Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße Rostock. Info-Telefon FAX
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- Susanne Simen
- vor 8 Jahren
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1 Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung eines Versorgungsunternehmens "wimmelt" nur so von Fachbegriffen und manchmal schwer verständlichen Formulierungen. Und daran läßt sich leider auch nur wenig ändern - denn vieles davon ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit Sie trotzdem verstehen, was jeweils genau gemeint ist, haben wir für Sie diesen Service entwickelt. Nachfolgend finden Sie eine Musterrechnung. Die verschiedenen Bereiche sind farblich und mit Buchstaben markiert. Die Erläuterung zu den Buchstaben lesen Sie nach der Musterrechnung. Benötigen Sie weitere Informationen zu Ihrer Rechnung? Unsere Kundenberater im Haus der Stadtwerke beantworten Ihre Fragen gern persönlich, per , Fax oder am Infotelefon. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße Rostock Info-Telefon FAX kundenzentrum@swrag.de
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5 A In diesem Feld sind das Datum der Rechnungslegung, die Rechnungsnummer, Ihre persönliche Kundennummer und die dazugehörige Verbrauchsstelle* angegeben. Prüfen Sie bitte stets diese Angaben, um Missverständnisse auszuschließen. Bei Kontakten mit der Stadtwerke Rostock AG geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer und Verbrauchsstelle an. *Verbrauchsstelle ist der Ort an dem der Strom verbraucht wird und sich die Messeinrichtung befindet B In diesem Feld geben wir an, um welche Art der Rechnung es sich handelt, z. B. um eine Jahres- oder Schlussrechnung. C In diesem Feld finden Sie den in der Rechnung berücksichtigten Verbrauchszeitraum. Das erste Datum ist das Ablesedatum des Zählers aus der Vorjahres-Verbrauchsabrechnung, das zweite Datum ist das aktuelle Ablesedatum. Zusätzlich wird der Gesamtverbrauch des aktuellen Abrechnungszeitraumes für jede Energieart dargestellt und mit dem Verbrauch des Vorjahres verglichen. D In diesem Feld ist der Rechnungsbetrag ausgewiesen in unserem Beispiel als Forderung. In der Zeile Strom sind jeweils die gesamten Verbrauchskosten abgebildet. Dieser Betrag setzt sich aus dem Entgelt für die verbrauchten Kilowattstunden und dem jeweiligen Grundpreis für den Abrechnungszeitraum zusammen. In der Zeile ergibt eine Forderung bzw. ergibt ein Guthaben wird der gesamte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung der eingezahlten Abschläge ausgewiesen. Bei einem Guthaben wird der Rechnungsbetrag mit dem Vorzeichen Minus angegeben. D1 bezahlte Abschläge In der Zeile bezahlte Abschläge werden alle gezahlten Abschläge ausgewiesen. Dabei sind alle Abschläge vom Rechnungsdatum der letzten Rechnung bis zum Rechnungsdatum der aktuellen Rechnung berücksichtigt worden. (Rechnungsdatum, siehe Bereich A ) Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Zeile mit der Formulierung Restguthaben oder Restforderung angezeigt. Bei Erscheinen der Formulierung Restguthaben können sich folgende Möglichkeiten ergeben haben: zu viel gezahlte Abschläge, ein nicht abgerufenes Restguthaben aus der vorhergehenden Verbrauchsabrechnung und sonstige Ein- oder Überzahlungen. Bei Erscheinen der Formulierung Restforderung können folgende Möglichkeiten entstanden sein: nicht gezahlte Beträge aus vorhergehenden Verbrauchsabrechnungen, nicht gezahlte Rücklast- Inkasso-, Sperr- oder Entsperrgebühren und sonstige nicht gezahlte Rechnungen. D2 Bei Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, sind zusätzlich noch die uns bekannte Bankverbindung und das Fälligkeitsdatum an dem das Guthaben bzw. die Forderung abgebucht bzw. überwiesen wird, aufgeführt. Bitte überprüfen Sie Ihre Bankverbindung auf Richtigkeit. Für Kunden ohne Lastschriftverfahren ist die offene Forderung zum Fälligkeitstermin einzuzahlen. Im Falle eines Guthabens teilen Sie uns bitte rechtzeitig Ihre Bankverbindung mit, damit wir die Gutschrift zum Fälligkeitstermin überweisen können. Zur Erteilung der Einzugsermächti- Stand: April 2010
