Ausbildungsbeschreibung von Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Hinweis: Im Januar 2002 trat das "Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen und zur Änderung anderer Gesetze" in Kraft. Mit ihm wurde bundesweit ein Bezeichnungsschutz für den selbstständigen Beruf Podologe/Podologin bzw. Medizinische/r Fußpfleger/in eingeführt. Die hier beschriebene Ausbildung spiegelt nicht den derzeitigen Stand wider. Aktuelle Informationen zum Beruf Podologe/Podologin finden Sie unter der Berufsbezeichnung. Weitere Informationen zu Aus- und Fortbildungen im Bereich Fußpflege stellen wir Ihnen demnächst zur Verfügung. Bei dem Ausbildungsgang Medizinische/r Fußpfleger/in handelt es sich um eine schulische Ausbildung, verbunden mit praktischen Ausbildungsbestandteilen, in Vollzeit- oder Teilzeitform oder als Fernunterricht. Soweit die Ausbildung nicht auf Länderebene staatlich geregelt ist und sich nach den Empfehlungen des Berufsverbandes richtet, findet sie als betriebliche Ausbildung statt, ergänzt durch theoretische Lehrveranstaltungen an den Landesverbandsschulen des Berufsverbandes. Die Ausbildung sonstiger Anbieter erfolgt in der Regel bei unterschiedlicher Dauer in schulischer Form oder in Lehrgangsform. Ausbildungsinhalte Die Ausbildung an der Bundesberufsfachschule für medizinische Fußpflege des Zentralverbandes der Medizinischen Fußpfleger Deutschlands (ZFD) e.v. beinhaltet folgende Inhalte: Im allgemein bildenden Teil der Ausbildung: Gemeinschaftskunde, Deutsch, Rechts- und Berufskunde, Physik, Wirtschaftskunde.

2 Im fachtheoretischen Teil der Ausbildung: Grundkenntnisse der Anatomie, insbesondere des Fußes und des Beines, Grundkenntnisse der Physiologie, Grundkenntnisse der Dermatologie unter Berücksichtigung der Vorgänge im Bereich Fuß und Bein, Grundkenntnisse der Orthopädie, insbesondere von Fuß und Bein, Grundkenntnisse der Pathologie, Allgemeine Behandlungsgrundlagen fußpflegerischer Methoden, Arbeitstechniken, Instrumenten- und Apparatekunde, Pflege des gesunden Fußes, Pflegerische Behandlung von Hautveränderungen am Fuß, Pflegerische Nagelbehandlung. Im fachpraktischen Teil der Ausbildung: Praktische Ausführung von Pflege- und Korrekturmaßnahmen an Fuß und Unterschenkel, Nagelbehandlung und Schutzmaßnahmen im Nagelbereich, Nagelprothetik, Praktische Ausführung von Massage an Fuß und Unterschenkel, Praktische Ausführung von Bewegungsübungen an Fuß und Bein, Anwendung und Anpassung von Stütz- und Korrekturmitteln am Fuß, Orthoplastik mit verschiedenen Materialien als Schutz, Korrektur und Amputationsversorgung am Fuß, Desinfektion, Sterilisation und Pflege von Instrumenten und Apparaten. Während der Praktika werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und angewendet. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Medizinische Fußpfleger/innen werden an spezialisierten Lehranstalten in Vollzeit- oder Teilzeitform ausgebildet. Der praktische Teil der Ausbildung findet unter Aufsicht der Schulen statt. Außerdem ist die Ausbildung als Fernunterricht möglich. Ausbildungsstätten Berufsbildende Schulen Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume und Klassenzimmer der Schulen Ausbildungssituation/-bedingungen Die schulische Ausbildung zum staatlich geprüften medizinischen Fußpfleger/zur staatlich geprüften medizinischen Fußpflegerin besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Beim praktischen Teil der Ausbildung lernen die angehenden staatlich geprüften medizinischen Fußpfleger/innen schon einmal Arbeitsbedingungen kennen, wie sie später nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Während des Praktikums wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, das heißt, die Anforderungen zum Beispiel an Selbstständigkeit und Verantwortung sind noch nicht so hoch wie nach Abschluss der Berufsausbildung. Auch beim Umgang mit den Kunden gilt, dass die Schüler und Schülerinnen vieles erst lernen müssen. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Praktikumsort nicht immer identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Der theoretische und praktische Unterricht findet bei Vollzeitunterricht tagsüber zu den üblichen Unterrichtszeiten statt. Teilzeitunterricht liegt in der Regel an Abenden und an Wochenenden. Der praktische Teil der Ausbildung findet unter Aufsicht der Schulen in der Regel tagsüber zu üblichen Arbeitszeiten statt. Die Ausbildung als Fernunterricht beinhaltet auch zentrale Seminare und Unterrichtstage. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel (Schulbücher, Hefte, Ordner, Stifte und Ähnliches) erforderlich. Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung (Kosmetikinstitute) eingesetzten Materialien und Geräte

