Weiterbildung zum Industriemeister Kunststoff/Kautschuk

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1 Bedenken Sie bitte, dass Eigeninitiative, Selbststudium, Nacharbeit und Ihre bisherige Berufserfahrung unerlässlich für die Teilnahme am Lehrgang sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Lehrgänge des Ludgerus-Werkes nur dann durchgeführt werden, wenn eine kostendeckende Teilnehmerzahl erreicht wird. Volkshochschule für die Stadt Lohne Mühlenstraße Lohne 04442/ Weiterbildung zum Industriemeister Kunststoff/Kautschuk Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung vor der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff/Kautschuk vom

2 Die Lehrgänge des Ludgerus-Werkes zur Vorbereitung werden berufsbegleitend durchgeführt. Der Teilnehmer braucht seinen Arbeitsplatz nicht aufzugeben; er studiert in seiner Freizeit. Der bundeseinheitliche Stoffplan, der vom Deutschen Industrieund Handelstag und den Industrie- und Handelskammern gemeinsam entwickelt wurde, ist Grundlage des Unterrichts, der von erfahrenen Führungskräften aus der Wirtschaft, sowie von praxiserfahrenen Berufsschullehrern geleitet wird. Zulassung zur Prüfung: Zur Industriemeisterprüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Kunststoff/Kautschuk zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuk-technik oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall, Elektro, Holz oder Chemie und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik nachweist. Der Lehrgang wird in 3 Abschnitten durchgeführt. Fachrichtungsübergreifender Teil (Teil I) Grundlagen für kostenbewußtes Handeln und Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln und Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb. Fachrichtungsspezifischer Teil (Teil II) Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen (Mathematik, Chemie, Fertigungstechnik I, II u. III und der Werkzeug- und Konstruktionstechnik. Berufs- und Arbeitspädagogischer Teil (Teil III) Grundlagen der Berufsausbildung, Planung und Durchführung der Berufsausbildung, der Jugendliche in der Ausbildung und Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung. Teil I und II Ort: Ludgerus-Werk e.v., Mühlenstr. 2, Lohne Beginn Teil I: 17. Januar 2012 Beginn Teil II: Januar 2013 Dauer: Teil I u. II: ca. 790 Unterrichtsstunden (ca. 2 ½ Jahre ) Gebühr Teil I u. II: EUR 3.290,00 U-Tage: dienstags, bis Uhr samstags, bis Uhr

3 Ludgerus-Werk e.v. Mühlenstraße Lohne Anmeldung für den Lehrgang: Industriemeister Kunststoff/Kautschuk Teil I u. II ab 17. Januar 2012 Hiermit melde ich mich zum obengenannten Lehrgang an. Die Veranstaltung wird zu den auf der Rückseite der Ratenzahlungsvereinbarung abgedruckten Bedingungen durchgeführt. Persönliche Daten Vorname, Name: geboren am: Anschrift: Tätig in Firma: Telefon: in: privat: dienstlich: Berufausbildung: gelernter Beruf als (Abschlussbezeichnung): von bis bei mit/ohne Abschluß. Nachweis der Berufspraxis als von bis bei: als von bis bei: Ausbilder-Eignungsprüfung abgelegt Ja Nein Bevor Sie Ihre Anmeldung unterschreiben, lesen Sie bitte die Teilnahmebedingungen. Sie enthalten auch eine Ermächtigung zu Datenspeicherung und Datenverarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Mit Ihrer machen Sie die Teilnahmebedingungen zu einem Bestandteil des Vertrages. Ort, Datum

4 Anlage zum Anmeldeformular für den Lehrgang: Industriemeister Kunststoff/Kautschuk Teil I und II Ratenzahlungsvereinbarung / Anerkennung der Teilnahmebedingungen (Vorname, Name und Anschrift des Teilnehmers) (Datum) Tel.: privat: dienstlich: 1. Die Ratenzahlung der Lehrgangsgebühr ist nur im Bankeinzugsverfahren möglich. 2. Die gesamte Restlehrgangsgebühr wird sofort fällig, wenn der Teilnehmer mit mindestens zwei Ratenzahlungen im Verzug ist. 3. Bankeinzugsermächtigung: "Ich ermächtige das Ludgerus-Werk, die Lehrgangsgebühr in Höhe von EUR 3.290,00 in einem ersten monatl. Teilbetrag von EUR 290,00 u. weiteren 20 monatl. Teilbeträgen von EUR 150,00 bei Fälligkeit mittels Lastschrift von meinem Konto Nr. BLZ bei der in einzuziehen." 4. Bei Rechnung: Bitte unterschrieben zurückschicken, auch wenn keine Ratenzahlung gewünscht wird. Von den Teilnahme- und Zahlungsbedingungen habe ich Kenntnis genommen. Lohne, den

