensibler Vögel im Umfeld der WEA-Planung. Ziel war es, das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial der WEA-Planung einschätzen zu können. Das vorliegende Gutachten stellt die Ergebnisse dar. 3
4 Tab. 1: Kollisionsgefährdete Vogelarten In Spalte 2 sind Abstandsempfehlungen zu nachweislichen Brutvorkommen angeben und in Spalte 3 die Prüfbereiche, innerhalb derer zu prüfen ist, ob Nahrungshabitate, Schlafplätze oder andere wichtige Habitate der betreffenden Art (Artengruppe) vorhanden sind. Nach der zentralen Fundkartei für Vogelschlag an WEA in Deutschland bei der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg, sind bislang vor allem Vögel der Offenlandschaft als Schlagopfer nachgewiesen. Viele können aufgrund ihrer Seltenheit stark von Verlusten in den ohnehin relativ kleinen Populationen beeinträchtigt werden. Art, Artengruppe Abstandsempfehlungen und Prüfbereiche Mindestabstand (WEA zu Brutvorkommen) Prüfbereich Baumfalke Falco subbuteo m Fischadler Pandion haliaetus m m Rohrweihe Circus aeruginosus m m Rotmilan Milvus milvus m m Schwarzmilan Milvus migrans m m Schwarzstorch Ciconia nigra m m Uhu Bubo bubo m m Wanderfalke Falco peregrinus m - Weißstorch Ciconia ciconia m m Wiesenweihe Circus pygargus m m Brutvogellebensräume nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung, z. B. Wiesenlimikolen Bekassine Gallinago gallinago und Kiebitz Vanellus vanellus),kiebitz -Vorkommensschwerpunkte auch in Ackerlandschaften) Koloniebrüter 500 m m Kormoran Phalacrocorax carbo m m Reiher Ardeidae (Graureiher Ardea cinerea, Purpurreiher Ardea purpurea) Möwen Laridae (z. B. Lachmöwe Larus ridibundus, Mittelmeermöwe Larus michahellis) Seeschwalben Sternidae (z. B. Flussseeschwalbe Sterna hirundo) m m m m m m 4
5 Tab. 2: Besonders störungsempfindliche Vogelarten In Spalte 2 sind Abstandsempfehlungen zu nachweislichen Brutvorkommen angeben und in Spalte 3 die Prüfbereiche, innerhalb derer zu prüfen ist, ob Nahrungshabitate, Schlafplätze oder andere wichtige Habitate der betreffenden Art (Artengruppe) vorhanden sind. Art Abstandsempfehlungen und Prüfbereiche Haselhuhn Tetrastes bonasia Mindestabstand (WEA zu Brutvorkommen) m um Vorkommensgebiete Prüfbereich Freihalten von Korridoren zwischen den Vorkommen Schwarzstorch Ciconia nigra m m Wachtelkönig Crex crex Wiedehopf Upupa epops Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 500 m um regelmäßig besetzte Schwerpunktgebiete m um Schwerpunktvorkommen 500 m um regelmäßig besetzte Brutvorkommen m Zwergdommel Ixobrychus minutus m m Besonders schützenswert sind auch die überregional bedeutenden Rast-, Sammel-, Schlaf- und Mauserplätze sowie die damit korrespondierenden, essentiell bedeutenden Nahrungsflächen und Flugkorridore störungsempfindlicher Rastvogelarten. - 1 Quelle: VSW (2012) 5
6 2 UNTERSUCHUNGSGEBIET Als primäres Untersuchungsgebiet wurden die 1,5 km Pufferbereiche um die Grenze der VG Unkel auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Asbach sowie im Rhein-Sieg-Kreis festgelegt. Anhand von Datenrecherchen wurden darüber hinaus weitere Vorkommen windkraftsensibler Arten in einem Umkreis von bis zu 6 km ermittelt, so dass sich eine ausreichende Grundlage zur Abschätzung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials bietet. Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und Darstellung weiterer Schutzgebiete im Umfeld. Kartengrundlage Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS); Geodatenbasis: Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz. 6