3 entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Schulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Ausbildungslehrstätten für staatlich geprüfte medizinische Fußpfleger/innen (zum Beispiel zu Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher durch die Auszubildenden erlebten Schulzeit. Während des theoretischen und praktischen Unterrichts haben die Schüler und Schülerinnen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der jeweiligen Einrichtung (Fach-/Lehrkräften aus dem Bereich Heilkunde, Medizin, Kosmetik) zu tun. Dabei besteht ein enger Kontakt zwischen Lernenden und Lehrenden. Die Durchführung der praktischen Ausbildung erfolgt in Lehr- und Behandlungspraxen in Zusammenarbeit mit staatlich geprüften medizinischen Fußpflegern/Fußpflegerinnen. Im Rahmen der praktischen Ausbildung in Lehrpraxen haben die Schüler/Schülerinnen auch Umgang mit Patienten. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Psychische Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Finanzielle Aspekte Medizinische Fußpfleger/innen werden an staatlich anerkannten Berufsfachschulen und privaten Bildungsinstituten ausgebildet. Die privaten Schulen erheben Ausbildungsgebühren (Schulgeld) sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Hinzu kommen noch Kosten für Lernmittel. Außerdem können Ausgaben für auswärtige Unterbringung und Verpflegung entstehen. Für schulische Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Ausbildungsvergütung Für die schulische Ausbildung zum Medizinischen Fußpfleger/zur Medizinischen Fußpflegerin wird keine Ausbildungsvergütung bezahlt. Ausbildungskosten An den privaten, staatlich anerkannten Schulen können zum Beispiel anfallen: Schulgeld Anmeldegebühren Kosten für die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung und die Berufshaftpflicht Kosten für Lernmittel und Fachliteratur Kosten für Arbeitsmaterialien, Arbeitskleidung Prüfungsgebühren Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Angaben dazu können auch der Datenbank KURS entnommen werden. An staatlichen Schulen werden die Kosten für die Beschaffung von Lernmitteln weitgehend vom Schulträger übernommen. Weiterhin können für die Auszubildenden noch Kosten für die Fahrt zur Schule oder für Arbeitskleidung anfallen, die sich in ihrer Höhe jedoch nach dem konkreten Einzelfall richten. Förderungsmöglichkeiten Für viele schulischen Berufsausbildungen besteht eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. Eine Kurzfassung der rechtlichen Bestimmungen ist enthalten in: Beruf aktuell (Kapitel VII, Finanzielle Förderung) Studien- und Berufswahl (Kap , Förderung nach dem BaföG). Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert in Bayern und Niedersachsen 2 Jahre, in den übrigen Bundesländern je nach Bildungseinrichtung 1 Woche bis 2 Jahre. Verlängerungen Je nach Bundesland oder Bildungseinrichtung bestehen unterschiedliche Regelungen; in der Regel ist eine Verlängerung durch Prüfungswiederholung möglich. Soweit die Ausbildung staatlich geregelt ist, gilt: Bei Nichtbestehen der schriftlichen, mündlichen oder

4 praktischen Prüfung kann jeder Teil einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der schriftlichen, mündlichen oder praktischen Prüfung kann jeder Teil einmal wiederholt werden. Wiederholungen der gesamten Prüfung oder des praktischen Teils sind nur nach Teilnahme an einer weiteren Ausbildung (Dauer und Inhalt werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt) möglich. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein. Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an spezialisierten Schulen durchgeführt. In die schulische Ausbildung sind im 2. Ausbildungsjahr fachpraktische Abschnitte von - je nach Schule - unterschiedlicher Länge integriert. Die Fachpraktika finden unter Aufsicht der Schule statt. Bei der betrieblichen Ausbildung nach den Empfehlungen des Berufsverbands ist dieser der Ausbildungsbetrieb. Die theoretische Ausbildung findet dann in Lehrveranstaltungen an den Landesverbandsschulen des Berufsverbandes statt. Die schulische Ausbildung sonstiger Anbieter ist von sehr unterschiedlicher Dauer. Ausbildungsaufbau Schulische Ausbildung Allgemeinbildender Unterricht, Fachtheorie und Fachpraxis Beispiel: zweijährige Bundesberufsfachschule Ausbildungsdauer 2 Jahre 1. Ausbildungsjahr Zwischenprüfung/Versetzungszeugnis 2. Ausbildungsjahr Fachpraktika unter Aufsicht der Schule Abschlussprüfung Staatliche Prüfung und - auf Antrag - staatliche Anerkennung Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Es handelt sich entweder um eine staatliche Prüfung (Bayern und Niedersachsen) gemäß den länderrechtlichen Regelungen, um eine Verbandsprüfung nach den Empfehlungen des Berufsverbands oder um eine schulinterne Abschlussprüfung. Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass während der Ausbildung alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden. In der Regel werden nach jedem Schulhalbjahr Zeugnisse erteilt. Die Versetzung ins nächste Schulhalbjahr ist an Mindestanforderungen geknüpft. Erforderliche Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung. Soweit die Prüfung nach staatlichen Regelungen abgelegt wird, besteht diese im schriftlichen Teil aus zwei Klausurarbeiten im Umfang von drei Stunden. Die praktische Prüfung gliedert sich in Aufgaben aus dem Bereich des Fußpflege. Soweit dies zur Klärung der Zensuren erforderlich ist, kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Prüfungsfächern erreicht sind.

