Steuerliche Änderungen für Pferdeeinsteller. Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Wien

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1 Steuerliche Änderungen für Pferdeeinsteller Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Wien

2 20% Umsatzsteuer / Vorsteuer? Ab : 20% Umsatzsteuer auch für umsatzsteuerpauschalierte Pferdeeinstellbetrieb Tatsächliche Vorsteuern oder Vorsteuerpauschalierung? Diese Frage wird derzeit noch verhandelt! 2

3 Praktische Umsetzung Falls Vorsteuerpauschalierung: Aufzeichnung der Einnahmen aus Einstellgebühren (entsprechende Belege dazu aufbewahren) Vorsteuer wird pauschal ermittelt Falls tatsächliche Vorsteuern berechnet werden müssen: Buchhaltung für den Einstellbetrieb für umsatzsteuerliche Zwecke ist notwendig Vorsteuer darf nur abgezogen werden, wenn eine korrekte umsatzsteuerliche Rechnung vorliegt Kein Vorsteuerabzug für selbst produzierte Futtermittel! 3

4 Kleinunternehmerregelung Gesamtumsatz max ,00 pro Jahr Zusammenrechnung der Umsätze aller unternehmerischen Tätigkeiten (Landwirtschaft, Vermietung, Gewerbebetrieb, ) Jahresumsatz eines pauschalierten Land- und Forstwirtes: 150 % des Einheitswertes Zusätzlich berücksichtigt werden Umsätze, die nicht durch den Einheitswert erfasst sind (Forst über ,00 Einheitswert, Mostbuschenschank, Be- und Verarbeitung, Maschinendienstleistungen, ) 4

5 Kleinunternehmerregelung Umsatz (netto) aus Einstellpferden wird zur Umsatzgrenze dazugerechnet. Umsatzgrenze von ,00 darf einmal in fünf Jahren um 15% überschritten werden (34.500,00 ) Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen Falls Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden, wird die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung geschuldet 5

6 Kleinunternehmerregelung Beispiel: Landwirtschaftlicher Einheitswert: 8.000,00 Einstellgebühren: 300,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer), daher 250,00 netto pro Monat 6 Einstellpferde Umsatz pauschalierte Landwirtschaft: 8.000,00 x 1,5 = ,00 Umsatz Einstellgebühren: 250,00 x 6 Pferde x 12 M = ,00 Gesamtumsatz: ,00 Kleinunternehmerregelung gilt! 6

7 Kleinunternehmerregelung Beispiel (Fortsetzung Variante 1): Ab dem 2. Jahr gibt es 8 Einstellpferde. Einstellgebühren und landwirtschaftlicher Einheitswert sind unverändert Umsatz pauschalierte Landwirtschaft: 8.000,00 x 1,5 = ,00 Umsatz Einstellgebühren: 250,00 x 8 Pferde x 12 M = ,00 Gesamtumsatz: ,00 Kleinunternehmerregelung gilt NICHT! 7

8 Kleinunternehmerregelung Beispiel (Fortsetzung Variante 2): Landwirtschaftlicher Einheitswert: ,00 Einstellgebühren: 300,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer), daher 250,00 netto pro Monat Umsatz pauschalierte Landwirtschaft: ,00 x 1,5 = ,00 Umsatz Einstellgebühren: 250,00 x 6 Pferde x 12 M = ,00 Gesamtumsatz: ,00 Kleinunternehmerregelung gilt NICHT! 8

9 Umsatzsteueroption für den gesamten Betrieb Antragsfrist: des Jahres, in dem die Option erstmals gelten soll Bindungsdauer: mindestens 5 Jahre, danach ist ein Ausstieg jährlich möglich Meldung des Ausstiegs: bis des Jahres, in dem die Pauschalierung wieder gelten soll 9

10 Umsatzsteueroption für den gesamten Betrieb Folgen der Umsatzsteueroption: 10% bzw. 20% Umsatzsteuer Geltendmachung aller Vorsteuern Umsatzsteueroption ab 2014: positive Vorsteuerrückrechnung für das Umlaufvermögen Umsatzsteueroption ab 2015: positive Vorsteuerrückrechnung für das Anlagevermögen, das erstmals nach dem in Verwendung genommen wurde (Berichtigungszeitraum 4 bzw. 19 Jahre) 10

11 Umsatzsteueroption für den gesamten Betrieb Folgen des Ausstiegs aus der Umsatzsteueroption: 12% Umsatzsteuer, 20% Umsatzsteuer für Einstellgebühren ab Ausstieg : negative Vorsteuerrückrechnung für das Umlaufvermögen ab Ausstieg : negative Vorsteuerrückrechnung für das Anlagevermögen, das erstmals nach dem in Verwendung genommen wurde (Berichtigungszeitraum 4 bzw. 19 Jahre) 11

12 Umsatzsteuervoranmeldung Umsatz bis ,00 : vierteljährliche UVA und Zahlung Frist: 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Quartalsende monatliche UVA ist möglich! Umsatz über ,00 : monatliche UVA und Zahlung Frist: 15. des zweitfolgenden Monats nach Monatsende Verpflichtende Übermittlung über Finanzonline Säumniszuschläge bei nicht fristgerechter Zahlung der Umsatzsteuer 12

13 Umsatzsteuererklärung Jährliche Umsatzsteuererklärung ist erforderlich Fristen zur Einreichung: des Folgejahres (elektronische Übermittlung) des Folgejahres (in Papierform) längere Fristen bei steuerlicher Vertretung 13

14 Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 30 STANDORTE ÖSTERREICHWEIT Burgenland Eisenstadt Großpetersdorf Mattersburg Neusiedl/See Oberpullendorf Oberwart Kärnten Klagenfurt Villach Wolfsberg Niederösterreich Gänserndorf Gloggnitz Gmünd Hollabrunn Horn Korneuburg Mistelbach Neunkirchen St. Pölten Waidhofen/Thaya Wr. Neustadt Oberösterreich Linz Ried Steyr Salzburg Salzburg-Stadt Steiermark Bruck/Mur Graz Leibnitz Liezen Tirol Innsbruck Wien KLIENTEN-STRUKTUR: LBG Österreich Ein Unternehmen 30 Standorte in 8 Bundesländern Ihr persönliches Beratungs-Team in Ihrer Nähe Steuerberatung & Rechtsformwahl, Gründung, Übergabe Buchhaltung & Bilanz, Wirtschaftsprüfung, Gutachten Personalverrechnung, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Kalkulation, Planung, Kostenrechnung, Unternehmensbewertung Business-Software-Lösungen: Beratung, Implementierung, Schulung Personen- und Kapitalgesellschaften, Familienbetriebe, Unternehmensgruppen, Freie Berufe, Einzelunternehmer, Miteigentumsgemeinschaften, Konzerntöchter, Vereine, Verbände, Franchise, Privatstiftungen, öffentliche und private Institutionen. 14

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