Burgenlandkreis. Der Landrat. Rettungsdienstbereichsplan des Burgenlandkreises (gemäß Beschluss des Rettungsdienstbereichsbeirates vom
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- Alke Beyer
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1 Burgenlandkreis Der Landrat Rettungsdienstbereichsplan des Burgenlandkreises (gemäß Beschluss des Rettungsdienstbereichsbeirates vom ) 1 Geltungsbereich Der Rettungsdienstbereichsplan regelt den Rettungsdienst im Burgenlandkreis auf der Grundlage des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG-LSA) vom (veröffentlicht im GVBl. LSA Nr. 9/2006 vom ). 2 Träger des Rettungsdienstes Träger des Rettungsdienstes - mit Ausnahme der Luftrettung - ist der Burgenlandkreis. Er nimmt diese Aufgabe im Rahmen des eigenen Wirkungskreises wahr. Das Gebiet des Burgenlandkreises bildet einen Rettungsdienstbereich. Kreisübergreifende Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung werden mit benachbarten Rettungsdienstbereichen abgestimmt und vereinbart. Die Durchführung des Rettungsdienstes wird vom Burgenlandkreis an geeignete Leistungserbringer übertragen, welche die Voraussetzungen nach 11 RettDG-LSA erfüllen. 3 Rettungsdienstbereichsbeirat Für den Rettungsdienstbereich des Burgenlandkreises wird ein Rettungsdienstbereichsbeirat auf der Grundlage des 6 Abs. 2 RettDG-LSA gebildet. Der Bereichsbeirat arbeitet auf der Basis des RettDG-LSA als empfehlendes Gremium für den Träger des Rettungsdienstes. Seine Arbeitsweise und Zusammensetzung richtet sich nach der Geschäftsordnung lt. Anlage 1. 4 Rettungsleitstelle Im Rettungsdienstbereich des Burgenlandkreises werden sämtliche Leistungen des Rettungsdienstes grundsätzlich durch die vom Träger des Rettungsdienstes betriebene Leitstelle geführt. Die Rettungsleitstelle wird gemeinsam mit der Feuerwehreinsatzleitstelle betrieben und entsprechend der gültigen Verordnungen zum RettDG mit allen nötigen Fernmelde-, Notruf-, Funk- und Dokumentationseinrichtungen ausgestattet. 1
2 5 Standorte und Einsatzbereiche der Rettungswachen (1) Der Rettungsdienstbereich Burgenlandkreis wird in vier Einsatzbereiche unterteilt. In jedem Einsatzbereich betreibt der beauftragte Leistungserbringer eine Rettungs- Wache unter strikter Befolgung der Weisungen der Leitstelle und der Auflagen des Trägers. (2) Standorte der Rettungswachen sind: - für den Einsatzbereich Naumburg - die Stadt Naumburg - für den Einsatzbereich Bad Bibra - die Stadt Laucha mit der Außenstelle Saubach - für den Einsatzbereich Weißenfels - die Stadt Weißenfels mit der Außenstelle Hohenmölsen - für den Einsatzbereich Zeitz - die Stadt Zeitz. (3) Die Einsatzgrenzen der einzelnen Rettungswachen ergeben sich unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Hilfsfristen und sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Diese Grenzen wurden aus der Darstellung der Hilfsfrist- Isochronen nach Anlage 3 ermittelt. (4) Unabhängig bestehender Einsatzgrenzen wird in der Notfallrettung nach der Nähesten- Entfernungs-Strategie verfahren. 6 Rettungswachen (1) Alle Rettungswachen sind entsprechend der im 7 dieses Bereichsplanes vorgegebenen Vorhaltezeiten der mobilen Rettungsmittel personell besetzt und über Telefon und Funk erreichbar. (2) Das Personal für die Rettungswachen wird vom jeweiligen Leistungserbringer gestellt. Die Personalstärke ergibt sich aus den Mindestanforderungen der personellen Besetzung nach 3, Abs. 1 und 2 RettDVO- LSA und den jährlichen Dienstplanstunden zur Besetzung der vorzuhaltenden Rettungsmittel sowie angemessener Verwaltung mit Geschäftsführung und Buchhaltung. (3) Folgende Mindestanforderungen der personellen Besetzung der mobilen Rettungsmittel im Einsatz werden gesichert: - RTW 1 Rettungsassistent 1 Rettungssanitäter - NEF 1 Notarzt 1 Rettungssanitäter - KTW 2 Rettungssanitäter (4) Für die Einrichtung und Ausstattung der Rettungswachen sind jeweils die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie vertraglichen Regelungen maßgebend. 2