7 3 METHODE Im Frühjahr 2014 wurde eine Revierkartierung windkraftsensibler Vogelarten im primären Untersuchungsgebiet (= 1,5 km Radius um das FFH-Gebiet Asberg, vgl. Abb. 1) durchgeführt. Die Ermittlung der Brutvorkommen der für die Untersuchung relevanten Arten erfolgte nach den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (Südbeck et al. 2005). Neben der Beobachtung von exponierten Standorten außerhalb der vermuteten Brutreviere erfolgte im Zuge dieser Erfassung zusätzlich eine Horstkartierung in geeigneten Waldbereichen. Tabelle 3 zeigt die Erfassungstermine sowie die jeweils vorherrschenden Witterungsbedingungen. Tab. 3: Erfassungstermine und vorherrschende Witterung Datum Witterung C, bedeckt, zeitweise Regen, frischer Wind aus W C, schwacher Wind aus O, sonnig C, wechselnd bedeckt, leichter Wind aus SW C, anfangs bedeckt, später klar, leichter Wind aus O Datenrecherchen und Überprüfungen bekannter Horststandorte erfolgten für das sekundäre Untersuchungsgebiet (= 3 km Radius um das FFH-Gebiet Asberg, vgl. Abb. 1). Folgende Datenquellen wurden dabei berücksichtigt: Abfrage der Daten der Artenschutzdatenbank Rheinland-Pfalz Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44, 45 BNatSchG zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Teilbereich Windkraft, der Stadt Unkel. Teil 1: Avifauna. (Planungsbüro Valerius 2012) Dr. P. Bergweiler, Arbeitskreis Natur- und Umweltschutz e.v. A. Bornstein, BUND Rhein-Sieg-Kreis A. Baumgartner, BUND Rhein-Sieg-Kreis G. Jammes, Leiter FBB Siebengebirge F. Haufler, Leiter FBB Ittenbach Internetquellen
8 4 ERGEBNISSE Im Rahmen der vorliegenden Erfassung konnten 13 Horste von Großvögeln ermittelt werden. Davon waren zwei Horste von Mäusebussarden sowie je ein Horst von Rotmilanen, Kolkraben und Habichten besetzt. Bei den weiteren Horsten konnten 2014 keine Hinweise auf eine aktuelle Brut beobachtet werden. Eine Fotodokumentation der Horste findet sich im Anhang (Tab. 5). Der kartierte Rotmilanbrutplatz liegt südöstlich knapp außerhalb des empfohlenen Prüfbereiches von 4 km. Aus dem Jahre 2012 ist zudem ein Brutplatz xxxxxxx in etwas weniger als 4 km bekannt. Ein traditionelles Brutrevier des Rotmilans wird zudem für das Umfeld xxxxxx angegeben (mdl. P. Bergweiler). Dieser Bereich xxxxx liegt etwa 2 km westlich der WEA-Planung. Vom Schwarzmilan gelangen mehrere Sichtbeobachtungen im Umfeld eines in 2012 besetzten Horstes. Ein Brutplatz konnte nicht ermittelt werden, wird aber im Umfeld des ehemaligen Brutstandortes vermutet, der sich etwa 2,5 km südwestlich des FFH-Gebietes Asberg befindet. Vom Uhu konnten durch Datenrecherche drei Brutplätze ermittelt werden (mdl. P. Bergweiler). Zwei dieser Brutplätze liegen xxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxx xxxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxx. Diese traditionellen Brutplätze sind seit mehreren Jahren besetzt. Mit Abständen von ca. 1,2 km xxxxxx bzw. ca. 2 km xxxxx zum FFH-Gebiet Asberg liegen beide Standorte innerhalb des Prüfbereiches für Brutvorkommen des Uhus. Im Frühjahr 2014 brütete zudem erstmals ein Uhupaar innerhalb des Ausschlussgebietes (=1 km um die WEA-Planung). Die Brut verlief erfolglos, vermutlich aufgrund einer Störung durch Wildschweine (mdl. Mitteilung P. Bergweiler). Der Brutversuch innerhalb des Ausschlussbereiches zeigt jedoch die Eignung als Bruthabitat. Mit weiteren Bruten xxxxxxx ist zu rechnen, insbesondere dann, wenn die Brutbedingungen für diese Art verbessert werden. Vom Schwarzstorch konnte als nächster Brutplatz ein Horst in etwa 5 km Entfernung xxxxxxx ermittelt werden (xxxxxxxxx). Weitere Brutvorkommen