Zur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/8812 Zur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel Vorbemerkung der Fragesteller DasInteressederVerbraucherinnenundVerbraucheranregionalenLebensmittelnsteigt.NacheinerUmfragederVerbraucherzentraleHessene.V.bevorzugenzweiDrittelderDeutschenLebensmittelausderRegion.Vonderen KaufversprechensichvieleKonsumentennebenkurzenTransportwegenund einerförderungregionalerwirtschaftskreisläufeauchbesondereprodukteigenschaftenwie mehrfrische.siewollenerzeugervorortstärkenund sich dabei gut fühlen. IndenvergangenenJahrenhabensichzahlreicheRegionalvermarktungsinitiativengegründet,diesichinihrenRegionenfürdieVermarktungregionaler Produkteeinsetzen.Sieversuchen,regionaleStrukturenzuerhaltenbzw.wiederzubeleben und heimische Erzeuger und Verarbeiter zu unterstützen. VordemHintergrunddiesesTrendshinzuregionalenLebensmittelnerweitern vielelebensmittelherstellerihrangebotundwerbenmitregionalenherkunfts-undqualitätsangaben.einigebundesländerhabenländerzeichenals eingetragenemarkenentwickelt,supermarktkettenhabenregionaleeigenmarken eingeführt. FürdieVerbraucherinnenundVerbraucheristdabeihäufignichterkennbar, wasimeinzelnenhinterdemregionalmarketingsteckt.teilweisewirdauf derverpackung ausderregion angegeben,aberdieregionnichtkonkret benannt.unklarbleibtoft,obdierohstoffe,dieherstellungodernurdas RezeptausderRegionstammt.HäufigerfolgtnureinProduktionsschrittin derregion.einegesetzlichedefinitiondesbegriffs Region,MindeststandardsfürglaubwürdigeRegionalvermarktungodereineKontrollinstanzfehlen auf nationaler Ebene. ImGegensatzdazuwurdedurchdieVerordnung (EG)Nr.510/2006aufEU- EbenedieMöglichkeitgeschaffen,regionaleSpezialitätenmiteinembesonderenQualitätsanspruchzukennzeichnen.DieVerwendungeiner geschützten Ursprungsbezeichnung setztvoraus,dasslebensmittelineinemabgegrenztengeographischengebieterzeugt,verarbeitetundhergestelltwurden.fürdie Verwendungeiner geschütztengeographischenangabe isteineverbindung zwischenmindestenseinerderproduktionsstufenundderregionerforderlich. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 15. März 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Eine garantierttraditionellespezialität setzteinetraditionellezusammensetzungdeserzeugnissesodereintraditionellesherstellungs-und/oderverarbeitungsverfahren voraus. MitInkrafttretenderEU-Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU)Nr.1169/2011)wirddieHerkunftskennzeichnungvonRindfleischauf frischesschaf-,ziegen-,geflügel-undschweinefleischausgedehnt.noch offenist,obzukünftigderortdergeburt,deraufzuchtoderderschlachtung dertiereoderalledreiangabenvorgeschriebenwerden.einzelheitenwird dieeuropäischekommissiongemeinsammitdenmitgliedstaatenfestlegen. Darüberhinaussollauchnochgeklärtwerden,obandereFleischartenund FleischalsZutatsowieMilchundMilcherzeugnisseunterdiePflichtzur Kennzeichnung der Herkunft fallen. AnlässlichderInternationalenGrünenWoche2012hatdieBundesministerin fürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz,ilseaigner,einenvorschlagzurkennzeichnungregionalerlebensmittelangekündigt.notwendig hierfürseien klarekriterienfüreineaussagekräftigeundverlässlicheregionalkennzeichnung.nacheiner eingehendenprüfung seieinkonzeptfür ein Regionalfenster entwickeltworden,das AussagenzurRohstoff-Herkunft undzum OrtderVerarbeitung für jedeeinzelnezutat möglich macht.dienutzungdes freiwilligenregionalfensters werdemiteinemzertifizierungs- und Kontrollsystem verbunden. 1.BiswannmöchtedieBundesregierungdieAnkündigungvonderBundesministerin Ilse Aigner in die Tat umsetzen? DasBMELVhatteeinGutachteninAuftraggegeben,umKriterienfüreine Regionalkennzeichnungzuentwickeln.HierbeisindverschiedeneMöglichkeiten fürverlässlicheregionalkennzeichnungenunterabwägungdervor-undnachteile einander gegenübergestellt worden. BundesministerinIlseAignerhatsichdafürausgesprochen,dasindemGutachtenvorgeschlageneKonzeptdes Regionalfensters weiterzuverfolgen.dieses Konzeptsiehteinefreiwillige,voneinemVereingetrageneMöglichkeiteines Felds zur Herkunftskennzeichnung vor. EineErprobungundEinführungdiesesKonzeptsdurcheinennochzugründenden Verein soll bis Ende 2012 erfolgen. 2.ZuwelchenErgebnissenkommtdievomBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz (BMELV)inAuftraggegebeneStudie EntwicklungvonKriterienfüreinbundesweitesRegionalsiegel, und wann wird sie veröffentlicht? DieStudiestelltverschiedeneSzenarienvorundstelltumfassendderenVorundNachteiledar.DieVeröffentlichungerfolgteam8.März2012undkannim Internet unter: eingesehen werden. 3.WelcheregionalenKennzeichnungenundregionaleVermarktungswege gibt es in Deutschland bisher (bitte auflisten)? EineentsprechendeAufstellungkanndemGutachten (sieheantwortzufrage3) entnommenwerden:kapitel2undübersichtstabelleregionalinitiativen (Anhang, 13.1).