3 7 Rettungsmitteldienstplan Rettungswache Rettungsmittel Standort Vorhaltezeiten RW Naumburg NEF 1 Saale- Unstrut Klinikum Naumburg täglich 24 Std. RTW 1 Rettungswache Naumburg täglich 24 Std. RTW 2 Rettungswache Naumburg täglich 24 Std. KTW Rettungswache Naumburg Mo - Fr 07:00-19:00 mit der Rettungswache Laucha RTW 3 Rettungswache Naumburg Reserve ohne personelle Besetzung NEF 2 Rettungswache Naumburg Reserve ohne personelle Besetzung RW Laucha NEF 1 Landambulatorium Bad Bibra täglich 24 Std. RTW 1 Rettungswache Laucha täglich 24 Std. RTW 2 Außenstelle Saubach täglich 24 Std KTW Rettungswache Laucha Mo - Fr 07:00-19:00 mit der Rettungswache Naumburg RTW 3 Rettungswache Laucha Reserve ohne personelle Besetzung NEF 2 Außenstelle Saubach Reserve ohne personelle Besetzung RW Weißenfels NEF 1 Asklepios Klinik Weißenfels täglich 24 Std. RTW 1 Rettungswache Weißenfels täglich 24 Std. RTW 2 Rettungswache Weißenfels täglich 24 Std. RTW 3 Rettungswache Weißenfels Mo Fr 06:30 17:30 KTW * Dieser KTW ist wie ein RTW auszustatten und zu besetzen.* Rettungswache Weißenfels Mo Fr 07:00 19:00 mit der Rettungswache Zeitz RTW 4 Außenstelle Hohenmölsen täglich 24 Std. RTW 5 Rettungswache Weißenfels Reserve ohne personelle Besetzung NEF 2 Rettungswache Weißenfels Reserve ohne personelle Besetzung RW Zeitz NEF 1 Georgius-Agricola- Klinikum Zeitz täglich 24 Std. RTW 1 Rettungswache Zeitz täglich 24 Std. RTW 2 Rettungswache Zeitz täglich 24 Std. KTW 1 Rettungswache Zeitz Mo - Fr 07:00-19:00 mit der Rettungswache Weißenfels KTW 2 Rettungswache Zeitz einsetzbar für planbare Verlegungen ohne personelle Besetzung RTW 3 Rettungswache Zeitz Reserve ohne personelle Besetzung NEF 2 Rettungswache Zeitz Reserve ohne personelle Besetzung Dem Träger des Rettungsdienstes ist es vorbehalten, entsprechend dem aktuellen Bedarf anhand der Einsatzzahlen und deren zeitlichem Verlauf, die Besetztzeiten der Rettungsmittel zu variieren. 3
4 8 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Der Träger bestellt einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst gemäß 8 Abs. 4 RettDG- LSA. Dieser ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und betreuung im Burgenlandkreis verantwortlich. Er legt hierzu die erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. 9 Notärztliche Versorgung (1) Die notärztliche Versorgung im Rettungsdienstbereich wird gemäß 3 Abs. 3 RettDG- LSA durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen- Anhalt sichergestellt. (3) Die Einweisung von Notfallpatienten erfolgt nach Maßgabe des Notarztes. Sie sollte in der Regel in das nächstgelegene bzw. am günstigsten zu erreichende geeignete Krankenhaus erfolgen. (4) Die Asklepios Klinik Weißenfels GmbH und das Klinikum Burgenlandkreis GmbH gewährleisten gegenüber der Leitstelle die Auskunftsbereitschaft über bestehende Aufnahme- und Behandlungskapazitäten. 10 Vorkehrungen für größere Schadensereignisse (1) Gemäß 2 (4) RettDG-LSA erfolgt im Bedarfsfall nicht ausreichender Rettungsmittel, sowie im Fall des Massenanfalls von Verletzten, die Anforderung zusätzlicher Rettungsmittel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe aus den angrenzenden Rettungsdienstbereichen. Dazu sind zwischen den jeweiligen Trägern des Rettungsdienstes entsprechende vertragliche Vereinbarungen zur gegenseitigen Hilfeleistung abzuschließen. Bei Großschadensereignissen mit Massenanfall von Verletzten können die Einheiten der SEG und des Katastrophenschutzes abverfügt werden. Durch den Träger des Rettungsdienstes werden geeignete, im Rettungsdienst tätige Notärzte, zum Leitenden Notarzt berufen. (2) Zur Bewältigung größerer Notfallereignisse kann durch die Kreisleitstelle auf geeignete Ärzte der Kliniken und des Territoriums im Burgenlandkreis zurückgegriffen werden. 11 Finanzierung des Rettungsdienstes (1) Der Burgenlandkreis als Träger des Rettungsdienstes ermittelt jährlich die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten für den Rettungsdienstbereich unter Berücksichtigung der entstandenen und voraussehbaren Aufwendungen. Maßstab sind die Kosten eines effektiv und wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes. Auf dieser Grundlage erhebt der Burgenlandkreis Benutzungsentgelte für rettungsdienstliche Einzelleistungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) in seiner aktuellen Fassung durch Satzung. 4