existieren in diesem Umfeld, wie Revierleiter G. Jammes berichtete, ohne jedoch aus Gründen des Artenschutzes genauere Angaben zu den konkreten Horststandorten zu geben. Günstige Nahrungshabitate für den Schwarzstorch bietet der Kernbereich des FFH-Gebietes Asberg (Abb. 4), wo der scheue Vogel mehrfach in den frühen Morgenstunden beobachtet wurde (mdl. P. Bergweiler). Die Artenfinder-Datenbank weist zudem aus den Jahren 2010 bis Nachweise im 6 km Umkreis des FFH-Gebietes auf ( Die Beobachtungen häufen sich dabei besonders im Bereich um den Haller- und Schweifelder-Bach etwa 1,5 km östlich des FFH-Gebietes. Alleine 2013 wurden für dieses Gebiet sieben Brutzeitbeobachtungen gemeldet. 8
9 Abb. 4: Die Stillgewässer im FFH-Gebiet Asberg stellen gute Nahrungshabitate für den Schwarzstorch dar ( ). 5 KONFLIKTPOTENZIAL MIT WEA Zur Einschätzung des Konfliktpotenzials werden jeweils aktuelle Ergebnisse zum Kollisionsrisiko oder/ und zur Scheuchwirkung durch WEA angeführt. Ein Hilfsmittel bei der Abschätzung des Kollisionsrisikos ist die Datenbank der Schlagopfer, die von der Vogelschutzwarte Brandenburg geführt wird (Tab. 4). Tab. 4: Auswahl registrierter Schlagopfer an WEA in Rheinland-Pfalz (RL) und Deutschland (D) (Stand: , Datenerfassung seit 2002) sowie geschätzter Brutbestand in Deutschland im Bezugsjahr Art Schlagopfer 1 Brutbestand [Brutpaare] 2 RL Rotmilan Schwarzmilan Schwarzstorch Uhu Quelle: 1 Dürr (2014), 2 Südbeck (2007) D 9
10 ROT- UND SCHWARZMILAN Rotmilane gelten als besonders kollisionsgefährdet mit WEA. Die von der Vogelschutzwarte Brandenburg geführte Datenbank zu Vogelverlusten an WEA listet bisher 232 Funde toter Rotmilane unter WEA auf (vgl. Tab. 4). Gemessen an der Population - in Deutschland leben etwa Brutpaare (Mebs & Schmidt 2006) - ist der Rotmilan damit neben dem Seeadler das häufigste Schlagopfer an WEA in Deutschland. Vom nahe verwandten Schwarzmilan wurden dagegen bisher mit 23 Funden deutlich weniger Schlagopfer registriert. Ein Grund für die hohen Unfallzahlen des Rotmilans liegt wahrscheinlich in der fehlenden Meidung der Art von WEA. Untersuchungen in Brandenburg deuten sogar darauf hin, dass Rotmilane bevorzugt in der Umgebung der Anlagen nach Nahrung suchen (Mammen et al. 2009). Hier ist die Vegetationsbedeckung geringer bzw. sind die Bestandshöhen niedriger, evtl. wird der Greif auch durch Kollisionsopfer angelockt (LUWG 2010). In Brandenburg stehen WEA an erster Stelle der Verlustursachen beim Rotmilan (Langgemach 2010). Aufgrund der ermittelten Lage der aktuellen bzw. ehemaligen Brutstandorte von Rot- und Schwarzmilan ist von einem geringen Konfliktpotenzial für diese beiden Arten auszugehen. Alle Brutplätze liegen außerhalb der Mindestabstandsempfehlung. Eine überdurchschnittliche Nutzung des FFH-Gebietes als Nahrungshabitat erscheint für beide Milanarten unwahrscheinlich, da diese vorwiegend in der offenen Landschaft nach Nahrung suchen und geschlossene Waldgebiete meiden. SCHWARZSTORCH An WEA in Deutschland wurde bisher ein Schlagopfer gefunden (vgl. Tab. 4). Es handelte sich um einen Jungvogel, der im hessischen Vogelsbergkreis verunglückte. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Meideeffekte treten nach aktuellen Erkenntnissen bei Schwarzstörchen der rheinland-pfälzischen Mittelgebirge erst bei Entfernungen von weniger als m zwischen WEA und Vogel auf (VSW 2012). Vor allem auf Grund der geringen Bestandszahlen in Deutschland wird von der LAG-VSW dennoch ein Mindestabstand von m zwischen WEA und Brutplatz empfohlen. Eine größere Gefahr scheint von Mittelspannungsleitungen in den Nahrungsgebieten des Schwarzstorches auszugehen. So sind in nur zehn Jahren im Kreis Ahrweiler mehr als 30 Jungstörche durch Anflug oder Berührung mit stromführenden Leitungen getötet worden (Isselbächer & Isselbächer 2001). Diese Unfälle zeigen, dass insbesondere junge und wenig erfahrene Schwarzstörche Hindernisse im Luftraum oft falsch einschätzen und so einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt sind. Schwarzstörche nutzen nachweislich regelmäßig den Bereich der WEA-Planung sowie die umgebenden Flächen als Nahrungshabitat. Ein gesicherter Brutplatz liegt innerhalb des Prüfbereiches von 6 km. Um bei WEA-Planungen im FFH-Gebiet Asberg artenschutzrechtliche Verbotstatbestände für diese Art ausräumen zu können, ist daher die Durchführung einer Raumnutzungsanalyse nach den Vorgaben der LAG-VSW notwendig (VSW 2012). UHU Vor allem Straßenverkehr und Mittelspannungsmasten scheinen die größten Gefahrenquellen für Uhus darzustellen. Nach Hochrechnungen kommt etwa ein Viertel der in der Eifel ausgeflogenen Junguhus im Straßenverkehr um (Breuer 2008). Doch auch WEA können ein erhöhtes Konfliktpotenzial für Uhus bedeuten. Bisher wurden 15 Schlagopfer von Uhus an WEA gefunden (vgl. Tab. 4). Damit zählt der Uhu, gemessen an der 10
11 Populationsgröße, in Deutschland neben Rotmilan und Seeadler zu den am stärksten gefährdeten Arten durch Kollision mit WEA. Wie auch beim Rotmilan könnte ein Grund für die hohe Kollisionsrate die fehlende Meidung von WEA sein. So beobachteten Möckel & Wiesner (2007) einen Uhu, der in 200 m Entfernung zu einer WEA ruhte. Bereits die aus den Vorjahren bekannten traditionellen Brutplätze xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxx, die beide innerhalb des Prüfbereiches von 2 km liegen, erforderten aufgrund des großen Aktionsraumens des Uhus weitergehende Untersuchungen. Aus Telemetriestudien ist bekannt, dass Uhus in einem Radius von bis zu sechs Kilometer um den Brutplatz herum nach Nahrung suchen (Dalbeck 2003). Da 2014 zudem ein Uhu innerhalb des Ausschlussbereiches (= 1 km-pufferbereich um die WEA-Planung) brütete, können aktuell aufgrund artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Windenergieprojekte im gesamten FFH- Gebiet Asberg nicht umgesetzt werden. 6 FAZIT Im Umfeld der WEA-Planung im FFH-Gebiet Asberg konnten im Rahmen der vorliegenden Untersuchung die folgenden windkraftsensiblen Brutvogelarten ermittelt werden: Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch und Uhu. Während für Rot- und Schwarzmilan die WEA- Planung unkritisch erscheint, könnten für den Schwarzstorch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nur durch die Durchführung einer Raumnutzungsanalyse ausgeräumt werden. Aufgrund traditioneller Uhubrutplätze im 2 km Umkreis um das FFH-Gebiet und insbesondere aufgrund des Brutversuches eines Uhupaare innerhalb des Ausschlussbereiches (=1 km-puffer um die WEA-Planung) im Jahre 2014 können aktuell aufgrund artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Windkraftprojekte im gesamten FFH- Gebiet Asberg nicht umgesetzt werden. 11
12 7 ANHANG Tab. 5: Fotodokumentation Horste Angegeben werden jeweils der Horstbaum und die (geschätzte) Höhe des Horstes über dem Boden. Besetzte Horste sind grau unterlegt. Nr. Foto Einschätzung 1 Birke, ca. 8 m Brut Mäusebussard 2 Erle, ca. 10 m Greifvogelhorst, vermutlich Mäusebussard keine Hinweise auf Brut 3 Buche, ca. 15 m Brut Mäusebussard 4 Lärche, ca. 15 m Greifvogelhorst keine Hinweise auf Brut 12
