12. [GGSC] Infoseminar Erfahrungsaustausch Kommunale Abfallwirtschaft. Thomas Grundmann. Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung
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- Jörg Simen
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1 12. [GGSC] Infoseminar Erfahrungsaustausch Kommunale Abfallwirtschaft Anforderungen an die Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Thomas Grundmann Berlin, 17./18. Juni 2010 Artikel aus der EUWID vom 12. Januar
2 Agenda Kampf um Stoffströme und Zuständigkeiten Standortbestimmung: Wie war die Entwicklung nach der TASi und wie ist die Faktenlage bei der Diskussion um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes? Fronten in der Auseinandersetzung um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes Forderungen der ASA bei der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes: - Hochwertigkeit der Verwertung - Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen (Biotonne/Wertstofftonne) - Überlassungspflicht/Gewerbliche Sammlungen 3 Agenda Kampf um Stoffströme und Zuständigkeiten Standortbestimmung: Wie war die Entwicklung nach der TASi und wie ist die Faktenlage bei der Diskussion um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes? Fronten in der Auseinandersetzung um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes Forderungen der ASA bei der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes: - Hochwertigkeit der Verwertung - Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen (Biotonne/Wertstofftonne) - Überlassungspflicht/Gewerbliche Sammlungen 4 2
3 Standortbestimmung Deponierung von Hausmüll bis 30. Juni 2004 (im Kreis Warendorf) und Gewerbemüll bis 31. Mai 2005 Gefü Gefühlt war das gestern gestern 5 Standortbestimmung MBA, MBS und MPS: Anlagenkapazitäten in Deutschland Bundesland Anzahl Gesamt Anlagenkapazität Mg/a Berlin/Brandenb Baden-Württemb Bayern Hessen Mecklenburg-Vorp Niedersachsen Nordrhein-Westf Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Schleswig-Holst Sachsen Thüringen Gesamt SchleswigHolstein Hamburg MecklenburgVorpommern Bremen Niedersachsen Berlin Sachsen- Brandenburg Anhalt NordrheinWestfalen Hessen Thüringen Sachsen RheinlandPfalz Saarland BadenWürttemberg Bayern Stand: 02/10 3
4 Standortbestimmung MVA: Anlagenkapazitäten in Deutschland Quelle: Remondis Standortbestimmung Aufbau von Zwischenlagern ab 2005 Helmstedt Magdeburg 17 Mieten à Ballen + 2 Mieten á Ballen = Ballen (Stand ) Chemnitz München 4
5 Standortbestimmung EBS-Kraftwerke: Anlagenkapazitäten in Deutschland Stand 06/10 Kapazität Betrieb/im Bau (Mg/a) ca Kapazität genehmigt/gen. einger. (Mg/a) ca Kapazität Projekt (Mg/a) ca Gesamtkapazität (Mg/a) ca Standortbestimmung Überblick Anlagenkapazitäten thermisch zu verwertende Abfallmengen in Deutschland Vorbehandlung Herkunft Sortierung, Deponie Thermische Verwertung Mio. t Stoffliche Verwertung Mio. t Hausmüll (ohne Bioabfälle) hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 13,8 12,5 hiervon 5,9 Mio. t über 4,3 MBA 3,0 Sperrmüll 2,3 50 % BMK; 50 % MVA 1,3 Gewerbeabfall (AzV) 11,0 MA 65 % EBS, SBS, MVA 7,2 LVP 2,6 Sortierung energetische Verwertung 1,4 34,0 25,4 10 Stand 06/10 5
6 Standortbestimmung Überblick zu derzeit zugänglichen Daten und Prognosen der Überkapazitäten bei der thermischen ASA Remondis Trendresearch Prognos MVA 20,1 20,1 EBS-Kraftwerke im Betrieb/Bau 5,9 5,6 genehmigt/gen. einger. 