Prüfung nach. 53 Haushaltsgrundsätzegesetz Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 1

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1 Prüfung nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 1

2 Unternehmen im Anteilsbesitz von Gebietskörperschaften Durch die Übernahme hoheitlicher Aufgaben und/oder Verwendung öffentlicher Mittel ist die Geschäftsführung in besonderem Maße zum sorgsamen Umgang mit den ihnen anvertrauten Mitteln und zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Unternehmens in öffentlicher Verantwortung verpflichtet. Regelmäßige Verpflichtung zur Beauftragung einer Prüfung nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) Beauftragung von Prüfungen erfordert im Fall von Volltestatsprüfungen nach HGB ein Internes Kontrollsystem (IKS) und eine Einschätzung der Risiken der zukünftigen Entwicklung Informations- und Berichtspflichten führen zur Einrichtung eines Controlling und ggf. eines Risikofrüherkennungssystems 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 2

3 IKS - Risikofrüherkennung IKS Interne Kontrollen und Funktionstrennung erfordern bei kleinen Kapitalgesellschaften ein pragmatisches Vorgehen. Dieses endet aber, wenn die Kompetenzen von Mitarbeitern nicht mehr abgrenzbar sind und Handlungsanweisungen (Dienstanweisungen) fehlen. Risikofrüherkennung ( 91 Abs. 2 AG) Einrichtung eines Überwachungssystems, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden, setzt hohe Anforderungen. Bei kleinen Kapitalgesellschaften auch in Form eines erweiterten Controlling denkbar Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 3

4 Controlling Ergebnisorientierte zahlenmäßige Auswertung und Steuerung auf Grundlage der Finanzbuchhaltung Keine festgelegte Definition und Inhalt des Controlling, aber Mindestanforderungen sollten trotzdem sein: Monatliche BWA s mit Vorjahresvergleich Monatliche Kostenrechnung SOLL IST Abweichungsanalyse 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 4

5 Anforderungen an das Controlling (unterjährig) Ermittlung und Buchung kalkulatorischer Kosten und Erlöse, insbesondere aperiodischer Beträge und Jahreskosten in Größenordnung Periodengerechte Abgrenzung wesentlicher Posten Verursachungsgerechte Umlage von Gemeinkosten auf Kostenstellen nach festen Schlüsseln Unterjährige Interpretation und Verfolgung von Vorjahresund IST-SOLL Abweichungen Trendrechnung bei kritischen Entwicklungen Auswertung betriebsinterner Statistiken 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 5

6 Abweichung zur Kameralistik Keine Planung von Zahlungsströmen sondern Verfolgung von Leistungsgrößen Periodengerechte Abgrenzung Keine Bildung von Haushalts- (Etat-)posten In der Praxis: Häufige Vermischung und dadurch Missverständnisse, geringe Aussagekraft der Werte. Beispiele: Zusätzl. Unterlage 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 6

7 Berichte an den Aufsichtsrat ( 90 Abs. 1 u. 2 AG) Geschäftspolitik Rentabilität Jährlich Planung von AR-Sitzung zum Jahreabschluss Finanzierung Investitionen Personal Gang der Geschäfte Regelmäßig mindestens vierteljährlich Geschäfte von erheblicher Bedeutung Rechtszeitig, so dass AR (noch) Stellung nehmen kann 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 7

8 Aufbau des Fragekataloges VFE-Lage Ordnungsmäßigkeit Geschäftsführungs- Ertragslage -Vermögens- und Finanzlage -tätigkeit -instrumentarium -organisation 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 8

9 Die Abschlussprüfung: Teil des Überwachungs- und Berichtsprozesses? Der Wirtschaftsprüfer hat nach Gesetz und/oder Satzung sowie nach berufsüblichen Grundsätzen (IDW-Stellungnahmen) seine Prüfung durchzuführen Nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zusätzliche Berichterstattung (Fragekatalog) Weitere Möglichkeiten: Teilnahme an AR-Sitzungen, Management Letter, unterjährige Berichte/ Stellungnahmen oder Erweiterungen des Prüfungsauftrages Grenzen: Als externer Prüfer nur sporadischer und eingeschränkter Informationsstand möglich, teilweise abweichende Zielsetzung der Jahresabschlussprüfung 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 9

10 Prüfung nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Forts.) Ordnungsmäßigkeit Geschäftsführungsorganisation: Bei kleinen Kapitalgesellschaften sind hier keine Neuigkeiten zu erwarten. Geschäftsführungsinstrumentarium: Fragekreise 3-5 zu IKS, Planungswesen, Rechnungswesen, Info-System u. Controlling vermittelt weitergehende Informationen als im Prüfungsbericht Geschäftsführungstätigkeit: Fragekreise zu Zustimmungsbedürftigen Geschäften, Übereinstimmung mit Satzung, GO, u. a. und Berichterstattung an Überwachungsorgan stellen hohe Anforderungen an den Abschlussprüfer Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 10

11 Prüfung nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Forts.) VFE-Lage Vermögens- und Finanzlage: Fragekreis 15 u. 16. Im Vordergrund stehen Fragen nach ungewöhnlichen Positionen und nach der Finanzierung. Ertragslage: Fragekreis Rentabilität/Verlustbringende Geschäfte/Ursache von Jahresfehlbeträgen/Maßnahmen zur Verbesserung Ertragslage. Die Prüfung einzelner Fragen im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung sind nur eingeschränkt möglich Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 11

12 Prüfung nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Forts.) Notwendigkeit: Angaben fehlen in Jahresabschlussprüfung Fragen: Viele Fragen sowie der Aufbau des Fragekatalogs orientieren sich an Maximalanforderungen, wie große börsennotierte Aktiengesellschaften (z. B. Telekom). Anwendbarkeit auf ein Technologiezentrum mit drei Mitarbeitern??! Interpretation: Auslegung ist in der Praxis zum Teil Ermessenssache, insbesondere bei kritischen Sachverhalten Konflikt: Wenn die Meinungen zwischen Abschlussprüfer und Geschäftsführung auseinandergehen. Der Abschlussprüfer soll praktisch Verhaltensweisen der Geschäftsführung bewerten (der als Auftraggeber mit über die Vergabe des Prüfungsauftrages entscheidet). Informationsmangel: z. B. Beurteilung der Berichterstattung der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat bei Fehlen schriftlicher Berichte und/oder fehlender Teilnahme an der entsprechenden AR-Sitzung Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 12

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