II: Bewertung der artenschutzrechtlichen Konfliktpotenziale hinsichtlich der Ausweisung von Windkraft-Konzentrationszonen

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1 Artenschutzrechtlicher achbeitrag zum Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Büren Teil III: I II: Bewertung der artenschutzrechtlichen Konfliktpotenziale hinsichtlich der Ausweisung von Windkraft-Konzentrationszonen Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Wolf Lederer

2 Artenschutzrechtlicher achbeitrag zum Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Büren Teil III: Bewertung der artenschutzrechtlichen Konfliktpotenziale hinsichtlich der Ausweisung von Windkraft-Konzentrationszonen Auftraggeber: Stadt Büren Königstr. 16/18 D Büren Entwurfsverfasser: Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, Wolf Lederer Mühlenstr Geseke Tel ax: Bearbeitung: W. Lederer Umweltplaner Ökologie) Projektleiter) A. Kämpfer-Lauenstein Dipl.-orstwirt Projektbearbeitung) K. Struwe Dipl.-Ing. H) GIS-Bearbeitung) A. Müller Biologe ledermäuse) Stand: 13. Januar 2015 Titelbild: Rotmilan im luge

3 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I 1. Veranlassung Material und Methoden Untersuchungsgebiet Methode der Bewertung Potenzielle Konflikte Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel und ledermäuse Spezifische Empfindlichkeit der vorkommenden Vogelarten Bewertung der potenziellen Konflikte Zusammenfassung Verwendete Grundlagen Karten: Karte 1: Artenschutzrechtliche Konfliktpotenziale

4 1. Veranlassung 1 1. Veranlassung Im Rahmen der durchzuführenden Änderung des lächennutzungsplanes hier: Teilflächennutzungsplan Windenergie ) ist das gesamte Gebiet der Stadt Büren nach einheitlichen Kriterien auf geeignete Vorrangflächen für die Windenergienutzung hin zu untersuchen, wobei die derzeitige Rechtssprechung zu beachten ist, um auf Dauer Rechtssicherheit zu erlangen. Dabei wird das Gemeindegebiet in Bezug auf alle potenziellen Windkraftstandorte untersucht, um eine ergebnissoffene Abwägung vorzubereiten. Die Stadt Büren macht damit von der Möglichkeit des 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch BauGB) Gebrauch, im lächennutzungsplan NP) geeignete Gebiete im Außenbereich der Stadt als Vorrangflächen für die Windenergienutzung, wie auch im aktuellen NP, darzustellen, in denen Windkraftanlagen dann ausdrücklich zugelassen sind. Damit wird ausdrücklich bezweckt, dass diese Ausweisung von Windvorrangflächen der Zulässigkeit von außerhalb dieser lächen geplanten Windenergieanlagen als öffentlicher Belang entgegengehalten wird mit der olge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der dargestellten Vorrangflächen in der Regel nicht zulässig ist. Dies betrifft auch die Windenergieanlagen, die in der Vergangenheit außerhalb der bestehenden und der neu auf der Grundlage des 35 Abs. 1 BauGB) darzustellenden Konzentrationsflächen als Einzelanlagen genehmigt und errichtet worden sind. Durch diese Planung sollen die verschiedensten öffentlichen z.b. Artenschutz) wie privaten Belange und Nutzungsansprüche an den reiraum angemessen berücksichtigt werden und einerseits der Windenergienutzung die vom Gesetzgeber gewollte Entfaltungsmöglichkeit gegeben werden, andererseites aber eine unkontrollierte Entwicklung der Windenergienutzung im Stadtgebiet ausgeschlossen werden. Waldflächen wurden von der Gemeinde für die Anlage von Windvorrangzonen ausgeschlossen, da hinreichend Offenlandflächen zur Verfügung stehen. Im diesem Zusammenhang wurde unser Büro von der Stadt Büren im Sommer 2014 beauftragt, die dafür erforderliche artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Eine Erfassung der planungsrelevanten und artenschutzrechtlich relevanten Tierarten Zielarten, insbesondere der Vögel und ledermäuse) wurde bereits in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt und durch aktuelle Bestandserfassungen bis 2014) der Biostation Senne/Kreis Paderborn zu den Arten Rot- und Schwarzmilan sowie Wachtelkönig ergänzt. Der Teil I umfasst die Darstellung der planungsrelevanten Vogelarten, der Teil II umfasst die Darstellung der ledermäuse. Eine Bewertung der Ergebnisse Teil III) im Zusammenhang mit konkreten Suchräumen für Windkraftkonzentrationszonen wurde unter Beachtung der aktuellen Rechtssprechung OVG NRW Urteil v ) im Dezember 2014 vorgenommen.

5 2. Material und Methoden 2 2. Material und Methoden 2.1 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet vgl. Karte 1) umfasst das Gebiet der Stadt Büren und damit ca. 171 km². Es wird geprägt durch seine Lage zwischen der Westfälischen Bucht und dem Sauerland sowie durch die beiden lüsse Alme und Afte, die die Paderborner Hochfläche mit ihren Tälern zerschneiden und gliedern. Der geologische Untergrund besteht überwiegend aus Kalkgesteinen aus der Kreidezeit, im Süden auch Muschelkalk), die von einer unterschiedlich mächtigen Lößauflage bedeckt sind. Das Relief wird geprägt von den Hochebenen des Haarstranges im Norden und den durch zahlreiche Nebenarme von Afte und Alme stark zerfurchten Hochplateaus im Süden des Gemeindegebietes. Das Klima ist mit milden Wintern und hohen Niederschlägen eher atlantisch geprägt. Die Jahresmitteltemperaturen reichen von 7,0 C in den H ochlagen bis 8,5 C in den tieferen Lagen der Hellwegbörde. Die Potenzielle natürliche Vegetation des Gebietes sind überwiegend Buchenwälder, je nach Ausgangsgestein und Bodentyp Waldmeister- Buchenwälder, lattergras-buchenwälder oder Hainsimsen-Buchenwälder, in den größeren Talauen auch Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. Heute wird die Landschaft geprägt von großen Waldgebieten, ackerbaulich genutzten Hochebenen und Bachtälern mit überwiegender Grünlandnutzung. Die Siedlungen liegen meistens in den Tälern und seltener am Rande der Hochebenen Weiberg und Barkhausen). 2.2 Methode der Bewertung Auf der Grundlage der ermittelten Vorkommen der planungsrelevanten Arten und der damit zusammenhängenden Habitatfunktionen s. Teil I und Teil II des Artenschutzfachbeitrags) werden alle nach Abzug der harten und weichen Tabu-Kriterien verbleibenden Suchräume für Windkraftkonzentrationszonen auf dem Gemeindegebiet hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Konfliktpotenziale bewertet vgl. Kap. 3.3). Dabei werden folgende Kriterien genutzt: Als Abstandskriterien werden gemäß Leitfaden Umsetzung des Arten und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen MKULNV & LANUV NRW 2013) die fachliche Empfehlung der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten LAG-VSW 2007), die Hinweise des Niedersächsischen Landkreistages zur Berücksichtigung des Naturschutzes bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen NLT 2007, 2014) und die tierökologischen Abstandskriterien TAK) bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg PIELA 2010) zugrundegelegt. Hierbei handelt es sich um fachliche Konventionen, die z. Zt. als Stand der Technik angesehen werden müssen s. auch aktuelle Rechtsprechung des BVerwG, Urteil des OVG Thür. v KO 1054/03, Urteil des OVG Rh.-Pf. v A 10884/05.OVG, Urteil des OVG NW v A 1490/07, Urteil des OVG NW v A 2357/08, Urteil des VG Kassel v K 749/11.KS, Verwaltungsvorschrift Artenschutz des Landes NRW vom und Leitfaden Umsetzung des Arten und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen vom ). Es handelt sich um