1,3 2,1 Projekt 0,4 Anlagenkapazitäten zur thermisch/ energetischen Entsorgung 27,7 27,8 25,1 25,0 26,1 26,8 Anfallende Mengen zur thermisch/ energetischen Entsorgung 25,3 24,5 21,9 20,7 25,8 22,7 Rechnerische Überkapazitäten 2,4 4,0 3,2 4,3 0,3 4,1 11 Standortbestimmung Überkapazitäten Was waren die Gründe für die Entwicklung? Stark gestiegene Preise für fossile Energieträger Motivation der energieintensiven Unternehmen zum Bau von EBS-Kraftwerken ist die Abkopplung von teuren Energien durch preiswerten Ersatzbrennstoff (Investoren kommunal, privat meist EVU) Niveau der Verbrennungspreise bei 200 /t und mehr in Müllverbrennungsanlagen sowie Zuzahlungspreise für Ersatzbrennstoffe in 2005/2006 führten zu unüberlegten Investitionsentscheidungen Beispiel: 2004 wurden Preise von 85 /t EBS als Zuzahlung ans Kraftwerk abgeschlossen (heute: 2. Teil /t) Zur Erreichung angestrebter Klimaschutzziele ermutigte das Bundesumweltministerium Abfall als alternative Energiequelle zu nutzen Permanente Fehleinschätzung der vorhandenen Abfallmengen und der im Bau befindlichen Verbrennungskapazitäten 12 6
7 Standortbestimmung Auswirkungen der Überkapazitäten Die Auswirkungen sind bereits deutlich zu spüren. Die Überkapazitäten führen zu einem massiven Preisverfall bei allen Anlagenbetreibern, egal ob privat oder kommunal, egal welche Anlagenart (Sortieranlage, MBA, EBS, MVA). - Keine Möglichkeit den Anlageninvest zurück zu verdienen Auslastungsprobleme vor allem bei Anlagen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, die zur Umsetzung der TASi gebaut wurden! Dieses Problem wird durch die Wertstofftonne und den demografischen Wandel noch verstärkt. Interessenskollision bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern mit eigenen Anlagen und ohne Anlagen, wie es auch an der Auseinandersetzung zum AWP in NRW zu sehen war! Weiterhin bestehen große Risiken für den Recyclingmarkt, da durch die niedrigen Preise eine Aushöhlung der stofflichen Verwertung stattfindet Eine Reihe von Anlagenschließungen oder Insolvenzen drohen bei den sanlagen ab 2011, wenn nicht erhebliche Abfallimporte erfolgen. 13 Standortbestimmung Angebot eines Abfallmaklers 14 7
8 Standortbestimmung Beispiel: LK Kassel, Ausschreibung HM, 65 /t abgeholt; Stadt Kassel, HM zur MVA Kassel, ca. 135 /t geliefert Beispiel: Stadt Halle, Ausschreibung HM, 58 /t abgeholt 15 Alle wollen nur noch Verträge zu Spotmarktpreisen abschließen! Agenda Kampf um Stoffströme und Zuständigkeiten Standortbestimmung: Wie war die Entwicklung nach der TASi und wie ist die Faktenlage bei der Diskussion um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes? Fronten in der Auseinandersetzung um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes Forderungen der ASA bei der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes: - Hochwertigkeit der Verwertung - Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen (Biotonne/Wertstofftonne) - Überlassungspflicht/Gewerbliche Sammlungen 16 8
9 Hochwertigkeit der Verwertung Stellungnahme der ASA zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 8 AE KrWG Hochwertigkeit der energetischen Verwertung soll durch Forderung nach Mindestheizwert sichergestellt werden Forderung nach Mindestheizwert von 11 MJ kann beibehalten werden, um hochwertige energetische Verwertung sicherzustellen Nachweis der hochwertigen energetischen Verwertung zusätzlich an anerkannten Nachweis hochwertiger Nutzung i. S. des Klima- und Ressourcenschutzes binden Rechenansatz R1-Formel thermodynamisch umstritten 17 Berechnungsmethode der VDI-Richtlinie 3460 Emissionsminderung - Energieumwandlung bei der thermischen ist geeignet und anerkannt ASA-Mitgliedsbetriebe lassen derzeit Energieeffizienz der Anlagen und ggf. Optimierungsmöglichkeiten untersuchen (Grundlage: Eigenes Bilanzmodell auf Basis der VDI-Rili 3460 von iba GmbH mit Unterstützung durch Prof. Beckmann und Prof. Scholz) Forderungen der ASA Hochwertigkeit der Verwertung Einfluss der stofflichen Verwertung von Altkunststoffen auf die Energieeffizienz und CO2-Netto-Entlastung MBA Netto-Entlastung Netto-Primär- (kg CO 2-Äq./Mg Abfall) Wirkungsgrad (%) ,2 29,8 35, Die Energieeffizienz der MBA-/MBS- und MPS-Anlagen wird maßgeblich von der Energieeffizienz der Anlagen zur energetischen Verwertung der Ersatzbrennstoffe bestimmt Bei optimierter energetischer Verwertung haben MBA-Konzepte gegenüber herkömmlichen MVA-Konzepten eine höhere Energieeffizienz Die Vergärung der Feinfraktion bei MBA-Anlagen kann bei hohen Gaserträgen einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz leisten 9