5 Prüfungswiederholung Die Prüfung kann wiederholt werden. Einzelheiten bestimmen die landesrechtlichen Regelungen, die Empfehlungen des Berufsverbands oder die jeweiligen Schulen. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss, vor einem regionalen Prüfungsausschuss des Berufsverbandes oder bei einem Prüfungsausschuss der schulischen Ausbildungsstätte abgelegt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURS. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung ist, je nach Bundesland und Bildungseinrichtung unterschiedlich; sie lautet: Staatlich anerkannter Medizinischer Fußpfleger/Staatlich anerkannte Medizinische Fußpflegerin Staatlich geprüfter Medizinischer Fußpfleger/Staatlich geprüfte Medizinische Fußpflegerin Staatlich geprüfter Podologe/Staatlich geprüfte Podologin Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin Fußpfleger/Fußpflegerin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird, soweit die Ausbildung staatlich geregelt ist, entweder ein mittlerer Bildungsabschluss, der Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder hinreichende Berufserfahrung. Außer in Bayern und Niedersachsen werden die Ausbildungsvoraussetzungen von den Schulen festgelegt. Schulische Vorbildung - rechtlich Soweit landesrechtliche Regelungen bestehen, ist ein mittlerer Bildungsabschluss vorgeschrieben. Bei Hauptschulabschluss wird zusätzlich eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder hinreichende Berufserfahrung verlangt. Berufliche Vorbildung - rechtlich Grundsätzlich sind keine berufspraktischen Kenntnisse vorgeschrieben. Bei Bewerbern und Bewerberinnen mit Hauptschulabschluss wird eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine hinreichende Berufserfahrung verlangt. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von einigen Bildungseinrichtungen werden Bewerber/Bewerberinnen mit abgeschlossener Ausbildung, zum Beispiel als Masseur/in, Kosmetiker/in, Drogist/in bevorzugt aufgenommen. Mindestalter Es existieren unterschiedliche Regelungen der einzelnen Bundesländer und Bildungseinrichtungen. In der Regel beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. In der Praxis lag der Frauenanteil im Jahr 1998 bei 96 Prozent. Auswahlverfahren Es gibt unterschiedliche Aufnahmeverfahren und -kriterien der einzelnen Bildungseinrichtungen, zum Beispiel Aufnahmeprüfungen, die Auswahl nach einem persönlichem Gespräch oder nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen In der Regel ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen. Zum Teil wird auch ein amtliches Führungszeugnis verlangt.