6 2. Material und Methoden 3 Schutzradien oder Mindestabstände um die Brutplätze oder Ruhestätten der betroffenen windenergiesensiblen Arten, deren Anwendung empfohlen wird, um das Risiko einer erheblichen Beeinträchtigung durch Kollision oder Lärmbeeinträchtigung) zu minimieren. Eine Unterschreitung dieser pauschalen Mindestabstände ist in Einzelfällen möglich, wenn zuvor über durchgeführte Raumnutzungsanalysen nachgewiesen wurde, dass ein mögliches Kollisionsrisiko weitgehend ausgeschlossen ist oder durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen weitgehend minimiert werden kann. Als bedeutende regionale Nahrungshabitate der Weihen und Milane wurden solche Landschaftsräume bewertet, die einerseits aufgrund konkreter Beobachtungen in 2010/2011 eine Häufung nahrungssuchender Weihen und Milane aufwiesen und andererseits aufgrund ihrer topographischen, geologischen, biotischen und landwirtschaftlichen Verhältnisse besondere Voraussetzungen für günstige Nahrungsbedingungen und gute Nahrungserreichbarkeit aufweisen. Es handelt sich überwiegend um hochgelegene m ü. NN, dadurch später einsetzende und kürzere Vegetationszeit), übersichtliche wenig störende Vertikalstrukturen) und relativ ebene Hochflächen mit überwiegender ackerbaulicher Nutzung überwiegend Getreide), mit überwiegend flachgründigen Lößböden überwiegend auf Kalkstein, z. T. Kalkscherbenäcker) und damit weniger dichten und hohen Getreidebeständen. Die so ausgeschiedenen eldfluren weisen aus artenschutzrechtlicher Sicht gleichzeitig die unktion sog. essentieller Habitatelemente vor allem für die Schlafplätze Ruhestätten ) der Milane und der Wiesen- und Rohrweihen auf. Sie umfassen ca. 38 km² läche und damit ca. 24 % der Gemeindefläche Bürens. Als regionale lugkorridore der Weihen wurden solche Korridore abgegrenzt, die einerseits aufgrund konkreter Beobachtungen in 2010/2011 eine gehäufte Zahl von Streckenflügen der Weihen aufwiesen und andererseits aufgrund der topographischen und geomorphologischen Verhältnisse eine natürliche Verbindung zwischen den bedeutenden Nahrungshabitaten der Weihen darstellen. Diese regionalen lugkorridore der Weihen weisen aus artenschutzrechtlicher Sicht gleichzeitig die unktion sog. essentieller Habitatelemente vor allem für die Brutplätze ortpflanzungstätten ) der Wiesen- und Rohrweihen auf. Gleiches gilt für die regelmäßig genutzten lugrouten des Schwarzstorches im südlichen Gemeindegebiet zwischen Brutplatz und bevorzugten Nahrungshabitaten. Als Aufstiegszonen der Weihen wurden die Bereiche der Landschaft dargestellt, die einerseits aufgrund konkreter Beobachtungen in 2010/2011 eine gehäufte Zahl von Aufstiegen = raumgreifendes Kreisen und Höherschrauben vor Waldrändern) der Weihen aufwiesen und andererseits aufgrund der topographischen und geomorphologischen Verhältnisse eine natürliche Verbindung zwischen den bedeutenden Nahrungshabitaten der Weihen und somit Zwangspunkte für die Überbrückung der dazwischen liegenden Waldflächen darstellen. Diese Aufstiegszonen der Weihen weisen aus artenschutzrechtlicher Sicht gleichzeitig die unktion sog. essentieller Habitatelemente vor allem für die Brutplätze ortpflanzungstätten ) der Wiesen- und Rohrweihen auf. Als landesweit bedeutsame Rastgebiete für Limikolen wurden die lächen abgegrenzt, auf denen während des Herbst- oder rühjahrszuges mahr als 2 % des jeweiligen landesweiten Rastbestandes vgl. KRÜGER et al. 2010, MKLUNV NRW & LANUV NRW 2013), d. h. mehr als Kiebitze oder mehr als 500 Goldregenpfeifer oder mehr als 5 Mornellregenpfeifer rasten.

7 2. Material und Methoden 4 Nach Prüfung der Suchräume hinsichtlich dieser Kriterien werden lächen mit geringem oder mittlerem Konfliktpotenzial ausgeschieden, in denen eine Windkraftnutzung aus Artenschutzsicht möglich oder eingeschränkt möglich ist unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und CE-Maßnahmen) sowie lächen mit hohem Konfliktpotenzial, bei denen von einer Ausweisung als Windvorrangzone aus Gründen des Artenschutzes abgeraten wird, da hier Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand) durch Vermeidungs- oder CE-Maßnahmen abgewendet werden können und dementsprechend das Erfordernis der Durchführung einer Ausnahmeprüfung gemäß 45 BNatSchG absehbar ist vgl. MKULNV NRW & LANUV NRW 2013). ür diejenigen lächen, die letztlich im NP als Windvorrangzone ausgewiesen werden, ist auf der Zulassungsebene eine vertiefende Artenschutzprüfung ASP Stufe II und ggfs. III) erforderlich. Auf Ebene der lächennutzungsplanung ist eine solche vertiefende ASP nicht möglich, da die konkreten Anlagenstandorte noch nicht feststehen.