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WurdenimRahmendero.a.StudiealleregionalenVermarktungswege imbundesgebieterfasst,undkonntesomiteinevalideentscheidungsgrundlageunterberücksichtigungallerrelevantenakteure (Landwirtschaft,Handwerk,Industrie,Handel,VerbraucherinnenundVerbraucher, Regionalvermarktungsinitiativen)mitHilfevonPotenzialanalysengeschaffen werden? BeiderErarbeitungderStudiewurdenvondenAuftragnehmernallerelevanten Akteureeingebunden.AllewesentlichenregionalenVermarktungswegewurden erfasst, so dass von einer validen Entscheidungsgrundlage auszugehen ist. 5.WelcheDefinitionvon Region willdiebundesregierungderkennzeichnung zugrunde legen? NachdemKonzept Regionalfenster (sieheantwortzufrage1)mussdieregionkleineralsdiebundesrepublikdeutschlandundgrößeralsdiekommunale Ebenesein.SiemussvondemVerwenderklarbenanntundanhandadministrativer Grenzen eindeutig definiert sein. 6.SollenweiterhinBezeichnungenwie ausdemsüden oder vonder Küste möglich bleiben? Ja,aberohnenähereDefinitionnachderAntwortzuFrage5sindsolcheBezeichnungen nicht tauglich für das Konzept des Regionalfensters. 7.SollteinderKennzeichnungundWerbungzwingenddieRegiongenannt werden, aus der die beworbenen Produkte bzw. Zutaten stammen? DieAnwendungdesRegionalfensterserfolgtauffreiwilligerBasisdurchWirtschaftsbeteiligte.BeiderVerwendungmussdieRegion,ausderdasProdukt und seine primäre Zutat (Hauptzutat) stammen, klar definiert sein. 8.MüssenalleRohstoffeinderRegionhergestelltundverarbeitetworden seinodergenügteinverarbeitungsschrittoderdiebloßerezepturals Voraussetzung für die Nutzung der Kennzeichnung? BeiverarbeitetenProduktenmussdieprimäreZutat (Hauptzutat)zu100ProzentausdieserRegionstammen.Insgesamtmüssenmindestens50Prozentdes Gesamtgewichts des Produkts aus der Region stammen. 9.HatdasBMELVdiePraktikabilitätdesgeplantenRegionalfenstersfür zusammengesetztelebensmittelmitvielenzutatengeprüft,undwennja, mit welchem Ergebnis? DiePrüfungwarwesentlicherBestandteilderDiskussionenmitdenAkteuren beidererstellungderstudie.nachaussagederbeteiligtenistdiepraktikabilität gegeben. 10.WelcherAnteilderZutatenmussfürdieVergabedes Regionalfensters bei zusammengesetzen Lebensmitteln aus der Region stammen? Siehe Antwort zu Frage 8.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.InwieweithatdasBMELVdieAnwendungdesgeplanten Regionalfensters fürfrischeprodukte/monoprodukteohneverpackung (sog.lose Ware) geprüft? DiePrüfungerfolgtebeiderErstellungderStudiedurchdieAuftragnehmer;im Übrigen siehe Antwort zu Frage TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieHerkunftvonregionalenLebensmittelnindergesamtenKettevonderErzeugungbiszumEndproduktdokumentiertwerdensollte,undwennja,wiesolldiesausgestaltet werden? EineRegionalkennzeichnungistnachAuffassungderBundesregierungnur vertrauenswürdig,wenndieherkunftsystematischkontrolliertunddokumentiertwird.vorgesehenisteinrisikoanalysebasiertesmehrstufigeszertifizierungs-undkontrollsystem.dieeinzelheitenwerdenimweiterenverfahrenbis Ende 2012 festgelegt. 13.SollzusätzlichzurregionalenHerkunftdieEinhaltungbesondererQualitätskriterien verlangt werden? Wenn ja, welche? ZentralesElementderRegionalkennzeichnungistdietransparente,klareund wahreherkunftskennzeichnung.weiterekriteriensindmöglich,abernicht originäre Bestandteil des Regionalfensters. 