10 Hochwertigkeit der Verwertung Einsatz der Mittelkalorik in EBS-Kraftwerken am Beispiel HKW Blumenthal Bremen Anlagendaten MBA Kapazität Mg/a Hausmüll Mg/a Gewerbeabfälle Mg/a Hergestellter EBS ca Mg/a Einsatz im EBS-Kraftwerk ca Mg/a Anlagendaten EBS-Kraftwerk Kapazität Mg/a Kesselleistung 31 MW el Energielieferform Dampf 35 t/h bei 40 bar/400 C Strom kwh/a Erzeugung von Dampf für die benachbarte Wollkämmerei, Stromerzeugung über Turbine möglich 19 Lieferant der Mittelkalorik RABA Bassum MBA Oldenburg Forderungen der ASA Hochwertigkeit der Verwertung Einsatz der Mittelkalorik in EBS-Kraftwerken am Beispiel TEV Neumünster Anlagendaten MBA Kapazität/MBA ca Mg/a Kapazität/BAA ca Mg/a (davon Mg aus MBA) Hergestellter EBS ca Mg/a Einsatz im EBS-Kraftwerk ca Mg/a Anlagendaten EBS-Kraftwerk Kapazität Mg/a Heizw kj/kg Kesselleistung 75 MW th Energielieferform Dampf 97,6 t/h bei 65 bar/470 C Jahreswärmelieferung Dampf ca t/a Strom ca. 150 Mio. kwh Erzeugung von Strom u. Dampf für die SWN 20 Lieferant der Mittelkalorik MBA Neumünster MBA Lüneburg 10
11 Hochwertigkeit der Verwertung Erzeugung von Brennstoffen am Beispiel der MBA in Ennigerloh 500 Sekundärbrennstoffe für Zement- und Kohlekraftwerke 21% 500 Metalle 4% Stand 12/09 Biologische 43% Wasser 3% Störstoffe Müllverbrennung 500 1% Ersatzbrennstoffe für EBS-Kraftwerke/ MVA 28% Segment 2 0% Gesamtmenge: Mg 21 Forderungen der ASA Hochwertigkeit der Verwertung Substitution von Primärenergie in Zement- und Kohlekraftwerken durch gütegesicherte Sekundärbrennstoffe [%] 70 Ersatzbrennstoffanteil ,7 30,3 34,9 38, , ,8 10 4,1 7,4 10,
12 Hochwertigkeit der Verwertung Stellungnahme der ASA zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 8 AE KrWG Nutzung der Qualitätssicherungssysteme zum Nachweis der hochwertigen energetischen Verwertung Beispiel: Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz (BGS) e. V. Europaweite Standardisierung von Sekundär- und Ersatzbrennstoffen Gezielte Qualitätssicherung bei der Brennstoffproduktion BGS fördert u. a. die Herstellung und Anwendung von Sekundärbrennstoffen ggf. Produkteigenschaft 23 Agenda Kampf um Stoffströme und Zuständigkeiten Standortbestimmung: Wie war die Entwicklung nach der TASi und wie ist die Faktenlage bei der Diskussion um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes? Fronten in der Auseinandersetzung um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes Forderungen der ASA bei der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes: - Hochwertigkeit der Verwertung - Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen (Biotonne/Wertstofftonne) - Überlassungspflicht/Gewerbliche Sammlungen 24 12
13 Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen Stellungnahme der ASA zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 11 AE KrWG (Biotonne) Soweit zur Erfüllung der Anforderungen nach 7 und 8 KrWG erforderlich, sollen überlassungspflichtige Bioabfälle ab dem 1. Januar 2015 getrennt gesammelt werden Beschränkung auf überlassungspflichtige Bioabfälle nicht nachvollziehbar hochwertige Verwertung ist unabhängig von Zuständigkeit der Entsorgung Einschränkung auf überlassungspflichtige Bioabfälle sollte entfallen Zeitvorgabe Beginn getrennte Sammlung: Januar angesichts des Status quo wenig ambitioniert Umsetzung in vielen Fällen bereits erfolgt oder zu einem früheren Zeitpunkt möglich Problem bei öre, die MVA s betreiben oder die über bring to pay -Verträge MVA- Kapazitäten nutzen Forderungen der ASA Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen Stellungnahme der ASA zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 13, 16 und 25 AE KrWG (Wertstofftonne) Unabhängig von der Frage, ob Verpackung oder stoffgleiche Nichtverpackung, fordert europäisches Recht Getrenntsammlung für Papier, Metall, Kunststoffe und Glas Europäisches Recht stellt auf Getrenntsammlungsgebot stofflicher Fraktionen (mind. 50 Gew.