Heilfürsorge für alle Polizistinnen und Polizisten. Hamburger Modell gute Basis für Gespräche in Niedersachsen
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- Tomas Reuter
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1 Aktionsplan Jetzt! Heilfürsorge für alle Polizistinnen und Polizisten Hamburger Modell gute Basis für Gespräche in Niedersachsen Einleitung: Die Polizeibeamtinnen und -beamten, die nach dem 31.Januar 1999 in Niedersachsen eingestellt wurden oder nach dem 01.Januar 006 von einem anderen Dienstherrn nach Niedersachsen wechselten, erhalten keine Heilfürsorge. Sie sind beihilfeberechtigt und müssen sich zusätzlich privat versichern. Die Heilfürsorgeberechtigten leisten einen Eigenanteil von 1,6 % des jeweiligen Grundgehaltes für ihre Krankenfürsorge. Diese Zweiklassenpolizei wurde von der DPolG immer abgelehnt und die Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge von den jeweiligen Landesregierungen gefordert. Bisher leider ohne den gewünschten Erfolg. Nunmehr wird in Hamburg sehr wahrscheinlich zum die Heilfürsorge für alle Polizeibeamtinnen und -beamten wieder eingeführt. Die Fraktion der SPD in der Hamburgischen Bürgerschaft brachte am einen entsprechenden Antrag ein. Der Antrag fußt maßgeblich auf eine Initiative der stärksten Gewerkschaft in Hamburg, der DPolG. Diese Entwicklung nimmt die DPolG Niedersachsen zum Anlass, ihre Bemühungen nochmals zu intensivieren. Die DPolG weiß um die angespannte Haushaltslage in Niedersachsen. Deshalb wird es schwierig sein, eine Lösung herbeizuführen, die alle zufrieden stellt. Kostenneutralität wird die Maxime des Innenministeriums sein so ist es auch in Hamburg. Die DPolG verfolgt als Ziel die freie Heilfürsorge. Drucksache 0/10668 der Hamburgischen Bürgerschaft Seite 1 von 5
2 Kostengegenüberstellung: Die genaue Erfassung der Kosten für das Land Niedersachsen ist schwierig, da eine gesonderte Auswertung der Beihilfeausgaben für Familienangehörige von denen für die Beamtin oder den Beamten nicht ohne weiteres möglich ist. Aber pro Beamtin oder Beamten hat das Land Niedersachsen jährliche Aufwendungen von ca. 100 *. Für die Heilfürsorgeberechtigten entstanden in der Vergangenheit ca. 000 an Kosten. Damit ergibt sich aus diesen Berechnungen kein wirtschaftlicher Vorteil des Dienstherrn für die Beihilfegewährung. Über die Aufwendungen für das jeweils eingesetzte Personal in der Oberfinanzdirektion Landesamt für Bezüge und Versorgung liegen der DPolG keine Berechnungen vor. Beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte müssen sich vom ersten Tag an privat versichern. Je nach gewähltem Tarif zahlen diese Kolleginnen und Kollegen nach Ende des Studiums bis zu 00 im Monat. Wären sie heilfürsorgeberechtigt, würden sie in A9 BBesO unter 40 im Monat als Eigenanteil bezahlen. Hinzu käme die unbedingt zu empfehlende so genannte (große) Anwartschaftsversicherung mit ca. 40. Weiterhin die Befreiung von Zuzahlungen (z.b. für Medikamente und Kostendämpfungspauschale). Damit ergäben sich insgesamt Kosten für die Heilfürsorge von ca. 80 und damit eine Ersparnis von ca. 10 im Monat. Als Versorgungsempfänger wären die Heilfürsorgeberechtigten wieder beihilfeberechtigt und müssten sich privat absichern. Allerdings nur für 30% der entstehenden Kosten. Drucksache 16/4808 des Niedersächsischen Landtages Seite von 5
3 Weitere Argumente: Gerade die Entwicklung in Hamburg zeigt, dass die Abkehr von dem Prinzip der Heilfürsorge neben der finanziellen Mehrbelastung für die Kolleginnen und Kollegen als Standort- und Wettbewerbsnachteil in der Gewinnung motivierter Nachwuchskräfte gegenüber anderen Bundesländern gesehen wird. Weiterhin gibt es dadurch eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Polizei, einerseits eine an der gesetzlichen Krankenversicherung orientierte Heilfürsorge und andererseits die private Krankenversicherung mit entsprechenden Prämien. Die Polizeibeamtinnen und -beamten sehen sich im Dienst zunehmend gewalttätigen Ausschreitungen ausgesetzt. Hierfür gebührt ihnen seitens der Politik Solidarität