14.WiehochmussderAnteilanheimischenFuttermittelnsein,damiteintierischesErzeugnisals regionaleslebensmittel gekennzeichnetwerden darf? DerEigenschafteinestierischenErzeugnissesals regional liegtnachdem Konzept Regionalfenster (sieheantwortzufrage1)derortdermast,der SchlachtungundVerarbeitungzugrunde.SiehehierzuauchAntwortzuden Fragen 24 und Sollen entsprechendeinerforderungdesbundesverbandesderregionalbewegunge.v. nurlebensmittelgekennzeichnetwerden,dienach demeg-gentechnik-durchführungsgesetzohnegentechnikerzeugtund verarbeitet wurden? Das ohnegentechnik-zeichen kannfreiwilligzusätzlichzudemregionalfenster benutzt werden (siehe auch Antwort zu Frage 13). 16.SollauchdieVermarktungüberwiegendinderHerstellungsregionstattfinden, um das Kennzeichen nutzen zu können? FürdieVerwendungdesRegionalfenstersistdieHerkunftderZutatenentscheidend,nichtdasAbsatzgebiet.VorrangigsolldenVerbrauchernKlarheitund Wahrheit über die regionale Herkunft der Produkte vermittelt werden.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9011 Nein. 17.SolldieZahlungvonGewerbesteuerninderRegionVoraussetzungfür die Nutzung des Kennzeichens sein? 18.WiesollendieVoraussetzungenzurNutzungdes Regionalfensters verbindlich gemacht werden? PlantdieBundesregierung,dieRegionalkennzeichnunggesetzlichzu verankern,solleinevereinssatzungerarbeitetwerdenoderwelcheanderen Regelungen hat die Bundesregierung bisher ins Auge gefasst? DieAnwendungdes Regionalfensters wirdfreiwilligsein.einegesetzliche Regelungistnichtvorgesehen.WerdasRegionalfensteranwendet,musssich andieineinernochzuvereinbarendensatzungzugrundegelegtenanforderungen halten. 19. Wie wird die Kontrolle der Regionalkennzeichnung gewährleistet? IsteinvondenAnbieternunabhängigesKontrollsystemgeplant,und wenn ja, wie soll es ausgestaltet werden? OhneeingutabgesichertesKontrollsystemkanndasRegionalfensterseinen Ansprüchennichtgerechtwerden.Dahersolleinunabhängigesmehrstufiges Kontrollsystemeingerichtetwerden.DiekonkreteAusgestaltungwarnicht GegenstandderStudie.SiewirdengerZusammenarbeitderAkteureunterEinbezugderErfahrungenausbestehendenKontroll-undZertifizierungssystemen in den nächsten Monaten festgelegt. 20.WiewilldieBundesregierungderKritikdesBundesverbandesderRegionalbewegunge.V.begegnen,eindreistufigesKontrollsystemführezu hohenkostenundhohembürokratischenaufwandinsbesonderefür kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)? EinKontrollsystemmussseinerAufgabegerechtwerden,unddieRichtigkeit deraussagenkontrollieren.diekostenundderbürokratischeaufwandsollen möglichstniedriggehaltenwerden,auchdurchausnutzungvonsynergieeffekten und einer sachgerechten Risikobasierung. 21.Solldas Regionalfenster sowohlfürmarkenhersteller,eigenmarken deslebensmitteleinzelhandels,industrieundkmualsauchfürregionalvermarktungsinitiativen gelten? Wennja,wiesolleineweitereVerschiebungdesMarktgleichgewichtes zuungunsten der KMU vermieden werden? Jeder,derdieVoraussetzungenerfüllt,kanndasRegionalfensterverwenden. NurdadurchkommteinegroßeMarkttransparenzvonregionalenProdukten zustande.entscheidendistdiewahrhaftigkeitunddietransparenzderaussagen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.WelcheSanktionensindbeiVerstößengegendieNutzungsbedingungen des Regionalfensters geplant? UnbeschadetderBestimmungenzumSchutzvorIrreführungenundderenBewehrung,könnenSanktioneninnerhalbeinesfreiwilligenundaufprivatrechtlicherGrundlageerrichtetenSystemsausschließlichprivatrechtlicherNatur sein.entsprechendefestlegungenerfolgenzusammenmitdererarbeitungdes Zertifizierungs-undKontrollsystemsindennächstenMonaten. (sieheauch Antworten zu den Fragen 19 und 20). 