-%) ab und unterscheidet nicht nach Verwendungszwecken (Verpackungen oder stoffgleiche Nichtverpackungen) Paradigmenwechsel im nationalen Recht erforderlich Einführung des Begriffs Wertstofftonne in 10 Abs. 1 Nr. 1 Begriff wird im AE KrWG nicht definiert eigentliche Auseinandersetzung wird auf späteren Zeitpunkt verschoben (Verweis auf konzeptionelle Vorarbeiten parallel zum Gesetzgebungsverfahren) Ersatz der Verpackungsverordnung durch eine Wertstoffverordnung (Verpackungsverordnung nicht mehr nachvollziehbar und lebbar ) 26 13
14 Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen Stellungnahme der ASA zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 13, 16 und 25 AE KrWG (Wertstofftonne) Soweit zur Erfüllung der Anforderungen nach den 7 und 8 erforderlich, sind Papier, Metall, Kunststoff und Glas spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln Die Vorbereitung der Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen hat spätestens ab 1. Januar 2020 mind. 65 Gewichtsprozent insgesamt zu betragen. Warum nur für Siedlungsabfälle? Erfasst Begriff Siedlungsabfälle auch Bio- und Grünabfälle? Begriffsdefinition Siedlungsabfall gem. TASi Begriffsbestimmung in Ziffer (Hausmüll, Sperrmüll, HMGA, ) Definition Bioabfall: Im Siedlungsabfall enthaltene biologisch abbaubare Abfallanteile Begriffsdefinition Siedlungsabfall gem. Europäisches Abfallverzeichnis (AVV) 27 Abfallschlüssel 20 enthält abschließende Auflistung von Siedlungsabfällen Garten- und Parkabfälle (20 02) Biologisch abbaubare Abfälle ( ) Forderungen der ASA Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen Einführung einer Wertstofftonne 28 14
15 Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen Einführung einer Wertstofftonne Unterschiedliche Benennungen der Wertstofftonne in den verschiedenen Regionen: Auswirkungen der Wertstofftonne auf: GiG/Zebratonne Mengenströme Gelber Sack Plus Aufbereitung/Verwertung Grüne Wertstofftonne Zusammensetzung/Qualität Trockene/Nasse Tonne Akzeptanz Kommunale Wertstofftonne erforderliches Behältervolumen Orange Box Abfuhrintervall Sack im Behälter Ökologie Gelbe Tonne+ Kosten/-verteilung Wertstofftonne lt. KrWG Einbindung in Gebührenstruktur 29 Forderungen der ASA Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen Einführung einer Wertstofftonne 30 15
16 Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen Mengenpoker der 9 Systembetreiber für Verkaufsverpackungen Entwicklung der lizenzierten LVP-Mengen für 2010 Verhandlungsrunde Mengenmeldungen 1. Qu. Hochrechnung für t t/a t t/a t t/a Lizenzierte LVP-Mengen für 2010 Sammelmengen für LVP bisher ca. 31 kg/ew/a Fehlwürfe stoffgleiche Nichtverpackungen, nicht lizenzierte Verpackungen ca t ca t ca t Rund 60 % der erfassten Menge lizenzierter LVP sind Kunststoffe. Von den 60 % müssen nach VerpackVO 60 % stofflich und 40 % können energetisch verwertet werden. Ein großer Teil der stofflich zu verwertenden Kunststoffe geht als Reduktionsmittel in die Stahl- und Eisenindustrie, was als stoffliche Verwertung angesehen wird. 31 Agenda Kampf um Stoffströme und Zuständigkeiten Standortbestimmung: Wie war die Entwicklung nach der TASi und wie ist die Faktenlage bei der Diskussion um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes? Fronten in der Auseinandersetzung um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes Forderungen der ASA bei der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes: - Hochwertigkeit der Verwertung - Getrenntsammlung bestimmter Fraktionen (Biotonne/Wertstofftonne) - Überlassungspflicht/Gewerbliche Sammlungen 32 16
