Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz
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- Gisela Schräder
- vor 8 Jahren
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1 Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, Niederwerbig 2. Art der Vermögensanlage Qualifiziert nachrangiges Darlehen 3. Anbieterin und Emittentin der Vermögensanlage RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, Niederwerbig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB Beteiligungsstruktur und Anlageform Das qualifiziert nachrangige Darlehen an die Emittentin vermittelt keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung, sondern räumt dem Anleger (auch Beteiligte genannt) als Darlehensgeber einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und auf Zahlung einer Verzinsung in Höhe von 6,5% p.a. auf den bereitgestellten Darlehensbetrag ein. Die Zinsen werden monatlich ausgezahlt, jeweils zum 10. eines jeden Monats für den vorhergehenden Monat. Die Emittentin wird im Rahmen des Crowdinvestings qualifiziert nachrangige Darlehen in maximaler Höhe von insgesamt ,00 Euro von Beteiligten aufnehmen. Qualifiziert nachrangig ist das Darlehen, da sämtliche Ansprüche der Anleger solange und soweit ausgeschlossen werden, wie sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Emittentin herbeiführen würden. Die Nachrangdarlehen sind somit unternehmerische Beteiligungen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin werden die Beteiligten erst nach allen anderen Fremdgläubigern aus der Insolvenzmasse bedient. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Darlehen werden auf einer Internet-Dienstleistungsplattform im Rahmen des Crowdinvesting in elektronischer Form an Investoren vermittelt. Die Emittentin präsentiert sich dazu den Anlegern mit einem von ihr erstellten Unternehmensprofil, das u.a. Informationen zum Geschäftsmodell, zur Finanzplanung und dem Management der Emittentin enthält. 1
2 5. Investitionsobjekt Die Emittentin beabsichtigt mit den Einnahmen aus dem Crowdinvesting ihren Geschäftsbetrieb weiter auszubauen und außergewöhnliches Wachstum zu finanzieren. Unternehmensgegenstand der Emittentin ist die Produktion, Handel und Vertrieb von medizinischen Produkten, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich und medizinische Verbrauchsartikel. 6. Anlegergruppe Die Vermögensanlage richtet sich an Anleger, die sich intensiv mit der Emittentin und Wagniskapitalfinanzierungen beschäftigt haben. Es handelt sich bei der Vermögensanlage um ein Risikokapitalinvestment, Die Vermögensanlage ist nicht zur Altersversorgung geeignet. 7. Anlagestrategie und Anlagepolitik Das Anlageziel ist es, die Emittentin durch die Gewährung von Darlehen in die Lage zu versetzen, dass sie in ihre weitere Entwicklung und den Ausbau der Geschäftstätigkeit investieren und hierdurch eine Steigerung der Umsätze und das Erzielen von Gewinnen erzielen kann, aus denen die Zinsen für die Beteiligten gezahlt werden können. Anlagepolitik ist es, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die der Anlagestrategie dienen. 8. Finanzierung Die Emittentin finanziert sich aus dem Eigenkapital ihrer Gesellschafter, den Einnahmen der laufenden Geschäftstätigkeit, über aufgenommene Darlehen sowie aus dem von den Anlegern einzuwerbenden Kapital. Es ist möglich, dass die Emittentin in der Zukunft weiteres Eigen- oder Fremdkapital aufnimmt, um ihre Geschäftstätigkeit zu finanzieren. 9. Laufzeit und Kündigungsfrist Das qualifiziert nachrangige Darlehen hat eine Laufzeit von unbestimmter Dauer und kann von dem Beteiligten jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. 2
3 10. Risiken der Vermögensanlage Der Anleger geht mit dieser Vermögensanlage eine risikobehaftete Investition ein. Die Risiken stellen sich im Einzelnen wie folgt dar, wobei die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: a.) Maximalrisiko Für den Anleger besteht das Risiko des Totalverlustes der Vermögensanlage. Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile, z.b. aus einer etwaigen persönlichen Fremdfinanzierung entstehen, d.h. wenn er das Kapital, das in das Crowdinvesting investieren möchte, über einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt. Das maximale Risiko des Anlegers besteht in einer Überschuldung, die im schlechtesten Falle bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Etwa dann, wenn im Fall von geringen oder keinen Rückflüssen aus der Vermögensanlage der Anleger finanziell nicht in der Lage ist, die durch die individuell vereinbarte Fremdfinanzierung des Anlegers entstehende Zins- und Tilgungsbelastung zu bedienen. b.) Geschäftsrisiko Die Nachrangdarlehen stellen eine unternehmerische Beteiligung dar. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Die Finanzplanung stellt lediglich eine Prognose dar. Die Zahlung der Zinsen kann nicht garantiert werden. Insbesondere Risiken bezüglich von Anschlussfinanzierungen sind zu beachten, d.h. die Emittentin kann in der Zukunft auf weitere Finanzmittel angewiesen sein. Dass solche Anschlussfinanzierungen erfolgen, kann nicht zugesichert werden. Auch rechtliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf die Emittentin haben. Ein negativer wirtschaftlicher Verlauf kann zum Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen. c.) Nachrangigkeit Die Nachrangdarlehen der Anleger sind unternehmerische Beteiligungen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. Sie sind qualifiziert nachrangig, d.h. sämtliche Ansprüche der Anleger sind solang und soweit ausgeschlossen, wie sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Emittentin herbeiführen würden. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin werden die Anleger erst nach allen anderen Fremdgläubigern aus der Insolvenzmasse bedient. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. 3
4 12. Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine Investition in ein Unternehmen. Die Kapitalrückzahlung und die Auszahlung von Erträgen hängen davon ab, ob es der Emittentin gelingt, ihr Geschäftsmodell weiterhin positiv zu entwickeln und stabile Umsätze und Gewinne zu erwirtschaften. Eine Kapitalrückzahlung und eine Rendite kann nicht garantiert werden. Bei einer negativen Geschäftsentwicklung mit rückläufigem Umsatz und Gewinnen ist nicht damit zu rechnen, dass eine Kapitalrückzahlung oder die Zahlung von Erträgen stattfinden kann. 13. Besteuerung der Anleger Die Erträge aus der Vermögensanlage sind für deutsche Privatpersonen Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden derzeit mit 25% Kapitalertragssteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlage und ggf. Kirchensteuer besteuert. Bei Anlegern, die mittels einer Kapitalgesellschaft in die Emittentin investieren, unterliegen die Gewinne aus den Beteiligungen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. 14. Hinweise a. BaFin Das Vermögensanlage-Informationsblatt unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). b. Letzter offengelegter Jahresabschluss Der letzte offengelegte Jahresabschluss der Emittentin ist der Jahresabschluss 2014 c. Kein Verkaufsprospekt Für die Vermögensanlage wurde keine von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt erstellt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage. 4
5 d. Haftung Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben wird. e. Bezug des Vermögensanlagen-Informationsblattes Der Anleger erhält das Vermögensanlagen-Informationsblatt kostenlos als Download unter Er kann das Vermögensanlagen-Informationsblatt auch kostenlos gegen das jeweils gültige Portoentgelt für eine Versandtasche bis 500 g schriftlich bei der RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, Niederwerbig anfordern. f. Kenntnisnahme des Warnhinweises Die Kenntnisnahme des Warnhinweises nach 13 Abs. 6 Vermögensanlagegesetz erfolgt elektronisch gemäß 15 Abs. 4 Vermögensanlagegesetz. 5
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