2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung
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- Heiko Fried
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1 2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung Referent: Guido Heiniger Ausgangslage Die - das Baureglement. s Bern hat d 26. Juni 2009 sowie die geringfügige Änderung des Baureglementes vom 11. Dezember 2009 am 28. Januar 2010 genehmigt. e auch die Überbauungsordnung mit Strassenplan Nr. 9 «Arnistrasse» vom 12. Dezember 2003 ersatzlos aufgehoben. damals ein Jahr später für die geplante Überbauung einen Verpflich- für die Erschliessung des Baugebietes einstimmig erteilt. Überbauungsordnung mit Strassenplan Nr. 9 «Arnistrasse» - und Erschliessungsgrundsätze, Lärmschutz) fest. inhaltet den Überbauungsplan, die Überbauungsvorschriften und den Erläuterungsbericht. Die - 1. Juli Baubewilligung -Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, hat der Firma Bay am 25. Januar 2012 die Baubewilligung erteilt für: Neubau von 14 Einfamilienhäuser Neubau von 8 Doppeleinfamilienhäuser Neubau einer Vertikalerschliessung Neubau einer Autoeinstellhalle mit 20 Abstellplätzen Erschliessung / Erschliessungspflicht Die Ers und die Wasserversorgung. zität, Kanalisations- und Wasserleitungen zu erschliessen (Basis- und Detailerschliessungsanlagen). - eigener Kraft und ohne unverhältnismässige Kosten den Anschluss selbst herstellen kann, d.h. die eigentümer ohne noch irgendwelche Durchleitungsdienstbarkeiten oder Fahrwegrechte vereinbaren zu müssen, selbst alle Anschlüsse für Strasse, Kanalisation, Wasser und Elektrizität herstellen können. sungsträger bestehen oder d 10
2 Infrastrukturvertrag (Strassen, Abwasser-, Wasser- und Elektrizitätsleitungen) zu planen und zu bauen eigentümer dürfen in den Bauzonen die öffentlichen Erschliessungsanlagen nur dann bauen, wenn der 2011 einen Infra- - Interesse besteht. Erschliessungsanlagen «Kanton» ff des kantonalen Baugesetzes den Bau von folgenden öffentlichen Erschliessungsanlagen übertragen: Kosten Änderung der Kantonsstrasse (inkl. Trottoir). ndeigentümer Kanton Bern / Tiefbauamt (Fixbetrag) Einwohnergemeinde Biglen (Fixbetrag) Erschliessungsanlagen ung von Artikel 109 ff des kantonalen Baugesetzes den Bau von folgenden öffentlichen Erschliessungsanlagen übertragen: Detailerschliessungsstrasse «Niesenweg» (mit Wendeplatz) Trottoir «Niesenweg» Öffentliche Fusswegverbindung «Niesenweg Arnistrasse» Öffentliche Werkleitungen (Elektrizität, Wasser und Abwasser) Strasse, Trottoir, Fusswegverbindung Der Kostenvoranschlag für die Verlängerung des «Niesenweg» (mit Wendeplatz) und das Trottoir be-. r tragen endgültig sämtliche Kosten dieser Erschliessungsanlagen, einschliesslich de, koordiniert mit dem Bauvorgang der meinde. 11
3 Wasserversorgung (Trink- und Löschwasser) Die Erstellung der öffentlichen Werkleitungen für die Überbauung «Arnistrasse» ist grundsätzlich Sache der Einwohnergemeinde Biglen. Sie finanziert diese Leitungen mittels einmaligen Anschlussgebühren. Abwasserentsorgung (Schmutz- und Meteorwasser) Die Erstellung der öffentlichen Werkleitungen für die Überbauung «Arnistrasse» ist grundsätzlich Sache der Einwohnergemeinde Biglen. Sie finanziert diese Leitungen mittels einmaligen Anschlussgebühren. Projektierung Planung und Bauleitung der öffentlichen Werkleitungen beauftragt. Die Infrastrukturkommission hat die Projektpläne für die Erschliessung des Baugebietes am 24. Mai 2012 genehmigt. Aufsicht (Änderung der Kantonsstrasse) und erfolgen nach ihren Weisungen und Normen. Kostenübersicht «Arnistrasse» (inkl. Verkabelung der. Die Aufteilung der Kosten sieht dabei wie folgt aus: * Kanton ** enthalten. ** Der Anteil der Einwohnergemeinde Biglen beinhaltet insbesondere auch den Beitrag an die Änderung der Kantonsstrasse genehmigt. Er ist somit nicht mehr Bestandteil der Kreditvorlage. Kostenträger Die Kosten der Einwohnergemeinde Biglen werden auf folgende Träger aufgeteilt: Wasserversorgung (Trink- und Löschwasser) Baumeisterarbeiten Wasserversorgungsleitungen Honorar, Nebenkosten Fr. 1 12