6 Perspektiven nach der Ausbildung Staatlich geprüfte medizinische Fußpfleger/innen arbeiten in stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Kureinrichtungen oder in Arztpraxen, Kosmetikstudios, Wellness-Centern und in speziellen Fußpflegestudios. Je nach Arbeitsstätte wird es dabei zu einer gewissen Spezialisierung kommen, beispielsweise auf Fußpflege im kosmetischen Bereich oder bei Ärzten und Ärztinnen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung für staatlich geprüfte medizinische Fußpfleger/innen jedoch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Staatlich geprüfte medizinische Fußpfleger/innen müssen neueste medizinische und gerätetechnische Neuerungen kennen und anwenden. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Ausbildungsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben der jeweiligen Beschäftigten ab. Während der Ausbildung wird dem staatlich geprüften Fußpfleger/der staatlich geprüften Fußpflegerin ein breites Grundwissen vermittelt, das die Ausübung verschiedener Tätigkeiten ermöglicht. Ein Wechsel zwischen diesen einzelnen Tätigkeiten ist auf Grund der breit angelegten Ausbildung prinzipiell möglich, es werden jedoch gegebenenfalls Einarbeitungen oder einzelne Seminare nötig sein. Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine fachliche Weiterbildung die berufliche Position und/oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderung. Staatlich geprüfte medizinische Fußpfleger/innen haben auch die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, beispielsweise ein eigenes Fußpflegestudio zu gründen. Hierfür empfiehlt sich neben etlicher Berufserfahrung auch der Erwerb betriebswirtschaftlicher Grundkenntnisse. Staatlich geprüfte medizinische Fußpfleger/innen, die über die Hochschulreife verfügen, können ein Studium beginnen. Hier bieten sich insbesondere Studiengänge im Bereich Gesundheitswissenschaften an. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel staatlich geprüfte/r medizinische/r Fußpfleger/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel medizinische/r Fußpfleger/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Kosmetik, Körperpflege Therapie Krankenpflege, Altenpflege Arztassistenz Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche liegt in der Beratung und Betreuung von Kunden oder Patienten und/oder in der Beschäftigung mit Fragen der Gesundheit, des Wohlbefindens und der Schönheit. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Medizinische/r Fußpfleger/in auf. Dabei handelt es sich um eine Auswahl aus einer Vielzahl von Möglichkeiten. Bereich Kosmetik, Körperpflege Medizinische Fußpfleger/innen beraten und betreuen genau wie Beschäftigte des hier genannten Bereiches Kunden und Kundinnen im Bereich Körper- und Schönheitspflege. Dazu ist es wichtig, gern mit Menschen umzugehen. Auch der Verkauf von Körperpflegeartikeln gehört zu den Arbeitsaufgaben. In der Ausbildung stehen Fragen der Schönheitspflege und Hygiene im Vordergrund. Die Verwandtschaft mit diesem Bereich ist eng. Alternativberufe: Kosmetiker/in in BERUFENET Friseur-Kosmetiker/in in BERUFENET Friseur/in in BERUFENET Bereich Therapie Der Zusammenhang zwischen den hier aufgeführten Berufen und Medizinischen Fußpflegern/Fußpflegerinnen liegt in der Beratung und Betreuung von Menschen. Fußpfleger/innen wie auch hier genannte Berufstätige führen Massagen durch. In der Ausbildung werden auch Kenntnisse im Bereich Hygiene erworben. Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit werden in beiden Bereichen gefordert. Alternativberufe: Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in in BERUFENET Physiotherapeut/in in BERUFENET Bereich Krankenpflege, Altenpflege Wie die Beschäftigten des hier genannten Bereiches sind Medizinische Fußpfleger/innen mit der Betreuung von Menschen befasst. Sie müssen Kontaktfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Geduld mitbringen. In der Ausbildung werden grundlegende medizinische Kenntnisse vermittelt (z.b. Anatomie, Physiologie, Hygiene). Alternativberufe: Krankenpfleger/-schwester in BERUFENET Kinderkrankenpfleger/schwester in BERUFENET Krankenpflegehelfer/in in BERUFENET Altenpfleger/in in BERUFENET Altenpflegehelfer/in in BERUFENET Bereich Arztassistenz Wie die Beschäftigten des hier genannten Bereiches sind Medizinische Fußpfleger/innen mit der Betreuung von Menschen befasst. Zu den Arbeitsaufgaben gehört in beiden Bereichen das Führen von Terminkalendern und Patientenbeziehungsweise Kundenkarteien. Verantwortungsbewusstsein, Kontakt- und Koorperationsfähigkeit spielen eine große Rolle. Alternativberufe: Arzthelfer/in in BERUFENET Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r in BERUFENET Auch eine Berufsausbildung im Verkaufsbereich oder in anderen Berufen des Gesundheits- und Sozialwesens wäre denkbar.