23.WasunternimmtdieBundesregierung,umdiebestehendenKennzeichnungsmöglichkeitenaufderGrundlagederVerordnung (EG)Nr.510/ 2006undderVerordnung (EU)Nr.1169/2011beiErzeugernundVerbrauchern besser bekannt zu machen? Welche Haushaltsmittel sind dafür vorgesehen? Esistvorgesehen,nachAbschlussderderzeitlaufendenVerhandlungenauf EU-EbenehierverstärktÖffentlichkeitsarbeitimRahmendesbestehenden HaushaltstitelsdesBMELVzubetreiben.ZusätzlicheHaushaltsmittelsind nicht vorgesehen. 24.BefürwortetdieBundesregierungeineAusweitungderEU-HerkunftskennzeichnungauchaufFleischalsZutatundMilchsowieMicherzeugnisse? Wennja,welcheInitiativenaufEU-EbenehatdieBundesregierungbisher ergriffen, um sich hierfür einzusetzen? 25.SolltenachAuffassungderBundesregierungzukünftigderOrtderGeburt,derAufzuchtoderderSchlachtungderTiereoderalledreiAngaben auf EU-Ebene vorgeschrieben werden? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. DieVerordnung (EU)Nr.1169/2011desEuropäischenParlamentsunddes RatesbetreffenddieInformationderVerbraucherüberLebensmittelenthältzur RegelungderHerkunftskennzeichnungmehrerePrüfaufträgederEuropäischen Kommission.Sohatsiebiszum13.Dezember2013einenBerichtaufder GrundlageeinerFolgenabschätzungzuderverpflichtendenAngabedesUrsprungslandsoderdesHerkunftsortsvonFleisch,dasalsZutatverwendetwird, vorzulegen.siekanndiesemberichtlegislativvorschlägebeifügen.ebensoist dieeuropäischekommissiongehalten,biszum13.dezember2014einenberichtaufdergrundlageeinerfolgenabschätzung,ggf.verbundenmitlegislativvorschlägen,zurverpflichtendenherkunftskennzeichnung (Angabedes UrsprungslandsoderdesHerkunftsorts)vonMilchundMilcherzeugnissenvorzulegen.DieseBerichtemüssenbestimmte,inArtikel26Absatz7derEU-VerordnunggenannteFaktorenberücksichtigen,u.a.dieNotwendigkeitderInformationderVerbraucher,diePraktikabilität,eineKosten-Nutzen-Analyseund eineprüfungderrechtlichenauswirkungenaufdenbinnenmarktunddeninternationalenhandel.esmüssenwto-regelkonformelösungengefundenwerden. InBezugaufFleischbzw.FleischalsZutatmussdieEuropäischeKommission indenberichtenundfolgenabschätzungenu.a.prüfen,welcheoptionenesfür dieangabedesursprungslandsoderherkunftsortsgibt,insbesondereinbezug aufdieangabedesgeburts-,aufzucht-undschlachtorts.diebundesregierungsetztsichfürsolcheangabenein,beidenenaufwandundnutzenfürdie

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9011 VerbraucherunddieUnternehmen insbesonderekleineundmittlereunternehmen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. DieBerichtederEuropäischenKommissionmitdengeforderteneingehenden Analysen bleiben abzuwarten. 26.IstdasVorhabeneines Regionalfensters nachauffassungderbundesregierungmiteu-rechtvereinbar,insbesonderemitderverordnung (EG) Nr. 510/2006 und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011? Nach Aussage des Gutachtens: Ja;dieskannjedocherstabschließendentschiedenwerden,wenndasendgültige Konzept besteht. 