Das Schweizer Modell ein Vorbild für Europa?

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1 Das Schweizer Modell ein Vorbild für Europa? 29. März 2012 Deutscher Nahverkehrstag lic.iur. Alexander Stüssi Chef Abteilung Recht und Ressourcen

2 Inhalt 1. Der öffentliche Verkehr der Schweiz 2. Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs der Schweiz 3. Wettbewerb 4. Herausforderungen

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8 Der öffentliche Verkehr in der Schweiz

9 Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz öv funktioniert nach dem System der auf dem ganzen schweizerischen öv-netz gültigen Billette und kundenorientierter Angebote Generalabonnement und Halbtaxabonnement gewähren freien Zugang und hohen Komfort

10 Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz PBG verlangt von den TU, dass Passagiere gemäss Fahrplan, Tarif und Transportpflicht befördert werden Taktfahrplan schafft durchgehende Transportkette über alle Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Schiff, Seilbahn)

11 Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz öv ist flächendeckend: Fernverkehrslinien Regionalverkehrslinien Agglomerations- oder Ortsverkehr Es gibt touristischer Verkehr, der öffentlich ist

12 Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz Sobald Linie gemäss PBG Erschliessungsfunktion hat, kann sie von Bund und Kanton als Verkehr bestellt werden öv Schweiz ist ein integriertes System: Staat finanziert Infrastruktur

13 Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz Bestehendes und zukünftiges Knotensystem in der Schweiz

14 Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz Verwendung Finanzierung 2009

15 Entstehung 1848: Eidgenossenschaft wird vom Bund loser Staaten zum Bundesstaat Bund lehnte den Bau eines nationalen öffentlichen Verkehrsnetzes ab Verkehr wurde erst 50 Jahre später zur Bundesaufgabe

16 Der Direkte Verkehr Abonnemente sind auf dem gesamten Streckennetz gültig Streckenabonnemente sind möglich, auch wenn verschiedene Gesellschaften die Strecke abdecken Ganzer öv Schweiz ist beteiligt

17 Der Direkte Verkehr Tarife sind durchgehend Rabatte Fahrkarten können überall in der Schweiz gelöst werden Angebot bestimmt die Nachfrage

18 Der Direkte Verkehr

19 Die Finanzierung des öv der Schweiz

20 Die Finanzierung des öv der Schweiz Bund hat auf Verfassungsebene die Kompetenz und Zuständigkeit 1998: Zustimmung des Volkes zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für den öffentlichen Verkehr (FinöV)

21 Kern des FinöV Schaffung der Neuen Eisenbahn Alpentransversale(n) NEAT Bahn Etappe (zusätzliche Knoten) Anschluss ans Hochgeschwindigkeitsnetz Europas (F/D/I) Lärmschutz

22 FinöV Befristet (bis zum Abschluss der Bauarbeiten und der Finanzierung (Rückzahlung der Bevorschussung) der Eisenbahngrossprojekte Wiederkehrend, jährlich, bis der Bau abgeschlossen ist Ausserhalb des Voranschlags!

23 FinöV

24 Weitere Entwicklung Bahn 2000 FinöV ZEB (Zukünftige Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur FABI: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur

25 Warum braucht es FABI? Substanzerhalt nicht gesichert Kapazitäten fehlen FinöV ist befristet

26 VCS-Initiative und Gegenentwurf Positionierung zur Initiative «für den öffentlichen Botschaft zur VCS-Initiative «für den öffentlichen Verkehr» Gegenentwurf = FABI Finanzierung Bahninfrastruktur (Substanzerhalt und Ausbau) Infrastrukturausbau Verkehr» ex-bahn 2030 Parlament: 2012/13 / Volksabstimmung: wohl 2014

27 Bahninfrastrukturfonds (BIF) Einlagen Entnahmen bisher FinöV-Fonds LSVA Mehrwertsteuer Mineralölsteuer (befristet) NEU BIF Einnahmen = Ausgaben Erweiterungen Bevorschussungszinsen Rückzahlung der kumulierten BV Allgemeine Bundesmittel Infrastrukturbetrieb Beiträge Kantone Anpassungen Trassenpreise Reduktion Fahrkostenabzug Bundessteuer Neue Quellen Substanzerhaltung

28 Position VöV Direkter Gegenvorschlag zur VCS-Initiative ist sinnvoll Bahninfrastrukturfonds nützt dem öv Finanzierung Schiene langfristig gesichert Es fliessen mehr Mittel als heute Vorlage enthält ersten konkreten Ausbauschritt Wichtigste VöV-Anliegen übernommen (Bundesbeteiligung an Zusatzfinanzierung) Forderung des VöV: Umfang 1. Ausbauetappe 5,9 Mia. Franken (statt 3,5 Mia.)

29 Wettbewerb Abgeltungen seit 1996 Bund und Kantone können gewünschte Leistung öffentlich ausschreiben, statt vertraglich zu bestellen

30 Wettbewerb Art. 27 ARPV Ausschreibung 1 Bestellungen für bestimmte Verkehrsangebote können unter den dafür geeigneten Transportunternehmen ausgeschrieben werden, wenn: a. grössere Veränderungen geplant sind, die mehrere Linien betreffen; b. die Offerten eines bestimmten Transportunternehmens nicht befriedigen. 2 Sie können generell in bestimmten Zeitabständen ausgeschrieben werden, wenn der Kanton dies vorsieht.

31 Wettbewerb Art. 28 ARPV Übertragung der Aufgabe auf ein anderes Transportunternehmen 1 Die Besteller können eine Aufgabe gegen den Willen des bisher damit betrauten Transportunternehmens nur einem anderen Transportunternehmen übertragen, wenn sich für sie längerfristige Vorteile ergeben. 2 Das neu beauftragte Unternehmen muss vom bisherigen Unternehmen eigens für das bisher bestellte Verkehrsangebot angeschaffte Betriebsmittel zum Bilanzwert übernehmen, wenn dieses es verlangt und die Beschaffung seinerzeit von Bund und Kantonen genehmigt worden oder vor dem 1. Januar 1996 erfolgt ist. Die Übertragung von Betriebsmitteln kann auch verlangen, wer für die Anschaffung Finanzhilfen gewährt hat. Allfällige Darlehen sind abzulösen.

32 Wettbewerb Art. 28 ARPV Übertragung der Aufgabe auf ein anderes Transportunternehmen 3 Das neu beauftragte Unternehmen muss, soweit es die betrieblichen Umstände erlauben, die für das neu bestellte Verkehrsangebot notwendigen zusätzlichen Stellen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des bisherigen Unternehmens zu üblichen Bedingungen anbieten. 4 Erklärt das bisherige Unternehmen, das Angebot ohne Abgeltung weiterzuführen, so kann für die betreffende Linie keine neue Angebotsvereinbarung abgeschlossen werden.

33 Wettbewerb Seit 1996 Bewegung: Betreiberwechsel durch Ausschreibungen Ausschreibungsverfahren ist sehr aufwändig Im Rahmen der Umsetzung von Bahnreform 2 wird Ausschreibung auch im Schienenbereich möglich

34 Herausforderungen öv kann nicht überall den Ansturm von Kunden bewältigen Aus finanzpolitischen Gründen kommt die Finanzierung des Kapazitätsausbaus ins Stocken Betriebswirtschaftlicher Erfolgsdruck innerhalb der Unternehmungen erschwert das Handeln im Interesse des Gesamtsystems öv

35 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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