8 Potenzielle Konflikte 5 3. Potenzielle Konflikte Um Beeinträchtigungen der Avifauna und ledermäuse durch mögliche Windenergienutzung in den untersuchten lächen abschätzen zu können, sollen zunächst allgemein die potenziellen Auswirkungen von Windenergieanlagen WEA) auf Vögel und ledermäuse beschrieben werden, wie sie in zahlreichen Untersuchungen belegt wurden. Dabei werden auch die verfügbaren Informationen zur spezifischen Empfindlichkeit der im Untersuchungsgebiet UG) relevanten Arten dargestellt. 3.1 Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel und ledermäuse Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel sind inzwischen durch zahlreiche Studien belegt vgl. z. B. HÖTKER et al. 2004, HÖTKER 2006, MÖCKEL & WIESNER 2007, PIELA 2010). Danach sind die Hauptwirkungen das Risiko der Tötung durch direkten Anflug und Verlust von Brutplätzen und Nahrungsflächen im unmittelbaren Umfeld der Anlagen durch Meidungsverhalten oder Ausweichmanöver im lugverhalten. Hinsichtlich der Barrierewirkung von Windenergieanlagen sind Änderungen des Zugverhaltens bei Gänsen und Kranichen dokumentiert worden. Daneben gibt es auch einige Vogelarten, die empfindlich auf den Lärm von Windenergieanlagen reagieren. So zeigen Wachtelkönige ein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen MÜLLER & ILLNER 2001), was im Wesentlichen auf die Beeinträchtigung ihrer Kommunikation Maskierung der Balzrufe) durch den Lärm der Windenergieanlagen zurückgeführt wird. Um die Wirkungen der WEA auf Vögel zu minimieren, sind von verschiedenen Institutionen Abstandskriterien bei der Errichtung von Windenergieanlagen achkonventionen) formuliert worden vgl. MKULNV & LANUV NRW 2013, LAG-VSW 2007, NLT 2014 und PIELA 2010), die auch in der Rechtsprechung anerkannt sind. Hinsichtlich des Ausmaßes der Auswirkungen wird bei allen Untersuchungen immer wieder auf die Bedeutung der Lage der Windkraftanlagen im Raum hingewiesen. Im alle der Stadt Büren spielt die Lage am Rande der norddeutschen Mittelgebirgsschwelle eine besondere Rolle, da sich hier ein bedeutender Zugvogelkorridor befindet. Die konzentrierende Wirkung und Leitfunktion dieser Mittelgebirgsschwelle für den Vogelzug wurde z. B. für den Kranich KNOBLAUCH 1990, PRANGE 1999), den Kiebitz mehr als Exemplare), Goldregenpfeifer bis Ex.) und Mornellregenpfeifer ca. 80 Ex.), die eldlerche mehr als Ex.) sowie für zahlreiche Greifvogelarten nachgewiesen HEGEMANN 2005, 2007) und führte letztlich mit zur Ausweisung des EU-Vogelschutzgebietes Hellwegbörde vgl. Standarddatenbogen zum EU-Vogelschutzgebiet DE Hellwegbörde). Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf ledermäuse sind ausführlich in Kap. 3.1 von Teil II des artenschutzrechtlichen achbeitrags dargestellt.

9 Potenzielle Konflikte Spezifische Empfindlichkeit der vorkommenden Vogelarten Schwarzstorch Ciconia nigra) Der Schwarzstorch gehört hinsichtlich Windenergieanlagen wie der Weißstorch zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten. Aufgrund der großen Aktionsräume dieser Art sieht die LAG-VSW 2007) für den Schwarzstorch einem Mindestabstand von Windenergieanlagen von m und einen Prüfbereich bis m zum Horststandort vor. Innerhalb des Prüfbereichs sind vor allem bevorzugte Nahrungshabitate und lugkorridore des Schwarzstorches von Windenergieanlagen freizuhalten. Schwarzmilan Milvus migrans) Der Schwarzmilan gehört ebenso wie der Rotmilan zu den Arten, die besonders häufig von Kollisionen mit Windenergieanlagen betroffen sind, auch wenn die absoluten undzahlen von Kollisionsopfern aufgrund der geringeren Häufigkeit dieser Art in Deutschland geringer sind PIELA 2010). Dementsprechend sieht die LAG-VSW 2007) einen Mindestabstand von Windenergieanlagen von m und einen Prüfbereich von m zu den Brutplätzen des Schwarzmilans vor. Dem Schwarzmilan kommt im vorliegenden all eine besondere Bedeutung zu, da im südlichen Teil des Kreises Paderborn bis zu 20 % des nordrheinwestfälischen Brutbestandes leben und das Gebiet gleichzeitig auch besondere Bedeutung als Rastgebiet für den Schwarzmilan hat. Das nicht weit entfernte Vogelschutzgebiet Hellwegbörde wurde u. a. aufgrund seiner Bedeutung als international bedeutsames) Rastgebiet für durchziehende Schwarzmilane ausgewiesen vgl. Standarddatenbogen zum EU-Vogelschutzgebiet DE Hellwegbörde). Rotmilan Milvus milvus) Der Rotmilan gilt als besonders kollisionsgefährdet gegenüber Windenergieanlagen HÖTKER et al. 2004, BELLEBAUM et al. 2012). Zusammen mit dem Mäusebussard gehört der Rotmilan zu den am häufigsten nachgewiesenen Kollisionsopfern an Windenergieanlagen PIELA 2010). Aufgrund seiner hohen Lebenserwartung und geringen Reproduktionsrate können bereits Verluste einzelner Individuen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Population haben HÖTKER et al. 2004, NICOLAI et al. 2009). ür den Rotmilan wird insbesondere die Errichtung weiterer Windenergieanlagen an der norddeutschen Mittelgebirgsschwelle als sehr kritisch eingeschätzt BRUNE et al. 2002), ebenso wie die Erhöhung der Zahl der Anlagen über einen artspezifischen Schwellenwert hinaus BELLEBAUM et al. 2012). Dementsprechend sieht die LAG-VSW 2007) einen Mindestabstand von Windenergieanlagen von m und einen Prüfbereich von m zu den Brutplätzen des Rotmilans vor. Analog zu diesem Mindestabstand von m zu den Brutplätzen wurde ein gleichgroßer Mindestabstand auch zu den Schlafplätzen gewählt. Vor allem im nördlichen und westlichen Teil des Gemeindegebietes konnten im Spätsommer Anfang August bis Anfang Oktober) Schlafplatzgesellschaften mit bis zu 35 Exemplaren/Nacht festgestellt werden. Dabei fliegen die Rotmilane tagsüber bis zu mehrere km in die Umgebung zur Nahrungssuche, um sich ab nachmittags wieder in der Nähe der