13 5 Buche, ca. 25 m Greifvogelhorst, leicht zerfallen keine Hinweise auf Brut 6 Buche, ca. 20 m Greifvogelhorst Keine Hinweise auf Brut in 2012 Brut Schwarzmilan (Planungsbüro Valerius 2012) 7 Buche, ca. 25 m Greifvogelhorst, vermutlich Mäusebussard Keine Hinweise auf Brut 8 Buche, ca. 25 m Greifvogelhorst, vermutlich Brut Habicht Beobachtung Habicht am Horst zu Beginn der Brutsaison In 2012 Brut Habicht (Planungsbüro Valerius 2012) 13
14 9 Buche, ca. 25 m Greifvogelhorst Keine Hinweise auf Brut In 2012 Brut Rotmilan (Planungsbüro Valerius 2012) 10 Erle, ca. 10 m Greifvogelhorst, vermutlich Mäusebussard Keine Hinweise auf Brut 11 Douglasie, ca. 5 m Greifvogelhorst, leicht zerfallen Keine Hinweise auf Brut 12 Fichte, ca. 10 m Brut Kolkraben 14
15 13 Eiche, ca. 12 m Brut Rotmilan 8 LITERATUR Breuer, W. (2008): Stromtod bei Uhus. Anforderungen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Ökol. Vögel 26: Braun, M.; Kunz, A.; Simon, L. (1992): Rote Liste der in Rheinland-Pfalz gefährdeten Brutvogelarten. In Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz 1992 (6), S Dalbeck, L. (2003): Der Uhu Bubo bubo (L.) in Deutschland. Autökologische Analysen an einer wieder angesiedelten Population. Resümee eines Artenschutzprojektes: Shaker Verlag. Dürr, T. (2014): Vogel- und Fledermausverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg (Stand: ). Online unter: Abruf am Isselbächer, T. & Isselbächer, K. (2001): Vogelschutz und Windenergie in Rheinland-Pfalz - Gutachten zur Ermittlung definierter Lebensraumfunktionen bestimmter Vogelarten (Vogelbrut-, -rast- und -zuggebiete) in zur Errichtung von Windkraftanlagen geeigneten Bereichen von Rheinland-Pfalz. Natursch. Landsch.pflege: Langgemach, T., Krone, O., Sömmer, P., Aue, A. & Wittstatt, U. (2010): Verlustursachen bei Rotmilan (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans) im Land Brandenburg. Vogel & Umwelt 18: LUWG (2010): Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland- Pfalz, (Bearbeiter: Thomas Wolf, Ludwig Simon und Dr. Walter Berberich): Naturschutzfachliche Aspekte, Hinweise und Empfehlungen zur Berücksichtigung von avifaunistischen und fledermausrelevanten Schwerpunkträumen im Zuge der Standortekonzeption für die Windenergienutzung im Bereich der Region Rheinhessen-Nahe. - Fachgutachten zur Identifizierung von konfliktarmen Räumen sowie zur Empfehlung von Ausschlussflächen für Windenergienutzung. Erstellt für die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe. 52 Seiten + Karten. Mainz. Mammen, U., Kratsch, L., Mammen, K., Müller, T., Resetaritz, A. & Sinao, R. (2009): Interactions of Red Kites and wind farms: results of radio telemetry and field observations. in: Hötker, H. (2009) Birds of Prey and Wind Farms: Analysis of Problems and Possible 15
16 Solutions. Documentation of an international workshop in Berlin, 21st and 22nd October Mebs, T. & Schmidt, D. (2006): Die Greifvögel Europas, Nordafrikas und Vorderasiens. Stuttgart Franckh-Kosmos. Möckel, R. & Wiesner, T. (2007): Zur Wirkung von Windkraftanlagen auf Brut- und Gastvögel in der Niederlausitz (Land Brandenburg). In Otis (15), Südbeck, P., Bauer, H., Boschert, M. Boye, P. & Knief, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, In Berichte zum Vogelschutz (44), Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K. & Sudfeldt, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. VSW (Staatliche Vogelschutzwarte) (2012): Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und NATURA 2000-Gebiete. Autoren: Klaus Richarz, Martin Hormann, Matthias Werner, Simon Ludwig, Thomas Wolf. 16
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