7 Interessen Nachteilig: Abneigung gegen das Lernen anhand von Lehrbüchern Abneigung gegen Körperkontakt mit fremden Menschen (Behandeln von Füßen) Abneigung gegen körperlich anstrengende Arbeit (Ausführen der meisten Tätigkeiten in Zwangshaltungen) Arbeitsverhalten Notwendig: Konzentrationsfähigkeit, gleich bleibende Aufmerksamkeit (Aufnehmen des Unterrichtsstoffs) Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Taktgefühl, Geduld (Umgehen mit Kunden) Ausgeglichenes, Zuversicht vermittelndes Auftreten und Verhalten (Führen von Beratungsgesprächen) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten (zwar relativ festgelegte Arbeitsabläufe, aber immer wieder eigene Entscheidungen notwendig) Verantwortungsbewusstsein (Arbeiten am menschlichen Körper) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (Fußpflege-Maßnahmen) Ordnungssinn, Sinn für Sauberkeit, Hygienebewusstsein (Berücksichtigung von Hygienebestimmungen) Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Annähernd durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (für Umsetzen von ärztlichen Behandlungsanweisungen, Überblick behalten über die sich ständig verändernde Produktpalette) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Gute Beobachtungsgabe (für Erkennen und Bewerten von Hautveränderungen, Behandeln mit Fräser und Skalpell) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.b. für Hautdiagnose) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Gute praktische Anstelligkeit und Feinhandgeschicklichkeit (Umgehen mit Skalpell und Fräsmaschine) Gute Handgeschicklichkeit (Durchführen von Massagen) Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Chemie, Biologie, Physik (für Verstehen der Wirkungsweisen der einzelnen Behandlungspräparate und technischen Behandlungsgeräte) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Annähernd durchschnittliche Leistungen in Deutsch, insbesondere Beherrschen der Rechtschreibung und ausreichende Sicherheit in Satzbau und Ausdruck (für Lesen von Packungsbeilagen und Bedienungsanleitungen, Führen von Beratungsgesprächen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Förderlich: Keine Angaben Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B

8 Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B Gesetze/Regelungen Dies gilt nur für Bundesland Bayern: Schulordnung für die Berufsfachschulen für Podologie (Berufsfachschulordnung Podologie - BFSO Podologie) vom (Bay.GVBl. S. 317, ber. S. 854), zuletzt geändert durch Verordnung vom (Bay.GVBl. S. 572) Fundstelle: 1993 (Bay.GVBl. S. 317, ber. S. 854), 1997 (Bay.GVBl. 401), 2002 (Bay.GVBl. S. 572) Volltext (pdf, 3867kB) Dies gilt nur für Bundesland Niedersachsen: Bestimmungen über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen - Medizinische Fußpflege -; Runderlaß des Kultusministeriums vom /34-1/81 (Nds.MBl. 1982, S. 2195) Fundstelle: (Nds.MBl. 1982, S. 2195) Volltext (pdf, 30kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Seit dem Jahr 1983 gibt es für die Ausbildung zum/zur Medizinischen Fußpfleger/in in Niedersachsen eine Landesregelung mit staatlicher Anerkennung. Gleiches gilt seit 1993 für Bayern und seit 1998 für Baden-Württemberg und einige neue Bundesländer. Die Ausbildung in den übrigen Bundesländern ist bisher staatlich nicht geregelt. Soweit die Ausbildung nicht auf Länderebene geregelt ist, hat der Berufsverband, der Zentralverband der Medizinischen Fußpfleger Deutschlands e.v., Empfehlungen für die Ausbildung und Prüfung für diesen Beruf veröffentlicht. Eine bundesweite einheitliche rechtliche Berufsregelung verbunden mit einem Schutz der Berufsbezeichnung Medizinische/r Fußpfleger/in wird angestrebt. Ausblick - absehbare Änderungen Neues Podologen-Gesetz in Aussicht Nachdem das Gesetzgebungsverfahren weit fortgeschritten und der Gesetzentwurf für das neue Podologen-Gesetz auf dem Weg zur 2. Lesung im Bundesrat ist, kann von einer Veröffentlichung im Januar 2002 ausgegangen werden. Somit kommt es erstmals zu einer bundeseinheitlichen Regelung eines Berufsbildes im Bereich Fußpflege. Eine konkrete Absicht des Gesetzes ist der Schutz der Titel Medizinische/r Fußpfleger/in und Podologe/Podologin mit entsprechend hinterlegter Ausbildung und Abschlussprüfung. Darüber hinaus sollen die heilkundlichen Aspekte durch die Lehrinhalte hervorgehoben werden und somit das Berufsbild eines medizinischen Assistenzberufes entstehen. Ob damit dem sehr unterschiedlichen Ausbildungshintergrund in diesem Berufsbereich wirksam begegnet wird, muss sich erst noch zeigen. Denn mit dem neuen Gesetz gibt es lediglich einen Schutz der erwähnten Titel, das Praktizieren der Fußpflege ist nach wie vor auch mit anderer Ausbildung und Qualifizierung möglich.

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