10 Potenzielle Konflikte 7 Schlafplätze einzufinden, fliegen dort aber noch lange Zeit ca. 1-2 Stunden) umher. Aufgrund der Konzentration so vieler Rotmilane in einem Schlafplatzgebiet ergibt sich ein ähnlich hohes Kollisionsrisiko wie im Umfeld der Brutplätze, so dass hier auch die gleichen Mindestabstände einzuhalten sind. Es ist davon auszugehen, dass pro Saison mehrere Hundert rastende Rotmilane die Schlafplätze im Raum Büren nutzen. Wespenbussard Pernis apivorus) Der Wespenbussard gehört nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten, da er nur ausnahmsweise in ausgeräumten eldfluren seine Nahrung sucht. Letztere besteht vorwiegend aus Wespennestern, die der Wespenbussard am ehesten in extensiv genutzten Grünlandflächen oder im Wald findet. Dementsprechend wurde von der LAG-VSW für diese Art auch kein Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen festgelegt. In verschiedenen Bundesländern wird jedoch ein Mindestabstand von m zu den Brutplätzen des Wespenbussards empfohlen vgl. z. B. LUWG RH.-P. 2010). Rohrweihe Circus aeruginosus) Die Rohrweihe gehört wie die anderen Weihenarten zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen. Da sie in der Regel in geringer Höhe über dem Boden jagt und damit seltener in den Rotorbereich moderner hoher) Windenergieanlagen gelangt, ist sie in ihren Jagdhabitaten weniger gefährdet als andere Greifvogelarten. Vor allem im Umfeld des Brutplatzes und vor dem Überqueren von Wald Aufstiegszonen vor Wald) können Rohrweihen jedoch häufiger auch in großen Höhen kreisend beobachtet werden. Dementsprechend sieht die LAG-VSW 2007) einen Mindestabstand von Windenergieanlagen von m und einen Prüfbereich von m zu den Brutplätzen der Rohrweihe vor. Kornweihe Circus cyaneus) Auch die Kornweihe gehört zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen. Aufgrund ihrer großen Seltenheit in Deutschland Brutpaare, in NRW nur unregelmäßig 1-2 Brutpaare) hätten jedoch bereits Verluste einzelner Individuen erhebliche Auswirkungen auf den ortbestand der Population. Dementsprechend sieht die LAG-VSW 2007) einen Mindestabstand von Windenergieanlagen von m und einen Prüfbereich von m zu den Brutplätzen der Kornweihe vor. Auf dem Gebiet der Stadt Büren ist die Kornweihe seltener Nahrungsgast im Sommer und regelmäßiger Durchzügler und Wintergast. Wiesenweihe Circus pygargus) Während des normalen Jagdfluges fliegt die Wiesenweihe in der Regel in geringer Höhe über dem Boden und kommt so nicht in den Rotorbereich von Windenergieanlagen. Gemäß

11 Potenzielle Konflikte 8 einer Untersuchung in norddeutschen Windparks finden jedoch etwa 5% aller lüge der Wiesenweihe in 30 bis 100 m Höhe GRAJETZKI et al. in HÖTKER 2009) statt; in diesem Höhenbereich und teilweise darüber hinaus drehen sich die Rotorspitzen der meisten modernen WKA. Zu solchen lügen in größerer Höhe kommt es vor allem in folgenden Situationen: wenn Wiesenweihen zwischen verschiedenen eldfluren über einen trennenden Wald hinwegfliegen müssen beachte Aufstiegszonen vor Wald), wenn Wiesenweihen-Männchen nach erfolgreichem Beutefang zu ihrem weit bis 10 km) entfernten Brutplatz zurückfliegen sie schrauben sich dann zunächst in große Höhe, um im Sturzflug den Brutplatz anzusteuern) und wenn andere Greifvögel oder Krähen versuchen, der Wiesenweihe ihre Beute abzujagen. Dementsprechend hat die LAG-VSW für die Wiesenweihe eine Tabu-Zone von m und eine Prüfzone von bis zu m um den Brutstandort festgelegt. Wanderfalke alco peregrinus) Der Wanderfalke gehört zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen. Die relativ geringe Zahl von bisher nachgewiesenen Kollisionsopfern an Windenergieanlagen vgl. PIELA 2010) hängt sicherlich damit zusammen, dass Wanderfalken in Landschaften mit einer Häufung von Windenergieanlagen lachland, z. B. Niedersachsen und Brandenburg) besonders selten sind. Die LAG-VSW hat für den Wanderfalken einen Mindestabstand von Windenergieanlagen von m bzw m bei Baum- und Bodenbrütern) zu den Brutplätzen festgelegt. Baumfalke alco subbuteo) Auch der Baumfalke gehört zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen, da er seine Beute z. B. Schwalben) oft in großer Höhe sucht und verfolgt. Dementsprechend sieht die LAG-VSW 2007) einen Mindestabstand von Windenergieanlagen von m und einen Prüfbereich von m zu den Brutplätzen des Baumfalken vor. Rebhuhn Perdix perdix) Das Rebhuhn gehört nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen, da es sich überwiegend am Boden aufhält und allenfalls zum Überwinden von Hindernissen auch mal in etwas größerer Höhe fliegt. Dementsprechend wurde von der LAG-VSW für diese Art auch kein Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen festgelegt. Wachtel Coturnix coturnix)