4 Abwasserentsorgung (Schmutz- und Meteorwasser) Baumeisterarbeiten (inkl. Leitungen) Honorar, Nebenkosten Baumeisterarbeiten Verkabelung Honorar, Nebenkosten Fr. Fr.. Strassenbeleuchtung Kandelaber Honorar, Nebenkosten Fr. Fr. Fr. Kreditvorlage Wasserversorgung Abwasserentsorgung Strassenbeleuchtung Fr. 315 Total Fr Finanzielle Auswirkungen bei Beschlüssen verbunden sind, ist das beschlussfassende Organ vorgängig über die Kosten, die Folgekosten, die Finanzierung und die Auswirkungen auf das Finanzhaushaltsgewicht zu orientieren Artikel 58). Kapitalkosten Wasserversorgung Die Einlage in die Spezialfinanzierung «Werterhalt» der Wasserversorgung erhöht sich durch diese ). Abwasserentsorgung Die Einlage in die Spezialfinanzierung «Werterhalt» der Abwasserentsorgung erhöht sich durch ). werden intern mit 2 % verrechnet. eine separate Kostenrechnung geführt. 13
5 ischen titionen in das Verteilnetz in der betrieblichen Anlagenbuchhaltung vor. Es wird die Aktivierungs- Bern, angewendet. Die Investition führt zu einem höheren Anlagewert und damit auch zu höheren kalkulatorischen Ab- Steuerhaushalt Die Abschreibungen für die Kosten der Strassenbele- Betriebskosten / Personalkosten Wegfallende Kosten / Folgeerträge Finanzierung Die Planung und Erstellung der Ver- und Entsorgungsanlagen stellen gru - «Wasser, Abwasser und Energie» einmalige Anschlussgebühren zu. Es wird mit folgenden einmaligen Anschl mentsbestimmungen, Angaben aus dem Baugesuch / 22 Wohneinheiten): Wasserversorgung Einmalige Anschlussgebühren (Trinkwasser) 968 BW Einmalige Anschlussgebühren (Löschbeitrag) 3 Abwasserentsorgung Einmalige Anschlussgebühren (Schmutzwasser) 968 BW Einseitiger Hausanschluss (bis 120 m Leitungslänge) Netzkostenbeitrag Fr. Subventionen Es wird mit folgenden Subventionen gerechnet: Beitrag an 2 Hydranten Fr. Total jeweiligen Werke. 14
6 Auswirkungen Die Erschliessung der Überbauung «Arnistrasse» ist im Finanzplan enthalten. Die Investitionen sind tragbar. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, a) den Verpflichtungskredit von Fr für die Erschliessung der Überbauung «Arnistrasse» zu erteilen; b) den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2004 (Verpflichtungskredit für die Erschliessung der Überbauung «Arnistrasse» über Fr ) aufzuheben. 3. Bau- und Kreditabrechnung Referent: Guido Heiniger nung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 schreibt in Artikel 109 vor, dass über jeden Verpflichtungskredit nach Abschluss des Vorhabens abgerechnet werden muss. Diese Abrechnung muss demjenigen Organ zur Kenntnis gebracht werden, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat. - und Kreditabrechnung zur Kenntnis gebracht: Projekt «Neubau einer Mess- und Transformatorenstation Hasli / Umbau der Mess- und Transformatorenstation Biglen / Verkabelung» Die für das Projekt «Neubau einer Mess- - und Trans- erteilt. Die Kreditvorlage für das Projekt sah dabei wie folgt aus: Projektierung, Material, Montage Material Montage Projektierung Transporte Fr. Verschiedenes Fr. Baumeisterarbeiten Tiefbauarbeiten Installationen / Demontagen Dritte Einspeisungen, Demontagen, Anschlüsse Landentschädigungen, Baurecht Fr. 15
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