6 gung, zur Mitteilung der Bankverbindung bei Guthabenüberweisung und sonstige Änderungsmitteilungen lassen sich bequem online erledigen. E In diesem Feld sind die zukünftigen Abschläge, die anteilig auf den zu erwartenden Jahresverbrauch gezahlt werden, dargestellt. Diese werden anhand des abgerechneten Verbrauchs und der jeweils gültigen Preise ermittelt. Die aufgeführten Fälligkeiten geben an, zu welchem Zeitpunkt die Abschläge eingezahlt werden müssen bzw. im Falle der Erteilung der Einzugsermächtigung abgebucht werden. Gegebenfalls können die Abschläge nach schriftlicher oder telefonischer Absprache erhöht werden. Mit Hilfe unseres Strom-Preisrechners können Sie den Abschlagsbetrag überprüfen. F Zeitraum, in dem Ihr Stromverbrauch zu einem feststehenden Preis abgerechnet wurde. Der gesamte Abrechnungszeitraum kann u. a. aufgrund eines Jahreswechsels, eines Zählertausches oder einer Preisanpassung in mehrere Abschnitte aufgeteilt sein. G In diesem Bereich wird jeweils die Differenz des Energieverbrauches, für Strom in kwh, dargestellt. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz der ermittelten Zählerstände des in F benannten Verbrauchszeitraumes. Die Zählerstände können z.b. vom Netzbetreiber oder von Ihnen selbst abgelesen worden sein und werden entweder als Versorgerablesung oder Kundenablesung bezeichnet. Bei Preisanpassungen oder zum Jahreswechsel werden die Zählerstände unter Berücksichtigung der jährlichen Ablesedaten auf rechnerische Weise ermittelt. H Der Energieverbrauch muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Kilowattstunden abgerechnet werden. Stromzähler messen die verbrauchte Energie in kwh. I In diesem Bereich wird der in Ihrem Vertrag vereinbarte Arbeitspreis pro Kilowattstunde (Preis für die Grundversorgung oder OSTSEE-STROM) mit dem Verbrauch multipliziert. Der Arbeitspreis zuzüglich Umsatzsteuer ergibt den Bruttoarbeitspreis für einen bestimmten Abrechnungszeitraum. J Der Grundpreis ist neben dem Arbeitspreis die zweite Komponente einer Verbrauchsabrechnung. Er deckt feste Kosten ab u.a. für die Vorhaltung der Leistung, die Abrechnung, die Ablesung und die Wartung. Da der Abrechnungszeitraum geteilt sein kann, wird auch der Grundpreis anteilig für jeden Zeitabschnitt berechnet. Der gesamte Grundpreis für den Verbrauchszeitraum ergibt sich somit aus der Summe der anteiligen Grundpreise zuzüglich der Umsatzsteuer. K In diesem Bereich werden Grund- und Arbeitspreise der einzelnen Zeitabschnitte als Gesamtbetrag ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag stellt die Grundlage für die Berechnung des zukünftigen Abschlages dar, den wir für Sie gleich mit angeben. Stand: April 2010
7 L Der Faktor ist ein Umrechnungsfaktor, der bei der Verwendung spezieller Stromzähler dem so genannten Wandlerzähler* - zur Anwendung kommt. Bei privaten Haushalten oder gewerblichen Objekten bis kwh Jahresverbrauch beträgt der Faktor 1, das bedeutet, die gemessene Zählerstandsdifferenz entspricht dem Verbrauch. *Wandlerzähler werden dann eingesetzt, wenn die Stromstärke zu groß für das Messgerät ist - meist bei Großverbrauchern mit mehr als kwh Jahresverbrauch im Jahr. Durch den Wandler wird der Strom messbar gemacht. Die Zählerstandsdifferenz wird mit dem Wandlerfaktor multipliziert und daraus wird der tatsächliche Verbrauch in kwh errechnet. Ist zum Beispiel der Faktor 40 angegeben, entspricht der Verbrauch dem 40-fachen der am Stromzähler angezeigten Zählerstandsdifferenz. M Stromsteuer / Arbeitspreis: Der Arbeitspreis ist der nach Ihrem Vertrag (z.b. nach OSTSEE-STROM) vereinbarte Strompreis pro Kilowattstunde. Multipliziert mit dem Verbrauch ergibt der Arbeitspreis zuzüglich Strom- und Umsatzsteuer* den Bruttoarbeitspreis für einen bestimmten Zeitraum. *Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Sie fließt dem Bund als Einnahme zu und ist separat auszuweisen. Die Steuer beträgt zurzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde* (20,50 je Megawattstunde). Die Stromsteuer wird mit dem Netto-Arbeitspreis addiert. Auf diese Summe wird 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben. Stand: April 2010
Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.
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