12 Potenzielle Konflikte 9 Wachteln gehören nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen. Sie wurden bislang nicht als Kollisionsopfer an Windenergieanlagen nachgewiesen PIELA 2010). Wachteln zeigen jedoch ein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen MÜLLER & ILLNER 2001), so dass bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen ihre Brutreviere durch Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind. Bei Wachteln gilt eine läche im Umkreis bis 500 m um die Windenergieanlage als erheblich beeinträchtigt bis 250 m vollständig zerstört, bis 500 m zu 50 % zerstört) NLT 2014). Wachtelkönig Crex crex) Wachtelkönige gehören nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen. Sie wurden bislang nicht als Kollisionsopfer an Windenergieanlagen nachgewiesen PIELA 2010). Wachtelkönige zeigen jedoch ein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen MÜLLER & ILLNER 2001), was im Wesentlichen auf die Beeinträchtigung ihrer Kommunikation durch den Lärm der Windenergieanlagen zurückgeführt wird. Dementsprechend sieht die LAG-VSW 2007) einen Mindestabstand von Windenergieanlagen von m zu den Brutplätzen des Wachtelkönigs vor. Kiebitz Vanellus vanellus) Kiebitze gehören nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen. Sie wurden bislang nur selten als Kollisionsopfer an Windenergieanlagen nachgewiesen PIELA 2010, LUGV-VSW 2012). Kiebitze zeigen jedoch ein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen, so dass bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen ihrer Brutreviere durch Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind. Bei Kiebitzen gilt eine läche im Umkreis bis 500 m um die Windenergieanlage als erheblich beeinträchtigt bis 250 m vollständig zerstört, bis 500 m zu 50 % zerstört) NLT 2014). Bei den in 2013 in der Stadt Büren dokumentierten Rastplätzen des Kiebitzes handelt es sich um Rastgebiete von regionaler bis lokaler Bedeutung < 2 % des landesweiten Rastbestandes von ca Exemplaren, vgl. KRÜGER et al. 2010, MKLUNV NRW & LANUV NRW 2013, LANUV 2013). Zu Gastvogellebensräumen von landesweiter Bedeutung an aufwärts sieht die LAG-VSW 2007) einen Mindestabstand zu Windenergieanlagen von m vor. Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria) Der Goldregenpfeifer kommt in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger Durchzügler vor, als Brutvogel ist die Art ausgestorben. Der landesweite Rastbestand umfasst ca Individuen vgl. LANUV 2013). Die Brutgebiete der bei uns rastendenden Durchzügler befinden sich vor allem in den Tundren Nordeuropas und Nordrusslands. Der Goldregenpfeifer meidet die Nähe von WEA und insbesondere das Innere von Windparks MÖCKEL & WIESNER 2007). Zudem weist die Art gegenüber WEA ein mittleres Kollisionsrisiko = mittleres Empfindlichkeit) auf vgl. LAG-VSW 2007).

13 Potenzielle Konflikte 10 Bei den in 2013 in der Stadt Büren dokumentierten Rastplätzen des Goldregenpfeifers handelt es sich mit weniger als 2 % des landesweiten Rastbestandes von ca Exemplaren um Rastgebiete von regionaler bis lokaler Bedeutung vgl. KRÜGER et al. 2010, MKLUNV NRW & LANUV NRW 2013). Zu Gastvogellebensräumen von landesweiter Bedeutung an aufwärts sieht die LAG-VSW 2007) einen Mindestabstand zu Windenergieanlagen von m vor. Mornellregenpfeifer Eudromias morinellus) Mornellregenpfeifer rasten auf der Paderborner Hochfläche wie in der Hellwegbörde) bevorzugt in exponierten Kuppenlagen und hier besonders auf sehr steinigen, frisch gepflügten, gegrubberten oder gerade bestellten Ackerflächen ohne störende Vertikalstrukturen in der Umgebung POTT et al. 2009). Der Mornellregenpfeifer ist gegenüber Windenergieanlagen ähnlich kollisionsgefährdet wie der Goldregenpfeifer. Hinzu kommt das ausgeprägte Meideverhalten gegenüber jeglichen Vertikalstrukturen POTT et al. 2009). Da es sich bei dem 2012 dokumentierten Rastplatz des Mornellregenpfeifers im Sintfeld ca. 3 km östlich der Gemeindegrenze um einen für die Art charakteristischen Rastplatz handelt ähnlich wie die traditionellen Rastplätze in der Hellwegbörde), kann davon ausgegangen werden, dass das Sintfeld häufiger von Mornellregenpfeifern als Rastplatz genutzt wird. Auch die im Vergleich zur Anzahl insgesamt in NRW rastender Mornellregenpfeifer = ca. 250, vgl. POTT et al. 2009) hohe Individuenanzahl des Durchzüglertrupps in Exemplare) lässt eine Einstufung als Gastvogellebensraum von landesweiter Bedeutung zu > 2 % des landesweiten Rastbestandes, vgl. LUWG RH.-P. 2010, KRÜGER et al. 2010, MKLUNV NRW & LANUV NRW 2013). Da in diesem Raum nicht jedes Jahr systematisch die durchziehenden Limikolen erfasst werden, reicht in diesem all die einmalige eststellung zur Einstufung aus KRÜGER et al. 2010). Aus dem Gemeindegebiet Büren sind keine Rastplätze des Mornellregenpfeifers bekannt. Zu Gastvogellebensräumen von landesweiter Bedeutung an aufwärts sieht die LAG-VSW 2007) einen Mindestabstand zu Windenergieanlagen von m vor. Uhu Bubo bubo) Der Uhu gehört zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen. Bislang sind 8 Kollisionsopfer an Windenergieanlagen dokumentiert PIELA 2010). Auch auf dem Gebiet der Stadt Büren bei Barkhausen) wurde in 2005 ein Uhu aufgefunden, der offensichtlich mit einer Windenergieanlage kollidiert ist. Dementsprechend sieht die LAG- VSW 2007) einen Mindestabstand von Windenergieanlagen von m und einen Prüfbereich von m zu den Brutplätzen des Uhus vor. Waldohreule Asio otus) Waldohreulen gehören zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen. Sie wurden bislang jedoch nur relativ selten als Kollisionsopfer an Windenergieanlagen

14 Potenzielle Konflikte 11 nachgewiesen PIELA 2010). Aufgrund ihrer Häufigkeit und gemeinen Verbreitung hat die LAG-VSW 2007) keinen Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen der Waldohreule vorgesehen. Wiesenpieper Anthus pratensis) Der Wiesenpieper wurde bislang noch nicht als Kollisionsopfer an Windenergieanlagen nachgewiesen PIELA 2010). Dementsprechend wurde von der LAG-VSW für diese Art auch kein Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen dieser Art festgelegt. Beim Wiesenpieper sind vor allem bau- und anlagebedingte Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Brutreviere zu berücksichtigen. Neuntöter Lanius collurio) Der Neuntöter gehört nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen, da er sich überwiegend in Bodennähe aufhält und nur selten in größerer Höhe fliegt. Dementsprechend wurde von der LAG-VSW für diese Art auch kein Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen dieser Art festgelegt. Beim Neuntöter sind vor allem bau- und anlagebedingte Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Brutreviere zu berücksichtigen. Raubwürger Lanius excubitor) Der Raubwürger gehört nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen, da er sich überwiegend in Bodennähe aufhält und nur selten in größerer Höhe fliegt. Dementsprechend wurde von der LAG-VSW für diese Art auch kein Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen dieser Art festgelegt.