27.WäreeineFörderungdesRegionalfenstersdurchdieBundesregierung miteu-beihilferechtvereinbar,insbesondereimhinblickaufdiesogenannte Buy-irish-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs? Vorabwirddaraufhingewiesen,dassdieeuroparechtlicheZulässigkeiteiner staatlichebeihilfeabschließendnurinbezugaufeinekonkretemaßnahme beurteiltwerdenkann.allgemeingilt,dassabsatzfördermaßnahmengrundsätzlichnurfürinanhangidesvertragsüberdiearbeitsweisedereuropäischenunion (AEUV)aufgeführtelandwirtschaftlicheErzeugnisse (sog. AnhangI-Produkte)zulässigsind,nichtaberfürsonstigeErzeugnisse.Für andereerzeugnissekönnenbeihilfenallenfallsalsde-minimis-beihilfen,d.h. in Höhe von bis zu Euro in drei Jahren, gewährt werden. StaatlicheBeihilfenfürAbsatzfördermaßnahmenfürAnhangI-Produktesind desweiterennurdannzulässig,wenndiewerbemaßnahmequalitätserzeugnissebetrifftundnichtaufdieerzeugnissebestimmterunternehmenausgerichtetist.qualitätserzeugnissesindu.a.erzeugnisse,diediekriterieneinesnationalenoderregionalengütezeichenserfüllen.voraussetzungfüreinnationales oderregionalesgütezeichenist,dassdessenanforderungenandieprodukte überdemgesetzlichenstandardliegen.aufdenursprungderproduktedarf nurmituntergeordnetemcharakterhingewiesenwerden.vorbehaltlichder AusführungeninSatz1bestehendaherausbeihilferechtlicherSichterhebliche Zweifel,obdieFörderungeinesRegionalfenstersausdemHaushaltdes BMELV beihilferechtlich zulässig wäre. Nein. 28.PlantdieBundesregierung,dasRegionalfensterdurcheineAufklärungskampagnebeidenVerbraucherinnenundVerbrauchernbekanntzu machen? Wenn ja, welche Kosten werden hierfür veranschlagt? 29.HatdieBundesregierungdurchverbraucherbezogeneForschunguntersuchenlassen,obdasRegionalfensterfürdendurchschnittlichenVerbraucher verständlich ist? Wenn nein, warum nicht? Nein,dieseFragewurdeimRahmenderStudienichtuntersucht.BeiderbevorstehendenAusgestaltungdesRegionalfensterswerdenVertreterderVerbrau-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode chermiteinbezogen,auchumdieverständlichkeitdesregionalfenstersgegenüber den Verbrauchern sicherzustellen. 30.WiewilldieBundesregierungderzunehmendenZahlanGütesiegelnund Kennzeichnungen (Bio-Siegel,Tierwohl-Siegel,Regionalfensterusw.) begegnen? AbwannsindVerbraucherinnenundVerbraucherdurchdiezunehmende MengeanGütesiegelnundKennzeichnungenausSichtderBundesregierung überfordert? DieVerbraucherinnenundVerbraucherschätzenSiegelalseinegebündelteInformation.SiegelbeeinflussenKaufentscheidungenvorallem,wennsieVertrauen erwecken und Aspekte betreffen, die dem Käufer wichtig sind. SiegelundzeichenähnlicheAussagensollenaufbesondereQualitätenhinweisen.IneinerMarktwirtschaftdürfenAnbieterihreWarenfreianbietenundbesondere Qualitäten herausstellen. UmeinemWildwuchsanAuslobungenunddemRisikoderIrreführungzubegegnen,sindaussagekräftige,verlässlicheundausVerbrauchersichtüberschaubareKennzeichenvonnöten.VorzugsweisesolltenambitionierteundfunktionierendeSiegelgenutzt,weiterentwickeltoderintegriertwerden,stattneue parallelesiegelzuschaffen.diebundesregierungfördertinformationenüber ZertifizierungssystemeundLabel.ZunennensindindiesemZusammenhang diedatenbankwww.label-online.de,beidersichverbraucherinnenundverbraucherübereinzelnekennzeichenundihrequalitätinformierenkönnen,das ForumFairerHandelsowiedieFörderungvonthemenspezifischenInternetplattformen (zum Beispiel Aktiv gegen Kinderarbeit ). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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