17 Überlassungspflicht/Gewerbliche Sammlungen Stellungnahme der ASA zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 16 Abs. 1 AE KrWG (Abfälle aus privaten Haushaltungen) Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese den öre zu überlassen, soweit eine Eigenverwertung auch unter Einschaltung Dritter nicht möglich ist Erweiterung der Eigenverwertungsoption auf Dritte (z. B. Übertragung Verwertung von Grünschnitt auf Gartenbaubetriebe) Abkehr von bisheriger Rechtslage: Ausreichende Konkretisierung durch höchstrichterliche Rechtsprechung Geregelt werden sollte, dass der Gesetzgeber ein sog. Abfallmanagement für nicht zulässig erachtet 33 Forderungen der ASA Überlassungspflicht/Gewerbliche Sammlungen Stellungnahme der ASA zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 16 Abs. 1 Satz 2 AE KrWG (Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen) Überlassungspflicht für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen besteht nur für Abfälle zur Beseitigung wesentliches Problem: Abgrenzung von Beseitigung und Verwertung im Gewerbeabfallbereich Überlassungspflicht gegenüber öre für alle gemischten Siedlungsabfälle, die gemeinsam mit Siedlungsabfällen aus privaten Haushaltungen erfasst werden können (z. B. Geschäftsmüll) rechtssichere und praktikable Abgrenzung der Entsorgungszuständigkeiten kein Entzug von gewerblichen Abfällen, die im Rahmen der Restmüllabfuhr entsorgt werden keine Entwertung der in Entsorgungsanlagen getätigten Investitionen 34 17
18 Überlassungspflicht/Gewerbliche Sammlungen Stellungnahme der ASA zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 11, 16 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 und 5 AE KrWG (Gewerbliche Sammlungen) Gewerblichen Sammlungen von Haushaltsabfällen zur Verwertung wird erheblich erweiterter Handlungsspielraum eingeräumt. Der Gesetzgeber sollte zum Ausdruck bringen, dass die vom Bundesverwaltungsgericht bereits konkretisierte derzeitige Rechtslage weiterhin gelten soll. Minimalforderung: Überwiegend öffentliche Interessen stehen einer gewerblichen Sammlung dann entgegen, wenn die gewerbliche Sammlung mehr als nur geringfügig nachteilige Auswirkungen für den öre hat. 35 Forderungen der ASA Überlassungspflicht/Gewerbliche Sammlungen Schwerpunktthemen 2008/2009 Gewerbliche Sammlung von Altpapier Mehrere OVG-Urteile zu Gunsten der gewerblichen Sammlung 2008/2009 BVG-Urteil vom Es ist darauf zu achten, dass die gewerbliche Sammlung im Einzelfall die Aufgabenerfüllung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht gefährden darf
19 FAZIT Schutz der getätigten Investitionen (privat und kommunal) Seit der TASi sind erst 5 Jahre vergangen Keine Benachteiligung der hochwertigen energetischen Verwertung gegenüber der stofflichen Verwertung Einführung einer Wertstofftonne nur unter kommunaler Regie Vermeidung doppelter Sammelsysteme (Verpackungen/stoffgleiche Nichtverpackungen), Integration der VerpackVO in eine WertstoffVO Regional aufgebaute Entsorgungsstrukturen (privat oder kommunal) sollten berücksichtigt werden Verbesserung der Rahmenbedingungen, die in Deutschland aufgebauten Entsorgungskapazitäten für die Behandlung der Abfälle aus dem europäischen Ausland zu nutzen Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen durch großzügige EU-Förderungen weiterer Entsorgungsanlagen 37 GROSSE PROBLEME ERFORDERN INTELLIGENTE LÖSUNGEN! 38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19
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