15 Potenzielle Konflikte Bewertung der potenziellen Konflikte Nachfolgend werden artenschutzrechtliche) Konfliktpotenziale für das Schutzgut Tiere/Biologische Vielfalt für die einzelnen Suchräume der weichen Tabukriterien der Stadt Büren dargestellt: Im Suchbereich 1 Steinhausen ist aufgrund des bestehenden Windparks von einer hohen Vorbelastung auszugehen. Das artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel eher gering. Am östlichen Rand der Zone wird ein regionaler lugkorridor von Wiesen- und Rohrweihen tangiert. Bezüglich der ledermäuse ist das Konfliktpotenzial in diesem Suchraum insgesamt gering. Nur am westlichen Rand der Zone besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko aufgrund einer regelmäßig genutzten lugstraße der dort nachgewiesenen Art Zwergfledermaus. Im Suchbereich 2 Wünne/Strautefeldist aufgrund des bestehenden Windparks von einer hohen Vorbelastung auszugehen. Das artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel mittel-hoch. Regionaler lugkorridore von Wiesen-, Korn- und Rohrweihen führen durchdie Zone, vor den Waldrändern existieren dementsprechend Aufstiegszonen der Weihen. Desweiteren befinden sich in der Zone bzw. am südlichen und westlichen Rand der Zone insgesamt 4 Wachtelkönig-Brutreviere und nordöstlich der Zone ein Brutplatz des Wanderfalken. Bei der gesamten läche handelt es sich um ein bedeutendes regionales Nahrungshabitat der Arten Korn-, Wiesen- und Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan. Bezüglich der ledermäuse ist das Konfliktpotenzial in diesem Suchraum insgesamt mittel. Durch die Zone verläuft eine regelmäßig genutzte lugstraße der dort nachgewiesenen Arten Zwerg- und Rauhautfledermaus sowie Großes Mausohr, am Rand der Zone wurden zusätzlich die Arten Großer Abendsegler und Mopsfledermaus nachgewiesen. Im Suchbereich 3 Wulfeshagen Nord und Süd ist aufgrund des bestehenden Windparks auf Bürener und zusätzlich auf Bad Wünnenberger Gemeindegebiet von einer hohen Vorbelastung auszugehen. Das artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel eher gering. Am südöstlichen Rand der Zone Wulfeshagen Süd wird ein Rotmilanrevier und am östlichen Rand ein Brutrevier des Wanderfalken tangiert. Zudem führt ein regionaler lugkorridor von Korn-, Wiesen- und Rohrweihen durch die läche. Bezüglich der ledermäuse ist das Konfliktpotenzial in diesem Suchraum insgesamt gering. Nur im Bereich der Waldränder besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko für die dort nachgewiesenen Arten Zwerg- und Rauhautfledermaus sowie Großer Abendsegler. Im Suchbereich 4 Gahenberg ist aufgrund des bestehenden Windparks von einer hohen Vorbelastung auszugehen. Das artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel insgesamt mittel. In der nördlichen Teilfläche befindet sich ein Wachtel-Brutrevier, ein Rastplatz von Kiebitz und Goldregenpfeifer und in der Nähe auf Leitungsmasten und am Waldrand) Schlafplätze des Rotmilans. Bei der gesamten läche handelt es sich um ein bedeutendes regionales Nahrungshabitat der Arten Korn-, Wiesen- und Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan.

16 Potenzielle Konflikte 13 Bezüglich der ledermäuse ist das Konfliktpotenzial in diesem Suchraum insgesamt gering. Es besteht ein allgemeines Kollisionsrisiko für die dort nachgewiesenen Art Zwergfledermaus. Im Suchbereich 5 Haiperfeld ist aufgrund des bestehenden Windparks von einer hohen Vorbelastung auszugehen. Das artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel insgesamt mittel. Nordwestlich der Zone befindet sich ein Brutplatz und ein Schlafplatz des Rotmilans. Bei der gesamten läche handelt es sich um ein bedeutendes regionales Nahrungshabitat der Arten Korn-, Wiesen- und Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan. Bezüglich der ledermäuse ist das Konfliktpotenzial in diesem Suchraum insgesamt gering. Es besteht ein allgemeines Kollisionsrisiko für die dort nachgewiesenen Art Zwergfledermaus. Im Suchbereich 6 Barkhausen ist aufgrund des bestehenden Windparks von einer hohen Vorbelastung auszugehen. Das artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel insgesamt geringmittel. Nördlich lich der Zone befindet sich ein Brutplatz, östlich der Zone ein Brut- und Schlafplatz des Rotmilans. Zudem führt ein regionaler lugkorridor von Korn-, Wiesen- und Rohrweihen durch die läche. Bezüglich der ledermäuse ist das Konfliktpotenzial in diesem Suchraum insgesamt gering. Es besteht ein allgemeines Kollisionsrisiko für die dort nachgewiesenen Art Zwergfledermaus. Im Suchbereich 7 Oberfeld ist aufgrund des bestehenden Windparks von einer hohen Vorbelastung auszugehen. Das artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel mittel-hoch. Unmittelbar westlich und südlich der Zone befinden sich Brut- und Schlafplätze des Rotmilans, südlich ein Brutrevier des Baumfalken. Unmittelbar südöstlich der Zone befindet sich die einzig verbliebene Brutkolonie des Kiebitzes auf der Paderborner Hochfläche und ein regelmäßig genutztes Rastgebiet des Kiebitzes. Im näheren Umfeld der Zone existieren mehrere Brutreviere der Wachtel. Bei der gesamten läche handelt es sich um ein bedeutendes regionales Nahrungshabitat der Arten Korn-, Wiesen- und Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan. Bezüglich der ledermäuse ist das Konfliktpotenzial in diesem Suchraum insgesamt mittel. Innerhalb der Zone erstrecken sich ein Jagdgebiet und eine lugstraße mindestens der Zwergfledermaus, in dem Wald südwestlich der Zone ein Jagdgebiet u. a. des Großen Mausohrs. Im Suchbereich 8 Molmsche ist aufgrund einer bestehenden Stromleitungstrasse von einer geringen-mittleren Vorbelastung auszugehen. Das artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel hoch. Unmittelbar östlich ca. 300m) und westlich der Zone befinden sich Brutreviere des Rotmilans, südöstlich ein Brutrevier des Schwarzstorches. Möglicherweise existiert auch eine regelmäßig genutzte lugroute des Schwarzstorches von dem Brutplatz im Leiberger Wald in das Seitental des Söhlbaches nordöstlich der Domäne Vollbrexen. Aufgrund eines lugkorridors und einer Aufstiegszone der Arten Korn-, Wiesen- und Rohrweihe besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko

17 Potenzielle Konflikte 14 auch für diese Arten. Bei der gesamten läche handelt es sich um ein bedeutendes regionales Nahrungshabitat der Arten Korn-, Wiesen- und Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan. Bezüglich der ledermäuse ist das Konfliktpotenzial in diesem Suchraum insgesamt mittel. Innerhalb der Zone besteht ein allgemeines Kollisionsrisiko für die dort nachgewiesenen Art Zwergfledermaus, in dem Wald nordöstlich davon ein Jagdgebiet. Somit ergeben sich folgende artenschutzrechtliche Konfliktpotenziale: Suchraum Konfliktpotenzial bzgl. ledermäusen Konfliktpotenzial bzgl. windenergiesensibler Vogelarten Konfliktpotenzial insgesamt Steinhausen gering gering gering Wünne/Strautefeld mittel mittel-hoch mittel-hoch Wulfeshagen gering gering gering Gahenberg gering mittel mittel Haiperfeld gering mittel mittel Barkhausen gering gering gering Oberfeld mittel mittel-hoch mittel-hoch Molmsche mittel hoch hoch Der Suchraum Molmsche hat von allen Suchräumen das höchste artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial. Sollte dieser Suchraum als Windvorrangzone im Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Büren ausgewiesen werden, ist auf Zulassungsebene die Durchführung einer Raumnutzungsanalyse bzgl. der Arten Schwarzstorch und Rotmilan erforderlich. Im Zuge der darauf aufbauenden Artenschutzprüfung wird sich voraussichtlich das Erfordernis der Durchführung von Vermeidungs- und CE-Maßnahmen oder da der Umfang der Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit der Anlage in rage stellt) der Durchführung einer Ausnahmeprüfung nach 45 BNatSchG Abs. 7 ergeben. achgutachterlich wird von einer Ausweisung des Suchraums Molmsche als Windvorrangzone aus Gründen des Artenschutzes hohes artenschutzrechtliches Konflikpotenzial) abgeraten.

18 Zusammenfassung Zusammenfassung Im Zuge einer geplanten Änderung des lächennutzungsplanes hier: Teilflächennutzungsplan Windenergie ) der Stadt Büren zur Ausweisung von Windvorrangzonen wurde in den Jahren 2009 und 2010 eine Erfassung der planungsrelevanten Arten durchgeführt Teil I und II des Artenschutzrechtlichen achbeitrags, mit aktuellen Ergänzungen aus 2014). Schwerpunktmäßig wurden auf dem Gebiet der Gemeinde diejenigen Vogelarten windenergiesensible Vogelarten ) erfasst, die im Zusammenhang mit Windenergienutzung zu artenschutzrechtlichen Konflikten gemäß 44 BNatSchG führen können s. Teil I des achbeitrags), sowie alle ledermäuse insbesondere in den Offenlandbereichen abseits der Siedlungen = potenzielle Windkraftkonzentrationszonen gem. WEA-Erlass NRW) s. Teil II des achbeitrags). Im hier vorgelegten Teil III des achbeitrags Stand Dezember 2014) wurde eine Analyse der artenschutzrechtlichen Konfliktpotenziale im Hinblick auf Windenergienutzung im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Unter Berücksichtigung von rechtlich anerkannten achkonventionen zu tierökologischen Abstandskriterien bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen wurden alle nach Anwendung der harten und weichen Tabukriterien potenziell nutzbaren Räume hinsichtlich ihrer Eignung für Windkraftnutzung aus artenschutzrechtlicher Sicht auf der Ebene der lächennutzungsplanung bewertet. Als Ergebnis dieser Bewertung wurden lächen mit geringem oder mittlerem Konfliktpotenzial ausgeschieden Suchräume 1-7), in denen eine Windkraftnutzung aus Artenschutzsicht möglich oder eingeschränkt möglich ist unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und CE-Maßnahmen) sowie lächen mit hohem Konfliktpotenzial Suchraum 8), wo fachgutachterlich von einer Ausweisung als Windvorrangzone aus Gründen des Artenschutzes abgeraten wird. Diese lächenbewertung dient wiederum als Grundlage für den weiteren Abwägungsprozess im Verfahren für den Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Büren zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen.

19 5. Verwendete Grundlagen Verwendete Grundlagen BELLEBAUM, J., KORNER-NIEVERGELT,. & U. MAMMEN 2012): Rotmilan und Windenergie in Brandenburg Auswertung vorhandener Daten und Risikoabschätzung. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Staatliche Vogelschutzwarte. BNATSCHG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz) vom BGBl. Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51 vom S. 2542). BOYE, P., R. HUTTERER & H. BEHNKE 1998): Rote Liste der Säugetiere Mammalia). In: Bundesamt für Naturschutz Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schr.-R. f. Landschaftspfl. u. Natursch. Heft 55: BRUNE, J., E. GUTHMANN, M. JÖBGES & A. MÜLLER 2002): Zur Verbreitung und Bestandssituation des Rotmilans Milvus milvus) in Nordrhein-Westfalen. Charadrius 38 H. 3): ELDMANN, R., R. HUTTERER & H. VIERHAUS 1999): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Nordrhein-Westfalen 3. assung, mit Artenverzeichnis). in: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und orsten / Landesamt für Agrarordnung NRW Hrsg.) 1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3. assg. LÖB-Schr.R. 17: GELLERMANN, M. & M. SCHREIBER 2007): Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren Leitfaden für die Praxis. Springer, Berlin Heidelberg New York. GRÜNEBERG, C. & H. SCHIELZETH 2005): Verbreitung, Bestand und Habitatwahl des Kiebitzes Vanellus vanellus in Nordrhein-Westfalen: Ergebnisse einer landesweiten Erfassung 2003/2004. Charadrius 41 H. 4): GRÜNKORN, T., V. RÖNN, J., REICHENBACH, M., WEITEKAMP, S., TIMMERMANN, H., COPPACK, T., KILIAN, M. & K. SCHLEICHER 2013): Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos von Vögeln an Windenergieanlagen PROGRESS ). Poster DO-G-Tagung 2013 in Regensburg. JOEST, R., BRUNE, J., GLIMM, D., ILLNER, H., KÄMPER-LAUENSTEIN, A. & M. LINDNER 2012): Nachbrutzeitliche Schlafplatz-Ansammlungen von Rot- und Schwarzmilanen am Haarstrang und auf der Paderborner Hochfläche in den Jahren 2009 bis ABU info 33/ /11): KIEL, E ): Artenschutz in achplanungen Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten. LÖB-Mitt. 1/05: KIEL, E ): Praktische Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung in NRW. UVP-Report 21 3): KIEL, E ): Erhaltungszustand der H-Arten in NRW. Ergebnisse des H-Berichts Natur in NRW 32 2): KRÜGER, T., J. LUDWIG, P. SÜDBECK, J. BLEW & B. OLTMANNS 2010): Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen. 3. assung. Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 41: LAG-VSW LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAT DER VOGELSCHUTZWARTEN) 2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Berichte zum Vogelschutz 44:

20 5. Verwendete Grundlagen 17 LANDESAMT ÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTALEN LANUV) 2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen, - < abgerufen am LASKE, V., K. NOTTMEYER-LINDEN & K. CONRADS Hrsg.) 1991): Die Vögel Bielefelds Ein Atlas der Brutvögel und weitere Beiträge zur Avifauna. Reihe ILEX- Bücher Natur Bd. 2, 366 S. LUGV-VSW Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Staatliche Vogelschutzwarte) 2012): Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel Stand LUWG RH.-P. Landesamt für Umwelt, Wassserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland- Pfalz Bearb.: T. Wolf, L. Simon & W. Berberich)) 2010): Naturschutzfachliche Aspekte, Hinweise und Empfehlungen zur Berücksichtigung von avifaunistischen und fledermausrelevanten Schwerpunkträumen im Zuge der Standortekonzeption für die Windenergienutzung im Bereich der Region Rheinhessen-Nahe. achgutachten zur Identifizierung von konfliktarmen Räumen sowie zur Empfehlung von Ausschlussflächen für Windenergienutzung. Erstellt für die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe. 52 Seiten + Karten. Mainz. MINISTERIUM ÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTALEN MKULNV) UND LANDESAMT ÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTALEN LANUV) 2013) Hrsg.): Leitfaden Umsetzung des Artenund Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen assung vom ), - Düsseldorf, 51 S. NIEDERSÄCHSISCHEN LANDKREISTAG NLT Hrsg.) 2007): Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen. Hannover, 30 S. NIEDERSÄCHSISCHEN LANDKREISTAG NLT Hrsg.) 2014): Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen Stand: 2014). Hannover, 35 S. NICOLAI, B., E. GÜNTHER & M. HELLMANN 2009): Artenschutz beim Rotmilan Zur aktuellen Situation in seinem Welt-Verbreitungszentrum Deutschland/Sachsen-Anhalt Grundlagen, Probleme, Aussichten). Naturschutz und Landschaftsplanung 41 H. 3): PIELA, A. 2010): Tierökologische Abstandskriterien bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg TAK) Ein Beitrag zur Konfliktbewältigung im Spannungsfeld Vogel- und ledermausschutz Windenergie. Natur und Landschaft 85 H. 2): POTT, W., R. JOEST & A. MÜLLER 2009): Auf der Durchreise aus dem hohen Norden Zum Vorkommen des Mornellregenpfeifers Charadrius morinellus) in der Hellwegbörde von ABU info 31/ /2009):

21 5. Verwendete Grundlagen 18 Richtlinie 79/403/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, Abl. L 103 vom , zuletzt geändert durch Verordnung EG Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003, Abl. L 122 vom Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Abl. L 206 vom , zuletzt geändert durch Verordnung EG) 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003, Abl. L 284 vom REICHENBACH, M., HANDKE, K. &. SINNING 2004): Der Stand des Wissens zur Empfindkichkeit von Vogelarten gegenüber Störwirkungen von Windenergieanlagen. - Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: SCHNELL, K. 2009a): Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen im Bereich der geplanten Windparks Brenken/Moosbruch und Wewelsburg/Strautefeld Abschlussbericht mit Ergänzungen zur Erfassung möglicher Schlafplätze des Rotmilans). unveröff. Gutachten im Auftrag der Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG, September STEINBORN, H. & M. REICHENBACH 2011): Kiebitze und Windkraftanlagen Ergebnisse aus einer siebenjährigen Studie im südlichen Ostfriesland. Naturschutz und Landschaftsplanung 43 H. 9): SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. ISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDELDT Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIE 2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. assung, 30. November Ber. Vogelschutz 44: SUDMANN, S. R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN,. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER- LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS 2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. assung gekürzte Online- Version. NWO & LANUV Hrsg.). Erschienen im März 2009.

22 Legende Stadtgrenze Suchräume 1-8 Brutvögel b) Wulfeshagen Nord = 2) Wünne / Strautefeld 3a) Wulfeshagen Süd G Kiebitz Neuntöter Rebhuhn Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wachtel Wachtelkönig Waldohreule Wanderfalke Wespenbussard Wiesenpieper Wiesenweihe Rastvögel und Wintergäste Baumfalke Der exakte Brutstandort des Schwarzstorchs wird aus Schutzgründen nicht dargestellt 1) Steinhausen = Raubwürger Winterrevier/Nahrungsgast) G Schlafplatz Rotmilan Rastplatz Kiebitz G = Rastplatz Goldregenpfeifer Bedeutsame Landschaftsfunktionen für planungsrelevante Vogelarten G G G G G 7) Oberfeld Bedeutende regionale Nahrungshabitate von Korn-, Wiesen- und Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan 4) Gahenberg Regionale lugkorridore der Weihen G G G = G Abstandsempfehlung für WEA-empfindliche Vogelarten nach achkonvention Kiebitz=100 m; Wachtel & Wachtelkönig=500 m; Greifvögel=1.000 m; Schwarzstorch=3.000 m) MKULNV & LANUV 2013) zusätzlich: Schlafplätze des Rotmilans=1.000 m) 6) Barkhausen Aufstiegszone für Rohr-, Korn-, und Wiesenweihe 5) Haiperfeld Bedeutsame ledermaushabitate G lugstraße Jagdgebiet G Quartiergebiet 8) Molmsche Quellen: Kartengrundlage: Geobasis NRW 2013) Suchräume: Wolters & Partner 2014) PROJEKT: ± Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Büren Artenschutzrechtlicher achbeitrag - Teil III = KARTE 1: AUTRAGGEBER: ± Artenschutzrechtliche Konfliktpotenziale AUTRAGNEHMER: Stadt Büren Königstr Büren Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, W. Lederer Mühlenstraße Geseke - Deutschland BEARBEITUNG: Stand: 13. Januar 2015 W. Lederer A. Kämpfer-Lauenstein K. Riekschnitz Maßstab = Umweltplaner Ökologie) Dipl.-orstwirt B.Sc. Landschaftsarchitektur) 1: Kartengröße im Originalmaßstab A Projektleitung Projektbearbeitung GIS-Bearbeitung Meter

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