5 (2) Innerhalb des Rettungsdienstbereiches werden für die einzelnen Leistungen aller Leistungserbringer jeweils gleiche Entgelte berechnet. (3) Die Abrechnung der rettungsdienstlichen Leistungen mit den Kostenträgern erfolgt auf der Grundlage der abgeschlossenen Verträge nach 12 Abs. 2 RettDG- LSA ausschließlich durch die zentrale Abrechnungsstelle Rettungsdienst Burgenlandkreis. 12 Sonstige Vereinbarungen Zwischen dem Burgenlandkreis und den Leistungserbringern werden zur Umsetzung dieses Rettungsdienstbereichsplanes Vereinbarungen abgeschlossen. Diese Vereinbarungen haben eine Gültigkeit auf unbestimmte Zeit und setzen, wo vorgeschrieben, den Besitz einer gültigen Genehmigung zur Teilnahme am Rettungsdienst des Burgenlandkreises gemäß 11 RettDG- LSA voraus. 13 Inkrafttreten (1) Dieser Rettungsdienstbereichsplan wurde am durch den Rettungsdienstbereichsbeirat beschlossen und tritt in folgenden Etappen in Kraft: - Der Tausch der RTW von Weißenfels und Hohenmölsen und Besetzung des RTW 2 der Rettungswache Bad Bibra für täglich 24 Stunden am Wiedereinführung des Notarztstandortes Bad Bibra und Rückverlegung des Notarztstandortes von Freyburg nach Naumburg sowie die geänderte KTW- Vorhaltung zum Die Dezentralisierung der Rettungswache Bad Bibra nach Saubach und Laucha spätestens bis zum (2) Der Rettungsdienstbereichsplan vom tritt etappenweise nach dem Inkrafttreten gemäß 13 Absatz 1 außer Kraft. Der Bereichsplan wird gemäß der Entwicklung im Rettungsdienstbereich bei Bedarf angepasst. gez. Renner Anlagen: Anlage 1 - Geschäftsordnung des Rettungsdienstbereichsbeirates Anlage 2 - Zuordnung der Einsatzbereiche Anlage 3 - Hilfsfrist- Isochronen (nicht öffentlich) 5
6 Anlage 1 zum Rettungsdienstbereichsplan Geschäftsordnung des Rettungsdienstbereichsbeirates des Burgenlandkreises 1. Auf der Grundlage des 6 (2) RettDG-LSA vom (GVBl. LSA Nr. 9/2006) wird vom Träger des Rettungsdienstes, dessen Vertreter auch den Vorsitz führt, ein Rettungsdienstbereichsbeirat (RettD-BB) gebildet. 2. Der Rettungsdienstbereichsbeirat arbeitet auf der Basis des RettDG-LSA als empfehlendes Gremium. Zu seinen Aufgaben gehören: - Mitwirkung bei der Erstellung des Bereichsplanes - Beratung zu vorgesehenen Investitionsentscheidungen ab ,- - Informationen des Trägers. zur Einsatzentwicklung im RD (Einsatzhäufigkeit, Einsatzort). zur Qualitätsentwicklung (Hilfsfristen, Einsatzanlässe). über wirtschaftliche Ergebnisse. über Überprüfungsergebnisse bei den Leistungserbringern. über Ergebnisse von Anhörungen mit den Kostenträgern. 3. Der RettD-BB tritt im Bedarfsfalle zusammen, jedoch mindestens einmal jährlich. Bei dringlichen Anliegen hat der Träger auf Verlangen von mindestens 1 Mitglied den RettD-BB einzuberufen. Weitere Sachverständige können bei Bedarf hinzugezogen werden. 4. Die Beschlüsse des Rettungsdienstbereichsbeirates werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Vertreter gefasst. Stimmberechtigt sind: - der Burgenlandkreis als Träger des Rettungsdienstes mit 1 Stimme - die beteiligten Leistungserbringer mit je 1 Stimme - die Kostenträger mit je 1 Stimme - die Kassenärztliche Vereinigung mit 1 Stimme - der ärztliche Leiter Rettungsdienst mit 1 Stimme - die am RettD mitwirkenden Krankenhäuser mit je 1 Stimme Der Rettungsdienstbereichsbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als 50% der Stimmberechtigten anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 5. Über die Sitzungen des Rettungsdienstbereichsbeirates werden vom Träger Ergebnisprotokolle gefertigt. Das Protokoll wird umgehend erstellt und den Mitgliedern des Beirates zugesandt. Nach Posteingang besteht durch diese eine 14-tägige Einspruchsfrist. 6
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