5 Anlage zum Anmeldeformular für den Lehrgang: Für den Teilnehmer Industriemeister Kunststoff/Kautschuk Teil I und II Ratenzahlungsvereinbarung / Anerkennung der Teilnahmebedingungen (Vorname, Name und Anschrift des Teilnehmers) (Datum) Tel.: privat: dienstlich: 1. Die Ratenzahlung der Lehrgangsgebühr ist nur im Bankeinzugsverfahren möglich. 2. Die gesamte Restlehrgangsgebühr wird sofort fällig, wenn der Teilnehmer mit mindestens zwei Ratenzahlungen im Verzug ist. 3. Bankeinzugsermächtigung: "Ich ermächtige das Ludgerus-Werk, die Lehrgangsgebühr in Höhe von EUR 3.290,00 in einem ersten monatl. Teilbetrag von EUR 290,00 u. weiteren 20 monatl. Teilbeträgen von EUR 150,00 bei Fälligkeit mittels Lastschrift von meinem Konto Nr. BLZ bei der in einzuziehen." 4. Bei Rechnung: Bitte unterschrieben zurückschicken, auch wenn keine Ratenzahlung gewünscht wird. Von den Teilnahme- und Zahlungsbedingungen habe ich Kenntnis genommen. Lohne, den

6 Teilnahme- und Zahlungsbedingungen I. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Ludgerus-Werkes muss schriftlich beim Ludgerus-Werk erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein rechtswirksamer Vertrag entsteht erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch das Ludgerus-Werk. II. Zahlungsbedingungen Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Lehrveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z.b. Arbeitsamt oder Arbeitgeber) spätestens bis zum Veranstaltungstag bzw. bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Kosten für Lernmittel sowie Gebühren für Prüfungen werden in der Regel gesondert berechnet. Bei Lehrgängen über eine gewisse Dauer können der Teilnehmer und das Ludgerus- Werk für die Teilnehmergebühr Ratenzahlung vereinbaren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Teilnehmer schriftlich eine Ermächtigung zum Bankeinzugsverfahren erteilt. Kostenbeträge für Lernmittel, die das Ludgerus-Werk bereitstellt, werden mit der ersten Ratenzahlung eingezogen. Soweit Dritte die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers übernehmen, ändert dies nichts am ausschließlichen Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und dem Ludgerus-Werk und begründet auch kein eigenes Vertragsverhältnis des Ludgerus- Werkes mit dem Dritten. Für bestimmte Lehrgänge können Zuschüsse von Drittorganisationen gewährt werden. Anträge auf Förderung sind vom Teilnehmer selbst bei den zuständigen Organisationen zu stellen. Auch die Förderung durch Dritte ändert die eigene vertragliche Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Teilnehmergebühren durch den Teilnehmer nicht. III. Rücktritt und Kündigung Teilnehmer können binnen 2 Wochen nach Vertragsabschluß ohne Angabe von Kündigungsgründen vom Vertrag zurücktreten. Teilnehmer, die zu den Lehrveranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Nach Beginn des Lehrgangs ist der Teilnehmer unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende des 1. Lehrabschnitts, anschließend mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss zur Kündigung berechtigt. Im übrigen kann der Teilnehmer nur aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall ist jeweils die bis zum Wirksamwerden der Kündigung anteilige Lehrgangsgebühr zu zahlen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Das Ludgerus-Werk hat seinerseits das Recht der außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn sich der Teilnehmer bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als zwei Raten in Verzug befindet oder sonstige Vertragsverstöße vorliegen, die eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Hiervon bleiben Schadensersatzansprüche des Ludgerus-Werkes unberührt. Rücktritt und Kündigung sind schriftlich zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang beim Ludgerus-Werk maßgeblich. IV. Programmänderung Das Ludgerus-Werk ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung oder unvorhergesehener Verhinderung der Dozenten Lehrgänge und Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren sind dann zu erstatten. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Ludgerus-Werk e.v. sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. V. Haftung Das Ludgerus-Werk e.v. haftet nicht für Schäden, außer, wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. VI. Datenerfassung Der Teilnehmer stimmt zu, daß seine persönlichen Daten vom Ludgerus-Werk e.v. gespeichert und an die Dozenten der Veranstaltung weitergegeben werden. Die Daten werden im übrigen für Zwecke der Werbung und Statistik verwendet, veröffentlicht jedoch nur in allgemeiner, nicht personenbezogener Form. Ludgerus-Werk e.v.