und Anerkennung, die sich auch in guten Arbeitsbedingungen widerspiegeln muss. Dabei ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in besonderem Maße gefragt. Die Wiedereinführung der Heilfürsorge würde durch die Ersparnis gegenüber der jetzigen Pflicht zur privaten Krankenversicherung dem Gehaltsunterschied A9 zu A10 BBesO (nach Steuern) entsprechen. Das ist gerade im Hinblick auf die dramatisch langen Wartezeiten für eine Beförderung nach A10 BBesO zumindest ein finanzieller Ausgleich. Niedersachsen ist im Ranking bei den Einkommen insbesondere durch die Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld im unteren Bereich angesiedelt. Die Beamtinnen und Beamten leisten einen nicht unerheblichen Anteil zur Konsolidierung des Haushaltes. In diesem Jahr durch eine um fünf Monate verschobene Übertragung des Tarifergebnisses Die mit der Einführung der Heilfürsorge für alle Polizeibeamtinnen und beamten verbundene Einkommensverbesserung wäre ein richtiger Schritt zur Abschmelzung dieses Gehaltsrückstandes. Begründung des Antrages der SPD Fraktion der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Seite 3 von 5
4 Konzept der DPolG: Ziel ist die Wiedereinführung der freien Heilfürsorge für alle Polizistinnen und Polizisten. Bis dahin gilt: 1. Für die vor dem 31.Januar 1999 ohne Unterbrechung im Dienst befindlichen Heilfürsorgeberechtigten ändert sich nichts. Der Leistungsumfang wird nicht nachteilig verändert. Sie genießen Bestandsschutz.. Neu eingestellte Polizistinnen und Polizisten erhalten Heilfürsorge 3. Nach dem eingestellte Polizeibeamtinnen und -beamte können in die Heilfürsorge wechseln. 4. Alle Polizeibeamtinnen und beamte können einmalig in die Beihilfe wechseln. 5. Im Vorbereitungsdienst ist kein Eigenanteil zu zahlen. 6. Alle Polizeibeamtinnen und beamten erhalten den gleichen Leistungsumfang bei der Heilfürsorge. Durch den Eigenanteil ist eine ausreichende Beteiligung der Beschäftigten gewährleistet. Insbesondere die Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel muss bestehen bleiben. Zahlreiche Kürzungen seitens des Landes Niedersachsen führten dazu, dass niedersächsische Polizeibeamtinnen und beamte bei einem Vergleich der Einkommen im unteren Bereich sind. Der von niemand angezweifelte Gehaltsrückstand der Beamtinnen und Beamten gegenüber anderen Beschäftigtengruppen beträgt über 8%. Insbesondere die Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld für alle Polizeibeamtinnen und beamte führte dazu. Seite 4 von 5
5 Die Wiedereinführung einer freien Heilfürsorge würde diesen Irrweg endlich umkehren. Selbst die Heilfürsorge mit Eigenbeteiligung würde eine deutliche finanzielle Entlastung gerade der jungen Polizeibeamtinnen und beamten bedeuten. Das wäre ein guter Baustein, um den Arbeitgeber Land Niedersachsen für junge Menschen attraktiv bleiben zu lassen. Die dann bestehende Wahlmöglichkeit zwischen Heilfürsorge und privater Krankenversicherung/Beihilfe für jede Polizeibeamtin und jeden Polizeibeamten führt aber zu erhöhtem Beratungsbedarf. Deshalb müssen die Systeme Heilfürsorge und Private Krankenversicherung/Beihilfe - auch in ihren Leistungen miteinander verglichen werden. Das gehört zu einer ehrlichen und umfänglichen Befassung mit diesem Thema. Es ist in beiden Systemen möglich, Wahlleistungen kostenpflichtig zu versichern. Deshalb kann die Entscheidung für eines der Systeme nur individuell getroffen werden. Um aber einen ersten groben Anhalt zu geben, gibt die DPolG im Anhang eine Übersicht der einzelnen Leistungen mit ungefähren Kosten. Natürlich ersetzt diese Übersicht keine individuelle Beratung. Die DPolG wird dieses Konzept an Innenminister Boris Pistorius, alle Fraktionen des Niedersächsischen Landtages und die Führungskräfte der Polizei schicken. Den Polizeibeamtinnen und -beamten wird es ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Der Geschäftsführende Landesvorstand März 014 siehe Anlage Gegenüberstellung Heilfürsorge und private Krankenversicherung Seite 5 von 5
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